Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,553
BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56 (https://dejure.org/1956,553)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1956 - 3 StR 158/56 (https://dejure.org/1956,553)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1956 - 3 StR 158/56 (https://dejure.org/1956,553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO bei drohender erheblicher Verschlimmerung eines ernstlichen Leidens des Zeugen bei dessen Vernehmung in der Hauptverhandlung - Verlesung der Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines Zeugen nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 297
  • NJW 1956, 1527
  • MDR 1956, 692
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.12.1951 - 1 StR 493/51
    Auszug aus BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56
    Nur das kann aber das Revisionsgericht nachprüfen ( BGH 1 StR 493/51 vom 11. Dezember 1951 = NJW 1952, 273).
  • BGH, 25.06.1953 - 5 StR 773/52
    Auszug aus BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56
    Die ihm von der Dirne gemachten Zuwendungen zur Gewinnung oder Verbesserung seines Lebensunterhalts müssen den eigentlichen Zweck der Verbindung darstellen, mag er auch daneben Liebesbeziehungen pflegen (RG HRR 1939 Nr. 980; BGH 5 StR 773/52 vom 25. Juni 1953 = NJW 1953, 1923 Nr. 23).
  • BGH, 02.07.1953 - 3 StR 195/53
    Auszug aus BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56
    Die Entscheidung des Landgerichts entspricht daher auch insoweit den in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (vgl RGSt 71, 279; BGHSt 4, 316).
  • RG, 18.10.1901 - 3094/01

    Darf ein Protokoll über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen, das der

    Auszug aus BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56
    Infolgedessen ist es in der Rechtsprechung wiederholt beanstandet worden, wenn ein unfertiges richterliches Protokoll, dem eine der Unterschriften fehlte, in der Hauptverhandlung verlesen worden war (vgl RGRspr 3, 259; RGSt 34, 396; 41, 216; 53, 106).
  • RG, 28.06.1937 - 3 D 410/37

    Führt der Zuhälter mit der Dirne einen gemeinsamen Haushalt und steuert er dazu

    Auszug aus BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56
    Die Entscheidung des Landgerichts entspricht daher auch insoweit den in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (vgl RGSt 71, 279; BGHSt 4, 316).
  • RG, 02.04.1908 - I 140/08

    Läßt sich im schwurgerichtlichen Verfahren der im Verlesen eines Protokolls ohne

    Auszug aus BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56
    Infolgedessen ist es in der Rechtsprechung wiederholt beanstandet worden, wenn ein unfertiges richterliches Protokoll, dem eine der Unterschriften fehlte, in der Hauptverhandlung verlesen worden war (vgl RGRspr 3, 259; RGSt 34, 396; 41, 216; 53, 106).
  • RG, 30.09.1918 - III 313/18

    1. Darf ein amtsgerichtliches Protokoll über eine auswärtige Zeugenvernehmung,

    Auszug aus BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56
    Infolgedessen ist es in der Rechtsprechung wiederholt beanstandet worden, wenn ein unfertiges richterliches Protokoll, dem eine der Unterschriften fehlte, in der Hauptverhandlung verlesen worden war (vgl RGRspr 3, 259; RGSt 34, 396; 41, 216; 53, 106).
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    In eng umgrenzten Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung Erweiterungen des § 251 StPO zugelassen: So kann dann, wenn der Gesundheitszustand eines Zeugen zwar sein Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht schlechthin unmöglich macht, aber zu einer erheblichen Verschlechterung seines Zustandes führen kann, ein Protokoll über eine frühere richterliche Vernehmung verlesen werden (BGHSt 9, 297, 300).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Die nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO zu beantwortende Frage, ob dem Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung ein nicht zu beseitigendes Hindernis entgegensteht - und deshalb die Verlesung von richterlichen Vernehmungsprotokollen zulässig ist -, deckt sich jedoch nicht mit der Frage nach seiner Erreichbarkeit (vgl. nur BGHSt 9, 297, 300; 17, 337, 347, 349; 32, 68, 73 f. = JR 1984, 514 mit insoweit zust. Anm. Schlüchter S. 520 f.; so auch Rose, Der Auslandszeuge im Beweisrecht des deutschen Strafprozesses, Diss. 1998, S. 176 m.w.N.).
  • OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05

    Verzögerung des Verfahrens zur persönlichen Vernehmung wichtiger Zeugen -

    Es genügt, wenn die Vernehmung in der Hauptverhandlung dem Zeugen aller Voraussicht nach eine erhebliche Verschlechterung eines ernstlichen Leidens zufügen würde; ob dies der Fall ist, entscheidet das Tatgericht nach freiem Ermessen (BGHSt 9, 297/300).
  • OLG Naumburg, 07.06.2016 - 1 Rv 9/16

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Voraussetzungen für die Verlesung von

    Es genügt auch, wenn die Vernehmung in der Hauptverhandlung dem Zeugen aller Voraussicht nach eine erhebliche Verschlechterung eines ernstlichen Leidens zufügen würde; ob dies der Fall ist, entscheidet das Tatgericht nach freiem Ermessen (BGHSt 9, 297/300).
  • OLG Stuttgart, 15.10.1985 - 4 Ss 549/85

    Anforderungen an ein richterliches Protokoll; Rechtmäßigkeit eines nur vom

    Insoweit kann auf die Rechtsprechung zum richterlicher; Protokoll verwiesen werden, das unter Hinzuziehung eines Protokollführers gefertigt worden, ist (RGSt 41, 216; RGSt 53, 106; BGHSt 9, 297, 301 [BGH 21.06.1956 - 3 StR 158/56] ; BGH GA 1976, 220; BGHSt 22, 118, 120 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67] ; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg StPO 23. Aufl. § 251 Rdnr. 10; KMR StPO 7. Aufl. § 251 Rdnr. 23 und 25, 56 ff.).
  • BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68

    Strafrechtliche Würdigung des Massenmordes an Juden - Voraussetzungen für die

    Lediglich ein Zusatz von wenigen Zeilen wird nicht durch diese Unterschrift gedeckt; insofern liegt ein Verstoß gegen § 188 Abs. 1 StPO vor (BGHSt 9, 297, 301).
  • BGH, 19.12.1975 - 2 StR 480/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit

    Wohl setzt § 251 Abs. 1 StPO voraus, daß bei der Fertigung des Protokolls die gesetzlich vorgeschriebenen Förmlichkeiten gewahrt worden sind (BGHSt 9, 297, 301).
  • KG, 30.09.2008 - 1 Ss 70/08

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: Verlesung polizeilicher Vernehmungsprotokolle

    9 Der Senat merkt an, dass eine andere Entscheidung in Betracht gekommen wäre, wenn der - hinsichtlich des ausgeübten Ermessens vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. BGHSt 9, 297, 300; OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 4 StRR 252/05 - bei juris; Diemer in Karlsruher Kommentar, StPO 5. Aufl., § 251 StPO Rdn. 7) - Beschluss nach § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO nur die leitenden Erwägungen über die - hier nach den Urteilsgründen vergleichsweise geringe - Bedeutung der Aussagen für die Wahrheitsfindung enthalten hätte (vgl. Senat a.a.O.; KG, Beschluss vom 11. August 2003 - (5) 1 Ss 285/03 (57/03) -).
  • BGH, 29.07.1975 - 1 StR 271/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags in Tateinheit mit

    Eine ordnungsgemäße richterliche Vernehmungsniederschrift, die nach § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO hätte verlesen werden können, lag deshalb nicht vor (BGHSt 9, 297, 301).
  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 13/63

    Bestimmung der Anforderungen an die Verwirklichung des Tatbestands der

    Die Niederschrift über die richterliche Vernehmung des Angeklagten vom 8. September 1960 ist zwar zum Urkundenbeweis (§ 254 StPO) für ein Geständnis des Angeklagten nicht tauglich, weil der Richter sie versehentlich nicht unterschrieben hat (BGHSt 9, 298 [BGH 21.06.1956 - 3 StR 158/56]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht