Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 13.05.1953 | BVerfG, 10.06.1953

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,33
BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52 (https://dejure.org/1953,33)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.1953 - 1 BvR 668/52 (https://dejure.org/1953,33)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 1953 - 1 BvR 668/52 (https://dejure.org/1953,33)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Armenanwalt

  • opinioiuris.de

    Armenanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StPO § 172; ZPO §§ 114 ff.
    Prozeßkostenhilfe für das Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 336
  • NJW 1953, 1097
  • DÖV 1953, 575
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Angesichts der beschriebenen Vorgeschichte lässt sich aus der Untätigkeit des Gesetzgebers nicht der Schluss ziehen, dieser habe unter Verzicht auf sein Gestaltungsprimat die Lösung eines Sachproblems der Rechtsprechung überantwortet (vgl. BVerfGE 122, 248 - abw. M.; siehe auch BVerfGE 2, 336 ).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Denn das Bundesverfassungsgericht ist kein Superrevisionsgericht (vgl. BVerfGE 2, 336 ; 21, 209 ; 53, 30 ; stRspr).
  • VerfGH Thüringen, 09.01.2019 - VerfGH 40/16

    Verfassungsbeschwerde der Frau MdL Katharina König-Preuß

    Dabei beschränkt der Verfassungsgerichtshof seine Kontrolle auf die Prüfung, ob das Fachgericht bei der Rechtsfindung die gesetzgeberische Grundentscheidung respektiert und von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, BVerfGE 122, 248 [257 f.] = juris Rn. 37; Beschluss vom 3. April 1990, - 1 BvR 1186/89 -, BVerfGE 82, 6 [13] = juris Rn. 23; Beschluss vom 17. Juni 1953 - 1 BvR 668/52 -, BVerfGE 2, 336, [339] = juris Rn. 11).

    Grundsätzlich unterliegt die rechtskräftige Entscheidung eines ordentlichen Gerichts nicht der inhaltlichen Nachprüfung durch das Verfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 1953, Az. 1 BvR 668/52, BVerfGE 2, 336 [339] = juris Rn. 11).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,173
BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51 (https://dejure.org/1953,173)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.1953 - 1 BvR 344/51 (https://dejure.org/1953,173)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 1953 - 1 BvR 344/51 (https://dejure.org/1953,173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 18 abs. 2, Abs. 3, " 19 Abs. 2 S. 3
    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 295
  • NJW 1953, 1097
  • DVBl 1953, 643
  • DÖV 1953, 575
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Ebenso wenig, wie die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei für sich allein die Besorgnis der Befangenheit begründen kann (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ), ist dies bei seiner Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Fall (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Indes kann es genügen, dass aus dem Gesuch mit einer für das beschließende Gericht hinreichenden Deutlichkeit hervorgeht, welche Richterinnen und Richter abgelehnt werden sollen, wenn es den Antragstellern - insbesondere wegen der besonderen Art des Ablehnungsgrundes - im Einzelfall nicht zugemutet werden kann, die Befangenheit der einzelnen Richterinnen und Richter darzulegen (vgl. BVerfGE 2, 295 ).
  • BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18

    Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit

    Bei der parlamentarischen Arbeit als Abgeordneter handelt es sich um eine Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren im Sinne von § 18 Abs. 3 Nr. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 58, 177 ; siehe auch BVerfGE 135, 248 ).

    d) Die Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 19 BVerfGG kann allerdings nicht aus allgemeinen Gründen hergeleitet werden, die nach den ausdrücklichen Regelungen in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG für sich genommen keinen Ausschluss von der Ausübung des Richteramts rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 82, 30 ; 135, 248 ).

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Allerdings kann eine Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG nicht aus den allgemeinen Gründen hergeleitet werden, die nach der ausdrücklichen Regelung des § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG einen Ausschluß von der Ausübung des Richteramts nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 [297]); es wäre ein Wertungswiderspruch, könnte gerade wegen dieser Gründe dennoch über eine Befangenheitsablehnung ein Richter von der Mitwirkung ausgeschlossen werden.
  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber zurückgewiesen

    Denn wegen der besonderen Organisation des Bundesverfassungsgerichts kann über jedes Ablehnungsgesuch gesondert entschieden werden, um der Gefahr zu begegnen, dass das Gericht durch eine Vielzahl von Ablehnungsanträgen und eine daraus sich ergebende Beschlussunfähigkeit nach Ausschöpfung aller Vertretungsmöglichkeiten (vgl. § 15 Abs. 2 BVerfGG) seiner Handlungsfähigkeit beraubt wird (vgl. BVerfGE 2, 295 ).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Allerdings kann eine Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG nicht aus den allgemeinen Gründen hergeleitet werden, die nach der ausdrücklichen Regelung des § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG einen Ausschluß von der Ausübung des Richteramts nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 (297) [BVerfG 13.05.1953 - 1 BvR 344/51] [BVerfG 13.05.1953 - 1 BvR 344/51]); es wäre ein Wertungswiderspruch, könnte gerade wegen dieser Gründe dennoch über eine Befangenheitsablehnung ein Richter von der Mitwirkung ausgeschlossen werden.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Verfassungsrichter - Zum

    Die frühere richterliche Tätigkeit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts kann für sich allein nicht die Besorgnis seiner Befangenheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 42, 88 ; 43, 126 ).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller

    Soweit der Beschwerdeführer darauf verweist, das saarländische Fraktionsrechtsstellungsgesetz enthalte hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit von Parlamentsfraktionen Regelungen, die mit den vorliegend angegriffenen Regelungen des Abgeordnetengesetzes des Bundes inhaltsgleich seien, lässt er die gesetzliche Wertung des § 18 Abs. 3 Nr. 1 BVerfGG außer Betracht, die auf die Auslegung des § 19 BVerfGG ausstrahlt (vgl. BVerfGE 2, 295 ).
  • BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96

    Zum Ausschluss bzw der Befangenheit eines Richters des BVerfG

    Sofern in Verfahren der Verfassungsbeschwerde - wie vorliegend - nicht mündlich verhandelt wurde, ist die Ablehnung nur bis zur Verkündung der Entscheidung zulässig, ohne dass es darauf ankommt, wann der Ablehnende vom Ablehnungsgrund Kenntnis erhalten hat (vgl. BVerfGE 2, 295 ; Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, Kommentar, § 19, Rn. 12 ).
  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    Ebenso wenig, wie die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei für sich allein die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ), ist dies bei seiner Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Fall.

    Die Wertung dieser Vorschrift ist auch im Rahmen von § 19 BVerfGG zu beachten (vgl. BVerfGE 2, 295 ).

  • BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie unzulässiger Ablehnungsgesuche und

  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber als unbegründet zurückgewiesen

  • BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend den Einsatz bewaffneter deutscher

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.06.2014 - VGH N 29/14

    Besorgnis der Befangenheit eines mitwirkenden Richters am Verfahren wegen

  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19

    Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in

  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 4/22

    Begründete Selbstablehnung des Präsidenten des VerfGH im Verfahren der abstrakten

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem

  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 1316/18

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3

  • VerfG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - LVerfG 9/12

    Ablehnungsanträge gegen Mitglieder des Landesverfassungsgerichts

  • BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 16/15

    Ablehnungsgesuch und Wahlprüfungsbeschwerde erfolglos

  • BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 486/17

    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der die abgelehnte

  • BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 52/14

    Ablehnungsgesuch und Wahlprüfungsbeschwerde erfolglos

  • BFH, 18.07.1973 - II R 34/69

    Erfordernis tatsächlicher Feststellungen - Besteuerungstatbestände - Erwerb

  • BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 956/18

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3

  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvC 10/11

    Einzelwahl der Bewerber für Berliner Landesliste der SPD zur Bundestagswahl 2009

  • BVerfG, 26.03.2021 - 2 BvC 55/19

    Ablehnungsgesuch gegen den Richter Müller offensichtlich unzulässig und

  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1572/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung

  • BVerfG, 31.10.2020 - 2 BvC 48/19

    Unzulässige Ablehnungsgesuche und erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 15.06.2020 - 2 BvC 51/19

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • BGH, 10.07.1969 - IX ZR 244/67

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1969 - IX ZR 219/68

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 517/72

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 10.07.1969 - IX ZR 160/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1969 - IX ZR 225/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1969 - IX ZR 216/68

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvC 3/52   

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https://dejure.org/1953,91
BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvC 3/52 (https://dejure.org/1953,91)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.1953 - 1 BvC 3/52 (https://dejure.org/1953,91)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 1953 - 1 BvC 3/52 (https://dejure.org/1953,91)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 300
  • NJW 1953, 1097 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Die Beschwerde der C.B.V. ist unzulässig, weil nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten, einschließlich der politischen Parteien, nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (BVerfGE 2, 300 [303 f.]; 14, 196 [197]; 21, 359 [360]).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 5/81

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Aus dem Gegensatz zwischen § 2 Abs. 2 WPG, der das Einspruchsrecht beim Bundestag regelt, und § 48 BVerfGG , der für das Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Bundestages gilt, geht klar hervor, daß das Beschwerderecht gegenüber dem Einspruchsrecht eingeschränkt sein soll (BVerfGE 2, 300 [303]).

    Das mag eng sein, ergibt sich aber eindeutig aus dem Wortlaut des Gesetzes (BVerfGE 2, 300 [304]).

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Soweit die Beschwerde von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands erhoben wird, ist sie schon deshalb unzulässig, weil nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten, einschließlich der politischen Parteien, nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197)).
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