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   BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52   

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https://dejure.org/1953,197
BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52 (https://dejure.org/1953,197)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1953 - V ZR 54/52 (https://dejure.org/1953,197)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1953 - V ZR 54/52 (https://dejure.org/1953,197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkte Zulassung einer Revision - Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Herausgabe einer Grundstücksparzelle unter Berufung auf Eigentum - Eigentumsserwerb an einem Grundstück durch gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 9, 357
  • NJW 1953, 1104
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52

    Beschränkte Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52
    Daß die Revision in solche Falle nur auf Grund Zulassung eingelegt werden kann, hat allerdings, wie der Bundesgerichtshof in den von dem Kläger angefeindete Entscheidungen BGHZ 2, 396 und 7, 62 ausgeführt hat, den Zweck, das Revisionsgericht alle nicht unbedingt im Interesse der Rechtheit und Rechtsfortbildung notwendige Arbeit fernzuhalten, das Gesetz macht in § 546 Abs. 1 ZPO keinen Unterschied zwischen einer Revision mit einem Beschwerdegegenstand, der 6 000 DM überschreitet, und einer solchen, für die es der Zulassung bedarf.

    Das in BGHZ 7, 63 [BGH 11.07.1952 - III ZA 51/52] abgedruckte Urteil enthält sich ausdrücklich einer Entscheidung darüber, ob die Nachprüfung im Rahmen der zulässig eingelegten Revision auf die Rechtsfrage beschränkt ist, deren grundsätzliche Bedeutung dem Berufungsgericht Anlaß zur Zulassung der Revision gegeben hat.

  • BGH, 26.03.1953 - VI ZR 101/52
    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52
    Daß, in einer Entscheidung ohne grundsätzliche Beleutung eine gesetzwidrige Zulassung der Revision das Revisionsgericht nicht bindet (BGEZ 2, 396 [398]; ähnlich Urt. v. 26.3.1953 VI ZR 101/52), ist ohne Bedeutung für die Frage, in welchem Umfang eine gesetzmäßig zugelassene Revision dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Berufungsurteils ermöglicht.
  • BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50

    Unwirksame Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52
    Daß die Revision in solche Falle nur auf Grund Zulassung eingelegt werden kann, hat allerdings, wie der Bundesgerichtshof in den von dem Kläger angefeindete Entscheidungen BGHZ 2, 396 und 7, 62 ausgeführt hat, den Zweck, das Revisionsgericht alle nicht unbedingt im Interesse der Rechtheit und Rechtsfortbildung notwendige Arbeit fernzuhalten, das Gesetz macht in § 546 Abs. 1 ZPO keinen Unterschied zwischen einer Revision mit einem Beschwerdegegenstand, der 6 000 DM überschreitet, und einer solchen, für die es der Zulassung bedarf.
  • RG, 24.02.1930 - IV 741/28

    1. Sind bei der Auseinandersetzung des Vermögens einer Küsterlehrerstelle gemäß §

    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52
    Die Vorschrift des § 892 BGB steht dem nicht entgegen, da sie ja gerade den Erwerb von Nichtberechtigten schützen will; ebensowenig aber § 891 BGB, dieser deshalb nicht, weil Heinrich F. zur Zeit der Entscheidung des Landesgerichts nicht mehr als Eigentümer eingetragen war, daß die Vermutung des § 891 BGB nicht galt (Planck BGB 4 Bd § 891 Anm. 2 d), die unter Umständen bei Versagen des rechtsgeschäftlichen Erwerbsgrundes denjenigen, der das Eigentum bestreitet, nötigt, auch anderweitige Erwerbsgründe zu widerlegen (RGZ 127, 251 [262]).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04

    Auslegung einer Beschränkung der Revisionszulassung; Maßgeblicher Wert eines

    Dies soll der Entlastung des Revisionsgerichts dienen und von ihm alle nicht unbedingt im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsfortbildung notwendige Arbeit fernhalten (so bereits BGHZ 9, 357, 358).
  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden

    Damit ist ausgesprochen, daß ihre Zulassung nicht beschränkt sein soll, sondern lediglich begründet, aus welchem Anlaß das Rechtsmittel zugelassen worden ist (vgl. BGHZ 9, 357, 358; BGH Urt. v. 17. Dezember 1959 - II ZR 24/59 = LM ZPO § 546 Nr. 38 a; Urt. v. 18. Dezember 1969 - VIII ZR 12/67 = LM ZPO § 546 Nr. 68).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

    Mit den Ausführungen zur grundsätzlichen Rechtsfrage in den Entscheidungsgründen gibt das Oberlandesgericht nur - wie dies häufig bei Revisionszulassungen nach § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO geschieht - die Begründung für die Zulassung der Revision, ohne das Rechtsmittel selbst auf die als grundsätzlich angesehene Frage zu beschränken (vgl. BGHZ 9, 357, 358 [BGH 08.05.1953 - V ZR 54/52]; BGH, Urt. v. 26. Mai 1982 - IVb ZR 675/80, NJW 1982, 1940).
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