Weitere Entscheidungen unten: BGH, 01.04.1952 | BGH, 07.02.1952

Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,51
BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51 (https://dejure.org/1952,51)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1952 - 1 StR 739/51 (https://dejure.org/1952,51)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1952 - 1 StR 739/51 (https://dejure.org/1952,51)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,51) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit der Fähigkeiten und Erfahrungen eines Durchschnittsspielers - Verhältnisse, unter denen das Spiel für das Publikum eröffnet ist und gewöhnlich betrieben wird

  • vdai.de PDF

    Übernahme der vom Reichsgericht entwickelten Grundsätze zur Einordnung eines Spieles als Glücksspiel i.S.d. § 284 StGB; insbesondere zur Definition des Glücksspiels, der erforderlichen einheitlichen Beurteilung, den entscheidenden Verhältnissen und der Maßgeblichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 274
  • NJW 1952, 673
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51
    Dann hätte er auch zur Einsicht gelangen können, dass sein Tun rechtlich unerlaubt sei (BGH GSSt 2/51 vom 18. März 1952, wird veröffentlicht).
  • OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22

    Rückforderung gegen Veranstalter unerlaubten Online-Glücksspiels;

    Darin liegt das Wesen des Glücksspiels (BGH, aaO, Rn. 16; Urteile vom 18. April 1952 - 1 StR 739/51 , BGHSt 2, 274, 276 und vom 8. August 2017 - 1 StR 519/16 , ZfWG 2017, 502 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht

    a) Das Wesen eines solchen Glücksspiels besteht nach allgemeiner Auffassung darin, dass die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall (BGH, Urteil vom 28. November 2002 - 4 StR 260/02, JR 2003, 342; Beschluss vom 11. Januar 1989 - 2 StR 461/88, BGHSt 36, 74, 80; Urteil vom 18. April 1952 - 1 StR 739/51, BGHSt 2, 274, 276).
  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    a) Das Wesen des Glücksspiels im Sinne des § 284 StGB besteht nach allgemeiner Auffassung darin, daß die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall (BGHSt 2, 274, 276; 29, 152, 157; 36, 74, 80; v. Bubnoff in LK-StGB 11. Aufl. § 284 Rdn. 7 f m.w.N.).

    Für die Qualifizierung als Glücksspiel gilt zudem der Grundsatz der einheitlichen Betrachtungsweise (vgl. BGHSt 2, 274, 276/277; v. Bubnoff aaO § 284 Rdn. 8).

  • BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21

    Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein

    Darin liegt das Wesen des Glücksspiels (BGH, Urteile vom 18. April 1952 - 1 StR 739/51, BGHSt 2, 274, 276 und vom 8. August 2017 - 1 StR 519/16, ZfWG 2017, 502 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 461/88

    Anforderungen an die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Rechtliche

    Maßgeblich sei die Einrichtung des veranstalteten Spiels, so wie es tatsächlich gespielt werde (Hinweis auf RG JW 1933, 2147 Nr. 34 und BGHSt 2, 274, 276).

    Infolgedessen könne ein- und dasselbe Spiel bei der einen Veranstaltung ein Glücks-, bei der anderen ein Geschicklichkeitsspiel sein; innerhalb der gleichen Veranstaltung könne über den Charakter des Spiels jedoch nur einheitlich befunden werden (Hinweis u.a. auf BGHSt 2, 274, 277).

    Er ist der Meinung, das vorlegende Gericht habe verkannt, daß der Bundesgerichtshof die Vorlegungsfrage bereits durch das in BGHSt 2, 275 ff [BGH 18.04.1952 - 1 StR 739/51] veröffentlichte Urteil entschieden habe.

    Diese in dem bereits erwähnten Urteil BGHSt 2, 274 ff verwendete Formulierung (a.a.O. S. 276) ist aus Entscheidungen des Reichsgerichts übernommen, wie die Bezugnahme des Bundesgerichtshofs auf RGSt 41, 221; 41, 332; 43, 157; 62, 164 zeigt.

    Weiter sind auch die vom Oberlandesgericht geäußerten Zweifel an der Berechtigung der Auffassung, daß von den Fähigkeiten eines "Durchschnittsspielers" auszugehen sei, nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vereinbar (BGHSt 2, 274, 276 f).

    Somit kommt es - entgegen der Auffassung des vorlegenden Gerichts - auf die bereits vom Reichsgericht aufgestellten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Kriterien an: Bei der Prüfung, ob der Ausgang des Spiels hauptsächlich durch den Zufall bedingt ist oder ob er durch Fähigkeiten und Fertigkeiten beeinflußt werden kann, sind die Spielverhältnisse zugrundezulegen, unter denen das Spiel eröffnet ist und gewöhnlich betrieben wird, also die Fähigkeiten und Erfahrungen des Durchschnittsspielers und damit die sich aus ihnen in Anbetracht der Fertigkeiten des "Spielmachers" und der Beschaffenheit des Spielmaterials ergebenden Chancen (BGHSt 2, 274, 276 mit Hinweis auf zahlreiche Entscheidungen des Reichsgerichts).

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Denn das Wesen dieser Wetten besteht darin, daß die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Spielbedingungen und den Verhältnissen, unter denen sie gewöhnlich betrieben werden, nicht wesentlich von den Fähigkeiten, Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der durchschnittlichen Spieler abhängt, sondern jedenfalls hauptsächlich von dem ihrer Einwirkungsmöglichkeit entzogenen Zufall (vgl. BGHSt 2, 274, 276; 36, 74, 80; die u.a. von v. Bubnoff in LK-StGB, 11. Aufl., § 284 Rdn. 5, Thalmair, GewArch 1995, 274, 275 und Stögmüller, K&R 2002, 27, 28 vertretene Gegenansicht, die Renn- und Sportwetten als Lotterien i.S. des - gegenüber § 284 StGB spezielleren - § 287 StGB qualifiziert, würde im übrigen am Ergebnis der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung nichts ändern).
  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Die Rechtsprechung hat das Glücksspiel gegenüber dem Geschicklichkeitsspiel dahin abgegrenzt, daß darunter ein Spiel zu verstehen sei, bei dem die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler, sondern allein oder jedenfalls hauptsächlich vom Zufall abhängt (BGHSt 2, 274, 276; 11, 209).
  • BGH, 19.09.2023 - XI ZR 343/22

    Wirksamkeit der Autorisierung des Zahlers

    Darin liegt das Wesen des Glücksspiels (BGH, Urteile vom 18. April 1952 - 1 StR 739/51, BGHSt 2, 274, 276 und vom 8. August 2017 - 1 StR 519/16, ZfWG 2017, 502 Rn. 11 mwN).
  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).
  • OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch

  • BFH, 10.07.1968 - II 94/63

    Roulettespiel als eine Lotterie oder Ausspielung im Sinne der Lotteriesteuer -

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten;

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06

    Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel

  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06

    Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer

  • BGH, 04.02.1958 - 5 StR 579/57
  • BayObLG, 11.02.1993 - 5St RR 170/92
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06

    Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06

    Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit;

  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05

    Glückspielverbot aufgrund von § 284 Strafgesetzbuch (StGB) im Falle des

  • BVerwG, 09.12.1975 - I C 14.74

    Gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spieles mit Gewinnmöglichkeit

  • BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 296/02

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Regeländerung bei

  • LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07

    Pokerturnier ist kein vebotenes Glücksspiel iSd StGB!

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 177/06
  • AG Deggendorf, 04.09.2008 - Ds 9 Js 1350/07

    Unerlaubtes Glücksspiel: Pokerspiel in der Variante Texas Hold'em

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 1 S 2340/88

    Vereinsverbot bei Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele

  • BVerwG, 16.09.1966 - I C 68.65

    Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Erlaubnispflichtigkeit eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,318
BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51 (https://dejure.org/1952,318)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1952 - 2 StR 754/51 (https://dejure.org/1952,318)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1952 - 2 StR 754/51 (https://dejure.org/1952,318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verwertung der Aussage eines geisteskranken oder geistesschwachen Beschuldigten im Sicherungsverfahren - Voraussetzungen für die Annahme einer widernatürlichen Unzucht zwischen Männern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 269
  • NJW 1952, 673
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • RG, 05.09.1939 - 1 D 714/39

    1. Der Satz, daß nach dem § 42 e StGB. die öffentliche Sicherheit die

    Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
    Die Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn der Bestand der Rechtsordnung durch die bestimmte Wahrscheinlichkeit künftiger, gegen sie gerichteter Handlungen verbrecherischer und daher gefährlicher Geisteskranker unmittelbar bedroht wird und eine Abhilfe für die Zukunft auf andere Weise nicht zu erreichen ist (RGSt 68, 149; 73, 303).

    Sollte die Strafkammer auf Grund der neuen Verhandlung die Unterbringung neuerdings anordnen, wären bei der Kostenentscheidung, soweit eine mit Strafe bedrohte Handlung nicht festgestellt werden kann, die Vorschriften der §§ 464 ff StPO zu beachten (RGSt 73, 303, 306).

  • RG, 15.11.1892 - 2739/92

    Was ist in objektiver Beziehung zur Erfüllung des Begriffes der von Menschen mit

    Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
    Unter widernatürlicher Unzucht nach § 175 a.F. hatte die Rechtsprechung und Rechtslehre die Vornahme einer der naturwidrigen Befriedigung des Geschlechtstriebes dienenden, dem natürlichen Beischlaf ähnlichen Handlung verstanden und gefordert, dass der Täter seinen Geschlechtsteil ähnlich wie bei der natürlichen Beischlafshandlung verwendet (RGSt 23, 289; 48, 234).

    Nicht erforderlich ist dabei eine Vereinigung der Geschlechtsteile oder die Einführung in den After, auch nicht die Erreichung des Geschlechtsgenusses durch Samenerguss (RGSt 3, 200; 23, 289; 48, 234).

  • RG, 11.10.1937 - 3 D 425/37

    Zum Begriffe der Unzucht mit Tieren.

    Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
    Sie hat es nicht mehr für erforderlich gehalten, dass der Täter das Tier in beischlafsähnlicher Weise berührt, sondern es für ausreichend angesehen, dass der Geschlechtsteil des Tieres mit dem Körper des Täters, sei es auch dessen Hand, in Berührung kommt unter der Voraussetzung, dass der Täter auf diese Weise seine geschlechtliche Befriedigung herbeiführen will (RGSt 71, 350; 73, 88).

    Da der Bericht vor der Entscheidung des Reichsgerichts vom 11. Oktober 1937 (RGSt 71, 350) verfasst ist, ist damit nur die frühere Rechtsprechung gemeint (siehe auch Schäfer JW 1937 S 1352).

  • RG, 24.04.1914 - V 1147/13

    Kann nach § 175 StGB. bestraft werden, wer sein männliches Glied auch nur an den

    Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
    Unter widernatürlicher Unzucht nach § 175 a.F. hatte die Rechtsprechung und Rechtslehre die Vornahme einer der naturwidrigen Befriedigung des Geschlechtstriebes dienenden, dem natürlichen Beischlaf ähnlichen Handlung verstanden und gefordert, dass der Täter seinen Geschlechtsteil ähnlich wie bei der natürlichen Beischlafshandlung verwendet (RGSt 23, 289; 48, 234).

    Nicht erforderlich ist dabei eine Vereinigung der Geschlechtsteile oder die Einführung in den After, auch nicht die Erreichung des Geschlechtsgenusses durch Samenerguss (RGSt 3, 200; 23, 289; 48, 234).

  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
    Die Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn der Bestand der Rechtsordnung durch die bestimmte Wahrscheinlichkeit künftiger, gegen sie gerichteter Handlungen verbrecherischer und daher gefährlicher Geisteskranker unmittelbar bedroht wird und eine Abhilfe für die Zukunft auf andere Weise nicht zu erreichen ist (RGSt 68, 149; 73, 303).
  • RG, 27.06.1935 - 2 D 453/35

    Kann gegen einen vermindert Zurechnungsfähigen die Unterbringung nach § 42 b

    Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
    Es ist demnach ohne Bedeutung, ob bei den im Jahre 1948 und März 1949 begangenen Handlungen (Nr. 2 und 3) einer Strafverfolgung das Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 entgegen gestanden wäre (RGSt 69, 262).
  • RG, 03.07.1937 - 3 D 289/37

    Beischlafähnlichkeit ist ein Rechtsbegriff. Für ihn kommt es nicht darauf an, ob

    Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
    Es hat als entscheidend nicht mehr erachtet, dass die unzüchtige Handlung mehr oder weniger dem natürlichen Geschlechtsverkehr ähnelt, sondern dass sie eine geschlechtliche Befriedigung, ähnlich wie bei dem natürlichen Beischlaf, herbeiführen will (RGSt 71, 281).
  • RG, 09.10.1900 - 3479/00

    Kann ein wegen Geisteskrankheit Entmündigter als Zeuge vernommen und beeidigt

    Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
    Aufgabe der tatrichterlichen Beweiswürdigung ist es, bei der Würdigung einer Aussage auch zu prüfen, ob und inwieweit der Aussagende, mag er Angeklagter, Beschuldigter, oder Zeuge sein, überhaupt fähig ist, den bekundeten Vorgang richtig zu erfassen und wiederzugeben (RGSt 33, 393, 403; 58, 396).
  • RG, 01.08.1935 - 5 D 429/35

    1. Zum Begriff der widernatürlichen Unzucht zwischen Personen männlichen

    Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
    Hoch unter der Geltung des § 175 a.F. hat das Reichsgericht für den gleichgeschlechtlichen Verkehr zwischen Männern den Begriff der "beischlafsähnlichen" Handlung erweitert und auch die gegenseitige Onanie als strafbar angesehen (RGSt 69, 273).
  • RG, 27.11.1924 - II 836/24

    Dürfen die Angaben eines wegen Geisteskrankheit straffrei bleibenden Angeklagten

    Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
    Aufgabe der tatrichterlichen Beweiswürdigung ist es, bei der Würdigung einer Aussage auch zu prüfen, ob und inwieweit der Aussagende, mag er Angeklagter, Beschuldigter, oder Zeuge sein, überhaupt fähig ist, den bekundeten Vorgang richtig zu erfassen und wiederzugeben (RGSt 33, 393, 403; 58, 396).
  • RG, 05.10.1917 - IV 374/17

    Ruht die Verjährung der Strafverfolgung während der Geisteskrankheit eines

  • RG, 30.03.1936 - 5 D 118/36

    1. Muß dem Beschuldigten für das Sicherungsverfahren nach den §§ 429 a flg. StPO.

  • RG, 13.01.1881 - 3320/80

    1. Erfordert der Thatbestand der widernatürlichen Unzucht mit Tieren eine

  • RG, 14.06.1937 - 2 D 234/37

    1. Kann die Revision auf die Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt

  • RG, 26.01.1939 - 5 D 922/38

    Der Tatbestand des § 175 b StGB. ist nicht erfüllt, wenn der Täter nur den Zweck

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Als Bestandteil des Prozessstoffes unterliegt es der freien Beweiswürdigung der Verwaltungsgerichte (Urteile vom 12. November 1971 - BVerwG 4 C 26.69 - JZ 1972, 119 und vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88 - juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 1. April 1952 - 2 StR 754/51 - BGHSt 2, 269 ; Höfling/Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 86 Rn. 79; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 86 Rn. 16).
  • BGH, 18.11.2021 - 3 StR 419/21

    Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren trotz Verhandlungsunfähigkeit

    Dies ergibt sich neben dem Regelungszusammenhang der §§ 413 ff. StPO und des § 71 Abs. 1 StGB insbesondere daraus, dass gemäß § 415 Abs. 1 StPO die Verhandlung selbst dann durchgeführt werden kann, wenn das Erscheinen des Beschuldigten vor Gericht wegen seines Zustandes unmöglich oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unangebracht ist (s. bereits zu der entsprechenden Vorgängervorschrift BGH, Urteil vom 1. April 1952 - 2 StR 754/51, 1 2 NJW 1952, 673, 674; vgl. auch BGH, Urteile vom 23. März 2001 - 2 StR 498/00, BGHSt 46, 345, 347; vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 134; Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, 17; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 413 Rn. 1, § 414 Rn. 1; KKStPO/Fischer, 8. Aufl., Einleitung Rn. 327; SKStPO/Weßlau/Degener, 5. Aufl., § 413 Rn. 8).
  • BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69

    Rechtsmittel

    Dies muß der Beweggrund für die Straftat sein (vgl. BGHSt 2, 271 [BGH 01.04.1952 - 2 StR 754/51] zu § 52 StGB; OGH NJW 1950, 234 zu § 54 StGB).
  • OLG München, 31.03.2009 - 4St RR 14/09

    Strafverfahren: Revision gegen einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen;

    Er ist aber ein Beweismittel im weiteren Sinn, wenn er aussagebereit ist (BGHSt 2, 269/270; 28, 196/198; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 244 Rn. 2).
  • BGH, 18.05.1955 - 3 StR 105/55

    Rechtsmittel

    Selbst Bekundungen eines Geisteskranken über einfache, ihn selbst unmittelbar betreffende Lebensvorgänge, die dieser zu erfassen und wiederzugeben vermag, darf er bei gehöriger Vorsicht zur Bildung seiner Überzeugung verwerten (BGH NJW 1952, 673 Nr. 25).
  • BGH, 27.07.1965 - 1 StR 156/65

    Verurteilung wegen Brandstiftung - Unterbringung in eine Pflegeanstalt - Verstoß

    Das Geständnis des geisteskranken Beschuldigten durfte im Sicherungsverfahren verwertet werden (BGHSt 2, 269).
  • BGH, 06.02.1968 - 5 StR 714/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Seine Anwesenheit war nach §§ 225, 224 Abs. 2 StPO nicht erforderlich, weil er sich nicht auf freiem Fuß befand und der Augenschein zwar am Vernehmungsort, aber nicht an Gerichtsstelle eingenommen wurde (BGHSt 2, 269, 271) [BGH 01.04.1952 - 2 StR 754/51].
  • BGH, 30.10.1964 - 2 StR 379/64

    Rechtsmittel

    Daß aber eine solche nach den §§ 59 ff zu treffende Entscheidung auch in den Fällen des § 251 Abs. 1 und 2 StPO bei Verlesung der Aussage eines unvereidigt gebliebenen Zeugen ergehen muß, hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 2, 269, 272 [BGH 01.04.1952 - 2 StR 754/51] ausgesprochen und des näheren dargelegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1952 - 3 StR 549/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,4117
BGH, 07.02.1952 - 3 StR 549/51 (https://dejure.org/1952,4117)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1952 - 3 StR 549/51 (https://dejure.org/1952,4117)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1952 - 3 StR 549/51 (https://dejure.org/1952,4117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,4117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 673 (Ls.)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht