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   BGH, 16.04.1955 - VI ZR 71/54   

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https://dejure.org/1955,1400
BGH, 16.04.1955 - VI ZR 71/54 (https://dejure.org/1955,1400)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1955 - VI ZR 71/54 (https://dejure.org/1955,1400)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1955 - VI ZR 71/54 (https://dejure.org/1955,1400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1029
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 249/51
    Auszug aus BGH, 16.04.1955 - VI ZR 71/54
    Diese Grundsätze gelten auch bei Blendwirkung durch ein entgegenkommendes Fahrzeug, auf die sich der Fahrer rechtzeitig einstellen muß (BGHSt 1, 309; VRS 6, 393; 6, 433; 6, 436).
  • BGH, 11.02.1953 - VI ZR 80/52
    Auszug aus BGH, 16.04.1955 - VI ZR 71/54
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 11. Februar 1953 - VI ZR 80/52 - ausgeführt, es könne die Regel, daß einem Kraftfahrer beim Auffahren auf ein in seiner Fahrbahn stehendes Hindernis stets der Vorwurf zu schneller oder unaufmerksamer Fahrweise zu machen sei, bei ganz besonderen Verhältnissen eine Ausnahme erfahren.
  • BGH, 11.03.1952 - 1 StR 850/51

    Fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfall - Pflichtwidrige Nichtherabsetzung der

    Auszug aus BGH, 16.04.1955 - VI ZR 71/54
    Insbesondere ist schon mit Rücksicht auf Fußgänger, mit denen immer zu rechnen ist, zu fordern, daß der Kraftfahrer nicht in einen Raum fährt, in dem ihm innerhalb seiner Sichtmöglichkeit ein Anhalten nicht möglich ist (BGHSt 2, 188; BGH VRS 3, 247; 3, 405; 6, 87 = VR 54, 96; 6, 296; 7, 59).
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Kraftfahrer müsse nicht damit rechnen, daß ein Baumstamm 3 m nach hinten aus dem unbeleuchteten Anhänger herausragt (Urt. vom 16. April 1955 - VI ZR 71/54 = VRS 9, 114 = VersR 1955, 379), daß sich ein nicht kenntlich gemachter und nicht beleuchteter Splitthaufen auf der Fahrbahn befindet (Urt. vom 5. April 1960 - VI ZR 49/59 = VersR 1960, 636) oder daß eine verkehrswidrig abgelegte Absperrstange eines Weidezaunes spitzwinklig entgegen der Fahrtrichtung frei in den Luftraum über der Verkehrsfläche hineinragt (Urt. vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71 = VersR 1972, 1067, 1068); vgl. auch BayObLG, …
  • OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrzeugführers mit einer

    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Baumstamm weit nach hinten aus einem unbeleuchteten Anhänger herausragt (BGH NJW 1955, 1029), wenn ein nicht kenntlich gemachter und nicht beleuchteter Splithaufen auf der Fahrbahn sich befindet (BGH VersR 1960, 663) oder wenn ein Reserverad auf der Autobahn liegt (BGH NJW 1984, 2412).
  • BGH, 05.04.1960 - VI ZR 49/59

    Rechtsmittel

    Der Erstkläger brauchte dagegen seine Fahrweise nicht darauf einzustellen, daß sich ein unbeleuchtetes Hindernis auf der Fahrbahn befand, das er auch bei Anwendung der erforderlichen Aufmerksamkeit im Sichtbereich seines Abblendlichts nicht erkennen konnte (BGH Urt. vom 21. September 1951 - 4 StR 423/51 - VRS 3, 422; Urteil des erkennenden Senats vom 16. April 1955 - VI ZR 71/54 - LM § 1 StVO Nr. 12 = VRS 9, 114; Floegel/Hartung, Straßenverkehrsrecht, 11. Aufl. § 9 StVO, TZ 14).
  • BGH, 06.10.1959 - VI ZR 191/58

    Rechtsmittel

    Kommt es dadurch zu einem Unfall, daß ein Fahrzeug bei Dunkelheit auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, so findet dies in aller Regel seine Erklärung in einem Fahrverhalten des auffahrenden Kraftfahrers, das ihm zum Schuldvorwurf gereicht, sei es, daß er seine Fahrgeschwindigkeit nicht den Sichtverhältnissen angepaßt hat, sei es, daß er es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (Urteile des erkennenden Senats vom 11. Februar 1953 - VI ZR 80/52 - und vom 16. April 1955 - VI ZR 71/54 - LM Nr. 12 zu § 1 StVO = VRS 9, 114 = VersR 1955, 379).
  • BGH, 10.12.1957 - VI ZR 273/56
    Nur unter ganz besonders atypischen Verhältnissen (etwa bei nach rückwärts weit hinausragender Ladung eines stehenden Kraftfahrzeugs) hat der erkennende Senat eine Schuld des nachfolgenden Kraftfahrers verneint (Urteil vom 16. April 1955 - VI ZR 71/54 - = NJW 1955, 1029 = VersR 1955, 379 = LM Nr. 12 zu § 1 StVO).
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