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   BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53   

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https://dejure.org/1953,569
BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53 (https://dejure.org/1953,569)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1953 - 5 StR 249/53 (https://dejure.org/1953,569)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1953 - 5 StR 249/53 (https://dejure.org/1953,569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitige Beeidigung des Schöffen als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung - Feststellungen zum inneren Tatbestand der Hehlerei im Abschnitt der rechtlichen Würdigung im Urteil - Hehlerische Ankäufe als Teile einer fortgesetzten Handlung - Rückwirkung des mildesten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1800
  • JR 1954, 30
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 22.12.1920 - IV 1480/20

    Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53
    Beides sind Umstände im Sinne des § 259 StGB, nämlich solche Tatsachen, die dem Angeklagten zur Tatzeit (nicht später) und von außen her (nicht auf Grund seines eigenen Verhaltens) die Überzeugung von dem strafbaren Vorerwerb aufdrängten (vgl RGSt 55, 204).

    Die Strafkammer hat hierdurch nicht, was allerdings zu Bedenken Anlaß geben könnte, die Dinge insofern miteinander vermengt, daß sie einmal bedingten Vorsatz feststellt und gleichzeitig von der Beweisregel des § 259 StGB Gebrauch macht (vgl RGSt 55, 204 u. 5 StR 441/52 vom 29.5.1952).

  • BGH, 29.05.1952 - 5 StR 441/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53
    Die Strafkammer hat hierdurch nicht, was allerdings zu Bedenken Anlaß geben könnte, die Dinge insofern miteinander vermengt, daß sie einmal bedingten Vorsatz feststellt und gleichzeitig von der Beweisregel des § 259 StGB Gebrauch macht (vgl RGSt 55, 204 u. 5 StR 441/52 vom 29.5.1952).
  • RG, 06.12.1918 - IV 733/18

    Ist im Falle der notwendigen Verteidigung die Anwesenheit des Verteidigers in der

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53
    Dies ist zwar bereits ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (vgl RG HRR 1939 Nr. 1217, RGSt 53, 170).
  • RG, 13.05.1924 - IV 987/23

    Liegt ein Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO. (n. F.) vor, wenn der

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53
    Einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung stellt er nicht dar (vgl RGSt 58, 180, 64, 309).
  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53
    Hiermit sind sämtliche Merkmale, wie sie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Feststellung der Gewerbsmäßigkeit erfordert (vgl BGHSt 1, 383) fehlerfrei festgestellt.
  • RG, 11.03.1927 - I 57/26

    1. Sind die Bestimmungen der §§ 4, 5 PreistrVO. für den Raumwucher durch die §§

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53
    Nach dieser wurde allerdings unter "Aburteilung" stets die Verurteilung in der letzten Tatsacheninstanz verstanden (vgl RGSt 61, 130, [135]).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

    Soweit die Beschwerdeführerin - vermutlich - beanstanden will, die Belehrung nach § 57 StPO sei nicht wiederholt worden, wäre die Rüge auch unbegründet; denn wenn ein mitwirkender Schöffe nicht vereidigt war und der Mangel - wie hier - in der Hauptverhandlung behoben wird, muß die Hauptverhandlung nur in ihren wesentlichen Teilen wiederholt werden (vgl. RGSt 64, 308, 309; BGH NJW 1953, 1800, 1801; OLG Hamm VRS 14, 370; Hanack in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 32).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

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  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53

    Rechtsmittel

    Als "Aburteilung" im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB ist auch noch die Entscheidung des Revisionsgerichts anzusehen; dies ist aus der Beibehaltung des § 354 a StPO zu folgern (BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953; 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953; 1 StR 504/53 vom 27. Oktober 1953).
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