Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.10.1952

Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52   

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https://dejure.org/1952,368
BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52 (https://dejure.org/1952,368)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1952 - 1 StR 287/52 (https://dejure.org/1952,368)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1952 - 1 StR 287/52 (https://dejure.org/1952,368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 35
  • MDR 1953, 54
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 671/51
    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
    Eine solche Begründung war, wie in der Rechtsprechung feststeht, unerlässlich (BGHSt 2, 284; Urteil des Senats vom 8. Januar 1952, 1 StR 671/51).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
    Eine solche Begründung war, wie in der Rechtsprechung feststeht, unerlässlich (BGHSt 2, 284; Urteil des Senats vom 8. Januar 1952, 1 StR 671/51).
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
    Auf BGHSt 1, 103, 105 wird verwiesen.
  • RG, 08.01.1940 - 2 D 844/39

    Auch der beauftragte Richter hat bei der Vernehmung von Zeugen den § 69 StPO. zu

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
    Ein solches Verfahren entspricht, wie in RGSt 74, 35 näher begründet ist, nicht der Vorschrift des § 69 StPO, nach welcher der Richter den Zeugen zu veranlassen hat, das, was ihm vom Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, im Zusammenhang anzuheben.
  • RG, 14.12.1906 - II 804/06

    Darf nach §§ 222. 250 St.P.O. das Protokoll verlesen werden, das von einem zur

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
    Unzulässig war der Beweisantrag jedenfalls nicht, denn eine von dem deutschen Konsul unter den Voraussetzungen des § 20 des Konsulargesetzes vom 8. November 1867 (Fassung vom 14. Mai 1936 und vom 16. Dezember 1950) gefertigte Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen ist ein zulässiges Beweismittel (vgl RGSt 39, 318).
  • RG, 16.11.1925 - II 419/25

    1. Ist die Stellung eines Beweisantrags nach Beratung und Beschließung des

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
    Mit Recht hat es zwar, wenn der Beweisantrag auch nicht mündlich vorgetragen war, darüber eine Entscheidung getroffen; denn ein in der Hauptverhandlung übergebener schriftlicher Beweisantrag muss, wenn das Gericht seinen mündlichen Vortrag nicht verlangt, einem mündlich gestellten gleichstehen (vgl. RGSt 59, 420).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Eine indizielle Beweistatsache, die nicht zu einem dem Antragsteller vorteilhaften Schluß zwingt , darf das Tatgericht von vornherein als unerheblich ansehen, wenn es ihr aus nicht rechtsfehlerhaften Erwägungen die Eignung abspricht, bestimmenden Einfluß auf die Bildung seiner Überzeugung zu gewinnen (BGH NJW 1953, 35, 36; 1961, 2069, 2070; BGH GA 1964, 77; BGH, Urt. vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75 - bei Holtz MDR 1976, 815).
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Die Strafkammer hätte darlegen müssen, ob sie die Beweisanträge aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen für unerheblich ansah (BGHSt 2, 284, 286 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 96/52]; BGH NJW 1953, 35, 36) [BGH 21.10.1952 - 1 StR 287/52].
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert

    Dieser Grundsatz liegt nicht nur dem § 253 StPO mit zugrunde, er hat, wie § 69 StPO erkennen lässt, jede Vernehmung eines Zeugen zu beherrschen (vgl das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 21. Oktober 1952 - 1 StR 287/52).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1952 - 2 StR 703/52   

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https://dejure.org/1952,354
BGH, 28.10.1952 - 2 StR 703/52 (https://dejure.org/1952,354)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1952 - 2 StR 703/52 (https://dejure.org/1952,354)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1952 - 2 StR 703/52 (https://dejure.org/1952,354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 227
  • NJW 1953, 35
  • DB 1952, 988
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 2 StR 703/52
    Das Eigentum eines i.S. der Entscheidung BGHSt 1, 351 schuldlosen Dritten steht der Einziehung des bei der Steuerstraftat benutzten Beförderungsmittels nur dann entgegen, wenn er es auch wirklich geltend machen will.

    Zunächst ist es bedenklich, dass die Strafkammer ohne weiteres die Einlassung des Angeklagten zugrunde legt, statt den angeblichen Eigentümer zu hören; denn das Gericht ist von Amts wegen verpflichtet, alle Umstände aufzuklären, die für die Entscheidung über die Einziehung von Bedeutung sein können (BGHSt 1, 351, 356).

    Erhebt er jedoch auf sein Eigentum keinen Anspruch, so ist die Einziehung geboten (Urt des Bayer. ObLG vom 11. April 1951 in JZ 1951, 566, das der 1. Strafsenat des BGH in BGHSt 1, 351, 356, 357 und der erkennende Senat in BGHSt 2, 311, 314 gebilligt haben).

  • BGH, 25.04.1952 - 2 StR 4/52
    Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 2 StR 703/52
    Erhebt er jedoch auf sein Eigentum keinen Anspruch, so ist die Einziehung geboten (Urt des Bayer. ObLG vom 11. April 1951 in JZ 1951, 566, das der 1. Strafsenat des BGH in BGHSt 1, 351, 356, 357 und der erkennende Senat in BGHSt 2, 311, 314 gebilligt haben).

    Die Einziehung kann, worauf die Revision mit Recht hinweist, noch aus einem weiteren Grunde geboten sein: Der Senat hat bereits im Urteil vom 25. April 1952 (BGHSt 2, 311) entschieden, dass ein zureichender Grund für die Einziehung eines Beförderungsmittels, das im Eigentum eines schuldlosen Dritten steht, auch darin liegen könne, dass der Staat den Eigentümer wegen seiner Ansprüche sicher stellt.

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