Weitere Entscheidungen unten: BGH, 26.11.1952 | BGH, 14.10.1952 | BGH, 20.11.1952 | BGH, 26.11.1952

Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1952 - I ZR 218/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,334
BGH, 18.11.1952 - I ZR 218/52 (https://dejure.org/1952,334)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1952 - I ZR 218/52 (https://dejure.org/1952,334)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1952 - I ZR 218/52 (https://dejure.org/1952,334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 222
  • NJW 1953, 546 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 16.05.1938 - I 232/37

    1. Wie ist der Einwand, daß ein Schiff als fremdes Staatsschiff der deutschen

    Auszug aus BGH, 18.11.1952 - I ZR 218/52
    Der Senat hält an der Rechtsprechung des Reichsgerichts fest, daß die Vorschriften der §§ 512 a, 549 Abs. 2 ZPO auch dann anzuwenden sind, wenn streitig ist, ob nach deutschem internationalen Prozeßrecht ein deutsches oder ein ausländisches Gericht örtlich zuständig ist (sogenannte internationale Zuständigkeit; RGZ 126, 198 f; 150, 265 [268]; 157, 389 [392]).

    Wird, wie im vorliegenden Fall, die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts bejaht, so ist damit zugleich endgültig darüber entschieden, daß überhaupt die deutsche Gerichtsbarkeit ausgeübt werden darf (RGZ 126, 198 f; 150, 265 [268]; 157, 389 [392]; RG WarnRsp 1915 Nr. 247; RG JW 1926 mit zustimmender Anmerkung von Werner, 1936, 1291 Nr. 9; das nichtveröffentlichte Urteil des Reichsgerichts vom 25. Juni 1915 -VII 110/15 - RAG JW 1933, 349 Nr. 2; KG in JW 1931, 2515 Nr. 4 mit ablehnender Anmerkung von Pagenstecher, der seine Bedenken gegen die Rechtsprechung gerade an einem Fall der Verneinung der örtlichen Zuständigkeit glaubt veranschaulichen zu können, hierbei aber übersehen hat, daß die Vorschriften der §§ 512 a, 549 Abs. 2 ZPO bei Verneinung der örtlichen Zuständigkeit überhaupt keine Anwendung finden; Stein-Jonas-Schönke ZPO § 512 a I Note 4, § 549 VII; Baumbach-Lauterbach ZPO 20. Aufl. § 512 a Anm. 2, § 549 Anm. 5; Sydow-Busch ZPO 22. Aufl. § 512 a Anm. 3 § 549 Anm. 5; Seuffert-Walsmann ZPO 1933 § 512 a Anm. 1, § 549 Anm. 5; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 5. Aufl. § 38 III 1 b S. 147).

    Demgegenüber kann der Versuch der Revision, unter Hinweis auf Pagenstecher (Zeitschrift für Ausländisches und Internationales Privatrecht Band 4 S. 713 ff, Band 11 S. 342 ff) und Riezler (Internationales Zivilprozeßrecht 1949 S. 318 ff, RGZ 157, 389 ff und HansOLG in HansRGZ 1937 B S. 403 ff) in Fällen der sogenannten internationalen Zuständigkeit auch die Nachprüfbarkeit der lediglich die örtliche Zuständigkeit bejahenden Entscheidungen durch das Rechtsmittelgericht zu begründen, keinen Erfolg haben.

    Der Hinweis auf die Entscheidungen RGZ 157, 389 ff und HansOLG in HansRGZ 1937 B S. 403 ff, die denselben Fall betreffen, geht fehl, weil es sich hier rechtlich nicht um die Frage der örtlichen Zuständigkeit, sondern um die Exterritorialität und Immunität von Staatsschiffen handelt.

    Ein dennoch eingelegtes Rechtsmittel ist also als unzulässig zu verwerfen, wie das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat (RGZ 93, 351 f; 110, 56 ff; 157, 389 [391]; RG JW 1916, 1022 Nr. 11; 1925, 1638 Nr. 2 mit ablehnender Bemerkung von Buzengeiger, der das vom Reichsgericht gewonnene Ergebnis zwar keineswegs für unsachgemäß und unerwünscht, aber nur durch eine Änderung der Gesetzesfassung, etwa entsprechend der Vorschrift des § 276 Abs. 2 ZPO, für erreichbar hält; der nicht veröffentlichte Beschluß des Reichsgerichts vom 29. Januar 1916 - V 375/15 - Seuffert-Walsmann ZPO 1933 § 512 a Anm. 2).

  • RG, 11.10.1918 - III 198/18

    Einrede der örtlichen Unzuständigkei bei gesetzlicher Vertretung einer Partei

    Auszug aus BGH, 18.11.1952 - I ZR 218/52
    (RGZ 93, 351 f; 110, 56 ff).

    Es soll vermieden werden, daß eine von der Vorinstanz geleistete Sacharbeit aus förmlichen Gründen hinfällig wird; vor allem sollte aber durch die Einfügung der Vorschrift das Revisionsgericht noch in verstärktem Maße von unnützen Streitigkeiten über die örtliche Zuständigkeit befreit werden (Kommissionsbericht S. 74, Drucksachen des Reichstags 1903/05 Nr. 782; RGZ 93, 351 [352]).

    Ein dennoch eingelegtes Rechtsmittel ist also als unzulässig zu verwerfen, wie das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat (RGZ 93, 351 f; 110, 56 ff; 157, 389 [391]; RG JW 1916, 1022 Nr. 11; 1925, 1638 Nr. 2 mit ablehnender Bemerkung von Buzengeiger, der das vom Reichsgericht gewonnene Ergebnis zwar keineswegs für unsachgemäß und unerwünscht, aber nur durch eine Änderung der Gesetzesfassung, etwa entsprechend der Vorschrift des § 276 Abs. 2 ZPO, für erreichbar hält; der nicht veröffentlichte Beschluß des Reichsgerichts vom 29. Januar 1916 - V 375/15 - Seuffert-Walsmann ZPO 1933 § 512 a Anm. 2).

  • RG, 24.11.1938 - V 165/38

    Ist eine Sprungrevision, die lediglich mit der Rüge von Verfahrensverstößen

    Auszug aus BGH, 18.11.1952 - I ZR 218/52
    Nicht frei von Widerspruch sind auch die Bemerkungen bei Sydow-Busch ZPO 22. Aufl. (1941): Während sich die Bemerkungen in Anmerkung 1 zu § 512 a (S. 685) und im Eingang der Anmerkung 5 zu § 549 (S. 756 f) noch völlig mit den entsprechenden Bemerkungen früherer Auflagen decken (z.B. 20. Aufl. 1930 erster Band S. 640, 713) und sich unter ausdrücklicher Ablehnung der abweichenden Auffassungen von Jonas und Baumbach der Rechtsprechung des Reichsgerichts anschließen, wird in der 22. Auflage am Ende der Anmerkung 5 zu § 549 (S. 757) unter Bezugnahme auf RGZ 158, 318 (320) die Ansicht vertreten, daß die Revision als unbegründet zurückzuweisen sei.

    Dagegen wird die Rechtsprechung zu § 549 Abs. 2 ZPOüberhaupt nicht erwähnt; diese Rechtsprechung ist im übrigen für die Entscheidung RGZ 158, 318 ohne Bedeutung.

    Die Entscheidung RGZ 158, 318 ist also offensichtlich mißverstanden worden, wenn sie bei Sydow-Busch 22. Aufl. in Anm. 5 am Ende zu § 549 ZPO für die Zulässigkeit einer Revision angeführt wird, die sich gegen eine ausschließlich die örtliche Zuständigkeit bejahende Entscheidung richtet.

  • RG, 14.02.1936 - II 169/35

    Unter welchen Voraussetzungen ist deutsches Recht anwendbar auf die im Ausland

    Auszug aus BGH, 18.11.1952 - I ZR 218/52
    Der Senat hält an der Rechtsprechung des Reichsgerichts fest, daß die Vorschriften der §§ 512 a, 549 Abs. 2 ZPO auch dann anzuwenden sind, wenn streitig ist, ob nach deutschem internationalen Prozeßrecht ein deutsches oder ein ausländisches Gericht örtlich zuständig ist (sogenannte internationale Zuständigkeit; RGZ 126, 198 f; 150, 265 [268]; 157, 389 [392]).

