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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1953 - GSSt 2/53   

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https://dejure.org/1953,333
BGH, 09.12.1953 - GSSt 2/53 (https://dejure.org/1953,333)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1953 - GSSt 2/53 (https://dejure.org/1953,333)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1953 - GSSt 2/53 (https://dejure.org/1953,333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit von § 10 des Landesgesetzes von Rheinland-Pfalz zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (UnrBesG) - Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens zu Ungunsten eines zu Strafe Verurteilten bzw. eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 323
  • NJW 1954, 609
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BGH, 09.12.1953 - GSSt 2/53
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nach seiner ständigen Rechtsprechung (BVerfGE 2, 124) Gesetze, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, dem 24. Mai 1949 verkündet wurden, nicht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz nach.
  • RG, 16.10.1880 - 2517/80

    Inwieweit hat der Grundsatz des ne bis in idem in dem deutschen Strafprozeß noch

    Auszug aus BGH, 09.12.1953 - GSSt 2/53
    Das Reichsgericht hat es seit jeher als einen zwar nicht ausdrücklich im Gesetz geregelten, trotzdem aber unzweifelhaft geltenden Satz des Strafverfahrensrechts angesehen, dass nicht ein neues Verfahren wegen einer Tat stattfinden dürfe, "über welche gegen denselben Angeklagten bereits ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist" (RGSt 2, 347).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Die Aufnahme des Grundsatzes ne bis in idem in das Grundgesetz sollte der uferlosen Durchbrechung des Prinzips der Rechtskraft entgegenwirken, die in der nationalsozialistischen Zeit Platz gegriffen hatte (vgl. Entwurf eines Grundgesetzes des Verfassungskonvents der Ministerpräsidentenkonferenz der westlichen Besatzungszonen auf Herrenchiemsee vom 10. bis 23. August 1948 - Darstellender Teil, S. 56; Wortprotokoll der 8. Sitzung des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege vom 7. Dezember 1948, abgedruckt in: Büttner/Wettengel, Der Parlamentarische Rat, Bd. 13/2, 2002, S. 1449 ; BVerfGE 56, 22 ; BGHSt 5, 323 ).

    Auch wenn in den Beratungen des Parlamentarischen Rates ausdrücklich nur die sogenannte Urteilsergänzung erwähnt wurde (vgl. Wortprotokoll der 8. Sitzung des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege vom 7. Dezember 1948, abgedruckt in: Büttner/Wettengel, Der Parlamentarische Rat, Bd. 13/2, 2002, S. 1449 ), bestehen keine Anhaltspunkte dafür, das verfassungsrechtliche Verbot der Rechtskraftdurchbrechung auf diese Variante zu beschränken (vgl. BGHSt 5, 323 ).

    Die Reichsstrafprozessordnung von 1877 und insbesondere auch die Weimarer Reichsverfassung enthielten zwar noch keine ausdrückliche Verankerung des Grundsatzes ne bis in idem, setzten dessen Existenz aber als selbstverständlich voraus (vgl. BVerfGE 3, 248 ; BGHSt 5, 323 ).

    Deshalb ist in der strafrechtlichen Praxis der Grundsatz ne bis in idem stets auch auf Freisprüche bezogen worden (vgl. BGHSt 5, 323 ; 38, 37 ; BGH, NStZ-RR 2004, S. 238 ; NStZ-RR 2016, S. 47 ).

    Das in Art. 103 Abs. 3 GG gegenüber den Strafverfolgungsorganen statuierte Verbot mehrfacher Strafverfolgung wäre praktisch wirkungslos, wenn die einfachgesetzliche Ausgestaltung als Wiederaufnahmeverfahren eine erneute Strafverfolgung und gegebenenfalls Verurteilung ermöglichen könnte (vgl. BVerfGE 15, 303 ; BGHSt 5, 323 ; Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 103 Abs. 3 Rn. 44 ).

    Soll Art. 103 Abs. 3 GG als individuelles grundrechtsgleiches Recht vor einer erneuten Verurteilung gerade auch wegen der Belastungen schützen, die mit einer erneuten Strafverfolgung verbunden sind, muss es auch die gesetzlichen Regelungen erfassen, die dies strafprozessual ermöglichen (vgl. BGHSt 5, 323 ).

  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    Zu den Entscheidungen, die ein solches Prozesshindernis begründen, zählen v.a. Urteile verurteilender oder freisprechender Art (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.1961, 2 BvL 17/60 ­ BVerfGE 12, 62; BGH NJW 1954, 609; Radtke, aaO, Rd. 45).
  • BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22

    Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich -

    Verfahrensrechtlich errichtet Art. 103 Abs. 3 GG ein Prozesshindernis (vgl. BGHSt 5, 323 ) und begründet zugleich auch die Verfassungswidrigkeit einer erneuten Einleitung eines Strafverfahrens (vgl. Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. 3, 3. Aufl. 2018, Art. 103 Abs. 3 Rn. 25, 30; Nolte/Aust, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 103 Rn. 174, 216; Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 103 Abs. 3 Rn. 3 f., 40, 61 ; Pohlreich, in: Bonner Kommentar, Art. 103 Abs. 3 Rn. 42 ; Kunig/Saliger, in: von Münch/Kunig, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2021, Art. 103 Rn. 64).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 17/60

    Ne bis in idem im innerdeutschen Rechtshilfeverkehr

    Die Vorschrift nimmt auf den bei Inkrafttreten des Grundgesetzes geltenden Stand des Prozeßrechts und seine Auslegung durch die herrschende Rechtsprechung Bezug (BVerfGE 3, 248 (252); BGHSt 5, 323 (328)).

    Sie garantiert dem schon bestraften oder rechtskräftig freigesprochenen Täter Schutz gegen erneute Verfolgung und Bestrafung wegen derselben Tat (RGSt 72, 99 (102); BGHSt 5, 323 (328)).

  • OLG Köln, 21.08.1998 - Ss 378/98
    Bei dieser Sachlage war die Gefahr doppelter Verfolgung und Bestrafung wegen derselben Tat, gegen die der in Art. 103 Abs. 3 GG normierte Grundsatz ne bis in idem schützen soll (vgl. BGHSt 5, 323, 329; BVerfGE 12, 66), ausgeschlossen.
  • LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22

    Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung

    103 Abs. 3 GG erfasst indes nicht nur eine erneute Bestrafung im engeren Sinne wegen derselben Tat, sondern jede erneute Verfolgung derselben Tat; bereits die erneute Einleitung eines Strafverfahrens ist ausgeschlossen (BVerfGE 12, 62 (66); BGHSt 5, 323 (328 ff.)).
  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b)

    Dem Verbot der Doppelbestrafung entspringt nicht nur das Verfahrenshindernis der Rechtskraft, sondern auch das der Rechtshängigkeit (BGHSt 5, 323, 328 f [BGH 09.12.1953 - GSSt - 2/53] ; 10, 358, 363) [BGH 10.07.1957 - 4 StR 5/57] .
  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im

    Das ergibt sich freilich noch nicht daraus, daß das Urteil in einem beschränkten Wiederaufnahmeverfahren geändert worden ist; denn das Verbot, jemanden wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals zu bestrafen, würde praktisch wirkungslos, wenn die nochmalige Aburteilung nur als ein Wiederaufnahmeverfahren gestaltet zu werden brauchte, um nach dem Grundgesetz zulässig zu sein (BGHSt 5, 323 [329 f.]).
  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

    Der Große Senat für Strafsachen hat sich mit der Entwicklung des in Art. 103 Abs. 3 GG verankerten Grundsatzes ne bis in idem bereits in seiner Entscheidung BGHSt 5, 323, 328 f [BGH 09.12.1953 - GSSt - 2/53] befaßt (vgl. auch BVerfG NJW 1954, 69 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvR 230/51]).

    Während BGH 1 StR 558/53 vom 2. September 1954 sich noch der Rechtsprechung des Reichsgerichts anschließt, stellt jedoch schon BGH NJW 1953, 393 Nr. 18 die Fälle der Verurteilung, des Freispruchs und der Einstellung (ohne näheres Eingehen auf die Problematik) in ihrer Rechtskraftwirkung einander gleich, und BGHSt 5, 323, 330 [BGH 09.12.1953 - GSSt - 2/53] spricht aus:.

  • LG Frankfurt/Main, 14.06.1968 - 4 Ks 1/67

    (Dritter) Auschwitzprozess

    Die seit jeher bestehenden Ausnahmen, wozu § 7 StGB gehört, schränken diesen Grundsatz nach wie vor ein (vgl. BGHSt 5, 323 (328)f)).
  • BVerwG, 03.12.1968 - I WDB 19.68

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1960 - 1 StR 373/60

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Annahme einer verfahrensrechtlichen Tat -

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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1954 - 4 StR 551/53   

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https://dejure.org/1954,627
BGH, 04.02.1954 - 4 StR 551/53 (https://dejure.org/1954,627)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1954 - 4 StR 551/53 (https://dejure.org/1954,627)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1954 - 4 StR 551/53 (https://dejure.org/1954,627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 297
  • NJW 1954, 609
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1951 - 4 StR 79/50

    Sorgfaltspflichten des PKW-Fahrers bzw. des Radfahrers beim Überholvorgang

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 551/53
    Bei der Bemessung des erforderlichen Abstandes von dem eingeholten Fahrzeug hat der Überholende geringe Abweichungen von der Fahrgeraden stets einzurechnen; das gilt besonders bei Fahr- und Motorrädern, die nach ihrer Bauart ständig gewissen Schwankungen unterworfen sind (vgl. BGH 4 StR 79/50 vom 21.2.1951 in VRS 3, 176).
  • BGH, 09.10.1952 - 5 StR 636/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 551/53
    Diesem Gefahrenmoment hat der Angeklagte nicht ausreichend Rechnung getragen, wenn er den Motorradfahrer mit dem äusserst knappen Abstand von 30-50 cm überholt hat (vgl. BGH 5 StR 636/52 vom 9. Oktober 1952 in VRS 5, 58).
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Nichtbeachten der Vorfahrt im Sinne des § 315 a Abs. 1 Nr. 4 ist kein "Hindernisbereiten" nach Abs. 1 Nr. 1 (im Anschluß an BGH 4 StR 551/53 vom 4. Februar 1954).

    In seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 4. Februar 1954 - 4 StR 551/53 - hat der Senat bereits dargelegt, daß falsches überholen kein Hindernisbereiten im Sinne jener Bestimmung ist.

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Das Wort "dadurch" bringt für § 315 b Abs. 1 Nr. 1 StGB unmißverständlich zum Ausdruck, daß zwischen der Beschädigung eines Fahrzeugs im Sinne dieser Tatalternative und der Gefahr ein ursächlicher Zusammenhang bestehen, die Gefahr also die Folge der vorausgegangenen Beschädigung sein muß (vgl. BGHSt 5, 297, 298 f zu § 315 a Abs. 1 Nr. 1 a.F. StGB; Horn in SK StGB § 315 b Rdn. 19; Cramer in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 315 b Rdn. 5; a.A. für den Fall des absichtlichen Anfahrens eines Fahrzeugs, um einen Unfall herbeizuführen: Ruth a.a.O. Rdn. 14).
  • BGH, 11.02.1955 - 1 StR 478/54
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  • BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61

    Rücksichtsloses Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr - Entkräften des

    Er hat auch wiederholt deutlich zum Ausdruck gebracht, daß es sich um einen besonders schweren Verstoß gegen die im § 1 StVO geforderte Verkehrsgesinnung , eine geradezu unverständliche Nachlässigkeit (VRS 7, 98) handeln müsse, während eine nur augenblickliche Unaufmerksamkeit (BGHSt 5, 392, 396 [BGH 25.02.1954 - 4 StR 796/53]; VRS 7, 98, 99; 16, 354, 356, 357),eine auf menschlichem Versagen beruhende irrige Beurteilung der Verkehrslage (VRS 13, 28; BGHSt 5, 297, 301) [BGH 04.02.1954 - 4 StR 551/53], ein Fehlverhalten aus Bestürzung und Schrecken im Augenblick der Gefahr (VRS 14, 304, 305) einen solchen Vorwurf nicht verdienen.
  • BGH, 23.06.1960 - 4 StR 167/60

    Wenden auf der Autobahn - § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl nunmehr § 315c Abs. 1 Nr.

