Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,162
BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51 (https://dejure.org/1951,162)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1951 - 3 StR 640/51 (https://dejure.org/1951,162)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1951 - 3 StR 640/51 (https://dejure.org/1951,162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 311
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 19.03.1926 - II 236/25

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Auszug aus BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51
    Das Reichsgericht hat in den Urteilen II 236/25 vom 6. Juli 1925 und RGSt 60, 315 [316] ausgeführt, daß zwar die Verausgabung des vom Angeklagten verfälschten Geldes kein Tatbestandsmerkmal im Sinne des § 146 StGB bilde, daß aber das gesamte auf die Anfertigung und Verausgabung des verfälschten Geldes gerichtete Verhalten des Täters für die natürliche Betrachtung als eine tatsächliche Einheit darstelle.
  • RG, 09.07.1926 - I 318/26

    Ist für das rechtliche Verhältnis zwischen Aufertigung und Verausgabung falschen

    Auszug aus BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51
    Das Reichsgericht hat in den Urteilen II 236/25 vom 6. Juli 1925 und RGSt 60, 315 [316] ausgeführt, daß zwar die Verausgabung des vom Angeklagten verfälschten Geldes kein Tatbestandsmerkmal im Sinne des § 146 StGB bilde, daß aber das gesamte auf die Anfertigung und Verausgabung des verfälschten Geldes gerichtete Verhalten des Täters für die natürliche Betrachtung als eine tatsächliche Einheit darstelle.
  • RG, 16.03.1933 - II 208/33

    Was ist im Sinne des § 147 StGB. unter "in Verkehr bringen" zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51
    Im Bereich der Münzverbrechen ist als Inverkehrbringen jeder Vorgang anzusehen, durch den der Täter das falsche Geld derart aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (RGSt 67, 167 [168]).
  • RG, 27.03.1882 - 595/82

    1. Welchen Begriff verbindet §. 147 St.G.B.'s mit "nachgemachtem" Gelde? 2. Setzt

    Auszug aus BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51
    Dieses wird bei der Entscheidung der Frage, ob die Beschaffenheit der Münzen imstande war, im gewöhnlichen Verkehr den Arglosen zu täuschen, keine allzu hohen Forderungen an die Ähnlichkeit mit dem zur Herstellung verwendeten 50-Pfennig-Stück stellen dürfen, sondern vielmehr zu beachten haben, daß es im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift nicht darauf ankommen kann, ob die besonderen Umstände des Falles eine Prüfung der Münzen gestatteten (RGSt 6, 142 [144]).
  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52

    Inverkehrbringen von Falschgeld durch das Einwerfen von gefälschtem Kleingeld in

    Demgemäss ist in diesen Falle für das rechtliche Verhältnis zwischen Münzvorbrechen und Automatennissbrauch oder auch Diebstahl in der Regel § 73 StGB massgebend, sofern nicht besondere anstünde eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (RGSt 60, 315; BGH 3 StR 640/51 Urteil vom 4. Oktober 1951).
  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Im Bereich der Geldfälschungsdelikte ist unter "in den Verkehr bringen" nach ständiger Rechtsprechung jeder Vorgang zu verstehen, durch den der Täter das Falschgeld in der Weise aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzugeben (RGSt 67, 167; BGHSt 1, 143; 27, 255, 259; BGH NJW 1952, 311; BGH MDR 1952, 563).

    Die Rechtsprechung hat ein Inverkehrbringen in diesem Sinne auch angenommen, wenn der Täter falsche Münzen in einen Automaten gab, um sich daraus Waren zu verschaffen (BGH NJW 1952, 311; BGH MDR 1952, 563; BGH bei Dallinger MDR 1953, 596).

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Falschgeld ist stets dann in Verkehr gebracht, wenn der Täter es derart aus seinem Gewahrsam oder seiner sonstigen Verfügungsgewalt entlassen hat, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgeldes zu bemächtigen und mit ihm nach eigenem Belieben umzugehen, insbesondere es weiterzuleiten (RGSt 67, 167, 168; BGHSt 1, 143, 144; BGH NJW 1952, 311 f; BGHSt 35, 21, 23).
  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 190/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    Es muss dem Täter auf das Inverkehrbringen oder das Ermöglichen des Inverkehrbringens von Falschgeld als echtem Geld ankommen, ohne dass diese Zielvorstellung Endzweck seines Handelns zu sein braucht (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1951 - 3 StR 460/51, NJW 1952, 311, 312; Ruß in LK StGB, 12. Aufl., § 146 Rn. 15; Erb in MünchKomm-StGB, § 146 Rn. 24; Sternberg-Lieben in Schönke/ Schröder StGB, 28. Aufl., § 146 Rn. 7).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild nachgemachten Geldes (vgl. RGSt 6, 142; 58, 351; BGH NJW 1952, 311, 312 [BGH 04.10.1951 - 3 StR 640/51]; 1954, 564 [BGH 17.12.1953 - 4 StR 496/53]; BGH, Urteil vom 10. Juli 1953 - 2 StR 142/53 - bei Dallinger MDR 1953, 596; BGHSt 23, 229; 30, 71 [BGH 26.03.1981 - 1 StR 798/80]; BGH NStZ 1994, 124; vgl. ferner Döll NJW 1952, 289 f. sowie Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 6).
  • BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Geld dann "nachgemacht" i. S. der Falschgelddelikte, wenn es den Schein geltenden echten Geldes erregt, d. h. seiner Beschaffenheit nach geeignet ist, im gewöhnlichen Verkehr den Arglosen zu täuschen (vgl. RGSt 6, 142; 65 204; 67, 167; BGH 3 StR 640/51 v. 4.10.1951 in NJW 1952, 311 Nr. 18).

    Im übrigen kann der Umstand, ob der Erstempfänger des nachgemachten Geldes zufolge besonderer mit seiner Person verknüpfter Umstände die Unechtheit des Geldes verhältnismäßig leicht erkennen kann, schon deshalb nicht ausschlaggebend sein, weil mit der Zuführung des falschen Geldes in seine Verfügungsgewalt die Möglichkeit geschaffen wird, daß er das Falschgeld seinerseits als echtes weitergibt (BGH, NJW 1952, 311 Nr. 18).

    nicht entgegenstand (BGH NJW 1952, 311 Nr. 18).

  • BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    Es muss dem Täter auf das Inverkehrbringen oder das Ermöglichen des Inverkehrbringens von Falschgeld als echtem Geld ankommen, ohne dass diese Zielvorstellung Endzweck seines Handelns zu sein braucht (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1951 - 3 StR 640/51, NJW 1952, 311, 312; Ruß in LK StGB, 12. Aufl., § 146 Rn. 15; Erb in MünchKomm-StGB, § 146 Rn. 24; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder StGB, 28. Aufl., § 146 Rn. 7).
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

    Das Vertrauen, die KVWL "werde es schon richtig machen", hätte deshalb zumindest eine beurteilungsfähige Darstellung der Fakten und Zahlen vorausgesetzt (vgl. BGH JZ 1952, 46).
  • BGH, 23.07.2019 - 3 StR 433/18

    Fälschung von Geld eines fremden Währungsgebiets (Geldbegriff; Qualität der

    595/82, RGSt 6, 142, 143 f.; vom 27. Oktober 1924 - II 806/24, RGSt 58, 351, 352; BGH, Urteile vom 4. Oktober 1952 - 3 StR 640/51, NJW 1952, 311, 312; vom 17. Dezember 1953 - 4 StR 496/53, NJW 1954, 564; vom 26. März 1981 - 1 StR 798/80, BGHSt 30, 71 f.; vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, NStZ 1995, 440 f.; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 472/02, BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Falsches Geld 3).
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 374/77

    Ohne Prägeauftrag geprägte Münzen als Falschgeld - In den Verkehr bringen von

    zwischen Geldfälschung (Inverkehrbringen von Falschgeld) und dem mit Hilfe der Falsifikate begangenen (versuchten) Betrug Tateinheit bestehen kann (vgl. BGHSt 3, 154, 156; BGH NJW 1952, 311; RG DRZ 1925, 468 und 1926, 953; Dreher, StGB 37. Aufl. § 146 Rdn. 12; Lackner a.a.O. § 146 Anm. 7 b und § 148 Anm. 4) und über ein und dieselbe Handlung einheitlich entschieden werden muß;.
  • BGH, 17.03.1970 - 1 StR 491/69

    Anfertigung von so genannten Systemnoten - Zusammenkleben von Teilen

  • BGH, 28.07.1986 - 2 StR 396/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer versuchten Geldfälschung durch

  • BGH, 19.08.1975 - 1 StR 383/75

    Verkauf einer nachgemachten Münze an einen Sammler - Strafbarkeit wegen

  • BGH, 15.05.1968 - 4 StR 25/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Autostraßenraubes

  • BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.11.1965 - 4 StR 475/65

    Begriff des Misshandelns im Rahmen einer Verurteilung wegen Körperverletzung -

  • BGH, 31.07.1958 - 4 StR 242/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1951 - 4 StR 22/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1954 - 3 StR 915/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.12.1953 - 1 StR 28/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 177/52
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht