Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 28.10.1953

Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1953 - 5 StR 266/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1386
BGH, 17.11.1953 - 5 StR 266/53 (https://dejure.org/1953,1386)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1953 - 5 StR 266/53 (https://dejure.org/1953,1386)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1953 - 5 StR 266/53 (https://dejure.org/1953,1386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,1386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 204
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - 5 StR 266/53
    Macht ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so darf der Verhörsbeamte über den Inhalt einer früheren nichtrichterlichen Vernehmung auch dann nicht vernommen werden, wenn dem Zeugen sein Zeugnisverweigerungsrecht schon bei der früheren Vernehmung bekannt war (im Anschluß an BGHSt 2, 99).

    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall, daß ein Zeuge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, die Vernehmung polizeilicher Verhörspersonen für schlechthin unzulässig erklärt (BGHSt 2, 99).

  • BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66

    Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden

    Eine solche Vernehmung ist, wie der Bundesgerichtshof ebenfalls entschieden hat (BGH NJW 1954, 204), auch dann nicht zulässig, wenn der vernehmende Polizeibeamte eine zutreffende Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht gegeben hat, dem Zeugen dieses Recht also schon bei der polizeilichen Vernehmung bekannt war.

    Die verschiedene Behandlung von richterlichen und nichtrichterlichen Vernehmungen in der Entscheidung BGHSt 2, 99 beruht darauf, daß 'das Gesetz selbst einen entscheidenden Unterschied zwischen polizeilichen und richterlichen Vernehmungen macht' (BGH NJW 1954, 204).

  • BGH, 14.01.1966 - 5 StR 15/66

    Unzulässiges Verlesen einer Vernehmungsniederschrift bei Berufung auf ein

    Nachdem die Zeugin in der Hauptverhandlung gemäß § 52 StPO ihre Aussage verweigert hatte, verstieß dies gegen § 252 StPO (BGH NJW 1954, 204; NJW 1956, 1886).
  • BGH, 02.09.1959 - 1 StR 361/59

    Rechtsmittel

    Hierzu ist zu bemerken: Da die Tochter des Angeklagten in der Hauptverhandlung von ihrem Aussageweigerungsrecht nach § 52 StPO Gebrauch gemacht hatte, war gemäß § 252 StPO die Verwertung ihrer polizeilichen Aussage schlechthin unzulässig (BGHSt 2, 99, 108 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]; BGH NJW 1954, 204).
  • BGH, 21.09.1954 - 5 StR 409/54

    Rechtsmittel

    Das Aussageverwertungsverbot gilt jedoch nicht für Aussagen oder Erklärungen, die der Zeuge außerhalb des anhängigen Strafverfahrens gemacht oder abgegeben hat (vgl BGH JR 1951, 349, ebenso BGH 1 StR 16/53 vom 22.12.1953; 5 StR 266/53 vom 17.11.1953).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.10.1953 - RReg. 1 St 667/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,508
BayObLG, 28.10.1953 - RReg. 1 St 667/53 (https://dejure.org/1953,508)
BayObLG, Entscheidung vom 28.10.1953 - RReg. 1 St 667/53 (https://dejure.org/1953,508)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Oktober 1953 - RReg. 1 St 667/53 (https://dejure.org/1953,508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 45
    Glaubhaftmachung eines Versäumnisgrundes durch den Beschuldigten

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 204
  • BayObLGSt 1953, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 13.11.1968 - II D 8.68

    Rechtsmittel

    Nach überwiegender Meinung der Rechtslehre und Rechtsprechung, der sich die Disziplinarsenate angeschlossen haben, genügt aber eine eidesstattliche Versicherung des beschuldigten Beamten zur Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes nicht; vielmehr verbietet es seine Stellung im Verfahren, ihn zu einer solchen Versicherung zuzulassen (Beschlüsse vom 20. Dezember 1956 - II D 104.56 = BDH 3, 236 und vom 25. November 1958 - I D 63.58 - und die dort angeführte Literatur und Rechtsprechung sowie Löwe/Rosenberg a.a.O. § 26 Anm. 6; Eb. Schmidt Lehrkommentar zur StPO Teil II § 45 Randzahl 9, § 26 Randzahl 6; Claussen/Janzen a.a.O. § 25 Anm. 12; BayOLG in NJW 1954, 204; OLG Braunschweig in GA 1966, 55).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht