Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,69
BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52 (https://dejure.org/1953,69)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1953 - V ZR 97/52 (https://dejure.org/1953,69)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1953 - V ZR 97/52 (https://dejure.org/1953,69)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,69) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 266
  • NJW 1953, 1342
  • MDR 1953, 605
  • MDR 1955, 605
  • DNotZ 1953, 595
  • DVBl 1953, 603
  • JR 1953, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (185)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51

    Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
    Hinsichtlich neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen ist nach allgemein, auch von dem erkennenden Senat als Senat für Landwirtschaftssachen ( BGHZ 7, 161 [167] ) vertretener Auffassung für die Entscheidung des Revisionsgerichts das neue Recht anzuwenden.

    Ob diesem Urteil in allem gefolgt werden kann, mag dahinstehen (vgl. auch BGHZ 7, 161 ), da bereits der Gedanke der Aufrechterhaltung des Berufungsurteils bei Anwendung des neuen Rechts dazu führen muß, anstelle der aus der Verneinung eines Anspruchs gegen die Erstbeklagte vom Berufungsgericht abgeleiteten Klagabweisung hinsichtlich des Zweitbeklagten nunmehr dieselbe Entscheidung unter anderen Gesichtspunkten zu treffen.

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
    Weitergehend hat der I. Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 23. Oktober 1952 ( BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] ) den Grundsatz der Gewaltenteilung zu den Grundlagen der im Grundgesetz festgelegten freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechnet (S 13. aaO).
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
    In letzter Zeit hat der III. Zivilsenat die Frage hinsichtlich des sachlichen Rechts darüber hinaus allgemein bejaht, sofern der Wille des Gesetzgebers das verlangt (Urteil vom 23.2.1953, BGHZ 9, 101, betreffend die Anwendbarkeit des Lastenausgleichsgesetzes auf schwebende Revisionsverfahren).
  • BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50

    Neue Gesetze in Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
    - Was die Anwendbarkeit neuer sachlich-rechtlicher Vorschriften anlangt, so ist anerkannt, daß neues Recht jedenfalls dann im Revisionsverfahren anzuwenden ist, wenn seine Anwendung dazu führt, das Berufungsurteil mit anderer Begründung aufrecht zu erhalten ( BGHZ 2, 324 ).
  • BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 3/51

    Petersberger Abkommen

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
    Das gilt jedenfalls für das Verhältnis der gesetzgebenden zur vollziehenden Gewalt: Auf die Durchbrechung des Grundsatzes der Gewaltenteilung durch das parlamentarische System (Art. 3, 67 GrundG) wurde bereits hingewiesen, es mag hier noch weiter auf das den Grundsatz der Gewaltenteilung durchbrechende Rechtsetzungsrecht der vollziehenden Gewalt (Art. 80 Abs. 1, 129 GrundG) hingewiesen werden; das Bundesverfassungsgericht selbst hat ausgesprochen, daß Art. 59 Abs. 2 GrundG eine Durchbrechung des Grundsatzes der Gewaltenteilung ist, ohne die Rechtsgültigkeit dieser Bestimmung deswegen in Zweifel zu ziehen ( BVerfGE 1, 351 [BVerfG 29.07.1952 - 2 BvE 3/51] [369] und 1, 372 [394]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
    Der II. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in dem Leitsätze Nr. 27 zu seinem Urteil vom 23. Oktober 1951 ( BVerfGE 1, 14, [BVerfG 23.10.1951 - 2 BVG 1/51] Leitsatz Nr. 11 in der Fassung der Beilage zu Nr. 218 des Bundesanzeigers vom 9. September 1951 und JZ 1951, 728) die Geltung überpositiven, auch den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes anerkannt und sich für zuständig erklärt, das gesetzte Recht auch an solchen überkonstitutionellen Rechtssätzen zu messen.
  • BGH, 08.04.1952 - V BLw 56/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
    Dieselbe Frage ist für das Höferecht der Britischen Zone aufgetreten; sie ist dort im selben Sinne beurteilt worden (OLG Hamm bei Kollmeyer 1, 158; OGHZ 2, 176; BGH RdLandw 1951, 242 mit Anmerkung von Schulte, ebenso die Entscheidungen des erkennenden Senats als Senat für Landwirtschaftssachen vom 8. April 1952 V Blw 56/51 und vom 4. November 1952 V Blw 51/52; Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht, Anm. VI 7 zu § 17 HöfeO; abweichend Lange-Wulff 3. Aufl Bemerkungen 57 und 242).
  • BGH, 04.11.1952 - V BLw 51/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
    Dieselbe Frage ist für das Höferecht der Britischen Zone aufgetreten; sie ist dort im selben Sinne beurteilt worden (OLG Hamm bei Kollmeyer 1, 158; OGHZ 2, 176; BGH RdLandw 1951, 242 mit Anmerkung von Schulte, ebenso die Entscheidungen des erkennenden Senats als Senat für Landwirtschaftssachen vom 8. April 1952 V Blw 56/51 und vom 4. November 1952 V Blw 51/52; Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht, Anm. VI 7 zu § 17 HöfeO; abweichend Lange-Wulff 3. Aufl Bemerkungen 57 und 242).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
    Bemerkt sei jedoch, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1951 auf diesen Ausführungen nicht beruht (Klein in seiner Besprechung dieser Entscheidung Archiv für öffentliches Recht 77, 452 [454]), vielmehr in dem Standpunkt des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs nur eine Bestätigung der Ansicht sieht, daß aus dem Gesamtinhalt der Verfassung selbst gewisse verfassungsrechtliche Grundsätze und Grundentscheidungen sich ergeben, denen die einzelnen Verfassungsbestimmungen untergeordnet sind und die dazu führen, sie so auszulegen, daß sie mit diesen Grundsätzen und Grundentscheidungen des Verfassungsgesetzgebers vereinbar sind (S 32 ff aaO; ebenso BVerfGE 1, 208 [BVerfG 05.04.1952 - 2 BvH 1/52] [227]; 1, 299 [314]).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
    Bemerkt sei jedoch, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1951 auf diesen Ausführungen nicht beruht (Klein in seiner Besprechung dieser Entscheidung Archiv für öffentliches Recht 77, 452 [454]), vielmehr in dem Standpunkt des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs nur eine Bestätigung der Ansicht sieht, daß aus dem Gesamtinhalt der Verfassung selbst gewisse verfassungsrechtliche Grundsätze und Grundentscheidungen sich ergeben, denen die einzelnen Verfassungsbestimmungen untergeordnet sind und die dazu führen, sie so auszulegen, daß sie mit diesen Grundsätzen und Grundentscheidungen des Verfassungsgesetzgebers vereinbar sind (S 32 ff aaO; ebenso BVerfGE 1, 208 [BVerfG 05.04.1952 - 2 BvH 1/52] [227]; 1, 299 [314]).
  • RG, 15.12.1939 - IV 361/39

    1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem

  • BGH, 07.03.1951 - II ZR 67/50

    Rechtsmittel

  • RG, 06.10.1930 - IV 583/29

    Menzel-Bilder - § 937 BGB, Ersitzung ist nicht kondiktionsfest (Anspruch nach §

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 13.04.1950 - I ZS 96/49
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 12.05.1949 - I ZS 215/48
  • RG, 25.11.1936 - V B 15/36

    Wann liegt Gemeinschaftlichkeit der Verfügung von Miterben über einen

  • RG, 17.01.1930 - III 134/29

    1. Betreibt die Ehefrau auch dann ein selbständiges Erwerbsgeschäft, wenn sie

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Die Rechtsprechung hat gelegentlich ein Obergutachten auch dann für erforderlich gehalten, wenn eine besonders schwierige Frage zu entscheiden sei oder das vorgelegte Gutachten grobe Mängel aufweise (BGH MDR 1953, 605).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06

    Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück;

    Der Anordnung der Teilungsversteigerung des den Beteiligten gehörenden Grundstücks steht somit - da der Miteigentumsanteil des Beteiligten zu 1 dessen gesamtes Vermögen darstellt und mangels abweichender Feststellungen vom Bestehen des gesetzlichen Güterstandes auszugehen ist (vgl. Senat, BGHZ 10, 266, 267) - die Verfügungsbeschränkung des Beteiligten zu 1 aus § 1365 Abs. 1 BGB entgegen.
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Im übrigen hält sie die Vorlage zumindest für unbegründet; sie folgt insoweit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 1953 (BGHZ 10, 266).

    Nahezu in allen Entscheidungen, die Wirkungen der Gleichberechtigung für die Zeit seit dem Fristablauf betreffen, wird kein Unterschied gemacht zwischen Ehen, die vor dem 1. April 1953, und solchen, die nachher geschlossen worden sind (BGH, V.ZS, Urt. vom 14. Juli 1953, BGHZ 10, 266; ebenso Urt. des IV., speziell für Familienrecht zuständigen Senats des BGH vom 29. Oktober 1953 - IV ZR 40/53; ferner OLG Hamm, NJW 1953 S. 1225, und die meisten der oben zu B II 3 zitierten Entscheidungen).

    Als gesetzlicher Güterstand ist nach weit überwiegender Meinung die Gütertrennung anerkannt worden (z. B. BGH in BGHZ 10, 266; OLG Neustadt, NJW 1953 S. 989, und ein großer Teil der oben zu B II 3 zitierten Urteile).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht