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   BVerwG, 26.03.1955 - I C 149.53   

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BVerwG, 26.03.1955 - I C 149.53 (https://dejure.org/1955,41)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1955 - I C 149.53 (https://dejure.org/1955,41)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1955 - I C 149.53 (https://dejure.org/1955,41)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BremEnteignungsgesetz; GG Art. 14

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 36
  • NJW 1955, 1245
  • DÖV 1956, 735
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Das entspricht gesicherter Rechtsprechung zur Administrativenteignung (BVerwGE 2, 36 [38]; 13, 75 [77]; 19, 171 [177]; 21, 191 [193]).
  • BVerwG, 08.04.1965 - IV B 12.65

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Enteignung eines Grundstücksinhabers für

    Er macht grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend, ferner Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG I C 149.53 und rügt verschiedene "Verfahrensmängel".

    Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsatz, daß eine Enteignung immer dann unzulässig ist, wenn der erstrebte Zweck auf andere, weniger schwer in die Rechte des einzelnen eingreifende Weise erreicht werden kann und dadurch das Unternehmen nicht unvertretbar erschwert wird (BVerwG I C 149.53, BVerwG I B 132.55, BVerwG I C 73.53).

    Auch die vom Kläger vorgetragene Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 2, 36 zur Frage der Verhältnismäßigkeit des Mittels liegt nicht vor, da das Berufungsgericht sich mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob der Enteignungszweck mit einem weniger schwerwiegenden Eingriff in die private Vermögenssphäre zu erreichen sei, dieses aber verneint hat.

  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 100.65

    Bestehen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für Versorgungsunternehmen

    Die Erreichbarkeit des Enteignungszwecks setzt voraus, daß der schuldrechtliche Gestattungsvertrag im Hinblick auf diesen Zweck anderen Maßnahmen gegenüber gleichwertig und seine Annahme dem Versorgungsunternehmen zumutbar ist, die Begründung des obligatorischen Nutzungsverhältnisses also nicht "zu unvertretbaren Schwierigkeiten" führt (vgl. Urteile vom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.55 - BVerwGE 2, 36 [38] und vom 27. September 1961 - BVerwG I C 37.60 - BVerwGE 13, 75 [77]).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 4 BN 8.02

    Einfluss des auf die Vereitelung der Umsetzung bauplanerischer Festsetzungen

    Im Hinblick auf diese doppelte Begründung ist es auch unerheblich, ob seine Ausführungen zur Möglichkeit einer Enteignung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 1955 - BVerwG 1 C 149.53 - (BVerwGE 2, 36) vereinbar sind.
  • BVerwG, 29.10.1965 - IV B 10.65

    Begriff der Verfahrensmängel - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Die Abweichung von einer Entscheidung des BVerwG im Sinne des § 132 (2) Nr. 2 VwGO sieht der Kläger darin, daß das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs die in der Entscheidung des BVerwG vom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.53 - (BVerwGE 2, 36 [38]) aufgestellten Grundsätze mißachtet habe.

    Auch die vom Kläger behauptete Abweichung des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.53 - (BVerwGE 2, 36 [38]) liegt nicht vor.

  • OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05

    Zur Ausnahme vom Anwaltszwang bei Verfahren vor dem Landgericht und dem

    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140, 143; 2, 36, 38; 13, 75, 77).
  • BVerwG, 09.03.1956 - I B 27.56

    Rechtsmittel

    Damit erfüllt die angefochtene Entscheidung alle Merkmale, die zum Begriffe des im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbaren Verwaltungsakts gehören (vgl. auch Urteil des Senatsvom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.53 - für den Verleihungsbeschluß nach dem bremischen Enteignungsrecht).

    Sind verschiedene, in gleicher Weise vertretbare Möglichkeiten gegeben, den Enteignungszweck zu erreichen, so muß der Behörde im Rahmen des ihr anvertrauten Aufgabenbereichs das Recht, zwischen diesen Möglichkeiten zu wählen, zustehen, solange die Behörde dabei nicht den aus dem Wesen der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie folgenden Grundsatz außer acht läßt, daß eine Enteignung so lange unzulässig ist, als der Enteignungszweck auch auf andere, weniger schwer in die Rechte des einzelnen eingreifende Weise erreicht werden kann, ohne daß es zu unvertretbaren Schwierigkeiten kommt (vgl. Urteil des Senatsvom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.53 -), und solange sie ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel für Art und Umfang der Enteignung selbst nicht verletzt (vgl. Beschluß des Senatsvom 17. Oktober 1955 - BVerwG I B 132.55 -).

  • BVerwG, 19.02.1962 - I B 97.61

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Voraussetzungen der Enteignung, insbesondere ihre Erforderlichkeit im Sinne von BVerwGE 2, 36 (38 [BVerwG 26.03.1955 - I C 149/53] unten), bei jedem einzelnen zu enteignenden Grundstück vorliegen und als Rechts- und Tatfrage gerichtlich nachgeprüft werden.

    Der weiteren Frage, ob für die Verwirklichung des Enteignungszweckes unvertretbare Schwierigkeiten (BVerwGE 2, 36 [38]) dadurch entstehen können, daß das umstrittene Grundstück als ein "Fremdkörper" in das Krankenhausgelände hineinragt, kommt deshalb keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil sich das nur für den Einzelfall beurteilen läßt, die revisionsgerichtliche Nachprüfung also nicht zu grundsätzlichen, d.h. für die Behandlung anderer Fälle richtungweisenden Rechtserkenntnissen führen könnte.

  • BVerwG, 24.06.1958 - I B 45.58

    Antrag auf Ausdehnung einer Planfestsetzung - Rechtsanspruch des Einzelnen auf

    Das sei auch in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.53 - zum Ausdruck gekommen.

    Die Kläger weisen mit Recht darauf hin, daß eine solche Auslegung der Vorschriften der bayerischen Bauordnung mit dem Sinn der verfassungsmäßigen Eigentumsgarantie nicht vereinbar wäre, wonach Eigentumsbindungen nicht beliebig möglich sind und Enteignungen stets nur als letztes Mittel vorgenommen werden können (vgl. Urteile des Senats vom 28. Juni 1955 - BVerwG. I C 146.53 - [BVerwGE 2, 172] undvom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.53 - [BVerwGE 2, 36]).

  • BVerwG, 23.06.1959 - I B 177.58

    Rechtsmittel

    Die angefochtene Entscheidung weiche auch von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.53 - ab.

    Die angefochtene Entscheidung steht auch nicht in Widerspruch zumUrteil des erkennenden Senats vom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.53 - (BVerwGE 2, 36).

  • BVerwG, 17.10.1955 - I B 132.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.08.1964 - I C 48.63

    Enteignungszweck durch ein obligatorisches Nutzungsverhältnis in Verbindung mit

  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 84.67
  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 37.60

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Rechtmäßigkeit einer Enteignung

  • BVerwG, 29.11.1956 - I C 40.56

    Rechtsmittel

  • OLG Naumburg, 17.04.2002 - 1 U (Baul) 2/01

    Voraussetzungen für eine Enteignung

  • OLG Naumburg, 17.04.2002 - 1 U (Baul) 4/00

    Enteignung für Straßenbau

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 57.65

    Anfechtungsklage gegen einen Enteignungsbeschluss - Alternative Begründung eines

  • BVerwG, 21.12.1961 - I C 9.60

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Waffenverbotes - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 26.04.1968 - IV C 156.65
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.1966 - II A 16/65
  • BGH, 27.06.1962 - V ZR 204/60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.04.1956 - I B 48.56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.02.1967 - III ZR 58/66

    Abschluss eines Pachtvertrages - Widerspruch gegen ein Verteilungsverzeichnis -

  • BVerwG, 07.12.1965 - IV CB 204.65

    Befristung und Auflage bei Bewilligung - Beweislastverteilung bei

  • BVerwG, 24.03.1964 - I C 4.60

    Aufhebung eines Enteignungsbeschlusses - Inanspruchnahme eines Grundstücks durch

  • BVerwG, 18.09.1958 - I B 25.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.04.1957 - I B 4.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.01.1956 - I B 183.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.07.1961 - I B 40.60

