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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1953 - 5 StR 282/53   

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https://dejure.org/1953,261
BGH, 09.07.1953 - 5 StR 282/53 (https://dejure.org/1953,261)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1953 - 5 StR 282/53 (https://dejure.org/1953,261)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1953 - 5 StR 282/53 (https://dejure.org/1953,261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Mitteilung der dem Angeklagten zur Last gelegten Vorgänge der Presse als feststehende Tatsachen - Gebotene Zurückhaltung bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über schwebende Verfahren durch den Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 264
  • NJW 1953, 1358
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 5 StR 282/53
    Bei der Ablehnung handelt es sich vielmehr nur um die Frage, ob vom Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten aus ein Grund vorliegt, der Unparteilichkeit des Richters zu mißtrauen (vgl. BGHSt 1, 34).
  • BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der

    Zunächst berechtigt erscheinendes Misstrauen ist nach umfassender Information über den zugrunde liegenden Vorgang möglicherweise gegenstandslos (vgl. BGHSt 4, 264, 269 f.; BGH wistra 2002, 267; NStZ-RR 2004, 208 jeweils m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Maßstab für die Besorgnis Befangenheit ist vielmehr, ob er den Eindruck erweckt, er habe sich in der Schuld- und Straffrage bereits festgelegt (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290 ; Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 59), was etwa in solchen Konstellationen der Fall ist, wenn der Richter nicht die gebotene Zurückhaltung gegenüber der Öffentlichkeit geübt und die einem Angeschuldigten zur Last gelegten Vorgänge der Presse als feststehende Tatsachen mitgeteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.1953 - 5 StR 282/53, BGHSt 4, 264).

    Dem Interesse der Öffentlichkeit an frühzeitiger Unterrichtung ist insoweit über Einrichtung einer Pressestelle zu begegnen, da Mitteilungen des Pressedezernenten weniger in Gefahr stehen, missgedeutet zu werden (so BGH, Urteil vom 09.07.1953 - 5 StR 282/53, BGHSt 4, 264 ).

  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

    Dabei ist der Sachverhalt auch unter Berücksichtigung der Dienstlichen Erklärung des abgelehnten Richters zu beurteilen; zunächst berechtigt erscheinendes Mißtrauen ist danach möglicherweise zu überwinden (vgl. BGHSt 4, 264, 269, 270; BGH wistra 2002, 267 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 18. November 2003 - 1 StR 481/03).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Der von der abgelehnten Richterin verwendete Begriff der Geständnisfiktion bezog sich, wie sich aus ihren Äußerungen und der in die Betrachtung einzubeziehenden dienstlichen Stellungnahme (BGHSt 4, 264, 269 f; BGH wistra 2002, 267) ergibt, erkennbar ausschließlich auf die in diesem Sinne zu umschreibende Wirkung eines akzeptierten Strafbefehls.
  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

    Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass zunächst berechtigt erscheinendes Misstrauen nach umfassender Information über den zugrunde liegenden Vorgang gegenstandslos werden kann (vgl. BGHSt 4, 264, 269 f.; BGH wistra 2002, 267; NStZ-RR 2004, 208, 209; NJW 2006, 3290, 3295; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers (objektiv erschüttertes

    Auch insoweit gilt vergleichbares wie bei der Ablehnung eines Richters, dessen dienstliche Erklärung je nach ihrem Inhalt zunächst berechtigt erscheinendes Misstrauen ausräumen kann (vgl. BGHSt 4, 264, 269, 270; BGH wistra 2002, 267 m. w. N.).
  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Dieses entgegen der Auffassung der Revision widerspruchsfreie Ergebnis der Ermittlungen zu dem Pressezitat ist geeignet, ursprünglich berechtigtes Mißtrauen gegen die Unbefangenheit der Schöffin auszuräumen (vgl. schon BGHSt 4, 264, 269, 270 zu einer im Kern identischen Fallgestaltung; vgl. auch Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 26 Rdn. 7 m. w. N.).
  • LG Kassel, 12.04.2021 - 3 KLs 7740 Js 216449/17

    Unsachliche Diskussion des Strafkammervorsitzenden mit der Strafverteidigerin -

    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, NJW 1993, 2230 m. w. N.; vgl. BGHSt 4, 264, 269, 270; BGH wistra 2002, 267 m.w.N.; NStZ-RR 2012, 211; Meyer-Goßner, StPO, 67. Aufl. 2020, § 24 Rn. 6, 8 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 558/60

    Zweifel an der Unparteilichkeit eines Berichterstatters; Festlegung des

    Maßgeblich ist, daß der abgelehnte Richter - jedenfalls nach der nicht unbegründeten Besorgnis des Beschwerdeführers - sich auf eine Überzeugung festgelegt hatte, die er sich erst auf Grund umfassender Erörterungen mit dem Angeklagten in der Hauptverhandlung hätte bilden dürfen (vgl. BGHSt 4, 264, 267) [BGH 09.07.1953 - 5 StR 282/53].
  • BGH, 01.12.1961 - 4 StR 439/61

    Rechtsmittel

    Die Ablehnung der Haftentlassung durch die Strafkammer war daher auch vom Standpunkt des Beschwerdeführers aus (vgl. BGHSt 1, 32 [BGH 23.01.1951 - 1 StR 37/50]; 4, 264, 267) [BGH 09.07.1953 - 5 StR 282/53]kein hinreichender Grund zur Besorgnis, Landgerichtsdirektor Kr. werde ihm in der neuen Hauptverhandlung nicht unvoreingenommen gegenüberstehen und sich einer nach dem Urteil des Revisionsgerichts etwa gebotenen Strafherabsetzung widersetzen.
  • BGH, 09.10.1973 - 4 StR 478/73

    Befangenheit eines Vorsitzenden Strafrichters wegen Bestellung eines Anwalts zum

  • BGH, 11.10.1955 - 2 StR 264/55

    Rechtsmittel

  • OLG Koblenz, 11.12.1995 - 2 Ss 233/95
  • KG, 20.10.1997 - 3 Ws (B) 559/97

    Zur Richterablehnung im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1953 - 1 StR 798/52   

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https://dejure.org/1953,1740
BGH, 16.06.1953 - 1 StR 798/52 (https://dejure.org/1953,1740)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1953 - 1 StR 798/52 (https://dejure.org/1953,1740)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1953 - 1 StR 798/52 (https://dejure.org/1953,1740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 05.12.1935 - 3 D 859/35

    Begeht der Hehler, der die gestohlenen Sachen zum Teil für den Dieb verkauft hat

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 798/52
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 60, 273, 278; 70, 7, 9; LZ 1918 Sp 52 Nr. 20; DStrZ 1920 Sp 183; DRZ 1924 Sp 393; DR 1940 S 105 Nr. 4).

    Daß auch der Gewahrsam eines Diebes an der gestohlenen Sache in einer den Tatbestand des Diebstahls erfüllenden Weise gebrochen werden kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 60, 273, 278; 70, 7, 9; LZ 1918 Sp 52 Nr. 20; DStrZ 1920 Sp 183; DRZ 1924 Sp 393; DR 1940 S 105 Nr. 4), an der der Senat festhält.

  • RG, 11.06.1926 - I 159/26

    1. Erwirbt der Waldeigentümer durch Einhegung des Waldes Eigentum an dem darin

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 798/52
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 60, 273, 278; 70, 7, 9; LZ 1918 Sp 52 Nr. 20; DStrZ 1920 Sp 183; DRZ 1924 Sp 393; DR 1940 S 105 Nr. 4).

    Daß auch der Gewahrsam eines Diebes an der gestohlenen Sache in einer den Tatbestand des Diebstahls erfüllenden Weise gebrochen werden kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 60, 273, 278; 70, 7, 9; LZ 1918 Sp 52 Nr. 20; DStrZ 1920 Sp 183; DRZ 1924 Sp 393; DR 1940 S 105 Nr. 4), an der der Senat festhält.

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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1953 - 2 StR 867/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,646
BGH, 03.07.1953 - 2 StR 867/52 (https://dejure.org/1953,646)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1953 - 2 StR 867/52 (https://dejure.org/1953,646)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1953 - 2 StR 867/52 (https://dejure.org/1953,646)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 291
  • NJW 1953, 1358
  • MDR 1953, 628
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64

    Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung - Beobachtung und Überwachung von

    Dazu genügt jede Tätigkeit, die den angesprochenen Personenkreis beeinflussen soll (BGHSt 4, 291; BGH MDR 1963, 326).

    Zur Vollendung ist nicht erforderlich, dass die Einwirkungshandlung die Pflichtbereitschaft bereits erschüttert hat (BGHSt 4, 291; 6, 64); auch ist unerheblich, ob das vom Täter angewandte Mittel überhaupt geeignet war, die Angesprochenen zu beeinflussen (BGH 6 StR 17/54 vom 5. Mai 1954, bei Wagner GA 1961, 3 Nr. 4).

  • BGH, 12.04.1967 - V ZB 29/66

    Ablehnung der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung hinsichtlich eines

    Die Zwangsvollstreckung beginnt erst, wenn der Gläubiger nach der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung an das zuständige Vollstreckungsorgan herantritt (vgl. Habscheid MDR 1953, 628).
  • BGH, 21.02.1962 - IV ZR 191/61

    Rechtsmittel

    Es darf also nicht daran vorbeigegangen werden, auf welch vielfältige Weise die Machthaber der SED darauf hinarbeiten, das Vertrauen weiter Bevölkerungskreise in die verfassungsmäßige Ordnung, vor allem auch in die rechtsstaatliche Ordnung zu erschüttern (BGHSt 4, 291, 292 [BGH 03.07.1953 - 2 StR 867/52] mit Ausführungen zum Begriff des Untergrabens).
  • BGH, 21.12.1955 - 6 StR 86/55

    Rechtsmittel

    Unter "Einwirken" ist jedes Tätigwerden zu verstehen, das darauf abzielt, den in § 91 StGB umschriebenen Personenkreis zu beeinflussen (BGHSt 4, 291).
  • BGH, 17.11.1962 - 3 StR 48/62

    Rechtliche Erheblickeit eines gleichzeitigen Vorliegens einer

    Die äußere Handlung, die § 91 Abs. 1 StGB unter Strafe stellt, besteht darin, daß der Täter auf Angehörige der Bundeswehr einwirkt, wobei unter "Einwirken" jede Tätigkeit zu verstehen ist, die den angesprochenen Personenkreis beeinflussen soll (BGHSt 4, 291).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1953 - 2 StR 82/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1839
BGH, 19.05.1953 - 2 StR 82/52 (https://dejure.org/1953,1839)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1953 - 2 StR 82/52 (https://dejure.org/1953,1839)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1953 - 2 StR 82/52 (https://dejure.org/1953,1839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 86/51
    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 82/52
    Diese Rechtsauffassung hat der Bundesgerichtshof schon dem Urteil 3 StR 86/51 vom 25. Oktober 1951 (NJW 52, 230) zu § 264 StGB zugrunde gelegt, allerdings, dort eine Erstreckung dieser Anforderung auf die Kenntnis der Löschung der Vorstrafen im Strafregister abgelehnt.
  • BGH, 28.04.1953 - 1 StR 673/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 82/52
    Neuerdings hat auch der 1. Strafsenat in dem Urteil vom 28. April 1953 1 StR 673/52 zu § 244 StGB sich dieser Auffassung angeschlossen.
  • RG, 16.03.1920 - II 100/20

    Setzt die Verurteilung wegen Rückfallsdiebstahls voraus, daß der Dieb bei

    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 82/52
    Beim Rückfallbetrug (§ 264 StGB) ist ebenso wie beim Rückfalldiebstahl (§ 244 StGB) die Kenntnis der rückfallbegründenden Tatsachen zum Vorsatz zu verlangen, da die gesetzgeberischen Erwägungen der Strafschärfung beim Rückfall (vgl. hierzu RGSt 54, 274) in gleicher Weise beim Rückfallbetrug wie beim Rückfalldiebstahl zutreffen.
  • BGH, 10.01.1961 - 1 StR 564/60

    Überzeugung des Richters von den Tatsachen als Voraussetzung für eine

    Dazu gehörte hier, daß W. auch wußte, die Strafe aus der ersten Verurteilung vom 5. Februar 1953 sei ihm auf Grund des Straffreiheitsgesetzes 1954 erlassen worden (BGH 1 StR 673/52 vom 28. April 1953; 2 StR 82/52 vom 19. Mai 1953).
  • BGH, 17.07.1962 - 5 StR 249/62

    Rechtsmittel

    Damit stellte er, wie das Landgericht mit Recht annimmt, eine unechte Urkunde her (BGH LM Nr. 11 zu § 267 StGB, Leitsatz auch NJW 1953, 1358 26 ).
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