Rechtsprechung
BGH, 07.06.1956 - 3 StR 127/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 1567
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit …
Der Wegfall der genannten Vergünstigungen ist bei einem solchen Sachverhalt vielmehr eine gesetzliche Folge der nachträglichen Gesamtstrafenbildung; er ermöglicht es dem mit der Sache befaßten Gericht, ohne Bindung an Vorentscheidungen neu und selbständig über die Strafaussetzung zu befinden (BGHSt 7, 180, 182, 185; 9, 370, 385; 19, 362; BGH NJW 1955, 1485 f; 1956, 1567 f). - BGH, 20.02.2020 - 5 StR 613/19
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Einziehung einer Strafe aus einem …
Es kann daher offenbleiben, ob angesichts des Wortlauts des § 55 StGB ("rechtskräftig Verurteilter') eine Strafe aus einem Urteil einbeziehungsfähig ist, das wie hier zwar im Schuldspruch und in der Strafhöhe, nicht aber hinsichtlich der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung und damit nicht in vollem Umfang rechtskräftig ist (so noch BGH, Urteil vom 7. Juni 1956 - 3 StR 127/56, NJW 1956, 1567, 1568, zu dem insofern von § 55 StGB abweichenden § 79 StGB in der Fassung vom 1. Oktober 1953 (BGBl. I, S. 1083);… dem folgend LKStGB/Rissing-van Saan/Scholze, 13. Aufl., § 55 Rn. 4;… MüKoStGB/von Heintschel-Heinegg, 3. Aufl., § 55 Rn. 21;… SKStGB/Jäger, 9. Aufl., § 55 Rn. 29;… 4 5 NKStGB/Frister, 5. Aufl., § 55 Rn. 20; dagegen zur Zäsurwirkung eines Urteils bei einer auf die Frage der Strafaussetzung beschränkten Berufung BGH, Beschlüsse vom 30. April 2008 - 2 StR 51/08; vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, NStZ-RR 2016, 75, und vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16). - BGH, 08.08.1989 - 1 StR 427/89
Zulässigkeit der Revision gegen einen Beschluss
Darauf, wie das Landgericht Amberg entschieden hätte, kommt es nicht mehr an (vgl. BGH NJW 1956, 1567). - BGH, 30.04.1968 - 4 StR 108/68
Voraussetzungen für das Vorliegen von Revisionsgründen - Anforderungen an die …
Der Richter, der die Gesamtstrafe bildet, hat erneut über die Maßregeln zu entscheiden (BGH, NJW 1956, 1567, 1568) [BGH 07.06.1956 - 3 StR 127/56].
Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.07.1956 - 18 U 222/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 1567
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56
Vollstreckungsgegenklage und Bundesvertriebenengesetz
Nicht zu beanstanden ist ferner, daß das Berufungsgericht dahingestellt gelassen hat, ob die Tatsache, daß der Kläger im Besitz des Vertriebenenausweises B und des Flüchtlingsausweises C ist (§ 15 BVFG), einen für alle Behörden bindenden Nachweis schafft oder ob durch diese Ausweise lediglich, eine beweiserhebliche Vermutung begründet werde, deren Richtigkeit durch die ordentlichen Gerichte nachgeprüft werden kann (vgl. dazu jetzt § 15 Abs. 5 BVFG in der Fassung vom 14. August 1957 und - außer den Schrifttums- und Rechtsprechungsnachweisungen des angefochtenen Urteils - einerseits Leitreiter, BVFG Anm. zu § 15; Schmidt NJW 1955, 1803; andererseits Werber/Bode/Ehrenforth, Erläuterungsbuch 1954 § 15 BVFG Anm. 1; Saage, Schuldenregelung § 82 Anm. II 1 b, S. 20; Bettermann NJW 1956, 386; OLG Hamm NJW 1956, 1567; von Kopp, Bundesvertriebenengesetz 1957 § 15 Anm. 6; OLG Stuttgart DÖV 1957, 58).