Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.12.1952

Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1952 - IV ZR 57/52   

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BGH, 27.11.1952 - IV ZR 57/52 (https://dejure.org/1952,206)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1952 - IV ZR 57/52 (https://dejure.org/1952,206)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1952 - IV ZR 57/52 (https://dejure.org/1952,206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beilegung eines Streites über die im Ehescheidungsverfahren zu treffende einstweilige Regelung der Unterhaltspflicht - Leistung von Unterhalt an den schuldigen Gatten durch den anderen - Voraussetzungen für die Sittenwidrigkeit eines Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 345
  • MDR 1953, 155
  • JR 1953, 137
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 14.12.1937 - VII 141/37

    1. Wie ist bei Vergleichen das Übermaß der von einem Teil übernommenen

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 57/52
    Es ist zwar richtig, daß die Beklagte, die, wie sich aus dem Urteil des Berufungsgerichts ergibt, keine positiven Handlungen vornahm, um ein unrichtiges Urteil zu erreichen, in dem Ehescheielungsprozeß als solchem nicht verpflichtet war, ihrem Ehemann Tatsachen mitzuteilen, die bei der Scheidung zu ihren Lasten verwertet werden konnten (RGZ 156, 265 [269]); anders könnte es jedoch sein, soweit zwischen den Parteien, bevor das Scheidungsurteil rechtskräftig war und also nach § 58 EheG eine Unterhaltspflicht des Klägers noch nicht bestand, im Wege freiwilliger Übereinkunft eine Regelung über den nach der Scheidung von dem Kläger zu leistenden Unterhalt getroffen und dabei auch ein Rechtsmittelverzicht vereinbart wurde, durch den der Kläger die Möglichkeit verlor, eine Änderung des seine Alleinschuld aussprechenden Urteils herbeizuführen.

    Die nur in Ausnahmefällen gerechtfertigte Entscheidung, daß der Grundsatz der Unumstößlichkeit rechtskräftiger Erkenntnisse demjenigen der materiellen Gerechtigkeit zu weichen habe, kann nicht nach einem solchen Maßstab erfolgen, und es muß auch in diesem Fall gelten, was von dem Reichsgericht zu der Frage der Ausnutzung eines die Schuldfrage unrichtig lösenden Scheidungsurteils ausgeführt ist (RGZ 156, 265 [269], 165, 26 [28]).

  • RG, 21.02.1923 - V 333/22

    Anfechtung eines Prozessvergleichs wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 57/52
    Die von dem Kläger nach § 767 ZPO erhobene Vollstreckungsgegenklage ist, wie mit der herrschenden Meinung anzunehmen ist, zulässig (KG Warn 1911 Nr. 290; RGZ 106, 312 [314]; Stein-Jonas-Schönke § 794, II 3 a; Rosenberg § 128 III 3; teilweise ablehnend. OLG Köln JW 1930, 175, OLG Celle NJW 1950, 915 [OLG Celle 12.09.1950 - 4 W 263/50]; widerspruchsvoll Baumbach-Lauterbach § 307 Anh, 6 D einerseits, § 767, 1 C c, § 795, 2 andererseits).
  • RG, 01.07.1896 - V 31/96

    Kann ein gerichtlich abgeschlossener Prozeßvergleich wegen Nichtigkeit des

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 57/52
    Mit dieser Klage können auch Einwendungen geltend gemacht werden, die sich auf zeitlich vor dem Vergleichsabschluss liegende Tatsachen stützen; die Bestimmung des § 767 Abs. 2 ZPO findet hier keine Anwendung (RGZ 37, 416 [419], 135, 219 [223]; Stein-Jonas-Schönke § 795, II 5; Rosenberg § 183 IV 2 c; a.A. Baumbach-Lauterbach § 795, 2, § 797, 2 B, § 797 a, 2).
  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 210/50
    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 57/52
    Wie der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Übereinstimmung mit der von dem Reichsgericht vertretenen Auffassung entschieden hat und wie auch in den angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt ist, kommt eine Anwendung des § 826 BGB gegen denjenigen, der Rechte aus einem nicht erschlichenen, aber sachlich unrichtigen rechtskräftigen Urteil geltend macht, nur in Betracht, wenn dem sich auf das Urteil Berufenden dessen Unrichtigkeit bekannt ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Ausnutzung der Entscheidung als sittenwidrig erscheinen lassen (KGZ 168, 1 [12]; BGH NJW 1951, 759).
  • RG, 17.06.1940 - IV 125/40

    Ist der Ehefrau der Anspruch auf Unterhalt nach Scheidung der Ehe wegen

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 57/52
    Las Verhalten der Beklagten vor der Scheidung hätte höchstens als Beweisanzeichen für die Beurteilung ihres späteren Lebenswandels herangezogen werden können, nicht aber kam es als mit zu berücksichtigende Grundlage für die Verwirkung selbst in Betracht (RGZ 164, 127); inwieweit es zu Beweiszwecken zu verwerten war, unterlag der freien, in der Revisionsinstanz nicht nachprüfbaren Entscheidung des Tatrichters.
  • RG, 07.10.1940 - IV 201/40

    1. Verstößt die Ausnutzung eines die Schuldfrage unrichtig lösenden

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 57/52
    Da die Leistung von Unterhalt an den schuldigen Gatten durch den anderen nicht grundsätzlich als ein sittenwidriger Zustand angesehen werden kann (RGZ 165, 26 [28]), wäre der Vergleich als unsittlich allenfalls deshalb anzusehen, weil es infolge des Schweigens der Beklagten dem Kläger unbekannt war, daß sie sich mehrerer Ehebrüche schuldig gemacht hatte, und weil infolgedessen der Kläger durch das Abkommen in Verbindung mit dem Scheidungsurteil zu Unterhaltsleistungen verpflichtet wurde, die er nicht hätte zu entrichten brauchen, wenn das unmittelbar nach dem Abschluss der Vereinbarung rechtskräftig gewordene Scheidungsurteil der wahren Rechtslage entsprechend ergangen wäre.
  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 486/17

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensvertrags; Titulierung des

    Dadurch soll die materielle Rechtskraft der Entscheidung abgesichert werden (BGH, Urteile vom 8. Mai 2014 - IX ZR 118/12, BGHZ 201, 121 Rn. 16 und vom 27. November 1952 - IV ZR 57/52, NJW 1953, 345).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Indessen bezweckt § 767 Abs. 2 ZPO, die Rechtskraftwirkung unanfechtbar gewordener Entscheidungen zu sichern (BGHZ 85, 64, 73 f; BGH, Urt. v. 27. November 1952 - IV ZR 57/52, NJW 1953, 345; MünchKomm-ZPO/K. Schmidt, aaO § 767 Rdnr. 73; Rosenberg/Gaul/Schilken, aaO § 40 V 2 a; einschränkend Otto, Die Präklusion 1970 S. 67 ff) und gilt folglich nicht gegenüber Vollstreckungstiteln, die nicht der materiellen Rechtskraft fähig sind (so ausdrücklich § 797 Abs. 4 ZPO für vollstreckbare Urkunden; zum Prozeßvergleich siehe BGH, Urt. v. 27. November 1952 - IV ZR 57/52, aaO; v. 4. November 1976 - VII ZR 6/76, NJW 1977, 583, 584).
  • BGH, 08.05.2014 - IX ZR 118/12

    Vollstreckungsgegenklage des Insolvenzverwalters gegen die Zwangsvollstreckung

    Dadurch soll die materielle Rechtskraft der Entscheidung abgesichert werden (BGH, Urteil vom 27. November 1952 - IV ZR 57/52, NJW 1953, 345).
  • BGH, 14.05.1987 - BLw 5/86

    Geltendmachung von Einwendungen gegenüber einem Prozeßvergleich

    Gegenüber einem Prozeßvergleich können mit der Vollstreckungsgegenklage nach S 767 ZPO Einwendungen geltend gemacht werden, die sich auf vor dem Vergleichsabschluß entstandene Gründe stützen (Bestätigung von BGH Urt. v. 27. November 1952, IV ZR 57/52, NJW 1953, 345).

    Wie die Rechtsbeschwerde mit Recht geltend macht, weicht der angefochtene Beschluß von dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 1952, IV ZR 57/52, NJW 1953, 345, ab.

  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Nach BGH, Urteil vom 27. November 1952 - IV ZR 57/52 = NJW 1953, 345 können gegenüber einem Prozeßvergleich mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO auch Einwendungen geltend gemacht werden, die sich auf zeitlich vor dem Vergleichsabschluß liegende Tatsachen stützen.
  • BGH, 04.11.1976 - VII ZR 6/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage -

    Entgegen der Ansicht der Revision gilt die zeitliche Beschränkung zulässiger Einwendungen gemäß § 767 Abs. 2 ZPO nicht für Einwendungen gegen den Anspruch aus einem Prozeßvergleich (vgl. BGH NJW 1953, 345; Urteil vom 5. Mai 1969 - IV ZR 1026/68 = LM BGB § 826 (Fa) Nr. 19).

    Den Erwägungen, die der Bundesgerichtshof seiner Entscheidung in NJW 1953, 345 zugrunde gelegt hat, vermag die Revision nichts Überzeugendes entgegenzusetzen.

  • BGH, 29.06.1998 - II ZR 353/97

    Rechtsschutzinteresse für Feststellung einer Forderung zum Vermögensverzeichnis;

    Wird Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Prozeßvergleich erhoben, können wegen der fehlenden materiellen Rechtskraft auch Einwendungen geltend gemacht werden, die sich auf zeitlich vor dem Vergleich liegende Tatsachen stützen (BGH, Urt. v. 27. November 1952 - IV ZR 57/52, NJW 1953, 345; Beschl. v. 5. Mai 1969 - IV ZR 1026/68, LM Nr. 19 zu § 826 (Fa) BGB; Urt. v. 4. November 1976 - VII ZR 6/76, RPfleger 1977, 99; Beschl. v. 14. Mai 1987 - BLw 5/86, WM 1987, 1209, 1210).
  • BGH, 07.05.1992 - IX ZR 175/91

    Einwand fehlender Titelumschreibung bei späterer Vollstreckung eines als

    Sie steht auch gegenüber Forderungen aus einem Prozeßvergleich (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) zur Verfügung, wenn deren Wegfall oder Hemmung geltend gemacht werden soll (BGH, Urt. v. 27. November 1952 - IV ZR 57/52, NJW 1953, 345; v. 5. Juli 1967 - VIII ZR 66/65, NJW 1967, 2014; v. 4. November 1976 - VII ZR 6/76, NJW 1977, 583; Beschl. v. 14. Mai 1987 - BLw 5/86, WM 1987, 1209).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83

    Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. November 1952 - IV ZR 57/52 - NJW 1953, 345), der das Schrifttum gefolgt ist (s. etwa Jauernig Zwangsvollstreckungs- und Konkursrecht 16. Aufl. § 12 II; Stein/Jonas/Münzberg a.a.O. 20. Aufl. § 795 Rdn. 13; Zöller/Scherübl a.a.O. § 767 Anm. III 3 b), können gegenüber einem Prozeßvergleich mit der Vollstreckungsgegenklage ungeachtet der beschränkenden Vorschrift des § 767 Abs. 2 ZPO auch Einwendungen geltend gemacht werden, die sich auf zeitlich vor dem Vergleichsabschluß liegende Tatsachen stützen.
  • BGH, 01.04.1954 - IV ZR 190/53

    Rechtsmittel

    Dies ist deswegen zu verneinen, weil jedenfalls im allgemeinen keine Prozeßpartei nach dem Gesetz von sich aus verpflichtet ist, ihr ungünstige Umstände vorzubringen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1952 - IV ZR 57/52 -, abgedruckt in MDR 1953, 155 f [BGH 27.11.1952 - IV ZR 57/52]).

    Wie der erkennende Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 165, 30) in seiner Entscheidung vom 13. November 1952 - IV ZR 72/52 - (vgl. auch MDR 1953 S. 155 = NJW 1953 S. 345) ausgeführt hat, soll § 66 EheG nicht jeden Fall treffen, in dem der geschiedene unterhaltsberechtigte Ehegatte seinen Lebenswandel in sittlich zu mißbilligender Weise gestaltet.

    Diesen Begriff des unsittlichen Lebenswandels hat das Berufungsgericht, wie seine unter Bezugnahme auf die Entscheidungen RGZ 165, 30 und MDR 53 S. 155 gemachten Ausführungen ergeben, nicht verkannt.

  • VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11

    Neubewertung einer Klausur im zweiten juristischen Staatsexamen; Befangenheit des

  • BGH, 12.10.1983 - IVb ZR 357/81

    Schwere Verfehlung des Unterhaltsberechtigten durch unrichtige Angaben über

  • BGH, 11.07.1991 - IX ZR 180/90

    Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung bei Übername einer Verpflichtung im Wege

  • AG Brandenburg, 18.12.2020 - 31 C 135/19

    Unwirksamkeit eines vor einer Schieds-/Gütestelle geschlossenen Vergleichs -

  • BGH, 16.12.1970 - VIII ZR 85/69

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Abschluss eines

  • BGH, 10.05.1976 - III ZR 120/74

    Antrag auf Unzulässigkeitserklärung einer Zwangsvollstreckung durch die

  • BGH, 03.06.1954 - IV ZR 13/54

    Rechtsmittel

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2009 - 13 Ta 656/08

    Bestimmtheit eines Vergleichs

  • OLG Hamm, 16.09.1980 - 3 UF 241/80
  • BGH, 05.05.1969 - IV ZR 1026/68

    Unterhaltspflicht bei rechtskräftiger Scheidung - Vereinbahrung eines

  • BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 19.03.1999 - 6 WF 64/99
  • BGH, 28.06.1954 - IV ZR 37/54

    Rechtsmittel

  • OLG Oldenburg, 22.05.1981 - 11 UF 168/80
  • BGH, 18.10.1961 - VIII ZR 108/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.12.1952 - IV ZR 53/52

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1952 - V BLw 49/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1006
BGH, 17.12.1952 - V BLw 49/52 (https://dejure.org/1952,1006)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1952 - V BLw 49/52 (https://dejure.org/1952,1006)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1952 - V BLw 49/52 (https://dejure.org/1952,1006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 345 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.07.1954 - V BLw 5/54

    Beschwerdefrist und Rechtsmittelbelehrung

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat schon im Beschluss vom 17. Dezember 1952 (V BLw 49/52 RechtdLandw. 1953, 82) bei der Auslegung des § 21 Abs. 6 der Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen der Britischen Zone vom 2. Dezember 1947 - LVO -, wonach die Beteiligten bei der Zustellung des Beschlusses über die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde zu belehren sind, zum Ausdruck gebracht, indem er sich der amtlichen Begründung zur Verfahrensordnung (ZJBl 1948, 32 ff unter IV) und der einhelligen Meinung des Schrifttums angeschlossen hat (vgl. auch OLG Celle RechtdLandw 1949 S 231 Nr. 58).
  • BGH, 17.12.1952 - V BLw 10/52

    Rechtsmittel

    Wenn das Beschwerdegericht sowohl dem Kreissiedlungsamt wie auch dem Landessiedlungsamt die Rechtsstellung eines Beteiligten abspricht, weil Beteiligte nach § 13 Abs. 4 LVO nur Personen, natürliche oder juristische, nicht aber Verwaltungsbehörden als solche sein könnten, so ist das grundsätzlich richtig; ob die besondere Regelung im § 30 LVO der oberen Landwirtschaftsbehörde die Rechtsstellung eines Beteiligten verschafft, kann dabei dahingestellt bleiben (vgl. dazu den gleichzeitig in der Sache V BLw 49/52 ergehenden Beschluß des erkennenden Senats und Barnstedt-Meyer a.a.O. S 89 unter d und S 150 unter 1 a; im Verfahren vor den Anerbengerichten wurde der Kreisbauernführer wegen des ihm zustehenden Beschwerderechts als Beteiligter angesehen; vgl. Vogels, Reichserbhofgesetz § 12 EHVfO Anm. 8; Wöhrmann, Reichserbhofrecht § 12 EHVfO Anm. 3); denn wegen Fehlens einer entsprechenden Vorschrift für das Landessiedlungsamt kann dieses nicht als Beteiligter gelten.
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