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   BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56   

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https://dejure.org/1956,6
BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56 (https://dejure.org/1956,6)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1956 - 1 BvR 128/56 (https://dejure.org/1956,6)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 128/56 (https://dejure.org/1956,6)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 5, 22
  • NJW 1956, 1026
  • DÖV 1957, 461
 
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Wird zitiert von ... (211)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56
    Die unterschiedliche Behandlung des Angeklagten, dessen verminderte Zurechnungsfähigkeit noch in der Hauptverhandlung festgestellt wird, gegenüber dem Verurteilten, bei dem sie sich erst nach der Rechtskraft des Urteils herausstellt, rechtfertigt sich durch die besondere Bedeutung, die der Rechtskraft eines Urteils unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zukommt (vgl. BVerfGE 2, 380 [403]).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    b) Ob der Verwaltungsgerichtshof den Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dadurch geheilt hat (vgl. dazu BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ), dass er das Vorbringen des Beschwerdeführers in der Anhörungsrüge zur Kenntnis genommen hat, kann hier offen bleiben.
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    aa) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann geheilt werden, wenn das Gericht in der Lage ist, das nunmehr zur Kenntnis genommene Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 73, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, Rn. 10, GRUR-RR 2009, S. 441 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, Rn. 50; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 28).

    Die Heilung kann auch im Rechtsmittelverfahren erfolgen (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Soweit das Gebot der mündlichen Anhörung in § 13 Abs. 1 UG die Art. 103 Abs. 1 GG entsprechende Verpflichtung umfaßt, dem Kranken Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor deren Erlaß zu äußern, kommt für den Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör zwar eine Heilung durch nachgeholte Anhörung in Frage (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 19, 93 [99]).
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