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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51   

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https://dejure.org/1951,44
BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51 (https://dejure.org/1951,44)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1951 - 1 StR 139/51 (https://dejure.org/1951,44)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1951 - 1 StR 139/51 (https://dejure.org/1951,44)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 351
  • NJW 1951, 971
  • NJW 1952, 436
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BGH, 25.04.1952 - 2 StR 4/52
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  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53

    Rechtsmittel

    Das Landgericht musste daher dazu Stellung nehmen, ob die eingezogenen Waren im Eigentum der Angeklagten standen und ob, falls das nicht zutrifft, die Voraussetzungen vorlagen, unter denen nach der Rechtsprechung auch in fremden Eigentum stehende Sachen gemäss §§ 401, 414 RAbgO eingezogen werden dürfen (BGHSt 1, 351; 2, 311, 320, 328).
  • BGH, 16.06.1958 - III ZR 215/56

    Einziehung von Branntwein mangels Herkunftsnachweises

    In Fällen, in denen diese Einziehung nur als Kann - Vorschrift vorgesehen ist, und in denen die Einziehung als Sicherungsmaßnahme nicht in Frage kommt, weil die Gegenstände an sich nicht gefährlich sind, steht die heutige Rechtsausfassung "aus Gründen der Gerechtigkeit und der Billigkeit" einer Haftung des unbeteiligten Eigentümers für die Schuld des Täters entgegen; in solchen Fällen wird für die Einziehung gegenüber dem Nichttäter ein besonderer Rechtfertigungsgrund gefordert (BGHSt 1, 351 [353]; das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 14. April 1958 - III ZR 189/56 - S. 11/13).

    Dieser wird z.B. bejaht, "wenn der unbeteiligte Eigentümer bei Anwendung der erforderlichen und von ihm auch billigerweise zu erwartenden Sorgfalt hätte erkennen müssen, daß der Täter zur Begehung der Tat sein Eigentum benutzen werde oder werde benutzen können, oder wenn er einen Vorteil gehabt hat, dessen Zusammenhang mit der Tat für ihn erkennbar war" (BGHSt 1, 351 [353/4]).

    Erkennbar klingt auch in BGHSt 1, 351 [353] als Rechtfertigung solcher Einziehungen der Gedanke der polizeilichen Sicherung an.

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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1951 - 2 StR 121/51   

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https://dejure.org/1951,394
BGH, 07.12.1951 - 2 StR 121/51 (https://dejure.org/1951,394)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1951 - 2 StR 121/51 (https://dejure.org/1951,394)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1951 - 2 StR 121/51 (https://dejure.org/1951,394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 29
  • NJW 1952, 436 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 24.11.1932 - III 1013/32

    1. Gelten die Vorschriften des § 401 RAbgO. über die "Einziehung der

    Auszug aus BGH, 07.12.1951 - 2 StR 121/51
    Vielmehr will § 42 lediglich zum Ausdruck bringen, dass es zulässig ist, die Massnahmen nach §§ 40, 41 auch in einem selbständigen Verfahren anzuordnen (vgl. RGSt 28, 122; 66, 431, 434).

    Diese Bestimmung wurde trotz ihres Wortlautes vom Reichsgericht im Anschluss an die jahrzehntelange Rechtsprechung zu § 154 des Vereinszollgesetzes sogar dahin gedeutet, dass die Einziehung such gegenüber dem an der Steuerstraftat Unbeteiligten immer zwingend vorgeschrieben sei (vgl. RGSt 66, 431, 433).

  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1951 - 2 StR 121/51
    Diese weitgehende Auslegung begegnet allerdings Bedenken, wie der 1. Strafsenat des BGH in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 9. Oktober 1951 - 1 StR 139/51 - näher dargelegt hat.
  • RG, 31.01.1896 - 4500/95

    Ist es durch § 42 St.G.B.'s in das freie Ermessen der Gerichte gestellt, ob auf

    Auszug aus BGH, 07.12.1951 - 2 StR 121/51
    Vielmehr will § 42 lediglich zum Ausdruck bringen, dass es zulässig ist, die Massnahmen nach §§ 40, 41 auch in einem selbständigen Verfahren anzuordnen (vgl. RGSt 28, 122; 66, 431, 434).
  • BGH, 12.02.1952 - 2 StR 757/51

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in der Sache 2 StR 121/51 vom 29. Mai 1951 (BGHSt 1, 183) dargelegt hat, besagt dieses Grundrecht nur, dass ohne Ansehen der Person geurteilt werden muss und dass deshalb gegen diejenigen, die nach einem bestimmten Gesetze schuldig sind, derselbe Strafrahmen anzuwenden ist; das ist hier geschehen.
  • BGH, 03.07.1952 - 3 StR 543/51

    Rechtsmittel

    Wie eine vergleichende Betrachtung verschiedener Strafbestimmungen ähnlichen Wortlauts zeigt, gibt das Wort "kann" als solches ebenso einer gegenteiligen Deutung Raum (vgl BGHSt 2, 29).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.01.1952 - 3 StR 1153/51   

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https://dejure.org/1952,485
BGH, 03.01.1952 - 3 StR 1153/51 (https://dejure.org/1952,485)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1952 - 3 StR 1153/51 (https://dejure.org/1952,485)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1952 - 3 StR 1153/51 (https://dejure.org/1952,485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 436
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 06.07.2007 - 2 BvR 1824/06

    Begründungsanforderungen bei einer Revision (Jugendstrafverfahren; Urteil, dass

    Dabei liegt der gesetzlichen Beschränkung zulässiger Rechtsschutzziele in § 55 Abs. 1 Satz 1 JGG die zusätzliche Annahme zugrunde, dass der erstinstanzliche Richter den Erziehungsbedürfnissen am besten Rechnung tragen könne und seine Entscheidung im Interesse einer wirksamen und schnellen Erziehung endgültig sein dürfe, sofern es sich um leichtere, die Zukunft nicht belastende Maßnahmen handele (vgl. Eisenberg, JGG, 11. Aufl. 2006, § 55 Rn. 39; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 4. Aufl. 2002, § 55 Rn. 2; vgl. ferner (zur Vorgängernorm von § 40 RJGG 1943) Beschluss des BGH vom 3.1.1952 - 3 StR 1153/51 -, NJW 1952, S. 436 ).
  • BGH, 17.04.1953 - 2 StR 24/53
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