Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.12.1954

Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1954 - I ZR 78/53   

Eingezogener LKW

Drittschadensliquidation, Obhut über Sachen Dritter

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 15, 224
  • NJW 1955, 257



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61  

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auf diese Entscheidung stützt sich auch der Bundesgerichtshof in dem Urteil BGHZ 15, 224, 227. In dem dort entschiedenen Fall verschuldete ein Spediteur, der einen Fuhrunternehmer mit einem Transport beauftragt hatte, dass die sowjetzonale Verwaltung einen Lastkraftwagen einzog, der der Ehefrau des Fuhrunternehmers gehörte.

    Zur Begründung verweist der Bundesgerichtshof auf die Entscheidungen RGZ 93, 39 und BGHZ 15, 224.

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93  

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Daß der RdK damit letztlich auch die Interessen des Eigentümers wahrte, verschafft diesem noch keinen unmittelbaren Anspruch gegen die LPG , andererseits aber auch dem RdK keinen Anspruch auf Liquidation des dem Eigentümer entstandenen Schadens (vgl. BGHZ 15, 224, 228; 25, 250, 259; 40, 91, 101).
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66  

    Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Das gilt - von den seltenen Fällen einer » Gefahrentlastung« abgesehen (BGHZ 40, 91,100) - dann, wenn der Gläubiger für Rechnung des Dritten kontrahiert hatte (BGHZ 25, 250,258) oder wenn die Sache, deren Obhut der Schuldner versprochen hatte, nicht dem Gläubiger, sondern dem Dritten gehörte (BGHZ 15, 224).
mehr

Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 16, 12
  • NJW 1955, 257



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)  

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84  

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    a) ein solcher Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen durch eine Geschäftsführung ohne Auftrag scheitert allerdings nicht schon daran, daß die Kläger den für die Annahme einer solchen Geschäftsführung erforderlichen Willen, mit der Beseitigung des Öls auch ein Geschäft der Beklagten zu führen (BGHZ 16, 12, 13; 30, 162, 167; 40, 28, 30), nicht gehabt oder nicht hinreichend zum Ausdruck gebracht hätten.

    Dieses Zusammentreffen schließt einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen nach § 683 BGB nicht in jedem Falle aus (vgl. BGHZ 16, 12, 16; 54, 157, 160; st. Rspr.; MünchKomm/Seidler 2. Aufl. § 677 Rn. 8; Steffen BGB -RGRK 12. Aufl. § 677 Rn. 10).

    Es kommt vielmehr, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine gegenständliche Abgrenzung der Aufwendungen (vgl. dazu RGZ 149, 205, 209) nicht möglich ist, eine Verteilung der Kosten nach dem Maß der Verantwortlichkeit (BGHZ 16, 12, 16 f.) und dem Gewicht der Interessen der Beteiligten in Betracht.

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98  

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; Senatsurteil vom 2. April 1998 - III ZR 251/96 - WM 1998, 1356, 1358).
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01  

    Werkvertrag - Haftung des Mitbegünstigten bei Insolvenz des Auftraggebers?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109; BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nur voraus, daß der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt.
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht