Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.02.1954

Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,49
BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53 (https://dejure.org/1953,49)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1953 - 1 StR 279/53 (https://dejure.org/1953,49)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1953 - 1 StR 279/53 (https://dejure.org/1953,49)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,49) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 338
  • NJW 1954, 687
  • MDR 1954, 372
  • JR 1954, 230
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 04.11.1926 - III 568/26

    Ist die gleichzeitige Einlegung von Revision und Berufung unter dem Vorbehalt

    Auszug aus BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53
    Dieser Gesetzeszweck wurde nur unvollkommen erreicht, solange die Rechtsprechung in Strafsachen (vgl. RGSt 60, 355) entgegen dem überwiegenden Teil des Schrifttums den Beschwerdeführer zwang, sich schon innerhalb der Einlegungsfrist bindend für eines der beiden Rechtsmittel zu entscheiden.

    Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs weicht von der späteren Rechtsprechung des Reichsgerichts ab, welches die allgemeine und die "gehäufte" Anfechtung untersagte (RGSt 60, 355).

    Derselbe (III.) Strafsenat, der auf jene Grundsätze hingewiesen hatte (RGSt 60, 354 und 60, 355 im Anschluss an 57, 83), hat den Übergang zur Sprungrevision innerhalb der Einlegungsfrist immerhin zugelassen (RGSt 62, 427, Fußnote), den Übergang zur Berufung aber mit der weiteren Begründung abgelehnt, die Einlegung der Sprungrevision enthalte einen Verzicht auf die Durchführung der Berufung (RGSt 62, 426).

  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53
    Diese zweckwidrige Einschränkung des § 335 StPO hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch die Entscheidung BGHSt 2, 63 beseitigt.

    Die Entscheidung BGHSt 2, 63, 68 weist auf die frühere Regelung durch die NotVO vom 14. Juni 1932 hin, welche die "farblose" Urteilsanfechtung mit späterer Wahlbefugnis vorsah und sich vom gegenwärtigen Rechtszustand dadurch unterscheidet, dass sie - wahlweise - nur ein Rechtsmittel zuließ.

  • RG, 20.05.1926 - III 350/26

    Steht dem Beteiligten, der Berufung eingelegt hat, nach Ablauf der

    Auszug aus BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53
    In dem Beschluß RGSt 60, 354 lehnt es die Zulässigkeit des Übergangs zur Sprungrevision innerhalb der Berufungsbegründungsfrist wegen der öffentlich-rechtlichen Natur des Strafverfahrens und der Notwendigkeit unbedingter Rechtswirksamkeit der auf Einlegung, Verzicht oder Rücknahme eines Rechtsmittels gerichteten Willenserklärungen ab.

    Derselbe (III.) Strafsenat, der auf jene Grundsätze hingewiesen hatte (RGSt 60, 354 und 60, 355 im Anschluss an 57, 83), hat den Übergang zur Sprungrevision innerhalb der Einlegungsfrist immerhin zugelassen (RGSt 62, 427, Fußnote), den Übergang zur Berufung aber mit der weiteren Begründung abgelehnt, die Einlegung der Sprungrevision enthalte einen Verzicht auf die Durchführung der Berufung (RGSt 62, 426).

  • RG, 20.10.1922 - IV 758/22

    Kann der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels wegen Irrtums angefochten

    Auszug aus BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53
    Die angeführten Ablehnungsgründe kehren seit der Entscheidung RGSt 57, 83 - die eine Anfechtung wegen Irrtums betrifft - in der Rechtsprechung immer wieder.

    An dem Erfordernis der Bestimmtheit - unbeschadet der Auslegungsregel des § 300 StPO - und der Unanfechtbarkeit der Verfahrenserklärungen (RGSt 57, 83) ist festzuhalten.

  • RG, 14.01.1929 - III 1044/28

    Liegt darin, daß ein Kleinhändler, um seine Ware teurer zu verkaufen, die

    Auszug aus BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53
    Derselbe (III.) Strafsenat, der auf jene Grundsätze hingewiesen hatte (RGSt 60, 354 und 60, 355 im Anschluss an 57, 83), hat den Übergang zur Sprungrevision innerhalb der Einlegungsfrist immerhin zugelassen (RGSt 62, 427, Fußnote), den Übergang zur Berufung aber mit der weiteren Begründung abgelehnt, die Einlegung der Sprungrevision enthalte einen Verzicht auf die Durchführung der Berufung (RGSt 62, 426).

    Übrigens hat auch das Reichsgericht jene Grundsätze bei der Sprungrevision ohne Nachteil gelegentlich nicht für hinderlich gehalten, wie die schon vor der NotVO von 1932 ergangenen Entscheidungen in Strafsachen RGSt 62, 427 (Fußnote) und JW 1926, 2198 zeigen.