    Wird, wie im vorliegenden Fall, die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts bejaht, so ist damit zugleich endgültig darüber entschieden, daß überhaupt die deutsche Gerichtsbarkeit ausgeübt werden darf (RGZ 126, 198 f; 150, 265 [268]; 157, 389 [392]; RG WarnRsp 1915 Nr. 247; RG JW 1926 mit zustimmender Anmerkung von Werner, 1936, 1291 Nr. 9; das nichtveröffentlichte Urteil des Reichsgerichts vom 25. Juni 1915 -VII 110/15 - RAG JW 1933, 349 Nr. 2; KG in JW 1931, 2515 Nr. 4 mit ablehnender Anmerkung von Pagenstecher, der seine Bedenken gegen die Rechtsprechung gerade an einem Fall der Verneinung der örtlichen Zuständigkeit glaubt veranschaulichen zu können, hierbei aber übersehen hat, daß die Vorschriften der §§ 512 a, 549 Abs. 2 ZPO bei Verneinung der örtlichen Zuständigkeit überhaupt keine Anwendung finden; Stein-Jonas-Schönke ZPO § 512 a I Note 4, § 549 VII; Baumbach-Lauterbach ZPO 20. Aufl. § 512 a Anm. 2, § 549 Anm. 5; Sydow-Busch ZPO 22. Aufl. § 512 a Anm. 3 § 549 Anm. 5; Seuffert-Walsmann ZPO 1933 § 512 a Anm. 1, § 549 Anm. 5; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 5. Aufl. § 38 III 1 b S. 147).

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 30.12.1948 - I ZS 184/48
    Auszug aus BGH, 18.11.1952 - I ZR 218/52
    Dieser Auffassung hat sich der Oberste Gerichtshof für die britische Zone durch Beschluß vom 30. Dezember 1948 (OGHZ 1, 296 [297]) angeschlossen und zutreffend darauf hingewiesen, daß es prozeßökonomisch unerwünscht sei, eine mündliche Verhandlung auch dann anberaumen zu müssen, wenn feststehe, daß es für die Entscheidung nur auf die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts ankomme.
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Der Bundesgerichtshof hat sich - wie auch das Bundesarbeitsgericht (Urt. I AZR 258/57 vom 13. Mai 1959 = AP Internat. Privatrecht Nr. 4) - dieser Rechtsprechung angeschlossen (LM ZPO § 549 Nr. 13 = NJW 1953, 222, 223 [BGH 18.11.1952 - I ZR 218/52]; JZ 1956, 535; GRUR 1960, 372, 377; WM 1960, 441 und Ib ZR 100/62 vom 22. Januar 1964).

    Da mithin bei einem Streit über die internationale Zuständigkeit - anders als bei einem Streit über die örtliche Zuständigkeit - sowohl die Interessen der beteiligten Einzelnen als auch die Belange der staatlichen Rechtspflege in hohem Maße betroffen werden, kann nicht angenommen werden, das Gesetz, das nur Streitpunkte minderer Bedeutung von den höheren Instanzen ausschließen wollte, meine hier auch die internationale Zuständigkeit, wo es nur von der örtlichen Zuständigkeit spricht (im Ergebnis ebenso: Neuner a.a.O. S. 45 Anm. 189; Pagenstecher a.a.O. S. 337 442 ff; Reu, Die staatliche Zuständigkeit im international Privatrecht, 1938, S. 200 Anm.; Kallmann, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Zivilurteile und gerichtlicher Vergleiche, 1946 S. 23 Anm. 6; Riezler a.a.O. S. 318; Matthies a.a.O. S. 81 ff, derselbe NJW 1953, 546, 547; Gamillscheg, Anm. zu BAG AP Internat. Privatrecht Nr. 4; Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl. vor § 12 Bemerkung V 3).

  • BGH, 24.05.2000 - III ZR 300/99

    Bejahung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

    Hat die Vorinstanz ausschließlich über diese Frage entschieden, so verfolgt ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel kein prozessual zulässiges Ziel und ist deswegen als unzulässig zu verwerfen (RGZ 93, 351 f.; 110, 56, 58 f.; 157, 389, 391; RG JW 1916, 1022 f. Nr. 11; BGH, Beschluß vom 18. November 1952 - I ZR 218/52 - NJW 1953, 222, 223 = LM § 549 ZPO Nr. 13; Senatsurteil vom 10. Januar 1966 - III ZR 26/65 - DB 1966, 1516; BGH, Urteil vom 10. November 1997 - II ZR 336/96 - NJW 1998, 1230; ebenso OGHZ 1, 296 f.; BAG AP § 512 a ZPO Nr. 1; BAGE 41, 328, 330 ff. = MDR 1983, 874 [für § 73 Abs. 2 ArbGG]; s. auch OLG Celle OLG-Report 1994, 29, 30; abweichend - Zurückweisung als unbegründet - KG JR 1966, 349; in dem Sonderfall einer wegen der Zuständigkeitsfrage zugelassenen Revision auch BGH, Urteil vom 26. Oktober 1979 - I ZR 6/79 - LM § 546 ZPO Nr. 94 = MDR 1980, 203 = ZZP 93 [1980], 331 m. Anm. Waldner; Urteil vom 28. April 1988 - I ZR 27/87 - NJW 1988, 3267, 3268).
  • BGH, 10.11.1997 - II ZR 336/96

    Zulässigkeit der Berufung gegen die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit

    Es befindet sich dabei im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 110, 57, 58 f.; für die Parallelvorschrift des § 549 Abs. 2 ZPO a.F.: RGZ 93, 351 f.; RG JW 1916, 1022) und des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 18. November 1952 - I ZR 218/52, LM § 549 ZPO Nr. 13 = NJW 1953, 222, 223, und v. 10. Januar 1966 - III ZR 26/65, DB 1965, 1516) wie der auch sonst in Rechtsprechung und Lehre überwiegend vertretenen Meinung (OGHZ 1, 296, 297 [für § 549 Abs. 2 ZPO a.F.]; BAG AP § 512 a ZPO Nr. 1; MDR 1983, 874 [für § 73 Abs. 2 ArbGG]; MünchKomm/Rimmelspacher, ZPO, § 512 a Rdn. 15; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 512 a Anm. B; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 512 a Rdn. 1, 11; jeweils m.w.N. zum Streitstand; für Zwischenurteile auch Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 55. Aufl., § 512 a Rdn. 4; Waldner, ZZP 93 [1980], 332, 334; abweichend - generell für Unbegründetheit -: KG JR 1966, 349; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 512 a Rdn. 5; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 512 a Rdn. 5).
  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 39/55

    Warenzeichenschutz und Transitverkehr

    Wie der erkennende Senat in dem Beschluss vom 18. November 1952 - I ZR 218/52 - (NJW 1953, 222) ausgeführt hat, sind diese Vorschriften auch dann anzuwenden, wenn streitig ist, ob nach deutschem internationalen Prozessrecht ein deutsches oder ein ausländisches Gericht örtlich zuständig ist (sogen. internationale Zuständigkeit).
  • BGH, 07.12.1955 - IV ZR 177/55

    Entmündigung Deutscher im Ausland

    Sie ist, wie der I. Zivilsenat im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts überzeugend dargelegt hat (LM Nr. 13 zu § 549 ZPO = NJW 1953, 222), auch dann anzuwenden, wenn streitig wird, ob nach deutschem internationalem Prozeßrecht ein deutsches oder ausländisches Gericht zuständig ist.

    Die Ausführungen von Matthies NJW 1953 S. 546 Anm. zu Nr. 2 geben dem Senat keinen Anlaß, dem I. Zivilsenat nicht zu folgen.

  • BGH, 24.03.1954 - II ZR 108/53

    Anwendbarkeit der Regelung durch richterliche Vertragshilfe auf Ruhegehälter -

    Denn die Revision kann mit diesem Angriff nicht durchdringen, weil Entscheidungen der unteren Instanzen, die die örtliche Zuständigkeit bejahen, jeder Nachprüfung entzogen sind, also auch dann, wenn das Verhältnis zum Ausland und damit die sogenannte internationale Zuständigkeit in Frage steht (BGH NJW 1953, 222 m.w.Nachw.; Stein-Jonas-Schönke Erl. IV 2 vor § 12, I zu § 512 a, VII zu § 549 ZPO; Baumbach § 512 a Anm. 2).

    Wollte man mit Riezler (a.a.O. S 197, 318) und Matthies (NJW 1953, 546 [BGH 18.11.1952 - I ZR 218/52]) selbst annehmen, daß die Fälle der internationalen Zuständigkeit von dem Nachprüfungsverbot der §§ 512 a, 549 Abs. 2 ZPO auszunehmen seien, so würde die Rüge der Revision daran scheitern, daß die Frage der internationalen Zuständigkeit nur dann berührt ist, wenn streitig ist, ob nach deutschem internationalem Prozeßrecht ein deutsches oder ein ausländisches Gericht örtlich zuständig ist (BGH NJW 1953, 222), und daß das Gebiet der sowjetisch besetzten Zone, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24.11.1951 - II ZR 26/51 - (BGHZ 4, 62) entschieden hat, nicht Ausland ist.

  • BGH, 21.03.1957 - II ZR 172/55

    Wirksamkeit richterlichen Handelns im FGG -Verfahren über eine Angelegenheit der

    Die Regelung des § 512 a ZPO dient der Prozeßökonomie (BGH NJW 1953, 222) und berührt die Verbote des Art. 101 GG überhaupt nicht.
  • BGH, 10.01.1966 - III ZR 26/65

    Annahme eines Endurteils bei einem eine prozesshindernde Einrede verwerfenden

    Denn der Sinn und Zweck des § 512 a ZPO ist ebenso wie der der korrespondierenden Vorschrift des § 549 Abs. 2 ZPO nicht allein, es zu verhindern, daß die Sacharbeit der Vorinstanz aus einem formellen Grunde hinfällig wird - was auch bei einen ausschließlich über die örtliche Zuständigkeit entscheidenden Urteil dann von Bedeutung würde, wenn das Gericht, die Anfechtbarkeit seines Urteils unterstellt, gemäß § 275 Abs. 2 ZPO die Verhandlung zur Hauptsache angeordnet und durchgeführt hätte -, sondern geht darüber hinaus und namentlich dahin, die Rechtsmittelgerichte von angesichts der anzunehmenden Gleichwertigkeit gleichartiger Gerichte minder bedeutsam erscheinenden Streitigkeiten über die Örtliche Zuständigkeit zu entlasten und die Zuständigkeitsfrage einer tunlichst raschen Erledigung zuzuführen (BGH Beschlüsse vom 18. November 1952 I ZR 218/52 = NJW 1953, 222 mit weiteren Nachweisen und vom 14. Juni 1965 GSZ 1/65 = BGHZ 44, 46 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65] ).

    Nach der vom Reichsgericht begründeten, vom Obersten Gerichtshof für die britische Zone und vom Bundesgerichtshof fortgeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu den bereits erwähnten Beschluß vom 18. November 1952 I ZR 218/52) ist ein Rechtsmittel, das gegen eine lediglich die örtliche Zuständigkeit bejahende Entscheidung eingelegt wird, nicht zulässig.

  • BGH, 14.02.1958 - VIII ZR 10/57

    Rechtsmittel

    Dieses Urteil hat keine Nachprüfung der (Ermittlung des internationalen Privatrechts zum Gegenstände. Vielmehr geht der Bundesgerichtshof a.a.O. übereinstimmend mit dem Berufungsgericht davon aus, daß die dort begehrte Scheidungsklage nur dann Erfolg haben kann, wenn sie sowohl nach Schweizer als auch nach deutschem Recht begründet ist. Soweit das Berufungsgericht das Scheidungsbegehren nach Schweizer Recht beurteilt hat, hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, das auch die Beweislastregelung nach diesem Recht zu beurteilen sei. Insoweit - also im Rahmen der Sachprüfung - hat es die Revisibilität des Schweizer Rechts verneint. Ebensowenig steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1952 - I ZR 218/52 - NJW 1953, 222 entgegen.
  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57

    Rechtsmittel

    Die Regelung des § 512 a ZPO dient der Prozeßökonomie (BGH NJW 1953, 222, 223 [BGH 18.11.1952 - I ZR 218/52] linke Spalte).
  • BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53

    Verletzung deutschen Firmenrechts im Ausland

  • BGH, 26.11.1964 - II ZR 55/63

    Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes durch Parteivereinbarung - Notwendigkeit

  • BGH, 20.03.1964 - V ZR 34/62
  • OLG Hamburg, 25.11.1993 - 3 U 1/92

    Wettbewerbswidrigkeit von Wirtschaftswerbung in einem Kinofilm

  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 62/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.11.1964 - II ZR 56/63

    Begriff der Rheinschifffahrtssache - Geltungsbereich des

  • BGH, 28.11.1961 - I ZR 127/60

    Keine Einrede der Rechtshängigkeit bei Feststellungsklage nach Unterlassungsklage

  • BGH, 13.07.1961 - III ZR 92/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.06.1953 - I ZR 1/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 179/86

    Örtliche Unzuständigkeit des Landgericht in Erbstreitigkeit - Angreifbarkeit

  • BGH, 09.02.1960 - VII ZR 202/59

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1952 - V BLw 83/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1146
BGH, 26.11.1952 - V BLw 83/52 (https://dejure.org/1952,1146)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1952 - V BLw 83/52 (https://dejure.org/1952,1146)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1952 - V BLw 83/52 (https://dejure.org/1952,1146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,1146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1952 - V BLw 13/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1952 - V BLw 83/52
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nur nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht das zur Zeit des Erlasses der Beschwerdeentscheidung geltende Recht, also das der Reichspachtschutzordnung (in Verbindung mit den sich aus Nr. 21 BrMilRegVO Nr. 84 ergebenden Änderungen) richtig angewandt hat; das erst am 1. Juli 1952 in Kraft getretene Landpachtgesetz vom 25. Juni 1952 scheidet für die rechtliche Nachprüfung aus (Beschluß des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1952, V BLw 13/52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1952 - V BLw 13/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1073
BGH, 14.10.1952 - V BLw 13/52 (https://dejure.org/1952,1073)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1952 - V BLw 13/52 (https://dejure.org/1952,1073)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1952 - V BLw 13/52 (https://dejure.org/1952,1073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,1073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 222 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51

    Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - V BLw 13/52
    Für ein bei Inkrafttreten des Landpachtgesetzes (1. Juli 1952) in der Rechtsbeschwerdeinstanz anhängiges Pachtschutzverfahren auf Verlängerung des Pachtvertrages gilt (ebenso wie für ein Verfahren auf Änderung des Pachtzinses; Beschl vom 23.9.1952, V BLw 113/51) nicht die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Buchst. a LPG, dass die Voraussetzungen für eine Vertragsverlängerung sich nicht mehr nach § 3 RPO, sondern nach § 8 LPG richten.

    In seinem zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluss vom 23. September 1952 (V BLw 113/51) hat der erkennende Senat näher dargelegt, dass in einem Pachtschutzverfahren auf Änderung des Pachtzinses (§ 5 RPO) im Rechtsbeschwerdeverfahren trotz der Übergangsbestimmung im § 15 Abs. 1 Buch a LPG nur nachzuprüfen ist, ob das Beschwerdegericht das zur Zeit des Erlasses des Beschwerdebeschlusses (19. Dezember 1951) geltende Pachtschutzrecht richtig angewandt hat.

  • BGH, 08.03.1955 - V ZB 2/54

    Vertragshilfeverfahren

    Der erkennende Senat hat bereits in Landwirtschaftssachen, in denen § 12 FGG ebenfalls sinngemäß Anwendung findet (§ 9 LwVG, früher § 13 Abs. 2 LVO BZ), dargelegt, daß der Amtsbetrieb die Beteiligten nicht der Pflicht enthebe, durch eingehende Tatsachendarstellung zur Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, und bei Verabsäumung dieser Pflicht vom Gericht unter dem Gesichtspunkt des Amtsbetriebes nicht erwartet werden könne, daß es allen nur denkbaren Möglichkeiten von Amts wegen nachgehe, eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht dem Gericht vielmehr nur auferlegt werden könne, soweit der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung sich aufdrängender Gestaltungsmöglichkeiten dazu Anlaß gebe (Beschlüsse vom 14. Oktober 1952, V BLw 13/52 und vom 5. Mai 1953 V BLw 100/52).
  • BGH, 12.11.1957 - V BLw 22/57

    Rechtsmittel

    Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht besteht jedoch nur insoweit, als der Vortrag der Beteiligten und der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung sich aufdrängender Gestaltungsmöglichkeiten dazu Anlaß gibt (vgl. Beschluß vom 14. Oktober 1952, V BLw 13/52).
  • BGH, 21.12.1956 - V ZB 33/56

    Rechtsmittel

    Diese Grundsätze hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 1952 (V BLw 13/52, NJW 1953, 222) aufgestellt (vgl. auch Pritsch LwVG § 14 Bem. F I a) und an ihnen seitdem festgehalten.
  • BGH, 21.12.1956 - V ZB 34/56

    Rechtsmittel

    Diese Grundsätze hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 1952 (V BLw 13/52, NJW 1953, 222) aufgestellt (vergl auch Pritsch LwVG § 14 Bem. F I a) und an ihnen seitdem festgehalten.
  • BGH, 11.12.1956 - V BLw 35/56

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat im Beschluß vom 14. Oktober 1952 (V BLw 13/52) zu § 13 Abs. 2 LVO ausgeführt hat, enthebt der Amtsbetrieb im Verfahren in Landwirtschaftssachen die Beteiligten, vor allem wenn sie rechtskundig vertreten sind, nicht der Pflicht, durch eingehende Tatsachendarstellung an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
  • BGH, 03.05.1956 - V BLw 73/55

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 1952 (V BLw 13/52) ausgesprochen, daß der Amtsbetrieb im Verfahren in Landwirtschaftssachen die Beteiligten nicht der Pflicht enthebe, durch eingehende Tatsachendarstellung zur Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, und daß, wenn dies unterbleibe, vom Gericht unter dem Gesichtspunkt des Amtsbetriebes nicht erwartet werden könne, daß es allen nur denkbaren Möglichkeiten von Amts wegen nachgehe.
  • BGH, 20.10.1954 - V BLw 26/54

    Rechtsmittel

    Der Antragsgegner wirft danach dem Beschwerdegericht zu Unrecht vor, seine Ermittlungspflicht verletzt zu haben, und verkennt, daß es, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 1952 (V BLw 13/52) dargelegt hat, Aufgabe der Beteiligten ist, trotz der von Amts wegen vorzunehmenden Ermittlungen durch eingehende Tatsachendarstellung an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, und die Beteiligten, wenn sie dies unterlassen, vom Gericht nicht unter dem Gesichtspunkt des Amtsbetriebes erwarten können, daß es allen nur denkbaren Möglichkeiten von Amts wegen nachgeht.
  • BGH, 05.05.1953 - V BLw 100/52

    Rechtsmittel

    Unterlassen sie das, so kann vom Gericht auch unter dem Gesichtspunkt des Amtsbetriebs nicht erwartet werden, daß es allen nur denkbaren Möglichkeiten von Amts wegen nachgeht (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1952, V BLw 13/52).
  • BGH, 26.11.1952 - V BLw 83/52

    Rechtsmittel

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nur nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht das zur Zeit des Erlasses der Beschwerdeentscheidung geltende Recht, also das der Reichspachtschutzordnung (in Verbindung mit den sich aus Nr. 21 BrMilRegVO Nr. 84 ergebenden Änderungen) richtig angewandt hat; das erst am 1. Juli 1952 in Kraft getretene Landpachtgesetz vom 25. Juni 1952 scheidet für die rechtliche Nachprüfung aus (Beschluß des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1952, V BLw 13/52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1952 - IV ZB 89/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,544
BGH, 20.11.1952 - IV ZB 89/52 (https://dejure.org/1952,544)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1952 - IV ZB 89/52 (https://dejure.org/1952,544)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1952 - IV ZB 89/52 (https://dejure.org/1952,544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 222 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.1952 - IV ZB 99/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1952 - IV ZB 89/52
    Auch der Senat hat in dem Beschluß vom 11. März 1952 IV ZB 99/51 (Lindenmaier-Möhring Nr. 2 zu der 40. DVO z UmstG) entschieden, dass mit Rücksicht auf die besondere Natur des Umstellungsverfahrens als eines echten Parteienstreits nach § 6 Abs. 4 der 40. DVO z UmstG auch über die aussergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu entscheiden sei.
  • BGH, 02.07.1952 - IV ZB 38/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1952 - IV ZB 89/52
    In einem Beschluß vom 2. Juli 1952 IV ZB 38/52 hat der Senat ausgesprochen, daß im Verfahren nach der 6. DVO z EheG (Hausratsverordnung) § 176 ZPO anzuwenden ist, wenn der beteiligte Ehegatte seinem Bevollmächtigten uneingeschränkte Vollmacht erteilt und dies dem Gericht angezeigt hat.
  • BGH, 25.06.1975 - IV ZB 35/74

    Zustellungen in der nichtstreitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Lediglich in den echten streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit soll § 176 ZPO ausnahmsweise Anwendung finden (BGH Beschluß vom 2. Juli 1952 - IV ZB 38/52 - LM Nr. 2 zu § 16 FGG; Beschluß vom 20. November 1952 - IV ZB 89/52 - RPfl 1953 S. 78; SchlHOLG SchlHA 1958 S. 210; OLG Hamm RPfl 1966 S. 83; Bärmann: Freiwillige Gerichtsbarkeit und Notarrecht, 1968 S. 144; BGH Beschluß vom 29. Oktober 1973 - NotZ 4/73 - BGHZ 61 S. 308).
  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 89/53

    Rechtsmittel

    In einer weiteren Entscheidung vom 20. November 1952 hat derselbe Senat ausgesprochen, § 176 ZPO sei in solchen Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, in denen mit Rücksicht auf ihre besondere Natur (sog. streitiges Verfahren) geboten sei, daß die Zustellung der in diesem Verfahren ergehenden gerichtlichen Verfügungen an den von einem Beteiligten bestellten Bevollmächtigten erfolge (IV ZB 89/52, Lindenmaier-Möhring ZPO § 176 Nr. 2 = NJW 1953, 222).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1952 - V BLw 62/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1003
BGH, 26.11.1952 - V BLw 62/52 (https://dejure.org/1952,1003)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1952 - V BLw 62/52 (https://dejure.org/1952,1003)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1952 - V BLw 62/52 (https://dejure.org/1952,1003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,1003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 222 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 22.12.1949 - II BLw 32/49
    Auszug aus BGH, 26.11.1952 - V BLw 62/52
    Es mag noch darauf hingewiesen werden, dass, wenn man wegen der über den Einheitswert hinausgehenden Verschuldung (entsprechend dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 22. Dezember 1949, II BLw 32/49, RechtdLandw 1950, 152) nicht vom Einheitswert des Hofes, sondern von seinem Verkehrs- oder gemeinen Wert zur Zeit des Erbfalls ausgehen würde, ebenfalls eine Oberschuldung bestehen bleiben würde.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2023 - 3 Wx 74/23

    Rückübertragung von Grundstück durch Erben

    Dies hat jedoch nicht zur Folge, dass die Verbindlichkeit bei der Ermittlung der Kosten gem. § 40 Abs. 1 Nr. 2, S. 2 GNotKG nicht zu berücksichtigen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 1952 - V BLw 62/52, BeckRS 1952, 31199413; Sikora, in: Korintenberg, GNotKG, 22. Auflage 2022, § 40 Rn. 26; Felix, in: BeckOK Kostenrecht, Stand: 1. April 2023, § 40 GNotKG Rn. 54; Pfeiffer, in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Auflage 2021, § 40 Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht