Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.03.1953

Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52   

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BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52 (https://dejure.org/1953,686)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1953 - 4 StR 574/52 (https://dejure.org/1953,686)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1953 - 4 StR 574/52 (https://dejure.org/1953,686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 836
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 20.04.1887 - 2237/86

    1. Was ist unter dem Merkmale der Vermögensbeschädigung beim Betruge zu

    Auszug aus BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52
    Der Vermögensschaden kann sich vielmehr schon aus der Vergleichung des Vermögens des Getäuschten vor und nach dem Vertragsschluss ergeben (RGSt 16, 1, 10; 68, 212, 380; HRR 1935, 1100; 1938, 997; 1939, 397; JW 1938, 503 Nr. 5).

    Da N. nach dem Hinweis des Vertreters von G. gerade Feinkohle benötigte, also offensichtlich für andere Ware keine Verwendung hatte, stellte der Kohlenschlamm auch, selbst wenn der Kaufpreis für diesen angemessen war, keine vollwertige Gegenleistung dar (RGSt 16, 1, 7, 10; 23, 430 49; 21; GA 50, 392).

  • RG, 21.02.1893 - 3747/92

    1. Sind für die Frage, ob eine Vermögensbeschädigung vorliegt, subjektive Momente

    Auszug aus BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52
    Da N. nach dem Hinweis des Vertreters von G. gerade Feinkohle benötigte, also offensichtlich für andere Ware keine Verwendung hatte, stellte der Kohlenschlamm auch, selbst wenn der Kaufpreis für diesen angemessen war, keine vollwertige Gegenleistung dar (RGSt 16, 1, 7, 10; 23, 430 49; 21; GA 50, 392).
  • RG, 17.05.1934 - 2 D 438/34

    1. Darf ein Gemälde unter Hinweis auf das Gutachten eines Kunstsachverständigen

    Auszug aus BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52
    Der Vermögensschaden kann sich vielmehr schon aus der Vergleichung des Vermögens des Getäuschten vor und nach dem Vertragsschluss ergeben (RGSt 16, 1, 10; 68, 212, 380; HRR 1935, 1100; 1938, 997; 1939, 397; JW 1938, 503 Nr. 5).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auch der Bundesgerichtshof hat den Betrug schon als vollendet angesehen mit dem Vertragsschluss über die Lieferung von Feinkohle, bei dem der Angeklagte von Anfang an beabsichtigt hatte, lediglich minderwertigen Kohlenschlamm zu liefern (BGH NJW 1953, 836).
  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09

    Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast

    Dies ist dann der Fall, wenn der Vergleich der Vermögenslage vor und nach dem Eingehen der schuldrechtlichen Verbindlichkeit ergibt, dass der Betroffene durch den Vertragsschluss wirtschaftlich schlechter gestellt wird, sei es, weil das Versprochene gegenüber der Leistung des Getäuschten minderwertig, sei es weil der Versprechende leistungsunfähig oder leistungsunwillig ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Januar 1951 - 2 StR 29/50, BGHSt 1, 13, 14 und vom 3. Juni 1960 - 4 StR 121/60, BGHSt 15, 24, 25 f.; Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; Urteil vom 26. März 1953 - 4 StR 574/52, NJW 1953, 836; BayObLG, NJW 1999, 663 f.; Fischer, StGB, 58. Aufl. § 263 Rn. 119; LK-Tiedemann, StGB, 11. Aufl., § 263 Rn. 197; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 121, 128 ff.).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß schon durch den Vertragsschluß das Vermögen geschädigt werden kann und insofern vollendeter sog. Eingehungsbetrug anzunehmen ist (BGHSt 1, 13, 14; 15, 24, 25; 16, 220; 21, 112; 23, 300; BGH NJW 1953, 836; 1985, 1365; Lackner aaO Rdn. 222 ff.; Tenckhoff in Festschrift für Lackner, 1987, 677, 678).
  • BGH, 24.11.1967 - 2 StR 231/67

    Verurteilung wegen Betruges - Vorhalt von Aussagen in einer Hauptverhandlung

    Das ist bedenkenfrei, weil eine dem Vermögensschaden rechtlich gleichkommende Vermögensgefährdung bereits mit der Unterzeichnung des Vertrages eintrat und damit den Betrug vollendete (Eingehungsbetrug, vgl. hierüber BGH NJW 1953, 836 Nr. 21).
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 94/56

    Rechtsmittel

    Beim sog. "Eingehungsbetrug" kann übrigens unter Umständen eine Vermögensgefährdung schon darin gefunden werden, daß der Geschädigte überhaupt in vertragliche Beziehungen zu einem böswilligen Vertragspartner tritt, der von vornherein darauf ausgeht, ihn unter Ausnutzung eines bei Vertragsschluß erregten Irrtums um die versprochene Gegenleistung zu bringen (BGH NJW 1953, 836 Nr. 21).
  • BGH, 09.12.1969 - 1 StR 523/69

    Verurteilung wegen Betrugs im Rückfall - Möglichkeit der Strafaussetzung zur

    Darin liegt der Vermögensschaden (so für den Fall der Doppel Vermietung BGH Urteil vom 26. Januar 1961 - 2 StR 314/60; vgl. auch den Eingehungsbetrug des böswilligen Vertragspartners NJW 1953, 836 Nr. 21).
  • BGH, 08.11.1966 - 1 StR 459/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Verletzung der

    Die Besitzerlangung an den Pachtgegenständen und deren Vernachlässigung waren nicht mehr eine tatbestandsmäßige Vermögensschädigung im Sinne des § 263 StGB; sie vertieften aber den durch diesen Betrug verursachten Schaden und durften daher bei der Strafzumessung schärfend berücksichtigt werden (BGH NJW 1953, 836 Nr. 21).
  • BGH, 12.12.1957 - 4 StR 384/57

    Rechtsmittel

    Seit der Entscheidung der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts vom 20. April 1887 (RGSt 16.1) haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Meinung vertreten, daß hierbei nicht davon ausgegangen werden dürfe, was die Vertragschliessenden und insbesondere der Getäuschte über den Wert der vereinbarten Leistungen gedacht und wie sie sich ihn berechnet haben (vgl. z.B. RGSt 25, 184; 41, 74; 49, 25, 29; 75, 8; JW 1937, 1287; BGH NJW 1953, 836; MDR 1952, 409).
  • BGH, 25.11.1954 - 3 StR 139/54

    Rechtsmittel

    In der neuen Hauptverhandlung wird der Tatrichter jedoch Gelegenheit haben, das Vorliegen eines Eingehungsbetrugs der von der Revision angedeuteten Art zu prüfen (vgl dazu BGH 4 StR 574, 52 vom 26. März 1953 in NJW 1953, 836, sowie die nicht veröffentlichte Entscheidungdes erkennenden Senats 3 StR 287/54 vom 30. September 1954).
  • BGH, 30.09.1954 - 3 StR 287/54

    Rechtsmittel

    In der Entgegennahme dieser Wechsel durch v. O. und in deren Verwendung durch den Beschwerdeführer lag eine Vertiefung des den Käufern durch den Vertragsabschluss zugefügten Schadens (vgl BGH 4 StR 574/52 vom 26. März 1953 in NJW 1953, 836).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 428/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.03.1954 - 4 StR 848/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 621/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1961 - 2 StR 273/61

    Feststellung der Vermögenslage des Getäuschten bei einem Eingehungsbetrug im

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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52   

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https://dejure.org/1953,395
BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52 (https://dejure.org/1953,395)
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BGH, Entscheidung vom 05. März 1953 - 5 StR 676/52 (https://dejure.org/1953,395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Materielle und formelle Voraussetzungen der Verbindung und Trennung von Verfahren und Umfang des entsprechenden richterlichen Ermessens - Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensverstößen durch die Revision

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 836
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 23.10.1933 - II 474/33

    Darf, wenn gegen mehrere Teilnehmer einer Straftat in zwei getrennten Verfahren

    Auszug aus BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52
    Auch die von der Revision angeführte Reichsgerichtsentscheidung RGSt 67, 417 erhebt dagegen keine Bedenken.

    Der erste Grund führte zur Aufhebung in den Entscheidungen RG Goltd Arch 51, 409; RG JW 1927, 2042 64 (mit Anmerkung von Mezger), der zweite in den Entscheidungen RGSt 67, 417, auf die sich die Revision beruft, und RG JW 1935, 2980 59 .

    Es hat in der Entscheidung RGSt 67, 417 sogar - in Durchbrechung seiner sonstigen Übung - genügen lassen, daß die "Möglichkeit nicht ausgeschlossen" sei, der Richter habe "auch seine außerhalb der allein maßgebenden gemeinschaftlichen Hauptverhandlung gegen sämtliche Angeklagte erworbenen Kenntnisse bei der Urteilsfindung verwertet".

  • RG, 24.09.1935 - 1 D 279/35

    Wird ohne ausdrücklichen Gerichtsbeschluß durch schlüssiges Verhalten das

    Auszug aus BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52
    Das Reichsgericht hat es später mehrmals für zulässig erklärt, während der Hauptverhandlung das Verfahren gegen einen der mehreren Mitangeklagten abzutrennen und es dann später wieder mit dem Verfahren gegen die übrigen Angeklagten zu verbinden (RGSt 69, 18 = JW 1935, 1098 18 mit zustimmender Anmerkung von Klefisch; RGSt 69, 360; RGSt 70, 65).

    Es braucht nicht erörtert zu werden, ob ein Verfahrensverstoß darin lag, daß die Trennung nicht durch ausdrücklichen Gerichtsbeschluß angeordnet wurde (so RGSt 70, 65; anderer Meinung Eb. Schmidt a.a.O., Löwe-Rosenberg [-Niethammer] a.a.O.); denn das hat die Revision nicht gerügt.

  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52
    Diese Vorschriften dienen nur dem Schütze des jeweils Vernommenen (vgl. BGHSt 1, 39 zu § 55 StPO).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52
    Dazu war der Vorsitzende berechtigt (BGHSt 3, 199).
  • RG, 29.11.1934 - 2 D 1232/33

    1. Enthält eine Anordnung, jeder Angeklagte, der bei der Fortsetzung einer

    Auszug aus BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52
    Das Reichsgericht hat es später mehrmals für zulässig erklärt, während der Hauptverhandlung das Verfahren gegen einen der mehreren Mitangeklagten abzutrennen und es dann später wieder mit dem Verfahren gegen die übrigen Angeklagten zu verbinden (RGSt 69, 18 = JW 1935, 1098 18 mit zustimmender Anmerkung von Klefisch; RGSt 69, 360; RGSt 70, 65).
  • RG, 21.10.1935 - 3 D 589/35

    1. Ist es immer zu beanstanden, wenn in einer Hauptverhandlung das Verfahren

    Auszug aus BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52
    Das Reichsgericht hat es später mehrmals für zulässig erklärt, während der Hauptverhandlung das Verfahren gegen einen der mehreren Mitangeklagten abzutrennen und es dann später wieder mit dem Verfahren gegen die übrigen Angeklagten zu verbinden (RGSt 69, 18 = JW 1935, 1098 18 mit zustimmender Anmerkung von Klefisch; RGSt 69, 360; RGSt 70, 65).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Denn die Revision muss Verfahrensverstöße als Tatsachen, nicht als bloße Möglichkeiten behaupten ( BGH, Urteil vom 5. März 1953 - 5 StR 676/52 , NJW 1953, 836).

    Denn die Revision muss Verfahrensverstöße als Tatsachen, nicht als bloße Möglichkeiten behaupten ( BGH, Urteil vom 5. März 1953 - 5 StR 676/52 , NJW 1953, 836).

    Denn die Revision muss Verfahrensverstöße als Tatsachen, nicht als bloße Möglichkeiten behaupten ( BGH, Urteil vom 5. März 1953 - 5 StR 676/52 , NJW 1953, 836).

  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Dabei kann dahinstehen, ob der Beschlagnahmebeschluß vom 1. Dezember 1980 dem Gesetz entsprach; jedenfalls würde das Urteil auf diesem Fehler nicht beruhen, was bei der Rüge nach § 338 Nr. 8 StPO erforderlich wäre (BGH, Urteil vom 5. März 1953 - 5 StR 676/52; KMR-Paulus, StPO 7. Aufl. § 338 Rdn. 99).
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Ein die Revision rechtfertigender Verfahrensverstoß könnte darin nur gefunden werden, wenn das Landgericht bei der Verbindung der beiden Strafsachen in anderer Weise einen Verfahrensfehler begangen (BGH NJW 1953, 836 Nr. 22) oder sein Ermessen mißbraucht hätte (Dünnebier in Loewe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. §§ 2 bis 4 Anm. VI).
  • BGH, 05.10.2001 - 2 StR 261/01

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Abtrennung von Verfahrensteilen; Pflicht

    a) Eine Abtrennung von Verfahrensteilen ist zulässig, wenn es sich bei dem abgetrennten Verfahrensstoff um selbständige prozessuale Taten handelt (vgl. BGHSt 18, 238, 239; BGH NJW 1953, 836).
  • OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 Ws 46/99

    Abtrennung von Verfahrensteilen während der Hauptverhandlung, Beschwerde

    Ordnet das Gericht die Trennung während der Hauptverhandlung (vgl. BGH NJW 1953, 836) an, ist in Würdigung des Inhalts und der Zielsetzung dieser richterlichen Maßnahme zu prüfen, ob der Regelungszweck des § 305 StPO die Beschwerde ausschließt (vgl. LR-Gollwitzer, 24. Aufl. (1988), § 305 Rn. 3).
  • BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64

    Vernehmung eines Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Verfahren als Zeugen -

    Es besteht bei zeitweiser Trennung verbundener Strafsachen die Gefahr, daß bei der Urteilsfällung in der zeitweise abgetrennten Sache Beweisergebnisse mitberücksichtigt werden, die während der Trennung in der anderen Sache gefunden wurden, daß also gegen § 261 StPO verstoßen wird (vgl. BGH NJW 1953, 836 Nr. 22 und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts).
  • BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61

    Abgrenzung zwischen Hervorrufen und Ausnutzen eines Irrtums beim Eingehungsbetrug

    Er behauptet ferner nicht, daß es an den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen auch nur für eine der Maßnahmen gefehlt hätte (dazu BGH NJW 1953, 836 Nr. 22).
  • BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60

    Rechtsmittel

    Der Verteidiger hat zur Begründung der Verfahrensbeschwerde ausgeführt: "Falls diese (d.h. die von den Angeklagten Otto und Berta S. erhobene Verfahrens-)Rüge zum Zuge kommt, erfaßt sie auch das Verfahren gegen die Angeklagten F. und B. ..." Damit ist der Verfahrensmangel nicht mit Bestimmtheit behauptet und die Verfahrensrüge unzulässig (BGH NJW 1953, 836, 837) [BGH 05.03.1953 - 5 StR 676/52].
  • BGH, 11.04.1973 - 3 StR 309/72

    Ausschluss richterlicher Tätigkeit bei vorheriger Vernehmung als Zeuge oder

    Über Verbindung oder Trennung zusammenhängender Sachen entscheidet der Richter nach Gesichtspunkten der prozessualen Zweckmäßigkeit, mithin nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BGH NJW 1953, 836).
  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 130/55

    Rechtsmittel

    Das Revisionsgericht ist nicht befugt, diese Ermessensentscheidung auf ihre Zweckmäßigkeit nachzuprüfen (vgl BGH NJW 1953, 836).
  • BGH, 25.05.1966 - 2 StR 137/66

    Verbindung und Trennung von Verfahren - Feststellung eines Tatvorsatzes im Fall

  • BGH, 14.05.1962 - 5 StR 121/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.06.1972 - 1 StR 86/72

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die

  • BGH, 27.06.1969 - 2 StR 202/69

    Verurteilung wegen Diebstählen und Hehlerei - Verurteilung wegen

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