    Die schwere und gefährliche Behinderung des Verkehrs, die nicht selten die Folge einer grob verkehrswidrig, wenn auch nicht rücksichtslos begangenen Vorfahrtverletzung ist, kann daher nach dem Willen des Gesetzes nicht als Bereiten eines Hindernisses angesehen werden (vgl. die Entscheidungen des Senats BGHSt 5, 297; 5, 392 [BGH 18.02.1954 - 4 StR 596/53]; 6, 219) [BGH 02.07.1954 - StE 1/53].
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 41/54

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt ausgesprochen, dass bei Fahr- und Motorrädern, die nach ihrer Bauart ständig Schwankungen unterworfen sind, gewisse Abweichungen von der Fahrgeraden stets einzurechnen sind und dass das überholende Fahrzeug diesem Gefahrenumstand durch einen ausreichenden Abstand Rechnung zu tragen hat (BGH a.a.O., 4 StR 79/50 vom 21. Februar 1951 in VRS 3, 176 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil 4 StR 551/53 vom 4. Februar 1954; vgl. auch BGH 3 StR 569/52 vom 6. November 1952 in VRS 5, 46).
  • BGH, 13.11.1964 - 4 StR 215/64

    Rechtsmittel

    Ob in einer Rechtssache ein Interessengegensatz zwischen den Parteien oder Beteiligten vorliegt, ergibt sich aus dem Auftrag, den der Rechtsanwalt erhalten hat; denn der Auftrag bestimmt den Umfang der Belange, mit deren Wahrnehmung der Auftraggeber ihn betraut hat (BGHSt 15, 332, 334 [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59]; 5, 301) [BGH 04.02.1954 - 4 StR 551/53].
  • BGH, 19.10.1954 - 1 StR 356/54

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat tritt dieser vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs schon mehrfach allgemein ausgesprochenen Ansicht (BGHSt 5, 297; 5, 392 und 6, 220) bei.
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 209/54

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 25. Februar 1954 - 4 StR 796/53 - in BGHSt 5, 393 [BGH 25.02.1954 - 4 StR 796/53] = VRS 6, 373 (vgl auch BGH vom 4. Februar 1954 - 4 StR 551/53 - in BGHSt 5, 298 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 551/53] = VRS 6, 300) näher dargelegt hat, stellt eine durch die Nichtbeachtung der Vorfahrt für das bevorrechtigte Fahrzeug herbeigeführte Behinderung oder Gefährdung kein Hindernis im Sinne dieser Vorschrift dar.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1954 - 4 StR 463/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,2536
BGH, 04.02.1954 - 4 StR 463/53 (https://dejure.org/1954,2536)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1954 - 4 StR 463/53 (https://dejure.org/1954,2536)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1954 - 4 StR 463/53 (https://dejure.org/1954,2536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 609 (Ls.)
  • MDR 1954, 309
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 896/52
    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 463/53
    Somit stellt ein solches Trödlerbuch eine Gesamturkunde dar; denn es ist dazu bestimmt und geeignet, einen über den Inhalt der in ihm enthaltenen Einzelvermerke hinausgehenden, für sich bestehenden Gedankeninhalt zu beweisen (vgl. RGSt 51, 36, 38; BGHSt 4, 60, 61 mit Nachweisen).
  • RG, 27.03.1917 - V 97/17

    1. Zum Begriff der Gesamturkunde. 2. Kann ein von einem Brauereikutscher über

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 463/53
    Somit stellt ein solches Trödlerbuch eine Gesamturkunde dar; denn es ist dazu bestimmt und geeignet, einen über den Inhalt der in ihm enthaltenen Einzelvermerke hinausgehenden, für sich bestehenden Gedankeninhalt zu beweisen (vgl. RGSt 51, 36, 38; BGHSt 4, 60, 61 mit Nachweisen).
  • RG, 03.02.1927 - III 980/26

    1. Unterliegen sog. "Transitgeschäfte", bei denen der Gewerbetreibende die Ware,

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 463/53
    Durch die genannten Vorschriften soll die unbedingte Zuverlässigkeit derartiger Eintragungen gewährleistet und eine erfolgreiche Aufklärung und Verfolgung von Metalldiebstählen und Hehlereifällen gewährleistet werden (vgl. auch RGSt 61, 183, 184; 214, 215).
  • RG, 23.05.1917 - V 229/17

    1. Wieweit reicht das Recht des Ausstellers einer Urkunde, sie abzuändern,

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 463/53
    Das ergibt sich aus dem dargelegten Zweck des Trödlerbuchs und dem Nachforschungsrecht der Polizei (vgl. auch RGSt 50, 420, 422).
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