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   BGH, 02.10.1952 - IV ZR 2/52   

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https://dejure.org/1952,394
BGH, 02.10.1952 - IV ZR 2/52 (https://dejure.org/1952,394)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1952 - IV ZR 2/52 (https://dejure.org/1952,394)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1952 - IV ZR 2/52 (https://dejure.org/1952,394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Aussonderungsrechts gegenüber dem Konkursverwalter eines insolventen Unternehmens - Bestehen eines Eigentumsvorbehalts an gelieferten Waren - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung - Beseitigung der Rechtshängigkeit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung eines Aussonderungsrechts gegenüber dem Konkursverwalter eines insolventen Unternehmens; Bestehen eines Eigentumsvorbehalts an gelieferten Waren; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Beseitigung der Rechtshängigkeit eines Hilfsantrags; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachträgliche EVB-Vereinbarung

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 217
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - IV ZR 2/52
    Das Revisionsgericht hatte dabei den für die Frage der Zulässigkeit der Berufung maßgebenden Sachverhalt selbständig festzustellen und zu würdigen, ohne an die Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden oder durch den Mangel an Feststellungen im Berufungsurteil gehindert zu sein (vgl das Urteil des erkennenden Senats BGHZ 6, 369).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98

    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

    Erst mit Eröffnung des Konkursverfahrens entfällt die Einziehungsermächtigung von selbst (vgl. auch BGH, Urt. v. 2. Oktober 1952 - IV ZR 2/52, NJW 1953, 217, 218).
  • BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 305/62

    Übergang des erweiterten Eigentumsvorbehalts

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  • BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 232/85

    Warenverkauf unter Eigentumsvorbehalt durch den Gemeinschuldner; Ablehnung der

    Die Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 2/52 = NJW 1953, 217 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 2/52]), die nachträgliche Begründung von Vorbehaltseigentum setze zunächst eine Rückübereignung auf den Verkäufer und damit die durch schlichte Einigung nicht zu ersetzende Vereinbarung eines konkreten Besitzmittlungsverhältnisses voraus, könne - als zu formal - nicht gebilligt werden.

    a) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kommt es hier allerdings nicht auf die Frage an, ob ein Eigentumsvorbehalt an bereits gelieferter Ware nachträglich durch schlichte Einigung der Kaufvertragsparteien wirksam begründet werden kann (dagegen BGH Urteil vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 2/52 = NJW 1953, 217 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 2/52] m. abl. Anm. Kaiser; gegen BGH aaO auch Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung Bd. I § 5 II 5, S. 93 f.; MünchKomm/Westermann § 455 Rdn. 19).

  • BGH, 25.10.1978 - VIII ZR 206/77

    Rumflaschen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB

    Auch der Bundesgerichtshof hat einen nachträglichen (vertragswidrigen) Eigentumsvorbehalt bei der Besitzübertragung für zulässig gehalten (BGH Urteil vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 2/52 = NJW 1953, 217; BGHZ 64, 395 m.w.Nachw.).

    Kommt man unter Berücksichtigung dieser Erwägungen im Einzelfall zu dem Ergebnis, daß die Erklärung des Eigentumsvorbehalts dem Käufer nicht zugegangen ist, so hat dieser ein unbedingtes Übereignungsangebot angenommen und hat also bedingungslos Eigentum erworben (Serick a.a.O.; vgl. insbesondere auch BGH Urteil vom 2. Oktober 1952 a.a.O. mit zustimmender Anmerkung von Raiser; Kuhn, WM 1955, 422, 425; Mezger a.a.O. § 455 Rdn. 4; Staudinger/Ostler a.a.O. § 455 Rdn. 9, 10; Würdinger/Röhricht a.a.O.).

  • BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 434/56

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Ersatzaussonderungsrecht

    Veräußerung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware durch den Konkursverwalter in BGH Urt. vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 2/52 - NJW 1953, 217; ferner RGZ 115, 262, 264; 133, 40, 44; 138, 89, 91; Mentzel/Kuhn, KO, 6. Aufl. § 46 Anm. 4; Jaeger, KO, 8. Aufl. § 46 Anm. I, 3 (Nr. 4); Böhle-Stamschräder, KO, 3. Aufl. § 46 Anm. 7, 8).
  • BGH, 09.07.1975 - VIII ZR 89/74

    Vertragswidriger Eigentumsvorbehalt

    Ein nachträglicher, möglicherweise vertragswidriger Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bei der Übergabe einer an sich ohne Eigentumsvorbehalt verkauften Sache an den Käufer ist möglich und führt, falls der Käufer ihn hinnimmt, zur Begründung eines wirksamen Vorbehaltseigentums des Verkäufers, falls der Käufer widerspricht, zum Fehlen einer Eigentumsübertragung mangels Einigung der Parteien über den Eigentumsübergang (BGH Urteil vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 2/52 = LM BGB § 930 Nr. 2 = NJW 1953, 217/218; KG JW 1929, 2164; OLG Düsseldorf JW 1931, 2580/2581; OLG München JW 1932, 1668; Mezger in BGB-RGRK 12. Aufl. Rdnrn. 4 und 5 zu § 455, 43 zu § 433; Staudinger/Ostler, BGB 11. Aufl. Rdnr. 10 zu § 455; Palandt/Putzo, BGB 34. Aufl. Anm. 2 zu § 455).
  • BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 40/71

    Ersatzaussonderung und Kontokorrent

    Die Befugnis zur Ersatzaussonderung setzt in einem Fall wie dem hier zur Entscheidung stehenden voraus, daß der spätere Gemeinschuldner vor Konkurseröffnung individuell bestimmte Gegenstände, deren Aussonderung der Berechtigte im Konkurs gemäß § 43 KO hätte verlangen können, unbefugt und gegen Entgelt an einen Dritten veräußert hatte und die ihm aus dieser Veräußerung zustehende Gegenleistung bei Konkurseröffnung noch ausstand (Böhle-Stamschräder a.a.O. § 46 Anm. 3 und 4 mit weiteren Verweisungen; BGH Urteil vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 2/52 = NJW 1953, 217 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 2/52] sowie Senatsurteil vom 23. Mai 1958 = BGHZ 27, 306 [BGH 23.05.1958 - VIII ZR 434/56]).
  • BGH, 11.06.1959 - VII ZR 53/58

    Ersatzaussonderung im Konkurs

    Allerdings ist § 46 KO nur bei unberechtigten Veräußerungen anwendbar (RGZ 115, 262, 264; 133, 40, 44; 138, 89, 91; BGH NJW 1953, 217).
  • BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 215/75

    Molkereiprodukte - § 46 KO (§ 48 InsO), Weiterveräußerung unter

    Eine rechtmäßig mit Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Veräußerung einer Sache kann einen Ersatzaussonderungsanspruch des Eigentümers (§ 46 KO) nicht begründen (BGHZ 30, 176, 184; BGH Urteil vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 2/52 = NJW 1953, 217; RGZ 115, 262, 264; 133, 40, 44; 138, 89, 91).
  • OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84

    Anspruch auf Erteilung von Auskunft; Abschluss eines "Poolvertrages"; Lieferant

    Allerdings verweist der Beklagte zutreffend darauf, daß § 46 Konkursordnung keine Anwendung findet, wenn aus - oder absonderungsfähige (vgl. Mentzel a.a.O. § 46 Anm. 4) Gegenstände dem Eigentümer nicht durch rechtsgeschäftliche Veräußerung, sondern durch originären Eigentumserwerb auf Grund bloß tatsächlicher Vorgänge entzogen wurden (BGHZ 30, 176 (180) [BGH 11.06.1959 - VII ZR 53/58] ; Mentzel a.a.O. § 46 Anm. 6), wie dies hier gemäß § 950 BGB insoweit geschehen ist, als der Beklagte die vorhandenen Rohstoffe hat verarbeiten lassen; denn das ursprünglich dem Gemeinschuldner zustehende Recht zur Bearbeitung und Weiterveräußerung geht grundsätzlich nicht auf den Konkursverwalter über (BGH NJW 53, 217 (218) mit zustimmender Anmerkung von Raiser).
  • OLG Jena, 27.10.2004 - 2 U 414/04

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

  • BGH, 29.06.1979 - III ZR 130/76

    Geltendmachung von der Dahrlehensforderung zugrundliegenden Einzelforderungen als

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