Rechtsprechung
BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Verfahrensgang
- LG Waldshut, 16.01.1951 - KMs 2/50
- BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51
Papierfundstellen
- BGHSt 1, 351
- NJW 1951, 971
- NJW 1952, 436
Wird zitiert von ... (57)
- BGH, 25.04.1952 - 2 StR 4/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
Rechtsmittel
Das Landgericht musste daher dazu Stellung nehmen, ob die eingezogenen Waren im Eigentum der Angeklagten standen und ob, falls das nicht zutrifft, die Voraussetzungen vorlagen, unter denen nach der Rechtsprechung auch in fremden Eigentum stehende Sachen gemäss §§ 401, 414 RAbgO eingezogen werden dürfen (BGHSt 1, 351; 2, 311, 320, 328). - BGH, 16.06.1958 - III ZR 215/56
Einziehung von Branntwein mangels Herkunftsnachweises
In Fällen, in denen diese Einziehung nur als Kann - Vorschrift vorgesehen ist, und in denen die Einziehung als Sicherungsmaßnahme nicht in Frage kommt, weil die Gegenstände an sich nicht gefährlich sind, steht die heutige Rechtsausfassung "aus Gründen der Gerechtigkeit und der Billigkeit" einer Haftung des unbeteiligten Eigentümers für die Schuld des Täters entgegen; in solchen Fällen wird für die Einziehung gegenüber dem Nichttäter ein besonderer Rechtfertigungsgrund gefordert (BGHSt 1, 351 [353]; das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 14. April 1958 - III ZR 189/56 - S. 11/13).Dieser wird z.B. bejaht, "wenn der unbeteiligte Eigentümer bei Anwendung der erforderlichen und von ihm auch billigerweise zu erwartenden Sorgfalt hätte erkennen müssen, daß der Täter zur Begehung der Tat sein Eigentum benutzen werde oder werde benutzen können, oder wenn er einen Vorteil gehabt hat, dessen Zusammenhang mit der Tat für ihn erkennbar war" (BGHSt 1, 351 [353/4]).
Erkennbar klingt auch in BGHSt 1, 351 [353] als Rechtfertigung solcher Einziehungen der Gedanke der polizeilichen Sicherung an.
- BGH, 28.10.1952 - 2 StR 703/52
Rechtsmittel
Das Eigentum eines i.S. der Entscheidung BGHSt 1, 351 schuldlosen Dritten steht der Einziehung des bei der Steuerstraftat benutzten Beförderungsmittels nur dann entgegen, wenn er es auch wirklich geltend machen will.Zunächst ist es bedenklich, dass die Strafkammer ohne weiteres die Einlassung des Angeklagten zugrunde legt, statt den angeblichen Eigentümer zu hören; denn das Gericht ist von Amts wegen verpflichtet, alle Umstände aufzuklären, die für die Entscheidung über die Einziehung von Bedeutung sein können (BGHSt 1, 351, 356).
Erhebt er jedoch auf sein Eigentum keinen Anspruch, so ist die Einziehung geboten (Urt des Bayer. ObLG vom 11. April 1951 in JZ 1951, 566, das der 1. Strafsenat des BGH in BGHSt 1, 351, 356, 357 und der erkennende Senat in BGHSt 2, 311, 314 gebilligt haben).
- BGH, 16.06.1958 - III ZR 215756 In Fällen, in denen diese Einziehung nur als Kann-Vorschrift vorgesehen ist, und in denen die Einziehung als Sicherungsmaßnahme nicht in Frage kommt, weil die Gegenstände an sich nicht gefährlich sind, steht die heutige Rechtsauffassung "aus Gründen der Gerechtigkeit und der Billigkeit" einer Haftung des unbeteiligten Eigentümers für die Schuld des Täters entgegen; in solchen Fällen wird für die Einziehung gegenüber dem Nichttäter ein besonderer Rechtfertigungsgrund gefordert (BGHSt 1, 351, 353; BGHZ 27, 69, 72).
Dieser wird z.B. bejaht, "wenn der unbeteiligte Eigentümer bei Anwendung der erforderlichen und von ihm auch billigerweise zu erwartenden Sorgfalt hätte erkennen müssen, daß der Täter zur Begehung der Tat sein Eigentum benutzen werde oder werde benutzen können, oder wenn er einen Vorteil gehabt hat, dessen Zusammenhang mit der Tat für ihn erkennbar war" (BGHSt 1, 351, 353/4).
Erkennbar klingt auch in BGHSt 1, 351, 353 als Rechtfertigung solcher Einziehungen der Gedanke der polizeilichen Sicherung an.
- BGH, 14.04.1958 - III ZR 189/56
Einziehung im Steuerstrafverfahren
Das gilt nicht nur dann, wenn der Dritte Eigentümer (Vorbehalts- oder Sicherungseigentümer) ist, sondern auch dann, wenn ihm an Einziehungsgegenstand nur ein beschränkt dingliches Recht (Spediteurpfandrecht) zusteht, (Fortentwicklung der Rechtsprechung in BGHSt 1, 351; 2, 311; 8, 70).In seinem Urteil BGHSt 1, 351 verweist der Erste Strafsenat auf die Entwicklung in der neueren Gesetzgebung auf dem Gebiete des Rechtes der Einziehung und führt dabei insbesondere die dem an einer Straftat unbeteiligten Eigentümer günstigen Vorschriften in § 295 Abs. 2 StGB, § 123 BranntwMonG (RGBl 1939 I 604) und § 40 WiStG 1949 (WiGBl 1949, 193) an.
- BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58
Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste …
Die Einziehung steuerpflichtiger Waren, für die Steuer hinterzogen wurde, ist als Bestrafung des schuldigen Täters stets mit rechtsstaatlichen Grundsätzen für vereinbar und daher für zulässig erachtet worden (BGHSt 1, 351 und 6, 4; BGHZ 27, 69 und 382). - BGH, 02.07.1953 - 3 StR 255/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 03.06.1953 - 4 StR 148/53
Rechtsmittel
Einen Unbeteiligten durch Anordnung der Einziehung für die Schuld des Täters oder Teilnehmers haften zu lassen, ist aus Gründen der Gerechtigkeit und Billigkeit nur dann vertretbar, wenn der Sachverhalt einen besonderen Rechtfertigungsgrund für eine solche Massnahme darbietet (BGHSt 1, 353 [BGH 09.10.1951 - 1 StR 139/51]).Die Einziehung von Gegenständen, die Unbeteiligten gehören, kann vielmehr nur dann in Betracht kommen, wenn gegen den Eigentümer im Hinblick auf die Steuerstraftat ein Vorwurf, zum mindesten im Sinne mangelnder Sorgfalt, erhoben werden kann (BGHSt 1, 354 [BGH 09.10.1951 - 1 StR 139/51]; 4 StR 652/52 vom 26. März 1953).
- BGH, 26.06.1952 - 5 StR 367/52
Rechtsmittel
Die Strafkammer darf aber die Einziehung auf Grund einer solchen Erklärung nur dann aus sprechen, wenn kein anderer ausreichender Grund hierfür gegeben ist (z.B. Verschulden i.S. von BGHSt 1, 351).Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung gebilligt (BGHSt 1, 356, 357) [BGH 09.10.1951 - 1 StR 139/51].
- BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
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- BGH, 10.09.1953 - 1 StR 758/52
Rechtsmittel
- BGH, 27.05.1963 - GSSt 2/62
Rechtsmittel des tatunbeteiligten Eigentümers einer Sache - Verstoß gegen das …
- BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63
Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine …
- BGH, 14.01.1954 - 3 StR 358/53
- BGH, 10.05.1966 - 1 StR 592/65
Verwendung geschützter Warenzeichen beim Verkauf von Wein unter den unrichtigen …
- BGH, 20.02.1963 - 4 StR 411/62
Verletzung der Pflicht zur Anmeldung von den in der sowjetischen Besatzungszone …
- BGH, 22.04.1952 - 2 StR 463/51
Einziehung zollpflichtiger Ware eines an der Zollhinterziehung unbeteiligten und …
- BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
Rechtsmittel
- BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Rechtsmittel
- BGH, 23.05.1952 - 4 StR 6/51
- BGH, 05.03.1954 - 2 StR 463/52
Rechtsmittel
- BGH, 19.03.1953 - 4 StR 879/51
Rechtsmittel
- BGH, 20.02.1953 - 2 StR 655/52
- BGH, 07.12.1951 - 2 StR 121/51
Rechtsmittel
- BGH, 09.01.1957 - 2 StR 558/56
Rechtsmittel
- BGH, 27.10.1955 - 3 StR 316/55
Rechtsmittel
- BGH, 19.07.1955 - 5 StR 462/54
- BGH, 25.01.1955 - 5 StR 573/54
Rechtsmittel
- BGH, 28.05.1954 - 2 StR 116/54
Rechtsmittel
- BGH, 11.02.1954 - 4 StR 123/53
Rechtsmittel
- BGH, 29.01.1954 - 1 StR 657/53
Rechtsmittel
- BGH, 30.09.1952 - 2 StR 47/51
- BGH, 29.04.1952 - 1 StR 615/51
Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei - Handel mit unverzollten und …
- BGH, 08.01.1954 - 2 StR 523/53
Rechtsmittel
- BGH, 17.12.1953 - 3 StR 370/53
- BGH, 03.09.1953 - 1 StR 802/52
Rechtsmittel
- BGH, 02.07.1953 - 5 StR 8/53
Rechtsmittel
- BGH, 30.06.1953 - 1 StR 799/52
Rechtsmittel
- BGH, 12.06.1953 - 2 StR 702/52
Rechtsmittel
- BGH, 14.04.1953 - 2 StR 356/52
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- BGH, 26.03.1953 - 3 StR 132/52
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- BGH, 06.02.1953 - 2 StR 138/52
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- BGH, 06.02.1953 - 2 StR 613/52
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- BGH, 03.02.1953 - 2 StR 766/51
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- BGH, 14.10.1952 - 2 StR 354/52
- BGH, 12.09.1952 - 2 StR 383/51
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- BGH, 06.12.1951 - 3 StR 397/51
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- BGH, 21.04.1959 - 5 StR 44/59
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- BGH, 05.11.1957 - 1 StR 422/57
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- BGH, 10.11.1953 - 1 StR 768/52
Rechtsmittel
- BGH, 18.06.1954 - 2 StR 41/54
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- BGH, 29.10.1953 - 4 StR 408/53
Rechtsmittel
- BGH, 14.07.1953 - 3 StR 245/53
Rechtsmittel
- BGH, 09.06.1953 - 5 StR 19/52
Rechtsmittel
- BGH, 26.03.1953 - 4 StR 652/52
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- BGH, 14.02.1952 - 3 StR 538/51
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Rechtsprechung
BGH, 07.12.1951 - 2 StR 121/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 29
- NJW 1952, 436 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 24.11.1932 - III 1013/32
1. Gelten die Vorschriften des § 401 RAbgO. über die "Einziehung der …
Auszug aus BGH, 07.12.1951 - 2 StR 121/51
Vielmehr will § 42 lediglich zum Ausdruck bringen, dass es zulässig ist, die Massnahmen nach §§ 40, 41 auch in einem selbständigen Verfahren anzuordnen (vgl. RGSt 28, 122; 66, 431, 434).Diese Bestimmung wurde trotz ihres Wortlautes vom Reichsgericht im Anschluss an die jahrzehntelange Rechtsprechung zu § 154 des Vereinszollgesetzes sogar dahin gedeutet, dass die Einziehung such gegenüber dem an der Steuerstraftat Unbeteiligten immer zwingend vorgeschrieben sei (vgl. RGSt 66, 431, 433).
- BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.12.1951 - 2 StR 121/51
Diese weitgehende Auslegung begegnet allerdings Bedenken, wie der 1. Strafsenat des BGH in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 9. Oktober 1951 - 1 StR 139/51 - näher dargelegt hat. - RG, 31.01.1896 - 4500/95
Ist es durch § 42 St.G.B.'s in das freie Ermessen der Gerichte gestellt, ob auf …
Auszug aus BGH, 07.12.1951 - 2 StR 121/51
Vielmehr will § 42 lediglich zum Ausdruck bringen, dass es zulässig ist, die Massnahmen nach §§ 40, 41 auch in einem selbständigen Verfahren anzuordnen (vgl. RGSt 28, 122; 66, 431, 434).
- BGH, 12.02.1952 - 2 StR 757/51
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat in der Sache 2 StR 121/51 vom 29. Mai 1951 (BGHSt 1, 183) dargelegt hat, besagt dieses Grundrecht nur, dass ohne Ansehen der Person geurteilt werden muss und dass deshalb gegen diejenigen, die nach einem bestimmten Gesetze schuldig sind, derselbe Strafrahmen anzuwenden ist; das ist hier geschehen. - BGH, 03.07.1952 - 3 StR 543/51
Rechtsmittel
Wie eine vergleichende Betrachtung verschiedener Strafbestimmungen ähnlichen Wortlauts zeigt, gibt das Wort "kann" als solches ebenso einer gegenteiligen Deutung Raum (vgl BGHSt 2, 29).
Rechtsprechung
BGH, 03.01.1952 - 3 StR 1153/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 436
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 06.07.2007 - 2 BvR 1824/06
Begründungsanforderungen bei einer Revision (Jugendstrafverfahren; Urteil, dass …
Dabei liegt der gesetzlichen Beschränkung zulässiger Rechtsschutzziele in § 55 Abs. 1 Satz 1 JGG die zusätzliche Annahme zugrunde, dass der erstinstanzliche Richter den Erziehungsbedürfnissen am besten Rechnung tragen könne und seine Entscheidung im Interesse einer wirksamen und schnellen Erziehung endgültig sein dürfe, sofern es sich um leichtere, die Zukunft nicht belastende Maßnahmen handele (…vgl. Eisenberg, JGG, 11. Aufl. 2006, § 55 Rn. 39;… Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 4. Aufl. 2002, § 55 Rn. 2; vgl. ferner (zur Vorgängernorm von § 40 RJGG 1943) Beschluss des BGH vom 3.1.1952 - 3 StR 1153/51 -, NJW 1952, S. 436 ). - BGH, 17.04.1953 - 2 StR 24/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar