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   BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54   

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BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54 (https://dejure.org/1955,19)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1955 - V C 76.54 (https://dejure.org/1955,19)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1955 - V C 76.54 (https://dejure.org/1955,19)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung zum Zeitpunkt seines Erlasses; Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bei Eintritt einer Rechtsänderung zwischen seinem Erlaß und der Entscheidung des Verwaltungsgerichts

  • opinioiuris.de

    Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes zur Zeit seines Erlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VGG § 79 Abs. 1 S. 1, § 95; WBewG § 36

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 55
  • NJW 1955, 1291
  • MDR 1955, 590
  • DVBl 1955, 773
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.04.1955 - V C 102.54
    Auszug aus BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54
    Beispielhafte Streitsachen dieser Art sind der Fall, über den der erkennende Senat in dem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG V C 102.54 entschieden hat und der vom I. Senat entschiedene Fall: Ob eine Einzelzuweisung, die vor dem 1. Juli 1953 bereits zum Bezuge einer Wohnung geführt hat, auch nach neuem Recht hätte verfügt werden dürfen; ob die Rückführung zweckentfremdeten Wohnraumes, die vor dem 1. Juli 1953 angeordnet und von der Beschwerdebehörde bestätigt worden war, auch danach noch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden darf, - diese Fragen werden von den Vertretern der hier abgelehnten Auffassung in den Anfechtungsprozeß eingeführt, der die Rechtmäßigkeit der unter dem alten Recht erlassenen Verwaltungsakte der Einzelzuweisung und der Rückführungsanordnung zum Gegenstand hat.

    Wie die bereits angeführten Entscheidungen des erkennenden Senats in der Sache BVerwG V C 102.54 sowie des I. Senats beweisen, hat hier das neue Recht - das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz - weder das Erfordernis aufgestellt, daß eine vor dem 1. Juli 1953 im Verwaltungswege abgeschlossene Einzelzuweisung rückgängig zu machen ist, noch die Notwendigkeit geschaffen, von der Vollziehung einer vor dem 1. Juli 1953 im Verwaltungswege abgeschlossenen Rückführungsanordnung abzusehen.

  • BVerwG, 05.05.1955 - V C 191.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54
    Dahin hat der Senat unlängst in der Sache BVerwG V C 191.54 grundsätzlich entschieden; im einzelnen wird auf die Ausführungen dieser Entscheidung Bezug genommen.
  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54
    Jene rechtsgrundsätzliche Frage hat der I. Senat durch Beschluß vom 19. November 1953, BVerwGE 1, 35, [BVerwG 19.11.1953 - I B 95.53] im Sinne der ersten Alternative entschieden.
  • BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54

    Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54
    Darin liegt vielmehr in jedem Falle ein anderes (aliud): eine Klagehäufung, wenn neben der aufrechterhaltenen Anfechtungsklage eine Vornahmeklage erhoben wird, und eine Klageänderung gerade auch dann, wenn jene im Laufe des Prozesses durch diese ersetzt wird; vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 16. Juli 1954 (MDR 1954 S. 698 = ZMR 1954 S. 349 [BVerwG 16.07.1954 - BVerwG V B 121/54]).
  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54
    Für diese gelten hinsichtlich der Frage, welches Recht das Verwaltungsgericht der Entscheidung zu Grunde zu legen hat, andere Gesichtspunkte als für jene; vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1954 (NJW 1955 S. 434 = MDR 1955 S. 184 = ZMR 1955 S. 92 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97.54] = ZZP Bd. 68 S. 68).
  • BVerwG, 03.02.1955 - V B 21.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54
    Der erkennende Senat hat indessen durch die Beschlüsse vom 30. Oktober 1954 - BVerwG V B 137.54 - und vom 3. Februar 1955 -BVerwG V B 21.55 - bereits in demselben Sinn entschieden, wie es heute geschieht.
  • BVerwG, 27.01.1955 - V B 248.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54
    Insoweit - hinsichtlich der Verpflichtungen, die in einem solchen Fall der Beschwerdebehörde obliegen - war der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluß vom 13. Januar 1955, ZMR 1955 S. 123 [BVerwG 27.01.1955 - BVerwG V B 248.54]) beizutreten im Gegensatz zu einer neuerdings im Schrifttum vertretenen Auffassung:.
  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

    Maßgebend ist nämlich bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage wie bei der Anfechtungsklage (vgl dazu BVerwGE 2, 55, 58 ff; BSGE 5, 246, 247; 14, 71, 76; 15, 127, 131 und 161, 168 sowie 43, 1, 5) die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt, in dem der angefochtene bzw später erledigte Verwaltungsakt erlassen worden ist (Meyer-Ladewig, § 131 RdNr 7).
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Allerdings hat die Widerspruchsbehörde Rechtsänderungen während des Widerspruchsverfahrens grundsätzlich zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 2, 55 [62 f.]).
  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Darauf habe die Anfechtungsgegnerin im Einspruchsbescheid bei Gebrauch ihres Ermessens im Rahmen des § 32 Abs. 1 Satz 1 BBG Rücksicht nehmen müssen (Hinweis auf BVerwGE 2, 55); die Bestätigung sei also auch aus dem weiteren Grunde rechtwidrig, daß der Kläger wegen mangelnder fachlicher Eignung am 9. September 1954 nicht mehr hätte entlassen werden können, wenn er seinem Anspruch gemäß inzwischen zum Lebenszeitbeamten ernannt worden wäre (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1957 - BVerwG II C 226.56 -).

    Die Entscheidung über den Einspruch ist allerdings nach der Sach- und Rechtslage zur Zeit dieser Entscheidung zu beurteilen (BVerwGE 2, 55 [62]).

    "Hat die Entlassungsbehörde die Entlassung vor der Verkündung des Schwerbeschädigtengesetzes ausgesprochen, hat der Beamte aber Einspruch eingelegt, und ist hierüber zur Zeit der Verkündung noch nicht entschieden, so wird es dem Zweck des Gesetzes entsprechen, daß die Entlassungsbehörde die im Gesetz bestimmten Stellen vor der Entscheidung über den Einspruch hört; denn erst mit dieser Entscheidung ist das Verwaltungsverfahren abgeschlossen, die Behörde hat der Einspruchsentscheidung die nunmehr bestehende Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen (vgl. BVerwGE 2, 55 [62 ff.]).".

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