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   BGH, 24.09.1953 - 4 StR 249/53   

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https://dejure.org/1953,1143
BGH, 24.09.1953 - 4 StR 249/53 (https://dejure.org/1953,1143)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1953 - 4 StR 249/53 (https://dejure.org/1953,1143)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1953 - 4 StR 249/53 (https://dejure.org/1953,1143)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1841
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80

    Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die

    Auch das Verschweigen erheblicher Tatsachen mit der Wirkung, daß die Steuerbehörde von der Steuerpflicht nicht oder nicht rechtzeitig Kenntnis erhält und deshalb von einer Veranlagung und Beitreibung der Steuer absieht, führt zur Steuerverkürzung (vgl. RGSt 71, 216; BGHSt 23, 319, 322; BGH NJW 1953, 1841, 1842).

    Dagegen spricht jedenfalls, daß er seit vielen Jahren unternehmerisch tätig ist (vgl. zur inneren Tatseite auch BGH NJW 1953, 1841, 1842; BayObLG NJW 1964, 2171).

  • BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften

    Steuerunehrlich handelt, wer durch sein Verhalten die Steuerbehörde über das Bestehen, die Höhe oder die Fälligkeit eines Steueranspruchs täuscht, oder wer vorsätzlich bewirkt, daß die Steuerbehörde die Steuerpflicht oder deren Höhe nicht oder nicht rechtzeitig zur Kenntnis nimmt und es deshalb unterläßt, die Steuer rechtzeitig einzufordern (BGHSt 23, 319, 323; BGH NJW 1953, 1841).
  • BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69

    Arbeitgeber - Steuerhinterziehung - Vorsätzliches Unterlassen - Abgabe von

    Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung gehört allerdings auch das -- ungeschriebene -- Merkmal der Steuerunehrlichkeit (vgl. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGHSt 2, 183, 184 [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51] /185; 2, 338; BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22).

    Steuerunehrlich handelt also nicht nur, wer durch sein Verhalten die Steuerbehörde über das Bestehen, die Höhe oder die Fälligkeit eines Steueranspruchs täuscht, sondern auch derjenige, der vorsätzlich bewirkt, daß die Steuerbehörde die Steuerpflicht oder deren Höhe nicht oder nicht rechtzeitig zur Kenntnis nimmt und es deshalb unterläßt, die Steuer rechtzeitig einzufordern (BGH NJW 1953, 1841).

  • BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70

    Steueranspruch - Erhebung und Sicherung der Steuer - Steuerart - Blankettgesetz -

    Vielmehr genügt ein bewußtes Verschweigen der Steuerpflichtigkeit, das die alsbaldige Beitreibung erschwert oder vereitelt (BGHSt 23, 319 [323 f.]; BGH BStBl 1961 I, 495 [497]; BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22; vgl. schon RGSt 61, 81 [84]; 63, 95 [99]).
  • BGH, 24.09.1963 - 1 StR 339/61

    Rüge des sachlichen Rechts bezüglich einer Verurteilung wegen bereits verjährter

    Darin hat das Landgericht ohne Rechtsfchler eine Steuerverkürzung i.S.d. § 396 Abs. 1 AbgO gesehen (RGSt 60, 182; BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22).

    Diese Tatsachen rechtfertigen die Bejahung der Steuerunehrlichkeit (BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22 und BB 1960, 928).

  • BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60

    Untreue im Fall buchmäßig nicht erfassten Verkaufs von Brennstoffen -

    Der Senat hat zum ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der Steuerunehrlichkeit bereits früher ausgeführt (NJW 1953, 1841 Nr. 22), daß nicht notwendig ein täuschendes Verhalten des Steuerpflichtigen erforderlich ist.
  • BGH, 26.09.1978 - 1 StR 293/78

    Vereitelung des Rechts des Zeugen zur zusammenhängenden Berichterstattung durch

    Daß die Angeklagte nur vorübergehende Steuerverkürzungen beabsichtigte (UA S. 20/21), steht dem Vorwurf der Steuerhinterziehung nicht entgegen; Steuereinnahmen werden auch dann verkürzt, wenn die nach den Steuergesetzen geschuldete Steuer unter Verheimlichung von Besteuerungsgrundlagen nicht rechtzeitig bei Fälligkeit entrichtet wird (RGSt 60, 182, 185; 70, 10; BGH NJW 1953, 1841; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht 1969 AO § 392 Erl.
  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57

    Rechtsmittel

    Daher ist die Verkürzung von Steuereinnahmen bewirkt (§ 396 Abs. 1 AO), wenn der Schuldner aus Steuerunehrlichkeit im Zeitpunkt der Fälligkeit einen geringeren Betrag als den geschuldeten entrichtet (Hartung, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. S. 49 ff, 53; vgl. auch BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22).
  • BGH, 18.05.1954 - 2 StR 623/53

    Rechtsmittel

    Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal (RGSt. 60, 185; 4 StR 249/53, Urt. v. 24. September 1953) ist im vorliegenden Falle nicht erfüllt.
  • BGH, 25.09.1959 - 4 StR 336/58

    Rechtsmittel

    Zum ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der Steuerunehrlichkeit hat der Senat bereits im Urteil NJW 1953, 1841 Nr. 22 ausgeführt, daß nicht notwendig ein täuschendes Verhalten des Steuerpflichtigen erforderlich ist; vielmehr genügt est wenn dieser vorsätzlich bewirkt, daß die Steuerbehörde die Steuerpflicht oder deren Höhe nicht oder nicht rechtsseitig zur Kenntnis nimmt.
  • BGH, 12.07.1956 - 3 StR 105/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.02.1965 - 4 StR 508/64

    Pflicht des Tatrichters zur Auseinandersetzung mit Beweismitteln - Angabe

  • BGH, 01.12.1959 - 1 StR 544/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1957 - 4 StR 48/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69

    Vorwurf der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung - Abtretung von Grundschulden

  • BGH, 19.09.1961 - 1 StR 556/60

    Vorliegen einer Steuerhinterziehung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen -

  • BGH, 25.09.1959 - 4 StR 337/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.06.1959 - 2 StR 196/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.01.1957 - III ZR 145/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1954 - 3 StR 833/53

    Rechtsmittel

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