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   BGH, 18.05.1954 - 5 StR 206/54   

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BGH, 18.05.1954 - 5 StR 206/54 (https://dejure.org/1954,825)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1954 - 5 StR 206/54 (https://dejure.org/1954,825)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1954 - 5 StR 206/54 (https://dejure.org/1954,825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 140
  • NJW 1954, 1211
  • MDR 1954, 495
  • MDR 1954, 530
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 06.03.1956 - 5 StR 589/55

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat bei anderer Gelegenheit bereits entschieden hat, ist der in der mangelnden Belehrung liegende Verfahrensverstoß dann erheblich, wenn die Möglichkeit besteht, daß der Angeklagte bei ordnungsmäßigem Hinweis nach §§ 201 Abs. 1 Satz 3, 140 Abs. 3 StPO von seinem Antragsrecht Gebrauch gemacht hätte und die Verhandlung von dem ihm sodann zu stellenden "notwendigen" Verteidiger beeinflußt worden wäre (5 StR 206/54 vom 18.5.1954 = BGHSt 6, 140; 5 [BGH 05.03.1954 - 2 StR 463/52]StR 125/55 vom 5.4.1955; vgl auch 3 StR 757/53 vom 29.4.1954 = NJW 1954, 1087).
  • BGH, 09.01.1957 - 2 StR 567/56

    Rechtsmittel

    Hiernach rügt der Angeklagte mit seiner Revision im Ergebnis zutreffend das Unterbleiben des gesetzlich erforderlichen Hinweises (vgl. BGHSt 6, 140).
  • BGH, 08.08.1956 - 2 StR 226/56

    Rechtsmittel

    Es ist aber daraufhinzuweisen, daß der hierfür üblicherweise laut dienstlicher Auskunft des zuständigen Kanzleiangestellten benutzte Vordruck den Erfordernissen des § 140 Abs. 3 StPO nicht genügt, weil er den Angeklagten die Prüfung überläßt, ob ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt (BGHSt 6, 140).
  • BGH, 05.04.1955 - 5 StR 125/55

    Rechtsmittel

    Ein solcher formularmäßiger Hinweis, der dem Angeklagten die Prüfung überläßt, ob ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, genügt den Erfordernissen des § 140 Abs. 3 StPO nicht (vgl BGHSt 6, 140 und3 StR 757/53 vom 29.4.1954 = NJW 1954, 1087).
  • BGH, 11.01.1955 - 2 StR 463/54

    Rechtsmittel

    Der Hinweis ist daher nicht wirksam, der Angeklagte hat sein Antragsrecht nicht verloren (BGHSt 6, 140).
  • BGH, 08.05.1962 - 1 StR 150/62

    Rechtsmittel

    Irgendwelche Einschränkungen oder Bemerkungen, die es dem Angeklagten erschwert hätten, seine Befugnis zu erkennen (siehe BGHSt 6, 140), waren bei der Zustellung nicht gemacht worden.
  • BGH, 12.01.1956 - 4 StR 419/55

    Rechtsmittel

    Rechtzeitigkeit würde zu bejahen sein, wenn die Belehrung über das Antragsrecht (§ 140 Abs. 3 § 201 Abs. 1 Satz 3 StPO) nicht ordnungsmäßig vorgenommen, z.B. das verwendete Formblatt StP Nr. 103 nicht in einer der Sachlage entsprechenden Art und Weise ausgefüllt und bearbeitet worden wäre (BGH NJW 1954, 1211 Nr. 28; BGHSt 8, 105, 106) [BGH 04.08.1955 - 2 StR 250/55].
  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 123/56

    Rechtsmittel

    Ein formularmäßiger Hinweis, der dem Angeklagten, einem einfachen Manne, die Prüfung zumutet, ob die ihm vorgeworfene Tat ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches ist, genügt den Erfordernissen des Gesetzes nicht (BGHSt 6, 140).
  • BGH, 10.02.1956 - 2 StR 451/55

    Rechtsmittel

    Diesem Erfordernis genügt die Belehrung nicht, da sie dem Angeklagten die Prüfung überläßt, ob ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt (BGHSt 6, 140).
  • BGH, 28.10.1954 - 1 StR 506/54

    Rechtsmittel

    Er hatte über die Gründe seines Ausbleibens nur eine, wie sich nachträglich herausstellte, freilich zutreffende Vermutung, aber keine bestimmte Kenntnis (BGHSt 6, 140; NJW 51, 205 Nr. 30).
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