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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51   

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BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51 (https://dejure.org/1953,455)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1953 - 3 StR 608/51 (https://dejure.org/1953,455)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1953 - 3 StR 608/51 (https://dejure.org/1953,455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens trotz vollständig durchgeführter Hauptverhandlung und gewährter Straffreiheit - Vollstreckung einer Strafe nach der Durchführung von weiteren Strafverfahren - Erfordernis der Verbindung von verschiedenen Verfahren - Bindung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 287
  • NJW 1953, 1522
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    In seiner Ergänzungsschrift vom 25. August 1952 beruft sich der Beschwerdeführer auf unverschuldeten Verbotsirrtum und vermisst eine Prüfung dieser Frage nach Massgabe der inzwischen ergangenen Entscheidung des Grossen Senats für Strafsachen in BGHSt 2, 194.

    Seine Verantwortlichkeit für die vorsätzliche Verwirklichung der Straftat des § 331 StGB wäre also nicht ohne weiteres, sondern nur bei Entschuldbarkeit des Irrtums nach Massgabe der in BGHSt 2, 194 dargelegten Grundsätze ausgeschlossen (vgl. noch BGHSt 3, 105; 3, 271; 3, 358 [364]).

  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Seine Verantwortlichkeit für die vorsätzliche Verwirklichung der Straftat des § 331 StGB wäre also nicht ohne weiteres, sondern nur bei Entschuldbarkeit des Irrtums nach Massgabe der in BGHSt 2, 194 dargelegten Grundsätze ausgeschlossen (vgl. noch BGHSt 3, 105; 3, 271; 3, 358 [364]).
  • BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Seine Verantwortlichkeit für die vorsätzliche Verwirklichung der Straftat des § 331 StGB wäre also nicht ohne weiteres, sondern nur bei Entschuldbarkeit des Irrtums nach Massgabe der in BGHSt 2, 194 dargelegten Grundsätze ausgeschlossen (vgl. noch BGHSt 3, 105; 3, 271; 3, 358 [364]).
  • BGH, 20.03.1951 - 1 StR 41/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Bei geringfügigen Zuwendungen an einen Beamten oder Behördenangestellten ist allerdings anzuerkennen, dass die stillschweigende Duldung der vorgesetzten Dienstbehörde zum Ausschluss der Rechtswidrigkeit führen kann (vgl. RGSt 63, 367; BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951).
  • RG, 16.12.1929 - II 1339/29

    1. Uber das Erfordernis einer Erlaubnis zur Annahme von Geschenken für

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Bei geringfügigen Zuwendungen an einen Beamten oder Behördenangestellten ist allerdings anzuerkennen, dass die stillschweigende Duldung der vorgesetzten Dienstbehörde zum Ausschluss der Rechtswidrigkeit führen kann (vgl. RGSt 63, 367; BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951).
  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 965/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Nach der Entscheidung des Senats in BGHSt 2, 216 ist dies zulässig.
  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Eine einengende Auslegung nach Massgabe sachlichrechtlicher Begriffe wird dieser Erwägung nicht gerecht (vgl. BGHSt 1, 360).
  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Dass er von den Nähmaschinen nur auf dienstlichem Wege Kenntnis erlangt haben konnte, ist unerheblich (vgl. RGSt 77, 75).
  • RG, 12.09.1930 - I 950/30

    1. Wann beginnt die Verjährung der sog. passiven Bestechung, wenn sie durch

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Dabei ist unerheblich, dass der Angeklagte nur wegen einfacher passiver Bestechung verurteilt worden ist; denn es ist rechtlich durchaus möglich, dass der Schenker nach § 333 StGB bestraft wird, während gegen den Beamten - z.B. aus Gründen der inneren Tatseite - nur der Tatbestand des § 331 StGB feststellbar ist (vgl. RGSt 64, 296 mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 23.02.1942 - 2 D 545/41

    Ein Ortsbauernführer und Bürgermeister ist zuständig, in einer öffentlichen

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Es fehlt dann gerade an dem notwendigen Zusammenhang zwischen den Bewirtungen und der dienstlichen Tätigkeit des Angeklagten, weil sie nicht für eine in das Amt einschlagende Handlung gewährt worden sind (vgl. RGSt 76, 75 mit Nachweisen).
  • RG, 25.02.1935 - 5 D 519/34

    Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des

  • RG, 06.10.1930 - II 910/29

    1. Zum Begriff der öffentlichen Bücher und sonstigen öffentlichen Urkunden,

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

  • RG, 02.06.1896 - 1113/96

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Betrug darin gefunden werden, daß der

  • RG, 17.12.1881 - 2945/81

    1. Haben die Prozeßbeteiligten ein Recht, die Protokollierung einer Zeugenaussage

  • RG, 27.02.1942 - 6 D 13/42

    Kommt in einer Strafsache nach dem Gnadenerlasse v. 9. September 1939 die

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Um eine sichere Unterscheidung zwischen den Tatbeständen der einfachen und schweren Bestechlichkeit zu gewährleisten, muß im Einzelfall genau festgestellt werden, weiche Vorstellung über die angebotene oder begehrte Amtshandlung bestand, ob diese nämlich ihrer Art nach die Verletzung einer Dienstpflicht enthielt oder an sich nicht pflichtwidrig war (RGSt 11, 219; 19, 19; 31, 389; 64, 328, 336; BGH 3 StR 608/51 Urteil vom 25. Juni 1953).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Man denke ferner an den Fall der Gesetzesverletzung ausschließlich bei der Anwendung des sachlichen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt, in dem das Revisionsgericht nicht selbst durch Änderung des Schuldspruchs entscheiden kann, weil der Angeklagte, wie nicht selten, noch auf die dadurch eintretende Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts (§ 265 StPO) hingewiesen werden muß, eine Wiederholung der einwandfreien und erschöpfenden Beweisaufnahme aber ebenso wie bei der Anwendung eines Straffreiheitsgesetzes (vgl. BGHSt 4, 287 [290]; 9, 104 [105]) sinnlos wäre.
  • BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Nötigung - Strafbarkeit wegen einer

    Eine Amnestie ist Strafaufhebungsgrund und Verfahrenshindernis zugleich (BGHSt 34, 136 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85]; 4, 287, 289 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]; BVerfGE 2, 213, 221) [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 18/52].
  • BGH, 24.11.1955 - 4 StR 402/55

    Zum Parteiverrates eines Rechtsanwaltes, der den wegen Sittlichkeit angeklagten

    Bei inzwischen rechtskräftig abgeurteilten Straftaten muß die Vorschrift des § 79 StGB beachtet werden (BGHSt 4, 287 ff [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]; 4 StR 179/54 vom 16. Dezember 1954; 4 StR 584/54 vom 24. März 1955).

    Hiernach ist das angefochtene Urteil in allen Fällen aufzuheben, und zwar, soweit das Verfahren wegen Untreue eingestellt worden ist, unter Aufrechterhaltung der Schuldfeststellungen (BGHSt 4, 287, 290) [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51].

  • BGH, 16.12.1954 - 4 StR 179/54

    Rechtsmittel

    Bei inzwischen bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren muss die Vorschrift des § 79 StGB beachtet werden (BGHSt 4, 288 ff [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]).

    Die Urteilsfeststellungen mussten sonach bestehen bleiben (BGHSt 4, 290 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]).

  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95

    Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter

    Dementsprechend wurden auch im Falle des möglichen Eingreifens eines Straffreiheitsgesetzes die tatsächlichen Feststellungen aufrechterhalten, weil der Aufhebungsgrund diese Feststellungen nicht berührte (vgl. BGHSt 4, 287, 290).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

    Da der Aufhebungsgrund nicht die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen betrifft (vgl. BGHSt 4, 287 [290]; Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 14; Löwe-Rosenberg-Hanack a.a.O. Rdn. 19; jew. zu § 353 und m.w.N.)" hat der Senat diese gem. § 353 Abs. 2 StPO aufrechterhalten.
  • BGH, 01.10.1968 - 5 StR 375/68

    Rechtmäßigkeit der Vereidigung eines der Beteiligung an der

    Das hat der Senat im Anschluß an RGSt 64, 296, 298 bereits in seinem unveröffentlichten Urteil 5 StR 557/61 vom 30. Januar 1962 entschieden (vgl. hierzu weiter die bei Kohlhaas in LR 21. Aufl. § 60 StPO Anm. 3 h angeführten Entscheidungen 2 StR 495/52 vom 11. August 1953 und 3 StR 608/51 vom 25. Juni 1953 * ).

    insoweit in BGHSt 4, 287 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51] nicht abgedruckt.

  • BGH, 09.11.1965 - 1 StR 257/65

    Verurteilung wegen Doppelehe - Revision wegen fehlender Prüfung von

    Die in ihm ausgesprochene Niederschlagung begründet nicht nur ein Verfahrenshindernis, sondern hat auch eine sachlichrechtliche Wirkung: das Gesetz hat in dem von ihm bezeichneten Umfang den staatlichen Strafanspruch zum Erlöschen gebracht, und zwar ohne weiteres, nicht erst durch die Einstellung eines gegen den Täter gerichteten Verfahrens (BGHSt 3, 134, 136 [BGH 11.06.1952 - 3 StR 233/51] mit weiteren Nachweisen; 4, 287, 289).

    Zum Schuldspruch können sie bestehen bleiben, da die Nachprüfung des Urteils insoweit auch weder einen weiteren Verfahrensverstoß noch einen sachlichrechtlichen Fehler ergeben hat (§ 353 Abs. 2 StPO; BGHSt 4, 287, 290) [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51].

  • BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
    Im Fall der Amnestie bzw. Niederschlagung (= Abolition) (vgl. BVerfG NJW 1995, 1811 /1814/1817), in dem sich Rechtsprechung und Lehre dafür entschieden haben, daß die Amnestie bzw. Abolition materiell-rechtlicher Strafaufhebungsgrund und Verfahrenshindernis zugleich ist (BGHSt 3, 134/136; 4, 287/289; BGH NJW 1972, 262/263; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. Rn. 17 vor § 32 ; S/S/Lenckner StGB 24. Aufl. Rn. 133 vor §§ 32 ff.), hat sich.das Bundesverfassungsgericht dahin festgelegt, durch die Gewährung von Straffreiheit werde ein Strafverfolgungshindernis geschaffen, womit eine Regelung auf dem Gebiet des gerichtlichen Verfahrens getroffen werde (BVerfGE 2, 213/221).
  • BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres

  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 57/60

    Voraussetzung des Vorliegens einer Amtspflichtsverletzung oder einer

  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 658/74

    Strafbarkeit wegen Totschlags und wegen versuchten Totschlags - Anforderungen an

  • BGH, 07.03.1972 - 1 StR 33/72

    Aufklärungspflicht des Gerichts zur Bestellung eines Sachverständigen bei

  • BGH, 20.04.1956 - 2 StR 52/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 279/71

    Erfordernis der Hinzuziehung eines zweiten Sachverständigen bei Fragen der

  • BGH, 17.02.1970 - 1 StR 629/69

    Unterrichtung des Angeklagten über die in seiner Abwesenheit erfolgte

  • BGH, 08.11.1960 - 1 StR 474/60

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Annahme einer Bestechung

  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 450/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1955 - 2 StR 44/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1955 - 5 StR 693/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.04.1955 - 1 StR 552/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1954 - 3 StR 548/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 584/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.04.1956 - 2 StR 4/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.04.1955 - 2 StR 466/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 240/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1953 - 3 StR 879/52

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53   

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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1522
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.1953 - 4 StR 879/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53
    Da das dem Angeklagten Geuting zur Last gelegte Vergehen fortgesetzter verbotener Ausfuhr sich nur bis zum Oktober 1949 erstreckte, und da die Ersatzeinziehung nach § 41 WiStG als Wertersatzstrafe keine Maßregel der Sicherung und Besserung darstellt (vgl. BGH NJW 1953, 874 Nr. 15), kann der Angeklagte gemäß § 2 a StGB nur nach dem Recht bestraft werden, das vor Erlaß des Gesetzes Nr. 33 galt.
  • RG, 17.12.1901 - 4697/01

    Nach welchen Grundsätzen ist die im Auslande vollzogene Strafe auf die im Inlande

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53
    Da über Art und Umfang der Anrechnung der Tatrichter nach seinem Ermessen Bestimmung treffen muß (RGSt 35, 41), war somit der Strafausspruch gegen den Angeklagten Kolks aufzuheben.
  • RG, 29.03.1928 - III 145/28

    Hindert, wenn der Angeklagte nach Voruntersuchung wegen Anstiftung zu

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53
    Denn ebensowenig wie der Begriff der Tat im Sinne des § 264 StPO, stimmt auch der derselben Handlung in § 7 StGB mit dem Begriffe der strafbaren Handlung nach §§ 73, 74 StGB überein (vgl. RGSt 56, 324; 62, 112, 130; 72, 340; RG JW 1925, 1002 Nr. 60; 1934, 1916 Nr. 18).
  • RG, 10.03.1917 - IV 59/17

    Entscheidet über einen Antrag auf Ladung eines durch den ersuchten Richter

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53
    Wenn die Strafkammer die beantragte Ladung der Zeugen Ba. ablehnte und insoweit eine nur mittelbare Beweisaufnahme für gerechtfertigt erachtete, weil diese Zeugen in Holland wohnen, so hat sie die Rechtsbegriffe der Unerreichbarkeit (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) und des nicht zu beseitigenden Hindernisses verkannt (vgl. RGSt 51, 20; RG LZ 1915 Sp 360 Nr. 21; RG JW 1923, 389 Nr. 26).
  • RG, 15.12.1921 - 1241/21

    Ist nach rechtskräftiger Freisprechung von der Anklage hehlerischen Ankaufs eine

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53
    Denn ebensowenig wie der Begriff der Tat im Sinne des § 264 StPO, stimmt auch der derselben Handlung in § 7 StGB mit dem Begriffe der strafbaren Handlung nach §§ 73, 74 StGB überein (vgl. RGSt 56, 324; 62, 112, 130; 72, 340; RG JW 1925, 1002 Nr. 60; 1934, 1916 Nr. 18).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Anrechnung zu erfolgen hat, wenn das ausländische und das inländische Urteil dieselbe Tat im Sinne des prozessualen Tatbegriffs gemäß § 264 StPO betreffen (BGH NJW 1953, 1522; BGHSt 29, 63, 64).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14

    Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen:

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Anrechnung nicht nur dann zu erfolgen hat, wenn das ausländische und das inländische Urteil dieselbe Tat i.S. des prozessualen Tatbegriffs gemäß § 264 StPO betreffen (BGH, Urteil vom 25. Juni 1953 - 4 StR 108/53, NJW 1953, 1522; BGHSt 29, 63, 64; BGH, Urteil vom 7. Februar 1990 - 2 StR 601/89, NStZ 1990, 231, 232).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Die sich hieraus ergebenden Bemühungen des Gerichts, die unmittelbare Vernehmung eines Zeugen trotz erheblicher Schwierigkeiten zu ermöglichen, müssen der Bedeutung der Aussage angemessen sein (BGH, NJW 1953, 1522; Urteil vom 24. Juni 1954, 3 StR 629/53).
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

    Im übrigen hat das Schwurgericht entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer die ihm obliegende Aufklärungspflicht beachtet und alle hier in Betracht kommenden Anstrengungen entfaltet, um eine Aussage des Zeugen herbeizuführen (vgl. BGH NJW 1953, 1522).
  • BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56

    Stutthof-Prozesse

    Den Gegenstand der Verurteilung bildete aber nur die Zugehörigkeit zu diesem Verband als solche, nicht ein bestimmter strafbarer Angriff auf ein rechtlich geschütztes Gut, also nicht derselbe geschichtliche Vorgang, der im gegenwärtigen Verfahren der Aburteilung unterliegt (vgl BGH NJW 1953, 1522 Nr. 22).
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Auch aus diesem Grunde durfte das Schwurgericht den Zeugen als unerreichbares Beweismittel ansehen (BGH NJW 1953, 1522 Nr. 22; BGHSt 13, 300; ferner Urteile des Bundesgerichtshofs vom 19. Februar 1953 - 3 StR 196/52, vom 18. Juni 1953 - 4 StR 145/52, vom 23. April 1954 - 5 StR 68/54 und vom 8. Juli 1954 - 3 StR 755/53).
  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

    Denn ein solcher Zeuge kann jedenfalls in der Regel solange nicht als "unerreichbar" im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden, als das Gericht von einer naheliegenden und sich sogar aufdrängenden Möglichkeit, die zuständige deutsche Behörde um Auskunft zu ersuchen, keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH NJW 1953, 1522; BGHSt 22, 118, 120).
  • BGH, 30.10.1981 - 3 StR 359/81

    Zu den Voraussetzungen der Unerreichbarkeit eines Zeugen - Beweisaufnahme -

    Die Annahme der Unerreichbarkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und wenn keine begründete Aussicht besteht, das Beweismittel in absehbarer Zeit beizubringen (BGH NJW 1953, 1522; BGHSt 22, 118, 120).
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

    Diese Rechtsprechung, die den Geltungsbereich des Grundsatzes "ne bis in idem" in einer Einzelfrage bestimmt hat, stellt jedoch nicht in Abrede, daß die fortgesetzte Handlung eine Tat im Sinne von § 264 StPO (BGHSt 15, 268, 272; 26, 284, 285) und damit auch im Sinne von § 51 Abs. 3 Satz 1 StGB ist (BGH NJW 1953, 1522; BGH, Beschl. vom 4. Mai 1972 - 2 StR 86/72 - RG HRR 1939, 480; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 51 Rdn. 16; LK-Tröndle 9. Aufl. § 60 Rdn. 60).
  • LG München II, 24.02.1967 - 12 Ks 1/66

    Wilhelm Zoepf

    Die rechtliche Würdigung oder die Hervorhebung bestimmter Gesichtspunkte ist bei Beurteilung der Identität der Tat ohne Bedeutung (BGH Urt. v. 25.Juni 1953 - 4 StR 108/53 in NJW 1953 S.1522).
  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

  • BGH, 11.01.1980 - 3 StR 499/79

    Strafzumessung: Anrechnung ausländischer Untersuchungshaft

  • BFH, 29.05.1974 - I R 167/71

    Beweisantrag - Zulässigkeit - Unerreichbarkeit des Beweismittels - Allgemeiner

  • BGH, 05.04.1978 - 2 StR 468/77

    Anforderungen an die Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnismittel -

  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 349/79

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit der Zeugin

  • BGH, 24.10.1967 - 1 StR 451/67

    Ablehnung des Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit einer benannten Zeugin -

  • BGH, 11.11.1976 - 3 StR 379/76

    Annahme einer Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • BGH, 15.08.1974 - 4 StR 241/74

    "Unerreichbarkeit" eines im Ausland lebenden Zeugen

  • BGH, 13.12.1966 - 1 StR 446/66

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen drohender Verletzung des Steuergeheimnisses -

  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58

    Erschiessung eines pflegebedürftigen jüdischen Häftlings und Tötung eines

  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 715/75

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit

  • BGH, 12.06.1963 - 2 StR 176/63

    Revision wegen Ablehnung eines Beweisantrags - Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 624/54

    Erschiessung eines Unterarztes wegen angeblicher Fahnenflucht

  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 397/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.03.1976 - 3 StR 55/76

    Zeitweise Unerreichbarkeit eines Zeugen - Pflicht der Vertagung der

  • BGH, 23.04.1954 - 5 StR 68/54

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1953 - 1 StR 775/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2252
BGH, 16.07.1953 - 1 StR 775/52 (https://dejure.org/1953,2252)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1953 - 1 StR 775/52 (https://dejure.org/1953,2252)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1953 - 1 StR 775/52 (https://dejure.org/1953,2252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1522 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 775/52
    Es hätte näherer Begründung bedurft, weshalb die Zollhinterziehung zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet war (vgl. RGSt 67, 345, 348; 67, 356, 358; BGHSt 3, 40, 43 f) [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51].

    Es besteht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine völlige Klarheit, unter welchen Voraussetzungen eine Beihilfe zum Bandenschmuggel rechtlich möglich ist (vgl. das Urteil vom 20. Mai 1952 - 2 StR 69/52, NJW 1952, 945; BGHSt 3, 40, 45 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; 4, 32) [BGH 29.01.1953 - 5 StR 408/52].

