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   BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54   

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BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54 (https://dejure.org/1954,714)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1954 - 2 StR 471/54 (https://dejure.org/1954,714)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1954 - 2 StR 471/54 (https://dejure.org/1954,714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 350
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.04.1951 - 3 StR 165/51

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Täterschaft und Anstiftung beim

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54
    Ist nach Ausschöpfung aller Erkenntnismittel eine eindeutige Feststellung nicht möglich, hat das Gericht aber die Überzeugung gewonnen, der Angeklagte könne nur entweder die Sache gestohlen oder sich als Hehler mit ihr befasst haben, so ist eine Wahlfeststellung zulässig und geboten (RGSt 68, 257; OGHSt 2, 89; BGHSt 1, 127; 302; 5 StR 722/53 vom 23.2.1954).
  • BGH, 23.02.1954 - 5 StR 722/53
    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54
    Ist nach Ausschöpfung aller Erkenntnismittel eine eindeutige Feststellung nicht möglich, hat das Gericht aber die Überzeugung gewonnen, der Angeklagte könne nur entweder die Sache gestohlen oder sich als Hehler mit ihr befasst haben, so ist eine Wahlfeststellung zulässig und geboten (RGSt 68, 257; OGHSt 2, 89; BGHSt 1, 127; 302; 5 StR 722/53 vom 23.2.1954).
  • RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus §

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54
    Ist nach Ausschöpfung aller Erkenntnismittel eine eindeutige Feststellung nicht möglich, hat das Gericht aber die Überzeugung gewonnen, der Angeklagte könne nur entweder die Sache gestohlen oder sich als Hehler mit ihr befasst haben, so ist eine Wahlfeststellung zulässig und geboten (RGSt 68, 257; OGHSt 2, 89; BGHSt 1, 127; 302; 5 StR 722/53 vom 23.2.1954).
  • BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (BGHSt 2, 146).
  • RG, 22.12.1920 - IV 1480/20

    Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54
    Diesen Gesetzeswortlaut hat das Reichsgericht seit dem Urteil vom 22. Dezember 1920 (RGSt 55, 204) in ständiger Rechtsprechung als eine Beweisregel aufgefasst, kraft deren es so angesehen werden soll, als ob dem Täter die Überzeugung von der strafbaren Herkunft tatsächlich nachgewiesen worden sei, wenn der Richter Umstände feststellt, die dem Täter diese Überzeugung aufdrängen mussten.
  • RG, 20.12.1881 - 2967/81

    Gehört zur Vollendung des durch den §. 259 St.G.B.'s vorgesehenen Vergehens, daß

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54
    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 5, 241; 56, 191).
  • RG, 17.02.1930 - III 1310/29

    Kann das Verhalten des Hehlers nach der Tat als ein Beweisanzeichen dafür

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54
    "Umstände" im Sinne des § 259 StGB können ferner nur solche Tatsachen sein, die von aussen her auf die Überzeugung des Täters einwirken können, nicht aber dessen eigene Handlungen (RGSt 64, 4; BGH NJW 1953, 552).
  • RG, 18.10.1921 - 882/21

    Erfordert das "Mitwirken zum Absatz" im Sinn des § 259 StGB. das Bewirken eines

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54
    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 5, 241; 56, 191).
  • BGH, 14.05.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei; Merkmal des "Absetzens" (beabsichtige Aufgabe der Rechtsprechung zum

    An dieser Rechtsprechung hielt der Bundesgerichtshof - trotz der mit Wirkung vom 15. Juni 1943 erfolgten Einführung der Versuchsstrafbarkeit - fest (BGH, Urteile vom 24. Januar 1952 - 3 StR 927/51, BGHSt 2, 135, 136 f. - und vom 7. Dezember 1954 - 2 StR 471/54, NJW 1955, 350, 351).
  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch

    An dieser Rechtsprechung hielt der Bundesgerichtshof - trotz der mit Wirkung vom 15. Juni 1943 erfolgten Einführung der Versuchsstrafbarkeit - fest (BGH, Urteile vom 24. Januar 1952 - 3 StR 927/51, BGHSt 2, 135, 136 und vom 7. Dezember 1954 - 2 StR 471/54, NJW 1955, 350, 351).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Unter dem Merkmal "Mitwirken zum Absatz" der alten Gesetzesfassung haben in ständiger Rechtsprechung das Reichsgericht (zuletzt RGSt 56, 191, 192; vgl. auch bei Fezer NJW 1975, 1982) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (NJW 1955, 350, 351; BGHSt 22, 206, 207) jede vorbereitende, ausführende oder auch nur helfende Tätigkeit zum Zwecke des Absatzes verstanden ohne Rücksicht darauf, ob der Absatz tatsächlich gelungen ist oder nicht.

    Der Bundesgerichtshof hat an ihr auch festgehalten, nachdem die StrafrechtsangleichungsVO vom 29. Mai 1943 auch den Versuch der Hehlerei unter Strafe gestellt, den Wortlaut des Absatzes 1 des § 259 StGB indessen nicht geändert hat (vgl. NJW 1955, 350, 353; zur Gegenmeinung vgl. u.a. Schönke/Schröder a.a.O.; Stree GA 1961, 33, 43).

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Es genügte vielmehr jede Handlung, die geeignet war, dem Vortäter bei seinen Bemühungen zum Absatz zu helfen, vorausgesetzt, daß sie im Einvernehmen mit ihm vorgenommen wurde (vgl. Dreher, StGB, 34. Aufl. § 259 Anm. 3 B c; Ruß in LK, 9. Aufl. § 259 Rdn. 21 mit weiteren Nachweisen; RGSt 5, 241 f. 56, 191 f; BGH NJW 1955, 350, 351; BGHSt 22, 206, 207).

    Daß die Auslegung, nach der das Helfen - mit oder ohne Absatzerfolg - als vollendete Hehlerei strafbar sein soll, sprachlich zwanglos möglich ist, wird auch daraus deutlich, daß Schrifttum und Rechtsprechung bislang die der alten Fassung zugrunde liegenden Begehungsform "zum Absatz mitwirken" als "Absatzhilfe" bezeichneten, und zwar unterschiedslos, gleich ob für die vollendete Tat ein erfolgreicher Absatz für erforderlich gehalten wurde oder nicht (BGHSt 9, 137, 139; BGH NJW 1955, 350, 351; Dreher, StGB, 34. Aufl. § 259 Anm. 3 B c; Ruß in LK 9. Aufl. § 259 Rdn. 20; Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 4. Aufl. S. 357; Schönke/Schröder, StGB, 17. Aufl. § 259 Rdn. 41; Stree GA 1961, S. 33, 34).

  • BGH, 12.06.1956 - 5 StR 40/56

    Rechtsmittel

    Der Hehler muß dabei im Einverständnis mit diesem anderen mitwirken (vgl BGH NJW 1955, 350 15; RGSt 44, 249 [250]).

    Daß der Absatz tatsächlich erfolgt, setzt der Begriff des Mitwirkens zum Absatz nicht voraus (vgl. BGH NJW 1955, 350 15; RGSt 56, 191).

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 282/70

    Annahme eigener Verfügungsgewalt im Rahmen einer Hehlerei - Verwirklichung des

    Hierzu genügt jede vorbereitende, ausführende oder nur helfende Tätigkeit (BGH NJW 1955, 350 Nr. 15), nicht allerdings die bloße Aufbewahrung (BGH, Urteil vom 7. Juli 1959 - 5 StR 198/59) oder eine den Absatz nur unwesentlich fördernde Handlung wie etwa das Abschreiben einer Liste der gestohlenen Sachen (BGH, Urteil vom 24. Juli 1963 - 2 StR 220/63).

    Ebenso ist es zur Vollendung des Vergehens gegen § 259 StGB nicht erforderlich, daß beim Mitwirken zum Absatz die Sache in die Hand des Erwerbers gelangt ist (vgl. BGH NJW 1955, 350 Nr. 15; BGHSt 22, 206, 207) [BGH 16.07.1968 - 1 StR 25/68].

  • BGH, 01.03.1956 - 4 StR 193/55
    An späterer Stelle der Urteilsgründe (S. 105 UA) spricht die Strafkammer von einem dringenden Verdacht des Angeklagten, der jedoch nicht ausreichen würde (BGH NJW 1955, 350 Nr. 15).
  • BGH, 27.03.1958 - 4 StR 5/58

    Rechtsmittel

    An diesen Grundsätzen hat sich dadurch nichts geändert, daß die StrafRAnglVO vom 29. Mai 1943 auch den Versuch der Hehlerei für strafbar erklärt hat (BGH NJW 1955, 350, 351 [BGH 07.12.1954 - 2 StR 471/54] Nr. 15 am Ende).
  • BGH, 07.11.1972 - 5 StR 576/72

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Verfahrensrechtlich

    Deren Anwendung setzt voraus, daß Umstände, die zeitlich vor der Tat liegen und nicht in eigenen Handlungen des Täters bestehen, ihm von außen her die Überzeugung von der strafbaren Herkunft der Sache aufdrängen mußten (vgl. u.a. BGH NJW 1955, 350).
  • BGH, 08.09.1972 - 5 StR 425/72

    Strafbarkeit wegen einer Hehlerei - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Vielmehr setzt die Anwendung der Beweisregel voraus, daß Umstände, die zeitlich vor der Tat liegen und nicht in eigenen Handlungen des Täters bestehen, ihm von außen her die Überzeugung von der strafbaren Herkunft der Sache aufdrängen mußten (vgl. u.a. BGH NJW 1955, 350).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 472/71

    Bestimmung der Anforderungen an das Wissen des Täters über die strafbare Herkunft

  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 204/68

    Veruteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen gemeinschaftlicher Hehlerei oder

  • BGH, 28.03.1968 - 2 StR 733/67

    Voraussetzungen einer Anwendung der Beweisregel des § 259 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 23.02.1966 - 2 StR 417/65

    Anwendung der gesetzlichen Beweisregel des § 259 Strafgesetzbuch (StGB) neben

  • BGH, 05.11.1965 - 4 StR 529/65

    Gesetzliche Vermutung des Wissens des Täters um die strafbare Herkunft einer

  • BGH, 16.10.1974 - 2 StR 380/74

    Ablehnung eines Beweisantrages für unter Beweis gestellte Tatsachen - Genaue

  • BGH, 15.01.1970 - 4 StR 522/69

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen durch den Vorsitzenden kraft

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 410/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten gewerbsmäßigen Hehlerei -

  • BGH, 22.04.1969 - VI ZR 235/67

    Vorliegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz freier Beweiswürdigung - Schutz des

  • BGH, 02.07.1963 - 5 StR 225/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.08.1960 - 2 StR 396/60

    Wahlfeststellung in einem Strafverfahren - Begehung von Straftaten als

  • BGH, 14.01.1958 - 5 StR 546/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.07.1957 - 2 StR 235/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.05.1965 - 4 StR 184/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 03.10.1961 - 5 StR 435/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1962 - 5 StR 437/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1961 - 2 StR 259/61

    Erfordernis des Vorsatzes zur Verwirklichung des Hehlereitatbestands -

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