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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,122
BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54 (https://dejure.org/1954,122)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1954 - 6 StR 172/54 (https://dejure.org/1954,122)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1954 - 6 StR 172/54 (https://dejure.org/1954,122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des unmittelbaren Zeugen - Schriftliche Erklärung im Sinne des § 250 Strafprozessordnung ( StPO) - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Vorrang des Zeugenbeweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 250, § 244 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 209
  • NJW 1954, 1415
  • MDR 1954, 628
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54
    Ein Verstoss gegen den Grundsatz des § 252 StPO würde darin schon deshalb nicht zu finden sein, weil die Verweigerung der Auskunft gemäss § 55 StPO der Zeugnisverweigerung nach §§ 52, 53 StPO nicht gleichzusetzen ist (vgl 2 StR 50/50 II - 7/50 vom 28.11.50 MDR 51, 180).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54
    Nach dieser Auffassung würde also die urkundenbeweisliche Verwertung von Sachdarstellungen, die etwa in Briefen oder Tagebüchern gegeben werden, durch § 250 StPO auch dann nicht ausgeschlossen sein, wenn die Person, von der die Aufzeichnungen stammen, als Zeuge gehört werden könnte (in diesem Sinne die zum Abdruck bestimmte Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1954 5 StR 653/53).
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54
    Der 1. Strafsenat hat in der Entscheidung BGHSt 1, 373 (376) [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51] ohne nähere Begründung und beiläufig zum Ausdruck gebracht, es bestimme sich nach den Regeln über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und nach § 244 Abs. 2 StPO, ob sich das Gericht mit der Vernehmung eines mittelbaren anstelle des auch erreichbaren unmittelbaren Zeugen begnügen dürfe.
  • RG, 05.05.1914 - II 331/14

    Zeugen von Hörensagen; Vernehmung eines Polizeibeamten über die Aussage einer zur

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54
    Dies bedeutet, dass im Rahmen des § 250 StPO die Vernehmung einer Person, die Beweistatsachen nicht auf Grund eigener unmittelbarer Wahrnehmungen, sondern "vom Hörensagen" bekundet, grundsätzlich unbeschränkt zulässig ist und dass der Tatrichter nicht gegen § 250 StPO verstösst, wenn er sich des mittelbaren Beweises etwa durch die Vernehmung des Polizeibeamten bedient, dem ein Beschuldigter beim Verhör seine unmittelbaren Wahrnehmungen mitgeteilt hat (vgl RGSt 48, 246).
  • RG, 14.01.1937 - 3 D 681/36

    Darf das Gericht das schriftliche Gutachten eines Sachverständigen, der vor der

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54
    Das Reichsgericht hat, ohne dafür eine nähere Begründung zu geben, schlechterdings alle schriftlichen Aufzeichnungen, die eine Person über irgendwelche Wahrnehmungen gemacht hat, unter den Begriff gefasst (vgl z.B. RG GoltdArch 46, 453; RGSt 71, 10).
  • RG, 11.05.1931 - II 216/31

    Dürfen tagebuchähnliche Aufzeichnungen des Angeklagten zum Beweise ihres Inhalts

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54
    In diesen Fällen ist das Schriftstück selbst für den Tatrichter stets die unmittelbarste Erkenntnisquelle des in ihm verkörperten Vorgangs und regelmässig auch das zuverlässigere Beweismittel, und die Vernehmung der Person, von der die Aufzeichnung stammt, kann hier im allgemeinen nur die Bedeutung haben, die etwa zweifelhafte Echtheit der Urkunde zu bestätigen oder über ihren Inhalt hinaus weitere tatsächliche Feststellungen zu treffen (vgl RGSt 65, 294).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Es kann daher einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht bedeuten, wenn nur ein mittelbarer Zeuge vernommen wird, obwohl die Vernehmung des unmittelbaren Zeugen möglich wäre (BGHSt 6, 209; Eb. Schmidt, Lehrkommentar II § 244 StPO Rdn. 8; Herdegen a.a.O., Rdn. 28).
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    So greift § 252 StPO hier nicht ein: Frühere Angaben des Zeugen bleiben verwertbar; entsprechend dürfen unbeschränkt Vernehmungspersonen gehört werden (BGHSt 6, 209; 17, 245; BGH MDR 1951, 180; BGH bei Dallinger MDR 1968, 202 und 1973, 19; BGH Beschluß vom 16. Oktober 1978 - AnwZ (B) 13/78 -).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Diese Grundsätze stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (BGHSt 1, 373; 6, 209; vgl. auch 9, 230 und 292, ferner zu § 252 StPO u.a. BGHSt 13, 394).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54   

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https://dejure.org/1954,119
BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54 (https://dejure.org/1954,119)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1954 - 5 StR 207/54 (https://dejure.org/1954,119)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1954 - 5 StR 207/54 (https://dejure.org/1954,119)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 199
  • NJW 1954, 1415
 
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Wird zitiert von ... (116)

  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer:

    Wann eine Tat als schwer zu bewerten ist, beurteilt sich vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (BGHSt 6, 199; Meyer-Goßner aaO., § 140 Rdn. 23; Haizmann, in: KMR-StPO § 140 Rdn. 26 m.w.N.), wobei die Grenze zur schweren Tat etwa bei um einem Jahr Freiheitsstrafe gezogen wird (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 16.01.2014 - 2 OLG Ss 259/13, Rdn. 11 ff. nach juris m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12

    Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die zu erwartenden Rechtsfolgen einschneidend sind (BGHSt 6, 199).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Die Mitwirkung eines Verteidigers war jedoch nach § 140 Abs. 2 StPO geboten, da es sich um ein umfangreiches Verfahren mit schwieriger Sach- und Rechtslage handelte (vgl. BGHSt 6, 199).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1954 - 3 StR 183/54   

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https://dejure.org/1954,475
BGH, 16.06.1954 - 3 StR 183/54 (https://dejure.org/1954,475)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1954 - 3 StR 183/54 (https://dejure.org/1954,475)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1954 - 3 StR 183/54 (https://dejure.org/1954,475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1415 (Ls.)
  • JR 1954, 387
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.01.1953 - 3 StR 707/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1954 - 3 StR 183/54
    Der Angeklagte hat nämlich durch seine Fahrweise auch gegen den Grundsatz verstossen, dass an Fussgängern, die die Fahrbahn überqueren, nicht vorne, sondern hinten vorbeizufahren ist (vgl. BGH VRS 4, 284 [285]; 6, 193 [196]; 3 StR 707/52 vom 15. Januar 1953).

    In der Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass ein die Fahrbahn überquerender Fussgänger nicht damit zu rechnen braucht, dass ein von links kommendes Fahrzeug bei freier rechter Fahrbahnseite versuchen werde, auf der linken Fahrbahnseite vor ihm vorbeizufahren, wenn er - der Fussgänger - die Fahrbahnmitte bereits überschritten hat (BGH VRS 4, 284 [285]; vgl. auch BGH 3 StR 707/52 vom 15. Januar 1953).

  • BGH, 23.10.1952 - 4 StR 383/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1954 - 3 StR 183/54
    Wie erwähnt, steht eine solche dem Kraftfahrer nicht zu, wenn er - wie der Angeklagte - die Gefahrenlage rechtzeitig erkennen und sich auf sie einstellen konnte (BGH 4 StR 383/52 vom 23. Oktober 1952 in VRS 5, 56; 4 StR 462/53 vom 5. November 1953; 3 StH 520/53 vom 17. Dezember 1953 in VRS 6, 196 [199]).
  • BGH, 05.11.1953 - 4 StR 462/53

    Unübersichtlichkeit einer Kreuzung - Vorfahrtberechtigter - Einsehbarkeit von

    Auszug aus BGH, 16.06.1954 - 3 StR 183/54
    Wie erwähnt, steht eine solche dem Kraftfahrer nicht zu, wenn er - wie der Angeklagte - die Gefahrenlage rechtzeitig erkennen und sich auf sie einstellen konnte (BGH 4 StR 383/52 vom 23. Oktober 1952 in VRS 5, 56; 4 StR 462/53 vom 5. November 1953; 3 StH 520/53 vom 17. Dezember 1953 in VRS 6, 196 [199]).
  • BGH, 14.01.1954 - 4 StR 675/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1954 - 3 StR 183/54
    Die Berechtigung dieses Vorwurfs hängt davon ab, ob das Gebot des Rechtsfahrens auf Einbahnstrassen auch dem Schütze der die Fahrbahn überquerenden Fussgänger, nicht nur den Bedürfnissen des Fahrverkehrs, insbesondere der Sicherung der Überholungsmöglichkeit, dient (vgl. BGH 4 StR 675/53 vom 14. Januar 1954 in VRS 6, 200 [202]); denn nur wenn ersteres zutrifft, muss der Kraftfahrer in Rechnung stellen, dass das verbotene Linksfahren auf Einbahnstrassen eine erhöhte Gefährdung auch des Fussgängerverkehrs mit sich bringt.
  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1954 - 3 StR 183/54
    Eine Reaktions- und Bremsansprechzeit ist dem Kraftfahrer in jedem Fall zuzubilligen, eine Schreckzeit nur dann, wenn er von der Gefahr schuldlos überrascht worden ist (RGSt 65, 135 [142], BGH 3 StR 447/53 vom 29. April 1954).
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 17/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1954 - 3 StR 183/54
    Da das nicht geschehen ist, ist nicht auszuschliessen, dass das Landgericht die Vorschrift des § 23 StGB übersehen oder aus rechtsirrtümlichen Erwägungen nicht angewandt hat (BGH 3 StR 17/54 vom 6. Mai 1954).
  • RG, 13.02.1931 - I 1370/30

    1. Pflichten des Kraftfahrers auf einer Ortsstraße, an die unmittelbar die Häuser

    Auszug aus BGH, 16.06.1954 - 3 StR 183/54
    Eine Reaktions- und Bremsansprechzeit ist dem Kraftfahrer in jedem Fall zuzubilligen, eine Schreckzeit nur dann, wenn er von der Gefahr schuldlos überrascht worden ist (RGSt 65, 135 [142], BGH 3 StR 447/53 vom 29. April 1954).
  • BGH, 27.11.1956 - VI ZR 240/55

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden LKW mit einem

    Eine Reaktions- und Bremsansprechzeit ist dem Kraftfahrer in jedem Fall zuzubilligen, eine Schreckzeit nur dann, wenn er von der Gefahr schuldlos überrascht worden ist (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 1954 - 3 StR 695/53 - VRS 6, 193 Nr. 88, 30. April 1954 - 2 StR 301/53 - VRS 6, 440 Nr. 211 und 16. Juni 1954 - 3 StR 183/54 - VRS 7, 449 Nr. 208).
  • BGH, 13.11.1954 - VI ZR 208/53

    Rechtsmittel

    Müsste der Kraftfahrer nach der Verkehrslage reaktionsbereit sein, so ist ihm neben der normalen Reaktionszeit eine besondere Sohreckzeit zu versagen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1954 - 3 StR 183/54 - Müller DAR 1953, 181 ff und Strassenverkehrsrecht 18. Aufl. S. 779; Denke: Schrecksekunde in Weigelt, Kraftverkehrsrecht von A bis Z, Bl 2).
  • BGH, 13.05.1958 - VI ZR 128/57

    Rechtsmittel

    Denn wenn der Kraftfahrer den verunglückten Fußgänger, obwohl er ihn bei der gebotenen und ihm möglichen Sorgfalt schon auf eine wesentlich größere Entfernung hätte erkennen können, erst auf eine Entfernung entdeckt, die kürzer ist als der von ihm benötigte Anhalteweg, so trifft ihn der Vorwurf der fahrlässigen Unfallverursachung infolge Unaufmerksamkeit (BGH Urteil vom 16. April 1954 - 3 StR 183/54 = VRS 7, 449).
  • BGH, 18.02.1955 - 3 StR 408/54

    Rechtsmittel

    Dieser hätte nun bedenken müssen, ob er mit dem Lkw nicht hinter dem nach links Strebenden, zwischen ihm und dem rechten Bordstein, durchzufahren habe, wie es, wenn die Verkehrslage es erlaubt, grundsätzlich geboten ist (BGH VRS 4, 285; 6, 193, 196; 3StR 707/52, 3 StR 183/54).
  • BGH, 07.07.1959 - VI ZR 154/58

    Rechtsmittel

    Das wäre nur der Fall, wenn S. vor oder in der Mitte der Fahrbahn eine gewisse Zeit stehengeblieben wäre und der Beklagte hätte annehmen dürfen, der Fußgänger werde ihn vorbeifahren lassen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 267/55 - VersR 1957, 128 und die Entscheidungen des BGH vom 16. Juni 1954 - 3 StR 183/54 - VRS 7, 449 Nr. 208; 15. März 1956 - 4 StR 74/56 - NJW 1956, 800 Nr. 18 = VRS 10, 381 Nr. 158 und vom 26. September 1957 - 4 StR 317/57 - VRS 13, 468 Nr. 187).
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53

    Rechtsmittel

    Eine Schreckzeit wird dem Motorradfahrer nicht zuerkannt werden können, weil er den Lastzug schon vor der Einfahrt in die Kreuzung erblickte und die weitere Entwicklung der Verkehrslage beobachten konnte (vgl Müller in DAR 1953, 181, sowie das zur Veröffentlichung bestimmteUrteil des erkennenden Senats vom 16. Juni 1954 - 3 StR 183/54 -).
  • BGH, 29.07.1954 - 3 StR 148/54

    Rechtsmittel

    Eine solche währe ihm nur dann zuzubilligen, wenn er von der durch den Fussgänger verursachten Verkehrsgefahr schuldlos überrascht worden wäre (vgl BGH 3 StR 183/54 vom 16. Juni 1954, zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1801
BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54 (https://dejure.org/1954,1801)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1954 - 1 StR 140/54 (https://dejure.org/1954,1801)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1954 - 1 StR 140/54 (https://dejure.org/1954,1801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1415 (Ls.)
  • MDR 1954, 531
  • MDR 1954, 564
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54
    Das Erfordernis, die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung durch den Täter zu schützen (§ 42 1 StGB), ist ein vom Strafgesetz besonders vorgesehener Umstand gemäss § 265 Abs. 2 StPO, der die Anordnung des Berufsverbots als Sicherungsmassregel rechtfertigt (BGHSt 2, 85).
  • RG, 22.09.1936 - 4 D 699/36

    1. Bleibt die Verteidigung nach dem § 140 Abs. 2 n. F. StPO. auch dann

    Auszug aus BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54
    Spätestens ergab sich dies während der Hauptverhandlung, zumal das Landgericht davon ausgeht, dass die Straftaten des Angeklagten auch ohne sein Geständnis offen zutage liegen (vgl. RGSt 70, 317).
  • RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34

    1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.)

    Auszug aus BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54
    Der Verstoss ist ein unbedingter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO und führt zur Aufhebung und Zurückverweisung im ganzen (RGSt 68, 397).
  • OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04

    Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Beiordnung; Rechtsanwalt

    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Angeklagte selbst Rechtsanwalt ist und der Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit seines Verteidigers zugestimmt hat, denn die Notwendigkeit der Verteidigung nach § 140 besteht auch bei Rechtskundigen, selbst wenn er zu den nach § 138 Abs. 1 StPO zu Verteidigern wählbaren Personen gehört (BGH MDR 1954, 564), da eine Selbstbestellung unzulässig ist (Meyer-Goßner 46. Aufl. § 138, Rn 6).
  • BGH, 25.07.1967 - 1 StR 195/67

    Parteiverrat und versuchte Gebührenüberhebung - Bestellung eines auswärtigen

    Auch ein Rechtsanwalt bedarf also in diesem Falle eines Verteidigers (vgl. BGH MDR 1954, 564).
  • BGH, 07.10.1959 - 2 StR 323/59

    Rechtsmittel

    Das folgt schon daraus, daß der Verteidiger selbständig ist und weitere Rechte als der Angeklagte (z.B. Akteneinsicht) hat (BGH Urt. v, 1. Juni 1954 - 1 StR 140/54, MDR 1954, 564 und Urt. v. 30. Oktober 1956 - 5 StR 313/56).
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