    Irrevisibilität von landesrechtlichen Vorschriften über ein vereinfachtes

  • BVerwG, 03.03.1961 - I B 61.60

    Revisibilität von als Landesrecht fortgeltenden Vorschriften des preußischen

  • BVerwG, 15.12.1955 - I B 130.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.03.1968 - IV B 54.67

    Sonderrechte von Energieversorgungsunternehmen für Enteignungsfälle -

  • BVerwG, 25.08.1960 - I B 146.59

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Städtische Umlegung von

  • BVerwG, 07.04.1960 - I B 117.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.06.1961 - I B 39.58

    Öffentliche Energieversorgung und die Leitungswege - Enteignung für Zwecke der

  • BVerwG, 04.01.1961 - I CB 139.59

    Nichtzulassungsbeschwerde nach Enteignung einer Grundfläche - Abwendung einer

  • BVerwG, 29.06.1956 - I B 70.56

    Verletzung der Seitenabstandsvorschriften - Errichtung von Kleingaragen an der

  • VG Berlin, 16.01.2008 - 2 A 68.06
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.1955 - I A 2.55   

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https://dejure.org/1955,358
BVerwG, 26.03.1955 - I A 2.55 (https://dejure.org/1955,358)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1955 - I A 2.55 (https://dejure.org/1955,358)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1955 - I A 2.55 (https://dejure.org/1955,358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 43
  • NJW 1955, 1245
  • MDR 1955, 586
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2018 - 8 K 5068/15

    Essen: Zonales Fahrverbot unter Einschluss der A 40 in weiten Teilen des Essener

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1955 - I A 2.55 -, BVerwGE 2, 43 = juris Rn. 12; VG Mainz, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 3 K 988/16.MZ -, juris Rn. 17.
  • VG Mainz, 24.10.2018 - 3 K 988/16

    Aktuelle Luftreinhalteplanung der Stadt Mainz nicht ausreichend

    Nach dem auch im Verwaltungsprozessrecht geltenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1955 - I A 2.55 -, BVerwGE 2, 43 = juris Rn. 8), nunmehr in § 83 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG - normierten Grundsatz der "perpetuatio fori" wird die Zuständigkeit des Prozessgerichts durch eine während der Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der die Zuständigkeit begründenden Umstände - insbesondere eine nachträgliche gesetzliche Änderung der Zuständigkeit - nicht berührt.

    Es bedarf (umgekehrt) einer ausdrücklichen gesetzgeberischen Normierung, wenn in Fällen einer gesetzlichen Änderung der Zuständigkeit von dem Grundsatz der "perpetuatio fori" abgewichen werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1955, a.a.O. = juris Rn. 12).

  • BSG, 25.02.1999 - B 1 SF 9/98 S

    Zulässigkeit des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts, Zuständigkeit

    Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG Buchholz 407.3 VerkPBG Nr. 3 = NVwZ 1993, 770 = DÖV 1993, 388 mit Hinweis auf BVerwGE 46, 83, 86 und BVerwGE 2, 43, 47; BVerwG Buchholz 310, Vorbem III zu § 42 Ziff 1 Nr. 1 = DÖV 1954, 181) betreffen keine Zuständigkeitsbestimmungen durch das nächsthöhere Gericht, sondern Verweisungen von Verwaltungsgerichten an das BVerwG unter Berufung auf dessen (Sonder-)Zuständigkeit für bestimmte Klageverfahren.

    Bei den Beschlüssen des BVerwG aus den Jahren 1953 und 1955 (BVerwG Buchholz 310, Vorbem III zu § 42 Ziff 1 Nr. 1 = DÖV 1954, 181; BVerwGE 2, 43 = NJW 1955, 1245 = DÖV 1956, 125) ist außerdem zu beachten, daß es die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) noch nicht gab und die Bindungswirkung nur mit einer entsprechenden Anwendung des damaligen § 276 ZPO begründet werden konnte.

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

    Soweit in der älteren Rechtsprechung Verweisungen an das Bundesverwaltungsgericht die Bindungswirkung dann abgesprochen worden ist, wenn durch die Verweisung der Rechtsschutz verkürzt wurde (Beschluß vom 26. März 1955 - BVerwG 1 A 2.55 - BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]; Beschluß vom 2. Dezember 1953 - BVerwG 2 A 2.53 - DÖV 1954, 181), lag ihr eine andere und deshalb die Anrufung des Großen Senats nicht erforderlich machende Rechtslage zugrunde.
  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2018 - 8 K 5254/15

    Gelsenkirchen: Fahrverbot auf der Kurt-Schumacher-Straße ab Juli 2019

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1955 - I A 2.55 -, BVerwGE 2, 43 = juris Rn. 12; VG Mainz, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 3 K 988/16.MZ -, juris Rn. 17.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81

    Anfechtung - Planfeststellungsbeschluss - Flughafen - Aufschiebende Wirkung -

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  • BVerwG, 24.04.1975 - VIII A 1.73

    Prozeßunfähiger Kläger - Nichtigkeitsklage - Instanzielle Unzuständigkeit -

    Grundsätzlich wird auch das Bundesverwaltungsgericht durch einen zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluß der Vorinstanz wegen instanzieller Unzuständigkeit gebunden; ob der Verweisung die Bindungswirkung fehlt, wenn ein Verwaltungsgericht das Bundesverwaltungsgericht zu Unrecht für zuständig hält, den Rechtsstreit in erster und letzter Instanz zu entscheiden (BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]), bleibt offen.
  • BVerwG, 27.11.1958 - VI ER 400.58

    Lösung eines Kompetenzkonfliktes im Sinne des § 36 Ziff. 6 Zivilprozessordnung

    An den hierzu ergangenen verneinenden Beschlüssen des I. Senats vom 13. Juli 1953 - BVerwG I A 2, 3, 5, 7, 8, 10, 11 und 13.53 - hält dieser nach seiner vom erkennenden Senat herbeigeführten Äußerung mit der Maßgabe fest, daß durch die Verweisung der einer Partei gesetzlich zustehende Rechtszug verkürzt worden (vgl.BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]) oder die dem Gericht zugewiesene Aufgabe mit seiner gesetzlichen Stellung unvereinbar ist; daraus ergibt sich, daß der erkennende Senat in der Entscheidung über die Wirkung einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht gebunden ist.
  • BVerwG, 04.09.1979 - 6 ER 401.79

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für die Klage eines

    Denn nach dem Grundsatz der "perpetuatio fori" wird - bei Fehlen einer ausdrücklichen gegenteiligen Regelung - die Zuständigkeit des Gerichts durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nach Eintritt der Rechtshängigkeit nicht berührt (§ 90 Abs. 3 VwGO; vgl. dazu auch BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]).
  • BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58

    Lösung eines Kompetenzkonfliktes im Sinne des § 36 Ziff. 6 Zivilprozessordnung

    An den hierzu ergangenen verneinenden Beschlüssen des I. Senats vom 13. Juli 1953 - BVerwG I A 2, 3, 5, 7, 8, 10, 11 und 13.53 - hält dieser nach seiner vom erkennenden Senat herbeigeführten Äußerung mit der Maßgabe fest, daß durch die Verweisung der einer Partei gesetzlich zustehende Rechtszug verkürzt worden (vgl. BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]) oder die dem Gericht zugewiesene Aufgabe mit seiner gesetzlichen Stellung unvereinbar ist; daraus ergibt sich, daß der erkennende Senat in der Entscheidung über die Wirkung einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht gebunden ist.
  • BVerwG, 22.05.1957 - IV C 0246.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.01.1993 - 7 A 5.92

    Zuständiges Gericht betreffend Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren und

  • BVerwG, 22.05.1957 - IV A 01.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.10.1956 - II B 151.54

    Anforderungen an die Substanziierung einer Nichtzulassungsbeschwerde

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