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   BGH, 13.04.1953 - VI ZR 75/52   

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https://dejure.org/1953,223
BGH, 13.04.1953 - VI ZR 75/52 (https://dejure.org/1953,223)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1953 - VI ZR 75/52 (https://dejure.org/1953,223)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1953 - VI ZR 75/52 (https://dejure.org/1953,223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1066 (Ls.)
  • NJW 1954, 185
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.08.1937 - V 53/37

    Kann die inländische Partei in der Revisionsinstanz wegen der ihr hier

    Auszug aus BGH, 13.04.1953 - VI ZR 75/52
    Die Einrede kann deshalb in der Revisionsinstanz dann nicht mehr mit Erfolg vorgebracht werden, wenn der Beklagte es schuldhaft unterlassen hat, sie in den Vorinstanzen zu erheben (RGZ 155, 239; Rosenberg: Lehrbuch des Deutschen Zivilprozessrechts 5. Aufl. § 81 I 2 a γ;; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 111 Anm. I; Baumbach-Lauterbach ZPO 21. Aufl. Anm. zu § 111 und Anm. 9 b zu § 274).
  • BGH, 26.04.1957 - VI ZR 66/56

    Rechtsmittel

    Sie werden daher ohne weiteres auch nicht damit zu rechnen brauchen, daß ein Fußgänger, ohne sich vorher nach herankommenden Fahrzeugen umzusehen, plötzlich auf die befestigte Fahrbahn tritt (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1952 - 1 StR 195/52 - VRS 4, S. 447 und vom 13. April 1953 - VI ZR 75/52 - DAR 1953, 113 Nr. 6).
  • BGH, 13.04.1956 - VI ZR 347/54

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Denn da der Beklagte möglicherweise den Winker herausgestellt hatte und langsam anfuhr, so ist nicht auszuschließen, daß der Kläger - zumal er (sei es auch infolge der erlittenen Schädelverletzung schuldlos) in seiner Darstellung des Unfallgeschehens gewechselt hat - bei Anwendung einer über die gewöhnliche Verkehrssorgfalt hinausgehenden besonderen, überlegenen und gesammelten Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart (BGH VHS 4, 177; NJW 1954, 185 Nr. 1) durch die Fahrweise des Beklagten nicht in dem Maße überrascht worden wäre, daß er bei einer möglichen Eigengeschwindigkeit von nur 30 km/st einen schadenstiftenden Zusammenstoß durch Abbremsen oder Ausbiegen nicht noch hätte verhüten können.
  • BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei breiten Straßen

    Der erkennende Senat hat entgegen der Annahme der Revisionserwiderung sogar bei einer Straßenbreite von 10, 20 m einen Kraftfahrer grundsätzlich auch für verpflichtet gehalten, das Gelände neben der Fahrbahn, insbesondere den an der Fahrbahn gelegenen Teil des Bürgersteigs, zu beobachten, soweit dies nach der Lage des einzelnen Falles möglich und zumutbar ist (Senatsurteil vom 13. April 1953 - VI ZR 75/52 - VersR 1953, 242, 243).
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