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 775/52
    Denn für die Fortgeltung gebietlich verschiedenen, aus der Zeit vor dem ersten Zusammentritt des Bundestages stammenden Rechtes waren sachliche, mit den Erfordernissen der Gerechtigkeit in Einklang stehende Gründe gegeben (vgl. BVerfGE 1, 14, 16 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51] [Leitsatz 18], 52; 1, 264, 275 f); es ging nicht an, durch die Beseitigung von nur in Teilen der Bundesrepublik bestehendem Recht Lücken eintreten zu lassen und die Tätigkeit der vor dem Zusammentritt des Bundestages zuständigen Gesetzgeber lahmzulegen; willkürlich ist die Regelung keineswegs.
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 775/52
    Denn für die Fortgeltung gebietlich verschiedenen, aus der Zeit vor dem ersten Zusammentritt des Bundestages stammenden Rechtes waren sachliche, mit den Erfordernissen der Gerechtigkeit in Einklang stehende Gründe gegeben (vgl. BVerfGE 1, 14, 16 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51] [Leitsatz 18], 52; 1, 264, 275 f); es ging nicht an, durch die Beseitigung von nur in Teilen der Bundesrepublik bestehendem Recht Lücken eintreten zu lassen und die Tätigkeit der vor dem Zusammentritt des Bundestages zuständigen Gesetzgeber lahmzulegen; willkürlich ist die Regelung keineswegs.
  • BGH, 20.05.1952 - 2 StR 69/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 775/52
    Es besteht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine völlige Klarheit, unter welchen Voraussetzungen eine Beihilfe zum Bandenschmuggel rechtlich möglich ist (vgl. das Urteil vom 20. Mai 1952 - 2 StR 69/52, NJW 1952, 945; BGHSt 3, 40, 45 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; 4, 32) [BGH 29.01.1953 - 5 StR 408/52].
  • BGH, 29.05.1952 - 5 StR 124/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 775/52
    Daraus ergibt sich, dass eine infolge dieser Regelung eintretende gebietliche Ungleichheit von Bundesrecht nicht das Grundgesetz verletzt (vgl. BGH 5 StR 124/52 vom 29. Mai 1952).
  • BGH, 29.01.1953 - 5 StR 408/52

    Schlägermensur - § 223 StGB, keine Strafbarkeit der "Bestimmungsmensur"

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 775/52
    Es besteht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine völlige Klarheit, unter welchen Voraussetzungen eine Beihilfe zum Bandenschmuggel rechtlich möglich ist (vgl. das Urteil vom 20. Mai 1952 - 2 StR 69/52, NJW 1952, 945; BGHSt 3, 40, 45 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; 4, 32) [BGH 29.01.1953 - 5 StR 408/52].
  • BGH, 13.02.1953 - 2 StR 737/52
    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 775/52
    Es besteht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine völlige Klarheit, unter welchen Voraussetzungen eine Beihilfe zum Bandenschmuggel rechtlich möglich ist (vgl. das Urteil vom 20. Mai 1952 - 2 StR 69/52, NJW 1952, 945; BGHSt 3, 40, 45 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; 4, 32) [BGH 29.01.1953 - 5 StR 408/52].
  • OLG Köln, 18.09.1951 - Ss 131/51
    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 775/52
    Zum selben Ergebnis ist auch das Urteil des Oberlandesgerichts Köln NJW 1952, 76 gelangt.
  • RG, 09.11.1933 - II 756/33

    1. Zum Begriff der Einfuhr von Waren aus dem Auslande. 2. Ist ein vorsätzliches

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 775/52
    Es hätte näherer Begründung bedurft, weshalb die Zollhinterziehung zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet war (vgl. RGSt 67, 345, 348; 67, 356, 358; BGHSt 3, 40, 43 f) [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51].
  • RG, 01.11.1933 - I 1574/32

    1. Bei einfacher Zollhinterziehung sind die §§ 135, 155 VZG. gegenüber den §§

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 775/52
    Es hätte näherer Begründung bedurft, weshalb die Zollhinterziehung zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet war (vgl. RGSt 67, 345, 348; 67, 356, 358; BGHSt 3, 40, 43 f) [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51].
  • BGH, 03.02.1955 - 3 StR 379/54

    Rechtsmittel

    An der Weitergeltung dieser Bestimmung für Zoll- und Verbrauchssteuern im Bereich des ehemaligen Vereinigten Wirtschaftsgebietes besteht kein Zweifel (BGH 1 StR 775/52 vom 16. Juli 1953 = NJW 1953, 1522 Nr. 21).
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