Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.05.1954

Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1954 - 6 StR 30/54   

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https://dejure.org/1954,796
BGH, 12.05.1954 - 6 StR 30/54 (https://dejure.org/1954,796)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1954 - 6 StR 30/54 (https://dejure.org/1954,796)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1954 - 6 StR 30/54 (https://dejure.org/1954,796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 129
  • NJW 1954, 1253
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Mit dem blossen Hinweis auf Entschädigungsakten war das angebotene Beweismittel tatsächlich nicht hinreichend bestimmt (vgl. BGHSt 6, 129).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11

    Terroristische Vereinigung (ausländische); DHKPC; DHKP; DHKC; Rädelsführerschaft

    Diese Auslegung des Tatbestandsmerkmals ist geboten aufgrund von dessen Sinn und Zweck, die dahin gehen, "Drahtzieher" (BGH, Urteil vom 12. Mai 1954 - 6 StR 30/54, BGHSt 6, 129, 130 mwN), Führungskräfte und solche Personen zu erfassen, die kraft einer Schlüsselstellung einen bestimmenden Einfluss haben (LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129 Rn. 173), der hohen, im Vergleich zum jeweiligen Grundtatbestand deutlich gesteigerten Strafdrohung des § 129a Abs. 4 StGB (Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren in den Fällen des § 129a Abs. 1 und 2, Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren in den Fällen des § 129a Abs. 3 StGB) sowie der gesetzlichen Gleichstellung des Rädelsführers mit dem Hintermann.
  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 34/63
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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1954 - 6 StR 157/54   

Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1253
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 21.07.1954 - 6 StR 195/54

    Rechtsmittel

    Das ist irrig, weil, wie der Senat bereits in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 19. Mai 1954 - 6 StR 157/54 - für den Fall des § 81 StGB ausgeführt hat, § 129 StGB nur solche strafbaren Handlungen im Sinn hat, die tatbestandsmässig nicht bereits mit dem organisatorischen Zusammenschlugs und seiner Aufrechterhaltung zusammenfallen, sondern ihm zeitlich und logisch nachfolgen.
  • BGH, 15.12.1954 - 6 StR 303/54

    Rechtsmittel

    Das ist rechtsirrig (vgl Urteil vom 19. Mai 954 - 6 StR 157/54 NJW 54, 1253).
  • BGH, 13.10.1954 - 6 StR 260/54

    Rechtsmittel

    Das gilt auch für offenkundige Tatsachen (Urteile des Senats 6 StR 157/54 vom 19. Mai 1954 und 6 StR 180/54 vom 14. Juli 1954).
  • BGH, 08.09.1954 - 6 StR 202/54

    Rechtsmittel

    § 129 StGB bezieht sich nicht auf strafbare Handlungen, die sich in dem organisatorischen Zusammenschluss und seiner Aufrechterhaltung erschöpfen, sondern auf solche, die ihm zeitlich nachfolgen (vgl Urteil des Senats 6 StR 157/54 vom 19. Mai 1954 = NJW 1954, 1253).
  • BGH, 21.07.1954 - 6 StR 53/54

    Rechtsmittel

    Denn § 129 StGB hat, wie der erkennende Senat in seinem zum Abdruck bestimmten Urteil vom 19. Mai 1954 (6 StR 157/54) ausgeführt hat, nur solche strafbaren Handlungen im Sinne, die tatbestandsmässig nicht bereits mit dem organisatorischen Zusammenschluss und seiner Aufrechterhaltung zusammenfallen, sondern solche, die ihm zeitlich und organisatorisch nachfolgen.
  • BGH, 15.12.1954 - 6 StR 301/54

    Rechtsmittel

    Dabei ist zwar auch das Verbrechen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens erwähnt, das nicht zu den strafbaren Handlungen zählt, an die § 129 StGB anknüpft (vgl BGH NJW 1954, 1253).
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