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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51   

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https://dejure.org/1952,214
BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51 (https://dejure.org/1952,214)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1952 - III ZR 32/51 (https://dejure.org/1952,214)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1952 - III ZR 32/51 (https://dejure.org/1952,214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inbesitznahme privater Gegenstände zur Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben - Rechtfertigung einer polizeilichen Maßnahme - Entstehung eines öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses - Rückgabe der in Besitz genommenen Waren - Recht der Verwertung der in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 299
  • NJW 1952, 658
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

    Auszug aus BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51
    Der Senat schließt sich hier der ständigen Rechtsprechung des IV. Zivilsenats an (Urteil vom 27. September 1951 - IV ZR 155/50, BGHZ 3, 162 -, vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 71/50, Lindenmaier-Möhring, Nachschlw Rspr 2 zu § 688 BGB - und vom 13. Dezember 1951 - IV ZR 123/51, BGHZ 4) 192 -).

    Wie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 13. Dezember 1951 - IV ZR 123/51 - (BGHZ 4, 192) im einzelnen dargelegt hat, kann § 287 ZPO nur insoweit herangezogen werden, als es sich um die "Verbindung des konkreten Haftungsgrundes mit dem Schaden" handelt, also um die Frage, in welcher Höhe aus einem bestimmten Haftungsvorgang ein Schaden entstanden ist.

  • RG, 28.10.1937 - IV 127/37

    1. Liegt ein Irrtum im Sinne des § 119 BGB. vor, wenn eine Partei das Bestehen

    Auszug aus BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51
    Eine neu aufgefundene Urkunde (§ 580 Nr. 7b) wurde für geeignet erklärt, bei Widerruf eines durch eine strafbare Handlung veranlaßten Anerkenntnisses dessen Unrichtigkeit darzutun (RGZ 156, 70 ff [80]).

    In Auslegung dieser Bestimmung habe die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 392 [395/6]; 153, 65 [69/70]; 156, 70 [78 f]) die Partei für berechtigt erklärt, beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Restitutionsklage sonst bindende Prozeßhandlungen wie ein Anerkenntnis (§ 307 ZPO) oder die Zurücknahme eines Rechtsmittels (§ 515 ZPO) zu widerrufen.

  • RG, 10.11.1936 - VII 97/36

    1. Kann die Verletzung der Wahrheitspflicht im Rechtsstreit als Grund für die

    Auszug aus BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51
    In einem andern Falle, wo die Zurücknahme der Berufung auf einem Vergleich beruhte, hat es (RGZ 153, 65 ff [69]) die Anwendung dieser Grundsätze wegen der Verschiedenheit der Prozeßlage abgelehnt.

    In Auslegung dieser Bestimmung habe die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 392 [395/6]; 153, 65 [69/70]; 156, 70 [78 f]) die Partei für berechtigt erklärt, beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Restitutionsklage sonst bindende Prozeßhandlungen wie ein Anerkenntnis (§ 307 ZPO) oder die Zurücknahme eines Rechtsmittels (§ 515 ZPO) zu widerrufen.

  • BGH, 09.07.1951 - IV ZR 3/50

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrunds in der Revision

    Auszug aus BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51
    Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50] ) wendet diese Grundsätze auf den Fall an, daß wegen einer als Restitutionsgrund vorgebrachten strafbaren Handlung bereits eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist.
  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

    Auszug aus BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51
    Eine solche Verwahrungspflicht ist stets bejaht worden, wenn es sich um Hoheitsakte handelte, die sich als Strafmaßnahme oder Sicherungsmaßnahme gegen den Eigentümer richten (vgl z B das Urteil des erkennenden Senats vom 12. April 1951, BGHZ 1, 369 ff).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51
    Der Senat schließt sich hier der ständigen Rechtsprechung des IV. Zivilsenats an (Urteil vom 27. September 1951 - IV ZR 155/50, BGHZ 3, 162 -, vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 71/50, Lindenmaier-Möhring, Nachschlw Rspr 2 zu § 688 BGB - und vom 13. Dezember 1951 - IV ZR 123/51, BGHZ 4) 192 -).
  • BGH, 11.10.1951 - IV ZR 71/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51
    Der Senat schließt sich hier der ständigen Rechtsprechung des IV. Zivilsenats an (Urteil vom 27. September 1951 - IV ZR 155/50, BGHZ 3, 162 -, vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 71/50, Lindenmaier-Möhring, Nachschlw Rspr 2 zu § 688 BGB - und vom 13. Dezember 1951 - IV ZR 123/51, BGHZ 4) 192 -).
  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 15. November 1951 (III ZR 21/51g BGHZ 4, 10 ff [45 f]) entschieden hat, stehen diese auf einem anderen Rechtsgrunde beruhenden Ansprüche gegen die aus der Amtspflichtverletzung verklagte Körperschaft dem Amtshaftungsanspruch in gleicher Weise entgegen wie Ansprüche gegen einen Dritten (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • RG, 19.03.1936 - IV 290/35

    1. Ist für die Frage, ob die durch Zustellung von Anwalt zu Anwalt erfolgte

    Auszug aus BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51
    In Auslegung dieser Bestimmung habe die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 392 [395/6]; 153, 65 [69/70]; 156, 70 [78 f]) die Partei für berechtigt erklärt, beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Restitutionsklage sonst bindende Prozeßhandlungen wie ein Anerkenntnis (§ 307 ZPO) oder die Zurücknahme eines Rechtsmittels (§ 515 ZPO) zu widerrufen.
  • RG, 17.11.1883 - I 365/83

    Klage auf Scheidung von Tisch und Bett nach gemeinem protestantischem

    Auszug aus BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51
    Das Reichsgericht hat zunächst (RGZ 11, 365 [367]) die Berücksichtigung von Restitutionsgründen im Revisionsverfahren und mit dieser Begründung die Aussetzung eines Revisionsverfahrens bis zur Erledigung des wegen Meineids schwebenden Strafverfahrens abgelehnt.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Die Rechtsprechung verpflichtet beispielsweise sogar das Revisionsgericht, entgegen der Vorschrift des § 561 ZPO neue Tatsachen zu berücksichtigen, wenn diese die Wiederaufnahme des Verfahrens begründen würden (BGHZ 3, 65; 5, 240; 5, 299).
  • BGH, 17.09.2020 - III ZR 283/18

    Interessenkollision: Nur "(Kern-)Bereich" anwaltlicher Berufsausübung zählt

    Dies beruht auf der Erwägung, dass sich das Revisionsurteil sonst zum Inhalt eines rechtskräftigen Erkenntnisses eines anderen Gerichts in Widerspruch setzen oder doch dieses Erkenntnis unbeachtet lassen würde; diese Folge wäre der Einheitlichkeit und dem Ansehen der Rechtsprechung in hohem Maße abträglich (BGH, Urteile vom 9. Juli 1951 - IV ZR 3/50, BGHZ 3, 65, 67 f und vom 6. März 1952 - IV ZR 80/51, BGHZ 5, 240, 247; s. auch Senat, Urteil vom 3. April 1952 - III ZR 32/51, BGHZ 5, 299, 301 f sowie BGH, Urteile vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04, NJW-RR 2007, 767 Rn. 14 und vom 10. Januar 2017 - X ZR 17/13, BGHZ 213, 238 Rn. 15).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    Folgerichtig ist deshalb auch ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis an Gegenständen angenommen worden, die von der verwahrenden Behörde pflichtgemäß im Interesse des Eigentümers zu verwerten waren (vgl. BGH NJW 1952, 658, 659; Reuter, in: Staudinger, BGB, Neubearb.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1952 - II ZR 78/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,403
BGH, 27.02.1952 - II ZR 78/51 (https://dejure.org/1952,403)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1952 - II ZR 78/51 (https://dejure.org/1952,403)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1952 - II ZR 78/51 (https://dejure.org/1952,403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reichweite eines aufgespaltenen Arzt-Krankenhausvertrages - Haftung für einen Fehler bei der Verabfolgung einer Heilanwendung - Haftung des Krankenhauses aus dem Rechtsgrund der unerlaubten Handlung auf Schmerzensgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 321
  • NJW 1952, 658
  • MDR 1952, 479
  • JR 1952, 239
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 213/76

    Dammschnitt - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, § 611 BGB

    Die Entbindung der Klägerin hat, soweit ersichtlich, im Rahmen eines sogenannten totalen Krankenhaus Vertrags mit der Erstbeklagten (vgl. BGHZ 5, 321, 323) stattgefunden.
  • BGH, 22.10.1957 - VI ZR 231/56
    Das Berufungsgericht hatte daher bei entsprechender Berücksichtigung des Chefarztvertrags zwischen Dr. B. und der Beklagten sowie der in BGHZ 7, 1 [13] und BGHZ 5, 321 näher umrissenen Rechtslage zu dem Ergebnis kommen müssen, daß von den Eheleuten Ri. neben dem Arztvertrag mit Dr. B. ein totaler Krankenhausvertrag mit der beklagten Stadt geschlossen worden sei, der auch die Operation umfaßt habe.

    Unter einem "totalen Krankenhausvertrag" wird ein Vertrag verstanden, bei dem sich das Krankenhaus gegenüber dem Patienten zu allen bei einer stationären Krankenhausbehandlung erforderlichen Leistungen einschließlich der ärztlichen Behandlung und der Operation verpflichtet; von einem "gespaltenen Arzt-Krankenhaus-Vertrag" dagegen wird gesprochen, wenn dem Patienten gegenüber das Krankenhaus nur einen Teil dieser Leistungen schuldet, einen anderen Teil aber nicht das Krankenhaus, sondern nur der Arzt persönlich (vgl. z.B. Nipperdey, "Chefarzt und Krankenhaus" in "Der Krankenhausarzt" 1949 Heft 4 S. 4 [5]; Hübener/Drost, Ärztliches Haftpflichtrecht 1955 S. 8; Perret, Arzthaftpflicht 1956 S. 28 ff; Geigel, Haftpflichtprozeß 8. Aufl. S. 408; BGHZ 5, 321 [323]; BGH VI ZR 289/55 vom 15. Februar 1957; OLG Hamburg vom 30. Dezember 1953 VersR 1954, 125 = "Der Krankenhausarzt" 1954, 240; der Sache nach auch schon RG vom 30. Juni 1936 JW 1936, 3182 Nr. 6 = HRR 1936 Nr. 1415 = SeuffArch. 90 Nr. 165 und RG vom 9. Oktober 193, abgedr. bei Goldhahn/Hartmann, Chirurgie und Recht 1937 S. 195/196).

    Wie in BGHZ 5, 321 ausgeführt ist, gehört im gespaltenen Arzt-Krankenhaus-Vertrag gemäß den Erwartungen des Patienten und den diesen Erwartungen entsprechenden, dem Patienten auch berechneten Maßnahmen des Krankenhauses zu dessen Vertragspflichten außer der Gewährung von Unterkunft und Verpflegung auch die Gewährung derjenigen erforderlichen Heilbehandlung, die nicht durch den behandelnden Arzt selbst, sondern gewöhnlich nur mittels der personellen und sachlichen Einrichtungen eines Krankenhauses gewährt zu werden pflegt.

    Auch die assistierende Hilfstätigkeit der Operationsschwester als Ganzes kann im Sinne von BGHZ 5, 321 ein Stück der Mitwirkung bei der Heilbehandlung sein, die dem Krankenhaus als dessen eigene Leistung gegenüber dem Patienten obliegt Anders als bei den in BGHZ 5, 321 beispielsweise genannten Maßnahmen der Heilbehandlung kann jedoch hier wegen der engen Verkettung der assistierenden Tätigkeit mit den eigenen Vertragspflichten des Arztes nicht der Grundsatz aufgestellt werden, daß die assistierende Tätigkeit im gespaltenen Arzt-Krankenhaus-Vertrag immer zu den Vertragspflichten des Krankenhausvertrages gegenüber dem Patienten gehören müßte (anders anscheinend Nipperdey a.a.O.; vgl. auch Janssen in "Der Krankenhausarzt" 1954, S. 38, aber auch S. 39).

  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79

    Tubenligatur - Arzthaftung, Beweislast für Durchführung des Eingriffs liegt beim

    Der Senat hat aber keine Bedenken, soweit nach dem neuen System ein zur Privatliquidation berechtigter Krankenhausarzt (§ 6 BPflV) dieses Recht auf Wunsch des Patienten ausübt, weiterhin von einer unmittelbaren Vertragsbeziehung zwischen Arzt und Patient auszugehen, wie dies bei dem hergebrachten "gespaltenen" Arzt/Krankenhaus-Vertrag der Fall war (vgl. BGHZ 5, 321).
  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 45/54

    Rechtsmittel

    Wenn dies vorläge, so müsste die Beklagte dafür einstehen, daß von ihm nicht die entsprechenden Anweisungen ergangen sind (RG JW 38, 1651; BGH L-M § 831 Fc BGH Nr. 1 und 4; BGHZ 5, 321 [323]).
  • BGH, 22.04.1975 - VI ZR 50/74

    Tatrichterliche Würdigung medizinischer Gutachten im Kunstfehlerprozeß -

    Sollte diese Gestaltung vorgelegen haben (dazu BGHZ 5, 321 = NJW 1952, 658 L und Daniels, NJW 1972, 305; Petersen, DRiZ 1962, 233, jeweils m. Nachw.), dann wäre entgegen der Meinung des Berufungsgerichts die Zweitbeklagte weder als Vertreterin noch als Verrichtungsgehilfin tätig geworden, soweit sie dem Kläger unmittelbar aufgrund eines direkten Behandlungsvertrages ihre ärztliche Fürsorge angedeihen ließ (dazu Daniels, NJW 1972, 305, 308).
  • OLG München, 27.03.1975 - 1 U 1190/74

    Haftung eines Arztes für die Verletzung von Körper und Gesundheit bei einer

    In den objektiven Pflichtenkreis des Krankenhauses fällt vielmehr auch die Gewährung derjenigen erforderlichen Heilbehandlung, die nicht durch den behandelnden Arzt selbst, sondern gewöhnlich nur mittels der personellen und sachlichen Einrichtungen eines Krankenhauses gewährt zu werden pflegt (BGHZ 5, 321; Daniels NJW 72, 305/306).
  • BGH, 12.02.1957 - VI ZR 303/56

    Rechtsmittel

    Denn der Vertrag mit dem Krankenhause erstreckte sich auch darauf, daß dem Kläger alle erforderliche Heilbehandlung zuteil wurde, insbesondre solche, die gewöhnlich nur mittels der Einrichtungen eines Krankenhauses gewährt zu werden pflegt, wie die Bluttransfusion (BGHZ 5, 321).
  • BGH, 27.09.1960 - VI ZR 184/59

    Rechtsmittel

    Selbst beim Vorliegen eines gespaltenen Arzt-Krankenhausvertrages wäre aber die Betreuung und Überwachung des Patienten in den Pflichtenkreis des Krankenhauses gefallen, und die Krankenschwester wäre insoweit dessen Erfüllungsgehilfin gewesen (BGH Urteil vom 27. Februar 1952 - II ZR 78/51 - LM § 31 BGB Nr. 4).
  • LG Aachen, 30.01.1976 - 5 S 493/75

    Rechtliche Ausgestaltung der vertraglichen Haftung bei gespaltenem

    Der Bundesgerichtshof hat demzufolge den Krankenhausträger sogar für Fehler des Assistenzarztes bei einer Bluttransfusion haften lassen (vgl. BGHZ 5, 321 ff.).
  • BGH, 20.06.1961 - VI ZR 229/60

    Fehlerhafte Heilbehandlung - Verwendung von Thorotrast als Kontrastmittel -

    Da sich die Klägerin, so hat das Berufungsgericht in Anlehnung an die Entscheidung BGHZ 5, 321 ausgeführt, nach der Aufnahme in die Nervenklinik aus der dritten Klasse in die zweite Klasse hat verlegen lassen, hat sich der ursprünglich einheitliche Krankenhausvertrag aufgespalten in einen auf ärztliche Behandlung gerichteten Vertrag mit Prof. Dr. E. persönlich und einen auf Gewährung von Unterkunft und Betreuung gerichteten Vertrag mit der Klinik.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1952 - IV ZR 75/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,303
BGH, 13.03.1952 - IV ZR 75/51 (https://dejure.org/1952,303)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1952 - IV ZR 75/51 (https://dejure.org/1952,303)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1952 - IV ZR 75/51 (https://dejure.org/1952,303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 279
  • NJW 1952, 658
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 14.03.1933 - III 239/32

    Haftet der Preußische Staat oder der Kreis, wenn ein preußischer

    Auszug aus BGH, 13.03.1952 - IV ZR 75/51
    Im Hinblick auf die Doppelstellung des preussischen Landrats hat das Reichsgericht darauf abgestellt, in welcher seiner beiden amtlichen Eigenschaften der Landrat im Einzelfall tätig geworden ist (RGZ 140, 126).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 39/53

    Rechtsmittel

    Für einen solchen Fall, in dem es sich um rechtsgeschäftliche Erklärungen eines preussischen Landrats handelte, hat der Senat in dem Urteil vom 13. März 1952 IV ZR 75/51 (BGHZ 5, 279) ausgesprochen, dass darauf abzustellen ist, in welcher der beiden in Frage kommenden Stellungen das Organ tatsächlich gehandelt hat, in welchem der beiden (damals durch einen preussischen Landrat verwalteten) Geschäftsbereiche die rechtsgeschäftliche Erklärung abgegeben worden ist.
  • BGH, 08.02.1956 - V ZR 124/54

    Rechtsmittel

    Für die mündlichen Erklärungen, die er dem Kläger gegenüber im April 1946 abgegeben hat, kommt es deshalb darauf an, ob er dadurch Verpflichtungen für den Beklagten oder für das Land übernehmen wollte (BGHZ 5, 279).
  • BGH, 30.04.1955 - IV ZR 9/55

    Rechtsmittel

    Denn nach feststehender Rechtsprechung komme es in solchen Fällen darauf an, welchem Aufgabenbereich das in Frage stehende Geschäft zuzurechnen sei (vgl. auch RGZ 140, 126 und BGHZ 5, 279).
  • BGH, 08.07.1968 - III ZR 48/67

    Bedeutung des Begriffs "Vorschuss" in der Rechtssprache und in der

    Da - wie tatsächlich festgestellt ist - bei diesen Besprechungen immer nur von dem Kohlenbedarf der Klägerin auf der einen und dem Kapitalbedarf und dem Darlehenswunsch der Gewerkschaft A. auf der anderen Seite die Rede war, liegt die Annahme, Direktor T. habe die Darlehensverhandlungen, die sich auf die Gewerkschaft A. bezogen, für diese geführt, nahe (vgl. BGHZ 5, 279).
  • BGH, 29.04.1954 - IV ZR 2/54

    Rechtsmittel

    Nachdem der beklagte Kreis vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht unterlegen war, hat der erkennende Senat die Sache auf die Revision mit Urteil vom 13. März 1952 - IV ZR 75/51 - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 09.07.1953 - III ZR 345/51

    Rechtsmittel

    Für die Frage, ob aus Verträgen, die ein preußischer Landrat abgeschlossen hat, das Reich, dessen Aufgaben er als Feststellungsbehörde zu erfüllen hatte, verpflichtet worden ist, oder der Landkreis, dessen Leiter er gleichzeitig war, kommt es in den Fällen, in denen bei Vertragsschluß nicht klar, zutage getreten ist, in welcher seiner beiden amtlichen Eigenschaften der Landrat tätig werden wollte, darauf an, in welcher Eigenschaft er tatsächlich tätig geworden ist, welchem der beiden amtlichen Tätigkeitsbereiche des Landrats also der Vertrag zuzurechnen ist (BGHZ 5, 279).
  • BGH, 30.04.1955 - IV ZR 62/55

    Rechtsmittel

    Auch aus der Doppelstellung des früheren Reichsstatthalters in Hamburg, der sowohl staatliche als auch kommunale Aufgaben zu erfüllen hatte, läßt sich nichts für die hier zu entscheidende Frage herleiten, denn nach feststehender Rechtsprechung kommt es in solchen Fällen darauf an, welchem Aufgabenbereich das in Frage stehende Geschäft zuzurechnen ist (vgl. für den Fall des Preuß. Landrats RGZ 140, 126 und BGHZ 5, 279).
  • BGH, 19.01.1955 - IV ZR 164/54

    Rechtsmittel

    Auch aus der Doppelstellung des früheren Reichsstatthalters in Hamburg, der sowohl staatliche als auch kommunale Aufgaben zu erfüllen hatte, läßt sich nichts wesentliches für die hier zu entscheidende Frage herleiten; denn nach feststehender Rechtsprechung kommt es in solchen Fällen darauf an, welchem Aufgabenbereich das in Frage stehende Geschäft zuzurechnen ist (vgl. für den Fall des preußischen Landrats RGZ 140, 126 und BGHZ 5, 279).
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