  • RG, 10.01.1929 - III 1056/28

    Kann ein Prozeßbeteiligter, der gegen ein schöffengerichtliches Urteil

    Auszug aus BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53
    Derselbe (III.) Strafsenat, der auf jene Grundsätze hingewiesen hatte (RGSt 60, 354 und 60, 355 im Anschluss an 57, 83), hat den Übergang zur Sprungrevision innerhalb der Einlegungsfrist immerhin zugelassen (RGSt 62, 427, Fußnote), den Übergang zur Berufung aber mit der weiteren Begründung abgelehnt, die Einlegung der Sprungrevision enthalte einen Verzicht auf die Durchführung der Berufung (RGSt 62, 426).
  • BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22

    Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben

    Eine solche Rüge war auch den Berufungsführern in den Fällen 3 und 4 nicht verschlossen, denn sie hätten innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO zur Revision übergehen können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. November 1953 - 1 StR 279/53, BGHSt 5, 338).
  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 249/03

    Sprungrevision (Berufungseinlegung innerhalb der Einlegungsfrist: möglicher

    Der Senat hält daran fest, dass dann, wenn ein Urteil statt mit dem Rechtsmittel der Berufung mit dem der Revision angefochten werden kann (Sprungrevision), der Beschwerdeführer, der in der Einlegungsfrist Berufung eingelegt hat, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist erklären darf, daß er von der ursprünglich gewählten Berufung zur Revision übergeht (BGHSt 5, 338).

    Der Senat hält daran fest, daß dann, wenn ein Urteil statt mit dem Rechtsmittel der Berufung mit dem der Revision angefochten werden kann (Sprungrevision), der Beschwerdeführer, der in der Einlegungsfrist Berufung eingelegt hat, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist erklären darf, daß er von der ursprünglich gewählten Berufung zur Revision übergeht (BGHSt 5, 338).

    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung aber durch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 20. November 1953 (BGHSt 5, 338 ff.), 19. März 1974 (BGHSt 25, 321 ff.), 19. April 1985 (BGHSt 33, 183 ff.) und vom 25. Januar 1995 (BGHSt 40, 395 ff.) sowie durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Juni 1989 (BayObLGE 1989, 107) und des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Januar 1996 (NStZ-RR 1996, 175) gehindert.

    Falls ein Urteil sowohl mit der Berufung als auch mit der (Sprung-) Revision angefochten werden kann (§ 335 StPO), ist der Übergang vom Rechtsmittel der Berufung zum Rechtsmittel der Revision grundsätzlich auch dann noch zu lässig, wenn der Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel bereits ausdrücklich als Berufung bezeichnet hat, vorausgesetzt, die für den Übergang erforderliche Erklärung erfolgt innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO (BGHSt 5, 338 f.; 13, 388; 17, 44; 33, 183, 187; 40, 395, 398).

    Sie findet ihre sachliche Rechtfertigung darin, daß bei dem auf eine Vereinfachung des Verfahrens gerichteten Zweck der Sprungrevision (vgl. BGHSt 5, 338, 339; Hanack aaO Rdn. 1) den Interessen des Beschwerdeführers an der Sicherung und Effektuierung seines Rechtsmittelwahlrechts (vgl. BGHSt 33, 183, 188) größeres Gewicht beizumessen ist als den Geboten der Klarheit von Prozeßerklärungen und der Bestimmtheit des weiteren Prozeßverlaufs (vgl. Hanack aaO Rdn. 15 m.w.N.).

    Hinzu treten Gründe prozessualer Fairneß, die es verbieten, einen Beschwerdeführer an einer Erklärung festzuhalten, die er ohne Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe, mithin voreilig, abgegeben hat (vgl. BGHSt 2, 63, 65; 5, 338, 339; 33, 183, 188; Frisch in SK-StPO 31. Aufbau-Lfg. § 335 Rdn. 9).

  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].

    So kann er, wenn er zunächst "Berufung" eingelegt hatte, grundsätzlich noch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Revision wählen (BGHSt 5, 338; OLG Celle NJW 1982, 397 [OLG Celle 02.04.1981 - 1 Ss 148/81]; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1983, 446) und sich umgekehrt, obgleich er zunächst "Revision"eingelegt hatte, regelmäßig noch bis zu dem genannten Zeitpunkt für die Berufung entscheiden (BGHSt 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; OLG Zweibrücken VRS 57, 202).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1954 - 4 StR 677/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,2426
BGH, 11.02.1954 - 4 StR 677/53 (https://dejure.org/1954,2426)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1954 - 4 StR 677/53 (https://dejure.org/1954,2426)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1954 - 4 StR 677/53 (https://dejure.org/1954,2426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,2426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 687 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 677/53
    Kann ihm ein so gearteter Vorwurf aber nicht gemacht werden, so ist die Anwendbarkeit des § 330 a StGB zu prüfen, der ausscheidet, wenn der Täter nach den Regeln der actio libera in causa wegen fahrlässiger Tötung, begangen in der Trunkenheit, zu bestrafen ist (BGHSt 2, 14, 18).
  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 299/51
    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 677/53
    Sie verstösst nicht gegen Art. 92, 97 Abs. 2, 101 GrundG (BGHSt 1, 274).
  • BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52
    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 677/53
    Auf die Verletzung des § 275 StPO kann die Revision nicht gestützt werden (BGH vom 2. Dezember 1952 1 StR 427/52).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 677/53
    Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Einsichtslosigkeit eines Täters unter den in den Entscheidungen des BGHSt 1, 105, 107 dargelegten Voraussetzungen straferschwerend gewertet werden darf.
  • BGH, 26.03.1953 - 4 StR 28/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 677/53
    Sie ist zwar nachträglich aufgehoben worden, da es sich aber insoweit um ein Zeitgesetz handelt, ist die Gesetzesänderung nicht zu beachten (§ 2 Abs. 3 StGB; BGH 4 StR 28/53 vom 26. März 1953).
  • RG, 08.03.1892 - 167/92

    Liegt eine strafbare Fahrlässigkeit nicht vor, wenn der Thäter zu der Zeit, als

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 677/53
    Hat sich ein Kraftwagenführer fahrlässig in den Zustand der Volltrunkenheit versetzt und begeht er im Rausche eine fahrlässige Tötung, so ist er aus § 222 StGB zu bestrafen, wenn er mit der Begehung dieser Straftat im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit hatte rechnen müssen (actio libera in causa; RGSt 22, 413; 70, 85, 87; Hartung DAR 1953, 143).
  • RG, 17.12.1920 - V 799/20

    Dürfen, wenn dem Angeklagten durch mehrere Eröffnungsbeschlüsse jedesmal eine

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 677/53
    Er hat sich zwar bei seiner Vernehmung dahin geäussert, eine Gehirnerschütterung habe bei dem Angeklagten nicht vorgelegen; dieser gutachtliche Teil seiner Aussage wurde auch von seinem Zeugeneid gedeckt (RGSt 55, 184).
  • RG, 22.01.1936 - 6 D 542/35

    Gehört zum Tatbestande des § 330 a StGB., daß die Zurechnungsunfähigkeit allein

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 677/53
    Hat sich ein Kraftwagenführer fahrlässig in den Zustand der Volltrunkenheit versetzt und begeht er im Rausche eine fahrlässige Tötung, so ist er aus § 222 StGB zu bestrafen, wenn er mit der Begehung dieser Straftat im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit hatte rechnen müssen (actio libera in causa; RGSt 22, 413; 70, 85, 87; Hartung DAR 1953, 143).
  • RG, 08.02.1897 - 149/97

    Wann ist beim Verkaufe verfälschter Nahrungsmittel ein Betrug durch Unterdrücken

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - 4 StR 677/53
    Mit diesem Vorbringen kann aber der Beschwerdeführer in der Revisionsinstanz nicht gehört werden (RGSt 29, 369; 63, 330).
  • BGH, 24.10.1972 - 1 StR 277/72

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit - Nachprüfung einer

    Mit diesem Vorbringen kann aber die Beschwerdeführerin in der Revisionsinstanz nicht gehört werden (BGH, Urteil vom 11. Februar 1954 - 4 StR 677/53; RGSt 29, 368, 369; 63, 329, 330),da die Entscheidung, ob eine unter Beweis gestellte Tatsache geeignet ist, die zu treffende Entscheidung irgendwie zu beeinflussen, im Einzelfall in den Bereich der dem Tatrichter zustehenden Beweiswürdigung gehört (BGH, Urteil vom 3. Oktober 1961 - 1 StR 314/61).
  • BGH, 22.04.1955 - 2 StR 535/54

    Rechtsmittel

    Der Hinweis der Revision auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 1954 in NJW 1954, 687 u. LM § 244 Abs. 4 StPO Nr. 5 geht fehl.
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 581/64

    Entscheidung eines Richters in freier Beweiswürdigung hinsichtlich der Bedeutung

    Hierbei darf er auch das bisherige Beweisergebnis berücksichtigen (RGSt 29, 368, 369; BGH Urt. v. 11. Februar 1954, 4 StR 677/53, S. 4; Urt. v. 23. August 1963, 2 StR 266/63, S. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht