Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.11.1953

Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1953 - 3 StR 17/53   

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BGH, 19.11.1953 - 3 StR 17/53 (https://dejure.org/1953,163)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1953 - 3 StR 17/53 (https://dejure.org/1953,163)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53 (https://dejure.org/1953,163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 254
  • NJW 1954, 565
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Das Urteil knüpft im Gegenteil ausdrücklich an frühere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 1, 84, 86 f.; 5, 254, 256) an, in denen - in Abgrenzung von der in der ursprünglichen Fassung des § 240 Abs. 2 StGB enthaltenen Bezugnahme auf das gesunde Volksempfinden - das Rechts empfinden des Volkes zum Maßstab für die Verwerflichkeitsprüfung erklärt wird.
  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

    aa) Entsprechend ihrem Zweck, nicht strafwürdig erscheinende Verhaltensweisen aus dem Anwendungsbereich des § 253 StGB auszunehmen, sind die Voraussetzungen der Verwerflichkeitsklausel erfüllt, wenn unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles ein erhöhter Grad der sozialethischen Missbilligung der für den erstrebten Zweck angewandten Mittel festzustellen ist (BGH, Urteile vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254, 256; vom 11. Mai 1962 - 4 StR 81/62, 17, 328, 331 f.; BGH, Beschluss vom 13. Januar 1983 - 1 StR 737/81, 31, 195, 200).

    Die Abgrenzung einer strafwürdigen Nötigung von einer nicht zu missbilligenden Willensbeeinflussung hat der Bundesgerichtshof etwa im Fall der Drohung mit einer Strafanzeige danach vorgenommen, ob der Sachverhalt, aus dem sich das Recht zur Strafanzeige herleitet, mit dem durch die Drohung verfolgten Zweck in einer inneren Beziehung steht oder beides willkürlich miteinander verknüpft wird (BGH, Urteil vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254, 258).

    Jedenfalls bei einer sachlich nicht gerechtfertigten, willkürlichen Verknüpfung von angewandtem Mittel und erstrebtem Zweck liegt Verwerflichkeit im Sinne des § 253 Abs. 2 StGB vor (BGH, Urteil vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254, 258; ebenso OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 5, 6).

  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des

    Der Senat kann offen lassen, ob sich die Angeklagten zugleich auch tateinheitlich wegen Betruges, Nötigung oder Erpressung (vgl. BGHSt 5, 254, 258; 42, 196) strafbar gemacht haben; insofern sind sie jedenfalls nicht beschwert.
  • BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63

    Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'

    Die Beurteilung, ob die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem vom Täter angestrebten Zweck, also die Verquickung von Mittel und Zweck, verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB ist, hängt davon ab, ob die Beziehung der Nötigungshandlung zu dem erstrebten Zweck "nach richtigem allgemeinem Urteil sittlich zu missbilligen ist" (BGHSt 2, 194, 196), ob sie so verwerflich ist, dass sie ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht, ein über die Erfüllung eines bloßen Übertretungstatbestandes hinausgehendes Unrecht darstellt (BGHSt 1, 84, 86, 87; 5, 254, 256).
  • BGH, 11.05.1962 - 4 StR 81/62

    Leistungsverweigerung der Dirne - § 240 StGB, Verwerflichkeit, 'allgemeine

    Hierbei hat der Richter auf das Rechtsempfinden des Volkes zu achten (BGHSt 5, 254, 256; 1, 86).
  • BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56

    Rechtswidrigkeit einer Drohung

    Danach ist in erster Linie zu prüfen, ob der Drohende an der Erreichung des von ihm erstrebten Erfolges ein berechtigtes Interesse hat und ob die Drohung nach der Auffassung aller billig und gerecht Denkenden ein angemessenes Mittel darstellt (vgl. hierzu auch die Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs zu §§ 240, Abs. 2 und § 233 Abs. 2 StGB, so u.a. BGHSt 2, 194, 196; 5, 254, 258; NJW 1957, 596, 598).

    Dem Gläubiger kann es nicht verwehrt sein, den Schuldner unter in Aussichtstellen der sonst zu erwartenden Anzeige aufzufordern, den ihm gegenüber mit der Straftat angerichteten Schaden wieder gutzumachen (vgl. hierzu u.a. RG HRR 1940, 140; BGHSt 5, 254, 258 sowie BGH in NJW 1957, 596, 598).

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 202/96

    Merkmal des "Sich-Verschaffens" beim Straftatbestand der Hehlerei (Ausschluß bei

    Die Androhung der Strafanzeige zur Durchsetzung des aus einem anderen Sachverhalt begründeten Zahlungsanspruchs stellt sich unter den gegebenen Umständen als verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB dar (vgl. BGHSt 5, 254).
  • BGH, 14.07.2016 - 3 StR 105/16

    Nicht tragfähige Beweiswürdigung zur Drohung bei der Verurteilung wegen

    Dieser Umstand ist hier jedenfalls für die Frage der Verwerflichkeit der Drohung (§ 253 Abs. 2 StGB), eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, insoweit von Bedeutung, als diese entfällt, wenn der Täter mit einer der Sachlage entsprechenden Strafanzeige droht (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteil vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254, 260 f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 2 Ws 482/15

    Klageerzwingungsverfahren in Baden-Württemberg: Nötigung eines Polizeibeamten

    So entfällt die Rechtswidrigkeit, wenn der Täter mit einer der Sachlage entsprechenden Strafanzeige droht (BGHSt 5, 254; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 240 Rn. 50).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 1St RR 110/04

    Nötigung durch Äußerung einer durch unwahre Tatsachen gestützten Meinung

    Für die Erfüllung des Nötigungstatbestandes ist auch unerheblich, ob die Zufügung des angekündigten Übels rechtswidrig wäre oder nicht; auch die Drohung beispielsweise mit einer berechtigten Strafanzeige kann ein empfindliches Übel darstellen (BGHSt 5, 254/258; LK/Träger/Altvater § 240 Rn. 59).
  • LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08

    Strafverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter eines als

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1985 - 2 Ss 334/85
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 135/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 504/60

    Verurteilung eines Täters wegen Urkundenbeseitigung und versuchter Nötigung -

  • BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.03.1961 - 1 StR 67/61

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung - Anforderungen

  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 615/60

    Verurteilung wegen Meineides - Entschluss zu einer eidlich falschen Aussage

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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1953 - 2 StR 398/53   

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https://dejure.org/1953,503
BGH, 13.11.1953 - 2 StR 398/53 (https://dejure.org/1953,503)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1953 - 2 StR 398/53 (https://dejure.org/1953,503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Feststellung eines niedrigen Beweggrundes - Berücksichtigung von Persönlichkeitsmängeln zugunsten des Täters - Berücksichtigung der Verschuldung der Konfliktlage zum Nachteil des Täters - Unvereinbarkeit der Annahme einer im "Affektsturm" ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 565
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 13.11.1953 - 2 StR 398/53
    Niedrig sind Beweggründe, wenn sie nach gesundem Empfinden und allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und verwerflich sind (BGHSt 3, 132).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Sie ist ersichtlich unrichtig und läßt sich auch nicht auf den Satz der amtlichen Begründung stützen: "Die Bezeichnung des Täters als Mörder bzw Totschläger weist den Richter an, die Gesamtpersönlichkeit des Täters zu prüfen und zu würdigen." Eine Gesamtbewertung hat der Richter auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den in den Entscheidungen BGHSt 3, 330 und BGH NJW 1954, 565 aufgestellten Grundsätze vorzunehmen.
  • BGH, 27.01.1956 - 2 StR 432/55

    Dorfschande - § 25 Abs. 2 StGB, Vorsatzwegfall; § 211 StGB, Verdeckungsabsicht

    Für die Frage, ob auch er aus niedrigen Beweggründen tätig geworden ist, kommt es auf die ganzen Umstände an, unter denen er die Tat vorgenommen hat (vgl BGH NJW 1954, 565 ).
  • BGH, 09.04.1981 - 1 StR 96/81

    Feststellung der Ausnutzung - Arglosigkeit - Wehrlosigkeit - Anforderungen -

    Ein krasses Mißverhältnis zwischen Tatanlaß und Taterfolg, wie hier vom Landgericht angenommen, kann zwar für die Annahme niedriger Beweggründe bedeutsam sein, weil es die tatsächlichen Beweggründe des Täters verwerflicher erscheinen lassen kann (BGH NJW 1954, 565), reicht aber allein hierfür nicht aus (BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 428/79).

    Gerade in solchen Fällen ist jedoch eine Gesamtwürdigung geboten, in der regelmäßig auch die Vorgeschichte der Tat von gewichtiger Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 1954, 565; BGH bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 211 Rdnr. 5).

  • BGH, 13.03.1980 - 4 StR 64/80

    Voraussetzungen für das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes - Anforderungen an

    Niedrig sind Beweggründe zur Tötung, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind (BGHSt 3, 132, 133; 3, 180, 182; BGH NJW 1954, 565; 1967, 1140; BGH GA 1974, 370).

    Motive wie Wut, Verärgerung und Zorn sind im allgemeinen nur dann als verachtenswert und auf tiefster Stufe stehend anzusehen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (BGH NJW 1954, 565; BGH GA 1977, 235; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1979, 3 StR 428/79).

  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 464/66

    Einzelerschiessungen von Juden, die ausserhalb des Ghettos angetroffen wurden.

    In Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 54, 565 folgert es daraus, dass dann auch selbst die Erschiessung von Kleinkindern den "nicht besonders verwerflichen" Beweggrund nicht zu einem niedrigen ausweiten könne (UA S.20 ).

    Das jedenfalls hinsichtlich dieser Kinder "ausserordentliche Missverhältnis" (a.a.O.) zwischen dem Anlass zur Tat und dem gewollten Erfolg stuft den Beweggrund nach allgemeiner sittlicher Wertung auf einen niedrigen herab (BGHSt 3, 132; BGH NJW 1954, 565; 2 StR 243/64 vom 15.Juli 1964; 1 StR 477/66 vom 20.Dezember 1966, S.11).

  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 680/80

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Für die Beurteilung des Tötungsbeweggrundes kommt es auf alle Umstände der Tat an (BGH NJW 1954, 565; BGH NJV 1967, 1140 = GA 1968, 53; Urteil vom 22. Oktober 1974 - 5 StR 453/74).
  • BGH, 26.04.1966 - 5 StR 122/66

    Voraussetzungen heimtückischer Tatbegehung - Annahme niederer Beweggründe -

    Gilt das in gewissem Umfange schon für "psychopathische Persönlichkeiten" (BGH NJW 1954, 565), so ist dieser Grundsatz erst recht dann anzuwenden, wenn Ausländer in - von den unseren abweichenden - Anschauungen und Vorstellungen ihrer Heimat befangen sind, von denen sie sich zur Tatzeit noch nicht lösen konnten.
  • BGH, 25.02.1981 - 3 StR 34/81

    Voraussetzungen für Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe - Anforderungen an

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird bemerkt: Den Täter eines Tötungsdelikts bewegende Gefühle wie Rache und Haß sind, wie das angefochtene Urteil nicht verkannt hat (UA S. 62), nur dann als verachtenswerte, auf tiefster Stufe stehende Tatmotive zu werten, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. BGH NJW 1954, 565; BGH, Urteil vom 20. Juli 1977 - 2 StR 191/77, Beschluß vom 25. Juni 1980 - 3 StR 223/80 mit weiteren Hinweisen).
  • LG Hamburg, 26.07.1974 - 9/73

    Deportation von Juden aus dem ZAL Lublin ins KL Majdanek. Tötung von Insassen der

    Dieses Verhältnis ist im Rahmen der bei der Bewertung eines Beweggrundes auf seinen sittlichen Gehalt heranzuziehenden Gesamtumstände zu berücksichtigen (BGH NJW 1954, 565).
  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 346/80

    Einstufung einer Tötung als aus niedrigen Beweggründen, wenn der Täter seine

    Die Schwurgerichtskammer ist zutreffend davon ausgegangen, daß ein Handeln aus niedrigen Beweggründen im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB dann anzunehmen ist, wenn die Motive, von denen sich der Täter hat leiten lassen, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind (BGHSt 3, 132, 133; 3, 180, 182; BGH NJW 1954, 565; 1967, 1140; BGH GA 1974, 370).
  • BGH, 25.09.1974 - 3 StR 143/74

    Mord aus niedrigen Beweggründen und in Verdeckungsabsicht - Zurechnungsfähigkei

  • BGH, 11.12.1979 - 1 StR 714/79

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Vernächlässigung der Fürsogepflicht für erkrankte

  • BGH, 22.10.1974 - 5 StR 453/74

    Vorliegen "eines sich über alle Maßstäbe hinwegsetzenden Vergeltungstriebs des

  • BGH, 24.09.1974 - 1 StR 405/74

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes - Unzulässigkeit einer

  • BGH, 04.12.1973 - 1 StR 489/73

    Feststellung der Blutalkoholkonzentration des Täters - Aufhebung eines Urteils

  • BGH, 04.10.1972 - 3 StR 195/72

    Totschlag in einem minder schweren Fall - Mord aus niedrigen Beweggründen

  • BGH, 15.07.1964 - 2 StR 243/64

    Rechtsmittel

  • LG Berlin, 20.11.1961 - 3 PKs 2/59

    Vergiftung und Erschiessung von 26 geistesschwachen Patienten bei der Räumung des

  • BGH, 03.10.1961 - 5 StR 355/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.09.1975 - 5 StR 415/75

    Mord im Zustand der verminderten Zurechnungsfähigkeit - Mord aus niedrigen

  • BGH, 10.06.1970 - 2 StR 187/70

    Totschlag in Tateinheit mit besonders schwerem Raub - Aufhebung eines Urteils,

  • BGH, 12.01.1968 - 4 StR 515/67

    Voraussetzung des Merkmals des niedrigen Beweggrundes - Strafbarkeit wegen Mordes

  • BGH, 28.04.1967 - 4 StR 15/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte -

  • BGH, 28.03.1961 - 1 StR 49/61

    Mord an Ehefrau auf Grund ihrer Weigerung zur Ehescheidung - Hass als niedriger

  • BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57

    Rechtsmittel

  • LG Berlin, 05.09.1957 - 2 PKs 1/56

    Tödliche Misshandlung mehrerer jüdischer Häftlinge durch den Kapo der Schneider-

  • BGH, 12.10.1954 - 5 StR 461/54

    Rechtsmittel

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