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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1955 - 5 StR 493/55   

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https://dejure.org/1955,3437
BGH, 18.10.1955 - 5 StR 493/55 (https://dejure.org/1955,3437)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1955 - 5 StR 493/55 (https://dejure.org/1955,3437)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1955 - 5 StR 493/55 (https://dejure.org/1955,3437)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1934 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.02.1957 - 1 StR 446/56

    Rechtsmittel

    Da weitere tatsächliche Erörterungen nicht in Frage kommen, ist diese Folge vom Revisionsgericht gemäß § 354 Abs. 1 StPO selbst auszusprechen ( BGH 5 StR 493/55 vom 18. Oktober 1955 LM Nr. 4 zu § 17 StFG 1954).

    Er sowohl wie sein Verteidiger haben zwar nicht wörtlich diesen Antrag gestellt, wohl aber mit dem Verlangen des Freispruchs zu erkennen gegeben, daß sie mit einer Einstellung des Verfahrens nach dem Straffreiheitsgesetz 1954 nicht einverstanden sind (vgl BGH 5 StR 493/55 a.a.O.).

  • BGH, 29.11.1957 - 1 StR 397/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen zwei fahnenflüchtige Soldaten und Anordnung

    Bei dieser Sachlage ist zwar die Revision zulässig, denn der Angeklagte ist durch die Einstellung des Verfahrens anstelle des von ihm in erster Linie erstrebten Freispruchs beschwert (BGH 5 StR 493/55 vom 18.Oktober 1955, LM Nr. 4 zu § 17 StFG 1954); die Nachprüfung des Revisionsgerichts hat sich aber auf die Frage zu beschränken (vgl. oben A.I.), ob nach dem vom Tatrichter festgestellten Sachverhalt der Angeklagte freizusprechen ist; eine Aufhebung und Zurückverweisung auf die Revision des Angeklagten kommt dagegen in Ermangelung eines Fortsetzungsantrags nicht mehr in Frage (RGSt. 73, 65; BGH a.a.O.).
  • BGH, 05.06.1957 - 2 StR 200/57

    Rechtsmittel

    Bei einer Einstellung nach dem Straffreiheitsgesetz hat sich das Revisionsgericht zwar regelmäßig auf die Nachprüfung zu beschränken, ob eine strafbare Handlung schon aus Rechtsgründen nicht vorliegt und den Angeklagten dann entweder freizusprechen oder seine Revision zu verwerfen (vgl BGHSt 2, 216; BGH 5 StR 493/55 vom 18.10.1955 in LM Nr. 4 zu § 17 StrFrG 1954 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1955 - 3 StR 316/55   

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https://dejure.org/1955,1418
BGH, 27.10.1955 - 3 StR 316/55 (https://dejure.org/1955,1418)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1955 - 3 StR 316/55 (https://dejure.org/1955,1418)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1955 - 3 StR 316/55 (https://dejure.org/1955,1418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1934
  • NJW 1956, 1646 (Ls.)
  • MDR 1956, 51
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1955 - 3 StR 316/55
    Der Senat tritt daher der gegenteiligen Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (JZ 1952, 179), die nicht näher begründet ist, nicht bei.
  • RG, 09.01.1934 - 1 D 1470/33

    Ist § 357 StPO. auch anwendbar, wenn das Urteil wegen Fehlens einer

    Auszug aus BGH, 27.10.1955 - 3 StR 316/55
    Die Entscheidungen RGSt 68, 18; 71, 251und BGH 4 StR 521, 54 vom 2. Dezember 1954 stehen nicht entgegen.
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    Dies gilt auch für das Verfahrenshindernis der Verjährung (BGH, Beschluss vom 16. September 1971 - 1 StR 284/71, BGHSt 24, 208, 210 f. mwN; aA noch BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1955, 3 StR 316/55, NJW 1955, 1934 m. abl. Anm. Wilhelm NJW 1956, 1646; BGH, Beschluss vom 29. November 1994 - 3 StR 221/94, BGHR Presse-GBW § 24 Verjährung 1).
  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Es sieht sich daran aber durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 1955 - 3 StR 316/55 - (NJW 1955, 1934 Nr. 24) gehindert.

    Insbesondere ist es anerkannten Rechts, daß § 357 StPO auch Anwendung findet, wenn die Aufhebung des Urteils wegen eines Verfahrenshindernisses wie der Verjährung erfolgt (BGHSt 12, 335, 340 [BGH 23.01.1959 - 4 StR 428/58]; BGH NJW 1955, 1934; BGH, Urteile vom 4. März 1960 - 4 StR 14/60 - und vom 23. August 1961 - 2 StR 332/61).

    Die bereits gesicherte Annahme, daß über den bloßen Wortlaut des § 357 StPO ("Aufhebung des Urteils") hinaus auch eine das Verfahren einstellende Entscheidung (jedenfalls in der Form eines Revisionsurteils) zu einer Revisionserstreckung auf einen anderen Mitangeklagten führen kann, wird im wesentlichen damit begründet, daß durch die Einstellung des Verfahrens das angefochtene Urteil - wie bei der Aufhebung - in entsprechendem Umfang gegenstandslos wird (BGH NJW 1955, 1934).

  • BGH, 27.11.2019 - 2 StR 609/18

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten (fehlgeschlagener Versuch;

    Als Ausnahmevorschrift ist § 357 StPO eng auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1955 - 3 StR 316/55, NJW 1955, 1934, 1935; LR/Franke, StPO 26. Aufl. § 357 Rn. 3; SK-StPO/Wohlers, 5. Aufl., § 357 Rn. 4).
  • BDH, 01.04.1965 - I D 55/63

    Rechtsmittel

    Daß die SED die freiheitliche demokratische Grundordnung in dem Sinne, wie sie das Bundespersonalgesetz und das Berliner Landesbeamtengesetz verstehen, bekämpft und sich ihre Beseitigung in den Gebieten Deutschlands zum Ziel gesetzt hat, in denen diese Grundordnung gilt, bedarf keiner näheren Darlegung (vgl. BGH in MDR 1956, 51 und NJW 1959, 156; OVG Berlin JR 1956, 33; Bay. VGH NJW 1956, 767; LVG Khld.-Pfalz DVBl. 1952, 596).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1955 - 3 StR 294/55   

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https://dejure.org/1955,3294
BGH, 20.10.1955 - 3 StR 294/55 (https://dejure.org/1955,3294)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1955 - 3 StR 294/55 (https://dejure.org/1955,3294)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1955 - 3 StR 294/55 (https://dejure.org/1955,3294)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1934
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85

    Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers

    für den Haushaltsvorstand gegenüber einem Schulmädchen (BGH LM § 174 Ziff. 1 StGB Nr. 1), für den Begleiter einer Minderjährigen auf der Fahrt zur neuen Arbeitsstelle (BGH NJW 1955, 1934), bei einem Jugendherbergsvater (BGH NJW 1957, 1201), beim Trainer der Schülermannschaft eines Fußballvereins (BGHSt 17, 191 [BGH 03.04.1962 - 5 StR 74/62]).
  • BGH, 04.08.1961 - 4 StR 201/61

    Rechtsmittel

    Daß es nicht erheblich ist, für welche Zeitdauer der Minderjährige zur Aufsicht oder Betreuung anvertraut ist, hat bereits das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zutreffend dargelegt (BGH NJW 1955, 1934 Nr. 23).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs - Anforderungen

    Zutreffend läßt es sich - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend in seiner Rechtsmeinung weder dadurch beirren, daß die Mädchen sich nicht durch ihre Eltern oder sonst erziehungsberechtigte Personen, sondern selbst zu den Vorträgen oder Tagungen angemeldet hatten (BGHSt 1, 292; BGH Urt. vom 20. Juli 1960 - 2 StR 295/60 - und vom 29. Mai 1959 - 4 StR 88/59 -), die Anmeldung sie nicht zur Teilnahme verpflichtete (BGH LM § 175 a Ziff. 2 Nr. 1; BGHSt 17, 191, 193) [BGH 03.04.1962 - 5 StR 74/62] und die Unterweisungen nur einzelne Wissens- und Ausbildungszweige betrafen (BGHSt 4, 212), noch auch durch die kurze Dauer der Tagungen (BGH NJW 1955, 1934 Nr. 23) noch ferner dadurch, daß der Angeklagte - im Falle Vollkommer - als Gastlehrer nur neben dem Leiter der Veranstaltung tätig war (BGHSt 13, 352, 355) [BGH 24.11.1959 - 5 StR 518/59].
  • BGH, 14.05.1958 - 2 StR 191/58

    Rechtsmittel

    Daß dieses Verhältnis nur kurze Zeit für die Dauer der Reise nach Frankfurt bestand, steht nicht entgegen (BGH NJW 1955, 1934 = LM zu § 174 Ziff. 1 StGB Nr. 19).
  • BGH, 10.07.1959 - 4 StR 219/59

    Rechtsmittel

    Dabei kann es von Bedeutung sein, ob sich der Angeklagte der in ihrer geistigen Entwicklung zurückgebliebenen Hausgenossin eben wegen ihrer Unselbständigkeit aus eigenem Entschluß angenommen hat und dadurch mit ihr in eine nähere Beziehung gekommen ist, als sie sich sonst aus dem Verhältnis des Arbeitgebers zur Hausgehilfin ergibt (vgl. BGHSt 1, 55; 1, 292; NJW 1955, 1237 Nr. 15; 1955, 1934 Nr. 23).
  • BGH, 04.03.1959 - 2 StR 22/59

    Rechtsmittel

    In dieser Darlegung des Gerichts zeigt sich kein Rechtsfehler, Denn das Anvertrautsein zur Aufsicht oder Betreuung erfordert keine längere Zeit und konnte nach der Sachlage für das Verbringen des Mädchens mit dem Moped über Land an einen anderen Ort als gegeben angesehen werden (vgl. BGH NJW 1955, 1934).
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