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   BGH, 18.12.1952 - 4 StR 700/52   

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BGH, 18.12.1952 - 4 StR 700/52 (https://dejure.org/1952,1510)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1952 - 4 StR 700/52 (https://dejure.org/1952,1510)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1952 - 4 StR 700/52 (https://dejure.org/1952,1510)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 273
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Dem Strafverfahren beim Landgericht stand somit zunächst das von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit der gleichen Strafsache entgegen (RGSt 52, 259, 262; BGHSt 1, 67, 68; 22, 185, 186; 22, 232, 235 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NJW 1953, 273; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. Einleitung Rdn. 145).

    Für diese Fallgestaltung gilt nach der bereits vom Reichsgericht begründeten und vom Bundesgerichtshof weitergeführten ständigen Rechtsprechung der Grundsatz der zeitlichen Priorität der Rechtshängigkeit: Danach gebührt - unabhängig von der Rangordnung der beteiligten Gerichte - regelmäßig dem Gericht der Vorrang, bei dem das Verfahren zuerst (im engeren Sinne) rechtshängig geworden ist (grundlegend RGSt 29, 174, 178 f.; ferner RGSt 67, 53, 56 und BGH NJW 1953, 273).

    Eine solche Ausnahme gilt unter anderem dann, wenn das Gericht, bei dem die Sache erst später anhängig bzw. rechtshängig geworden ist, wegen seiner höheren sachlichen Zuständigkeit die Tat umfassender und nach allen rechtlichen Gesichtspunkten erschöpfend behandeln und aburteilen kann (RGSt 70, 336, 337; RG HRR 1938 Nr. 132; BGHSt 19, 177; BGH NJW 1953, 273).

    Die ausnahmsweise eingetretene Verschiebung des Vorrangs zugunsten des erst später befaßten höherrangigen Gerichts kann nicht bedeuten, daß für dieses Gericht das Verfahrenshindernis der bereits bei dem Gericht niederer Ordnung bestehenden Rechtshängigkeit ohne weiteres entfällt und es trotz Kenntnis des anderen Verfahrens allein kraft seines Vorrangs das Hauptverfahren eröffnen kann (so allerdings teilweise die Rechtsprechung des Reichsgerichts, vgl. z.B. RGSt 41, 108, 110 f.; 66, 19, 22; 70, 336 sowie - wenn auch nicht ganz deutlich - BGH NJW 1953, 273).

  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b)

    Sind wegen derselben Tat nacheinander bei verschiedenen Gerichten Verfahren rechtshängig geworden, so gebührt zwar demjenigen Verfahren der Vorzug, das eine umfassendere, die Sache erschöpfende Aburteilung gewährleistet (BGH NJW 1953, 273 Nr. 17).
  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

    Dies gilt um so mehr, als dem Landgericht Stade der weitaus umfassendere strafrechtliche Vorwurf zur Entscheidung unterbreitet war (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 212; BGH NJW 1953, 273).
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