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   BGH, 05.11.1953 - IV ZR 95/53   

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https://dejure.org/1953,62
BGH, 05.11.1953 - IV ZR 95/53 (https://dejure.org/1953,62)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1953 - IV ZR 95/53 (https://dejure.org/1953,62)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1953 - IV ZR 95/53 (https://dejure.org/1953,62)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abtretbarkeit eines Girokontos - Beendigung eines Giroverhältnisses - Vorliegen einer sogenannten uneigennützigen Verwaltungstreuhand - Alleinberechtigung des Treuhänders gegenüber Dritten - Bestehen einer konkurrierenden Rechtszuständigkeit des Auftraggebers - Vermögen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 11, 37
  • NJW 1954, 190
  • DNotZ 1954, 185
  • DB 1953, 1032
  • DB 1953, 1086
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.06.1953 - IV ZR 196/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1953 - IV ZR 95/53
    Den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung, insbesondere auch der des § 771 ZPO, liegt der nicht ausdrücklich ausgesprochene Satz zugrunde, dass Gegenstand der Zwangsvollstreckung nur das Vermögen des sich aus dem Titel ergebenden Vollstreckungsschuldners ist (Urteil des Senats vom 1. Juni 1953 IV ZR 196/52; Rosenberg ZPO 5. Aufl § 172 II 3; Lent, Zwangsvollstreckungs- und Konkursrecht 3. Aufl § 13 I).
  • RG, 19.02.1937 - V 205/36

    1. Zur rechtlichen Stellung des Treugebers gegenüber einem Dritterwerber, wenn

    Auszug aus BGH, 05.11.1953 - IV ZR 95/53
    Hier kann nicht daran vorbeigegangen werden, dass bei der treuhänderischen Rechtsbegründung das Eigentum und das Recht mit voller dinglicher Wirkung auf den Erwerber übergehen mit der Rechtsfolge, dass alle dinglichen Beziehungen des Eigentümers und des Inhabers des Rechts zu den Gegenständen des Treuhandvermögens gelöst werden, und dass die Verpflichtung des Treuhänders, nur in bestimmter Weise über das Treugut zu verfügen, lediglich schuldrechtlicher Art ist (§ 137 BGB), ebenso wie die Verpflichtung des Treuhänders, das Treugut nach Beendigung des Treuhandverhältnisses an den Treugeber gemäss §§ 667, 675 BGB zurückzugeben (RGZ 153, 366 [369]).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Ebenso würde die dingliche Verfügungsbefugnis des Beklagten zu 1, als Eigentümer die mit Clubhaus und Bootssteg bebauten Grundstücke wirksam auf den Beklagten zu 2 zu übertragen, durch eine Treuhand nicht beschränkt (BGHZ 11, 37, 43; Sen.Urt. v. 4. April 1968 - II ZR 26/67, NJW 1968, 1471).
  • BGH, 07.02.2019 - IX ZR 47/18

    Bestimmen einer Bank zur Hinterlegungsstelle hinsichtlich des Treffens von

    Anderkonten sind offene Vollrechtstreuhandkonten, aus denen ausschließlich der das Konto eröffnende Rechtsanwalt persönlich der Bank gegenüber berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1953 - IV ZR 95/53, BGHZ 11, 37, 43; vom 15. Dezember 1994 - IX ZR 252/93, ZIP 1995, 225 unter II.1.; vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 192/07, ZIP 2009, 531 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02

    Zur Frage, ob Zuwendungen an die Stiftung Frauenkirche Dresden der

    In Fällen sogenannter fiduziarischer Treuhand verliert der Treugeber mit der Vollrechtsübertragung zwar seine Verfügungsmacht, der Treuhänder bleibt aber schuldrechtlich gebunden, das Eigentumsrecht nur nach Maßgabe der Treuhandvereinbarung auszuüben, und ist nach Erledigung des Treuhandzweckes zur Rückübereignung des Treuguts verpflichtet (vgl. BGHZ 124, 298, 303; 11, 37, 43; RGZ 153, 366, 369).
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