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   BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54   

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BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54 (https://dejure.org/1954,1030)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1954 - IV ZR 98/54 (https://dejure.org/1954,1030)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54 (https://dejure.org/1954,1030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 20
  • MDR 1955, 92
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 10.12.1881 - I 619/81

    Beweiskraft von Handelsbüchern

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
    Auch jetzt kann er den Büchern für sich allein, also lediglich deshalb, weil der Kaufmann die betreffenden Eintragungen gemacht hat, Beweiskraft beilegen, doch hat er jeweils zu würdigen, welches Maß an Beweiskraft den Büchern im konkreten Falle zukommt, und dabei können andere Umstände zur Minderung oder Stärkung der Beweiskraft in Betracht kommen (RGZ 6, 345 [347]; vgl. auch RG Bolze 8 Nr. 939).
  • RG, 09.11.1905 - VI 49/05

    1. Wird durch ein von den Erben abgegebenes Schuldanerkenntnis eine

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
    Wenn etwa durch den Vertrag vom 11. Juni 1949 neben der bestehenden Darlehensschuld eine selbständige abstrakte Verpflichtung des Ehemannes begründet werden sollte (§ 781 BGB) und die Vertragspartner darüber einig waren, dass der Darlehensschuldner an sich zu der Übernahme einer derartigen selbständigen Schuld nicht verpflichtet war, so lag auch darin kein unentgeltliches Rechtsgeschäft, das der Form des § 518 Abs. 1 BGB bedurft hätte (RGZ 62, 38 [45]; Jaeger § 32 Anm. 4; Mentzel § 32 Anm. 4).
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
    Dies stellte vielmehr eine unzulässige Vorauswürdigung des Beweisergebnisses dar (RG Warn 1938 Nr. 92 [219]; BGH NJW 1951, 481 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50] [482]).
  • BGH, 04.06.1951 - IV ZR 14/50

    Auseinandersetzung unter Ehegatten

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
    Sollte jedoch der Vertrag vom 11. Juni 1949 unwirksam sein, so würde es sich fragen, ob die Darlehensschuld unmittelbar nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG im Verhältnis 1 : 1 umgestellt war (vgl. BGHZ 2, 270; BGH LM § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG Nr. 11, 22; andererseits BGH NJW 1952, 62 [63]).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
    Dann aber muss es immerhin als möglich bezeichnet werden, dass die Aussage des Zeugen S. in Verbindung mit den sonstigen Beweisergebnissen zu einer anderen Beurteilung dieser Zeugenaussagen und des gesamten Sachverhalts hätte Anlass geben können, sei es auch zunächst nur, dass sie den Kläger veranlasst hätte, die unmittelbare Vernehmung der Zeugen R. und Dr. H. vor dem Prozessgericht zu beantragen, wozu er trotz seines Einverständnisses mit der Verwertung der Niederschriften aus dem anderen Rechtsstreit berechtigt gewesen wäre (BGHZ 7, 116 [122]), und dass sich dann für das Berufungsgericht ein anderes Bild ergeben hätte.
  • BGH, 20.05.1954 - IV ZR 17/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
    Der erkennende Senat hat allerdings in einem Urteil vom 20. Mai 1954 - IV ZR 17/54 - ein Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Celle bestätigt, in dem es gleichfalls im Tatbestand hieß, die Aussagen seien, soweit sie für die Entscheidung von Bedeutung seien, in den Urteilsgründen wiedergegeben.
  • RG, 09.07.1912 - VII 200/12

    Eheliches Güterrecht

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
    Das Reichsgericht hat ausgesprochen, dass diese Vermutung ganz allgemein und uneingeschränkt zugunsten der Gläubiger des Mannes gilt (RGZ 80, 62 [63]) und zugunsten des Konkursverwalters auch dann wirkt, wenn es sich darum handelt, ob er einen vom Gemeinschuldner mit seiner Ehefrau abgeschlossenen Vertrag als entgeltlichen Vertrag und eine Leistung des Gemeinschuldners an seine Frau als entgeltliche anerkennen muss (RGZ 120, 107 [109, 110]; ebenso Jaeger § 32 Anm. 16; Mentzel § 32 Anm. 13).
  • RG, 03.02.1928 - VII 495/27

    Vermutung des Eigentums.

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
    Das Reichsgericht hat ausgesprochen, dass diese Vermutung ganz allgemein und uneingeschränkt zugunsten der Gläubiger des Mannes gilt (RGZ 80, 62 [63]) und zugunsten des Konkursverwalters auch dann wirkt, wenn es sich darum handelt, ob er einen vom Gemeinschuldner mit seiner Ehefrau abgeschlossenen Vertrag als entgeltlichen Vertrag und eine Leistung des Gemeinschuldners an seine Frau als entgeltliche anerkennen muss (RGZ 120, 107 [109, 110]; ebenso Jaeger § 32 Anm. 16; Mentzel § 32 Anm. 13).
  • RG, 22.11.1934 - VI 288/34

    1. Ist der Inhalt der Aussage eines vor dem Berufungsgericht vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
    Es war dann aber erforderlich, sie gemäss § 313 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 ZPO im Urteil wiederzugeben, und zwar derart, dass klar zwischen ihnen und ihrer Würdigung unterschieden wurde und ihr gesamter Inhalt, soweit er irgendwie für die Entscheidung von Bedeutung sein konnte, ohne weiteres erkennbar war (RGZ 145, 390 [392, 393], 151, 239 [250]; OGHZ 1, 168 [169]).
  • BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 204/82

    Rechtsfolgen eines Zwischenurteils über den Grund in der Berufungsinstanz

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß die Darlegungs- und Beweislast für die Unentgeltlichkeit beim Kläger liegt (zu § 32 KO BGH, Urteil vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54 = LM BGB § 1362 Nr. 2 = WM 1955, 156 unter III 2; Jaeger a.a.O. § 3 Anm. 61).
  • BGH, 11.11.1954 - IV ZR 64/54

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat sich zu den damit in Zusammenhang stehenden Fragen ausführlich in einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54 - geäussert.
  • BGH, 18.09.1986 - I ZR 179/84

    "Aussageprotokollierung"; Anforderungen an den Tatbestand im Berufungsurteil;

    Allerdings sieht die Rechtsprechung eine Ersetzung der Protokollierung von Zeugenaussagen durch deren Wiedergabe im Urteil unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig an, nämlich dann, wenn bei der Wiedergabe klar zwischen dem Inhalt und der Würdigung der Aussagen unterschieden wird und wenn der gesamte Inhalt der Aussagen, soweit er irgendwie für die Entscheidung von Bedeutung sein kann, ohne weiteres erkennbar ist (RGZ 151, 239, 250; BGH, Urt. v. 30.9.1954 - IV ZR 98/54, LM BGB § 1362 Nr. 2; BGHZ 40, 84, 86).
  • OLG Celle, 07.03.2013 - 13 U 112/12

    Gläubigerbenachteiligung durch Übertragung von Wertpapieren vom

    Nach seinem Zweck, den Beweisnotstand der Gläubiger eines Ehegatten im Rahmen der Vollstreckung zu beseitigen, gilt die Norm auch im Fall der Gläubiger- oder Insolvenzanfechtung zu Gunsten des Anfechtungsgläubigers (vgl. MünchKomm-BGB/ Weber-Monecke, aaO Rn. 20, MünchKomm-AnfG/Kirchhof, § 1 Rn. 182; Staudinger/ Voppel, BGB, Neub. 2012, § 1362 Rn. 76; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54, NJW 1955, 20).
  • BGH, 04.12.1956 - VI ZR 161/55

    Schutzgesetz

    Unterblieb die Protokollierung, so war es aber, wie die Revision mit Recht geltend macht, nach § 313 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderlich, die Aussage im Urteil wiederzugeben, und zwar derart, daß klar zwischen ihr und ihrer Würdigung unterschieden wurde und der gesamte Inhalt der Aussage, soweit er für die Entscheidung von Bedeutung sein konnte, ohne weiteres erkennbar war (Urteil BGH vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54 - IM ZPO § 161 Nr. 3; RGZ 145, 390 [392, 393]; 151, 239 [250]; OGHZ 1, 168 [169]).
  • OLG Koblenz, 12.04.2002 - 10 U 1122/00

    Zum Nachrücken von Forderungen in § 5 Nr. 2 BB-Mantelvertrag

    Sie liefern allerdings keinen Beweis des ersten Anscheins in dem Sinne, dass zur Erschütterung ihrer Glaubwürdigkeit bestimmte widersprechende Tatsachen bewiesen werden müssten (vgl. BGH, MDR 1955, 92/93; Baumbach-Duden-Hopt, HGB, 30. Auflage, § 238 Rdn. 3).
  • LG Bonn, 11.12.2020 - 1 O 194/19

    Bar-Pachtzahlungen in den Handelsbüchern ausgewiesen: Dann wurden sie auch

    überwiegender Ansicht kein Anscheinsbeweis für die inhaltliche Richtigkeit der Handelsbücher als Privaturkunde (§ 416 ZPO) folgt (so OLG Hamm NJW 1987, 964, 965 für Sparbuch-Kontoblätter unter Bezugnahme auf BGH MDR 1955, 92, 93 m.w.N.), so spricht doch zunächst eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der dort vorgenommenen Einträge (vgl. Merkt in Baumbach/Hopt, HGB, 39.Aufl. 2020, § 238 Rd.3 m.w.N.).
  • BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53

    Rechtsmittel

    Auch die Ausführungen von Sachverständigen müssen in der Sitzungsniederschrift oder im Urteil wiedergegeben werden, und das Urteil muß erkennen lassen, inwieweit das Gericht den Ausführungen beigetreten ist (Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1953 - I ZR 219/52 - und des IV. Senats vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54 -).
  • BGH, 02.12.1954 - IV ZR 142/54

    Rechtsmittel

    Es mußte jedoch, wenn es von dieser Möglichkeit Gebrauch machte, nach feststehender Rechtsprechung den Inhalt der Aussagen gemäß § 313 Abs. 1 Nr. 3 ZPO in das Urteil aufnehmen und zwar zweckmäßig im Tatbestand (RG 145, 390 [392]; OGHZ 1, 168 [169]; vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 30.9.1954 - IV ZR 98/54).
  • BGH, 03.12.1957 - VIII ZR 430/56

    Rechtsmittel

    Die Revision geht allerdings zutreffend davon aus, daß der Käufer Schleidt - laut Protokoll des Berufungsgerichts vom 2. Oktober 1956 GA 237 - vor dem Senat vernommen worden ist und daß der Inhalt seiner Aussage, weil von ihrer Feststellung im Protokoll nach § 161 ZPO abgesehen ist, im Urteil wiedergegeben werden mußte (BGH Urt. vom 30. September 1954, IV ZR 98/54 MDR 1955, 92, LM BGB § 1362 Nr. 2).
  • BGH, 17.10.1956 - IV ZR 100/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.04.1956 - VI ZR 287/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.01.1957 - V ZR 82/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1956 - VI ZR 39/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.03.1956 - IV ZR 307/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.11.1954 - V ZR 42/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 120/63
  • BGH, 05.05.1956 - IV ZR 355/55

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1954 - VI ZR 156/53   

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BGH, 27.10.1954 - VI ZR 156/53 (https://dejure.org/1954,271)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1954 - VI ZR 156/53 (https://dejure.org/1954,271)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1954 - VI ZR 156/53 (https://dejure.org/1954,271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 15, 133
  • NJW 1955, 20
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus BGH, 27.10.1954 - VI ZR 156/53
    Wenn die Revision geltend macht, daß es ein Akt der Staatshoheit sei, über die Gestaltung eines Bahnübergangs zu entscheiden, und daß daher die Gerichte nicht befugt seien zu prüfen, ob ein Bahnübergang verkehrsreich und in weiterem Maße zu sichern gewesen sei, als es der im Planfeststellungsverfahren getroffenen Bestimmung entsprochen habe, so ist demgegenüber an den Grundsätzen festzuhalten, die der erkennende Senat in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts in seinem Urteil vom 21. November 1953 (BGHZ 11, 175 [178 ff]) ausgesprochen hat.
  • BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1954 - VI ZR 156/53
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. April 1954 (NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304) ausgeführt hat, wäre es nach dieser Auffassung rechtlich nicht möglich, Ansprüche beider Beteiligten dem Grunde nach - wenn auch mit Einschränkung - für gerechtfertigt zu erklären, da nur für einen von ihnen ein Ausgleichungsanspruch gegen den anderen in Betracht käme.
  • RG, 24.01.1918 - VI 397/17

    Verhältnis des Ausgleichs zwischen Gesamtschuldnern nach § 426 Abs. 1 Satz 2 des

    Auszug aus BGH, 27.10.1954 - VI ZR 156/53
    Das Reichsgericht hat die von ihm vertretene Auffassung darauf gegründet, daß zwischen den beteiligten Fahrzeughaltern durch die beiderseitige Verursachung des Unfalls bei einem Schaden, der ihnen selbst erwachsen ist, ebenso ein Gemeinschaftsverhältnis entstehe, wie dies nach § 426 BGB der Fall ist, wenn ein Dritter Schaden erleidet, für den die mehreren Fahrzeughalter gesamtschuldnerisch haften (RG HRR 1935, Nr. 1159; RGZ 92, 143 [153]; 140, 415 [419]).
  • RG, 26.08.1935 - VI 91/35

    1. Nach welchen Gesichtspunkten ist der Begriff des verkehrsreichen

    Auszug aus BGH, 27.10.1954 - VI ZR 156/53
    Das Berufungsgericht ist indessen zutreffend davon ausgegangen, daß als verkehrsreich ein Übergang dann zu gelten hat, wenn der Verkehr auf ihm häufiger so stark ist, daß der Wegebenutzer der Beobachtung der Bahnstrecke keine hinreichende Aufmerksamkeit mehr zuwenden kann (RGZ 148, 303 [309]; RG JW 1937, 1776).
  • RG, 16.03.1933 - VI 19/33

    1. Haftet der Staat aus einem Unfall beim Betrieb eines von einem Polizeibeamten

    Auszug aus BGH, 27.10.1954 - VI ZR 156/53
    Das Reichsgericht hat die von ihm vertretene Auffassung darauf gegründet, daß zwischen den beteiligten Fahrzeughaltern durch die beiderseitige Verursachung des Unfalls bei einem Schaden, der ihnen selbst erwachsen ist, ebenso ein Gemeinschaftsverhältnis entstehe, wie dies nach § 426 BGB der Fall ist, wenn ein Dritter Schaden erleidet, für den die mehreren Fahrzeughalter gesamtschuldnerisch haften (RG HRR 1935, Nr. 1159; RGZ 92, 143 [153]; 140, 415 [419]).
  • RG, 01.04.1939 - VI 179/38

    Kann der Halter eines Kraftfahrzeugs einen Ausgleichungsanspruch, den er

    Auszug aus BGH, 27.10.1954 - VI ZR 156/53
    Im Gegensatz hierzu hat das Reichsgericht in einem solchen Falle, wenn bei einem Unfall mehrere Kraftfahrzeuge beteiligt und beide Fahrzeughalter für den verursachten Schaden haftbar sind, die Auffassung vertreten, daß für die nach § 17 Abs. 1 Satz 2 KrfzG (jetzt StVG) vorzunehmende Ausgleichung des Schadens, der beiden entstanden ist, zunächst der Schaden in seiner Gesamtheit zu errechnen und dann erst festzustellen sei, wer von ihnen dem anderen einen Unterschiedsbetrag zu zahlen habe (RG HRR 1935 Nr. 1159; RGZ 160, 148 [151/152]).
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 95/58

    Motorradunfall - § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unanwendbar bei selbständigen

    (Vergl. auch BGHZ 15, 133, [135]).
  • BGH, 18.10.1957 - VI ZR 209/56
    Dabei ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß ein Übergang dann als verkehrsreich zu gelten hat, wenn der Verkehr auf ihm häufig so stark ist, daß der Wegebenutzer die Bahnstrecke nicht mehr mit hinreichender Aufmerksamkeit beobachten kann (Urteil des BGH vom 27. Oktober 1954 - VI ZR 156/53 - insoweit nicht in BGHZ 15, 133, jedoch in VRS 8, 30 Nr. 12 und VersR 1955, 25 abgedruckt).

    Daß bei der Beurteilung der Frage, ob ein Übergang verkehrsreich ist, unter den örtlichen Verhältnissen auch die Sichtverhältnisse zu berücksichtigen sind (siehe das schon angeführte Urteil des BGH vom 27. Oktober 1954 a.a.O.), hat das Berufungsgericht entgegen der Meinung der Revision nicht verkannt.

  • BGH, 29.06.1959 - II ZR 3/58

    Rechtsmittel

    Auch ist ebenso wie bei der Berechnung der Schadensersatzpflicht der beklagten schuldigen Schiffsführer von dem Schaden auszugehen, den das einzelne Schiff erlitten hat, nicht etwa ist der Gesamtschaden für alle Schiffe festzustellen und nur der an die einzelnen Schiffseigner zu zahlende Unterschiedsbetrag zu berechnen (vgl. auch BGHZ 15, 133 [BGH 27.10.1954 - VI ZR 156/53] zu § 17 StVG).
  • BGH, 29.04.1985 - II ZR 146/84

    Aufrechnung mit Forderungen aus dem Schiffskasko nach Zusammenstoß von

    Danach ist in Fällen der vorliegenden Art jeweils »von dem Schaden auszugehen, den das einzelne Schiff erlitten hat, nicht etwa ist der Gesamtschaden für alle Schiffe festzustellen und nur der an die einzelnen Schiffseigner zu zahlende Unterschiedsbetrag zu berechnen« (Senatsurt. v. 29. Juni 1959 - II ZR 3/58, LM RheinschiffahrtspolizeiVO v. 24.12.1954 Nr. 3 = VersR 1959, 608, 612; vgl. auch BGHZ 15, 133, 134 [BGH 27.10.1954 - VI ZR 156/53]/135).
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 153/54

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Diesen bereits vom Reichsgericht ausgesprochenen Grundsätzen hat sich auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (RG 132, 301 ff; BGHSt 2, 71 ff; BGHZ 9, 291 ff; 10, 130 ff [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51]; 15, 135 ff [BGH 27.10.1954 - VI ZR 156/53]).
  • BGH, 05.11.1957 - VI ZR 248/56
    Auf den, im übrigen ganz geringen Schaden des Beklagten kommt es nicht an; denn bei einem durch mehrere Kraftfahrzeuge verursachten Unfall stehen die Ansprüche der beteiligten Halter einander selbständig gegenüber, wie der erkennende Senat in Abweichung von der Auffassung des Reichsgerichts entschieden hat (BGHZ 15, 133).
  • BGH, 12.05.1956 - IV ZR 86/55

    Ordnungsmäßige Besetzung des Gerichts

    Der Bundesgerichtshof hat übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt ausgesprochen, daß der Vorsitzende einen richtungsweisenden Einfluß auf die Rechtsprechung seines Senats auszuüben hat (BGHZ 9, 291; 10, 130 [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51]; 15, 135 [BGH 27.10.1954 - VI ZR 156/53]; 16, 254 [BGH 09.02.1955 - V BLw 71/54]; BGHSt 2, 71).
  • BGH, 24.02.1959 - VI ZR 66/58

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in BGHZ 15, 133 ausgeführt hat, stehen sich die wechselseitigen Ansprüche der von einem Unfall betroffenen Kraftfahrzeughalter (und wie zu ergänzen ist: Kraftfahrzeugführer) auf Erstattung des ihnen entstandenen Schadens selbständig gegenüber, so daß es sich nur fragen kann, ob die von den Beklagten hilfsweise erklärte Aufrechnung mit ihren Schadensersatzansprüchen gegen den Kläger zur Tilgung der Klageansprüche geführt hat.
  • BGH, 23.06.1964 - VI ZR 99/63

    Begriff des verkehrsreichen Bahnübergangs; Haftungsverteilung bei Zusammenstoß

    Als verkehrsreich gilt, wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist, ein Übergang, wenn der Verkehr auf ihm häufig so stark ist, daß der Wegebenutzer seine Aufmerksamkeit so sehr auf andere Straßenbenutzer richten muß, daß ihm für die Beobachtung des Eisenbahnverkehrs keine Zeit mehr bleibt (BGH Urt. vom 27. Oktober 1954 - VI ZR 156/53 - VRS 8, 30 = VersR 1955, 25; BGH Urt. vom 8. Juni 1956 - VI ZR 102/55 - VersR 1956, 656).
  • BGH, 13.04.1956 - VI ZR 351/54

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegen kommender Fahrzeuge

    Bei dem wechselseitigen Verlangen nach Leistung von Schadensersatz handelt es sich um selbständige einander gegenüberstehende Ansprüche (BGHZ 15, 133).
  • BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 257/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.1956 - IV ZR 231/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1956 - VI ZR 297/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1958 - III ZR 70/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.06.1955 - 1 StR 216/55

    Rechtsmittel

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