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   BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51, 1 BvL 15/51, 1 BvL 16/51, 1 BvL 24/51, 1 BvL 28/51   

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https://dejure.org/1952,4
BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51, 1 BvL 15/51, 1 BvL 16/51, 1 BvL 24/51, 1 BvL 28/51 (https://dejure.org/1952,4)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.1952 - 1 BvL 12/51, 1 BvL 15/51, 1 BvL 16/51, 1 BvL 24/51, 1 BvL 28/51 (https://dejure.org/1952,4)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 1952 - 1 BvL 12/51, 1 BvL 15/51, 1 BvL 16/51, 1 BvL 24/51, 1 BvL 28/51 (https://dejure.org/1952,4)
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Normenkontrolle I

Art. 100 Abs. 1 GG, Rechtsverordnungen unterliegen nicht der konkreten Normenkontrolle durch das BVerfG, Verwerfungskompetenz der Gerichte;

Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, § 80 Abs. 2 BVerfGG, das vorlegende Gericht muß die Norm für verfassungswidrig halten, Zweifel genügen nicht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Normenkontrolle I

  • opinioiuris.de

    Normenkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 184
  • NJW 1952, 497
  • DVBl 1952, 576
  • DÖV 1952, 342
 
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Wird zitiert von ... (219)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.11.1925 - V 621/24

    Aufwertungsrechtsprechung

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51
    In dem grundlegenden Urteil vom 4. November 1925 (RGZ 111, 320) begründet das Reichsgericht das Recht und die Pflicht des Richters, die Verfassungsmäßigkeit von Reichsgesetzen zu prüfen, u. a. damit, daß die Reichsverfassung selbst keine Vorschrift enthalte, nach der die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Reichsgesetze den Gerichten entzogen und einer bestimmten anderen Stelle übertragen worden sei.

    Erst seitdem das richterliche Prüfungsrecht sich auch gegenüber Gesetzen durchgesetzt hatte (RGZ 111, 320), entstand das Problem, wie der dadurch heraufbeschworenen Gefahr begegnet werden könne, daß jedes Gericht sich über Akte der gesetzgebenden Gewalt hinwegsetze.

  • AG Weimar, 11.01.2021 - 6 OWi 523 Js 202518/20

    Corona-Kontaktverbot verfassungswidrig - Freispruch im OWi-Verfahren

    Das Gericht hatte selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Normen zu entscheiden, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 (195ff)) nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder, nicht aber für nur materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen gilt.
  • AG Weimar, 08.04.2021 - 9 F 148/21

    Kinderschutzverfahren: Masken- und Mindestabstandspflicht für Schulkinder in

    Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung habe nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 ((195 ff)) jedes Gericht selbst zu entscheiden, so auch schon AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20 -, juris.

    Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 ((195 ff)) jedes Gericht selbst zu entscheiden, so auch schon AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20 -, juris.

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Die insoweit alleinige Normverwerfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts dient der Wahrung der Autorität des Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung und soll Rechtsunsicherheit sowie Rechtszersplitterung verhindern (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 6, 55 ; 22, 373 ; 42, 42 ; 97, 117 ).
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