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   BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55   

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BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55 (https://dejure.org/1955,488)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1955 - V ZR 67/55 (https://dejure.org/1955,488)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1955 - V ZR 67/55 (https://dejure.org/1955,488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 253
  • NJW 1956, 17
  • MDR 1956, 93
  • DB 1955, 1062
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • RG, 26.09.1922 - VII 767/21
    Auszug aus BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55
    Wegen der Verhältnisse nach dem ersten Weltkrieg braucht nur auf RGZ 105, 192 und 275, sowie 106, 350 (352) verwiesen zu werden.

    Erst nach (fiskalischer) Verwertung des Heeresgutes ließ das Reichsgericht eine Klage zu, mit der Ansprüche auf den Erlös geltendgemacht wurden, wobei es noch in § 4 Satz 2 der Verordnung eine besondere gesetzliche Stütze für seine Ansicht fand (RGZ 105, 192).

  • RG, 26.02.1938 - II 111/36
    Auszug aus BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55
    Denn nicht die rechtliche Auffassung des Klägers von dem Wesen seines Anspruches entscheidet über die Einordnung der Klage unter dem Gesichtspunkt des § 13 GVG, sondern der Sachvortrag über die klagbegründenden Tatsachen, aus denen der Richter durch Auslegung und Subsumtion die Natur der geltendgemachten Rechtsfolge zu bestimmen hat (BGHZ 4, 266 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] [267] und 5, 76 [81/82] mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts, insbesondere RGZ 157, 106 [155] mit weiteren Nachweisen).

    Es bedarf daher hier auch keines Eingehens auf den vom Reichsgericht wiederholt ausgesprochenen Satz, bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsweges komme es auf die Einlassung des Beklagten nicht an (vgl. z.B. RGZ 157, 106 [115]), gegen dessen Geltung in dieser allgemeinen Fassung Rosenberg Bedenken erhebt (Lehrbuch, 6. Aufl. § 11 II 3 a S. 38/39).

  • BGH, 17.01.1952 - IV ZR 167/50

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55
    Hierbei stützt es sich auf BGHZ 4, 303 [BGH 17.01.1952 - IV ZR 167/50] und ein Urteil des Oberlandesgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 11. Juni 1954 - 1 U 66/54, abgedruckt in MDR 1954, 677, das dem erkennenden Senat zur Nachprüfung im Revisionsverfahren V ZR 153/54 vorliegt -.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts wird andererseits auch nicht durch BGHZ 4, 302 gestützt.

  • BGH, 27.04.1953 - III ZR 200/51

    Rückgabe zur Verfügung beorderter Kraftfahrzeuge

    Auszug aus BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55
    Ein anderes Ergebnis ist auch nicht etwa aus BGHZ 9, 295 herzuleiten.

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 7. Januar 1955 - V ZR 102/53 -, LM Nachschlagewerk Nr. 4 zu Verwaltungsrecht - Allgemeines (Allgemeines Enteignungsrecht) im Anschluß an BGHZ 9, 295 ausgeführt, daß sich die Rückgabe eines enteigneten Grundstücks, das nicht bestimmungsgemäß verwendet wird, nach dem jeweils für die Enteignung in Betracht kommenden Gesetz richtet (vgl. auch Urteil des Senats vom 10. Juni 1955 - V ZR 72/54 - S. 22/23, insoweit in BGHZ 17, 348 nicht mit abgedruckt).

  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50

    Durchführung des Vierjahresplans

    Auszug aus BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55
    Der erkennende Senat hat in BGHZ 5, 76 [82/83] auf diese Rechtsprechung verwiesen, ohne zu ihr abschließend Stellung zu nehmen, weil der dort erhobene Anspruch sich gegen eine Privatperson richtete, die sich für ihre den Kläger beeinträchtigende Rechtsstellung auf einen Staatshoheitsakt berief und die Beurteilung dieses Aktes für die Rechtsbeziehungen der Parteien nur eine Vorfrage bildete (a.a.O. S. 84).
  • BGH, 26.11.1952 - V BLw 45/52

    Erwerbsgartenbau. Hofeigenschaft

    Auszug aus BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55
    Im übrigen fordert die Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs wie des Bundesverwaltungsgerichts für die Anwendung des § 13 Abs. 3 LAG einen unmittelbaren Zusammenhang mit bestimmten Einzelgeschehnissen im Verlauf des letzten Krieges (III. Zivilsenat in BGHZ 8, 109 und in NJW 1953, 1746; BVerwG in NJW 1955, 1371; vgl. auch Kühne-Wolff, LAG § 13 Anm. 11 S. 64 und Schaefer, Die Schadensfeststellung im Lastenausgleich, Essen, 1952, § 4 Feststellungsgesetz Anm. 14 S. 21).
  • BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55
    In dem in NJW 1953, 1062 nur mit dem Leitsatz veröffentlichten Urteil vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 - (abgedruckt in BB 1953, 429) hat der Senat für einen Sondertatbestand und auch nur mit einer Hilfserwägung einen Kriegssachschaden im Sinne der angeführten Bestimmungen in der schädigenden Einwirkung des Baues eines Luftschutzbunkers auf ein Nachbargrundstück erblickt.
  • RG, 06.03.1923 - III 308/22

    Beschlagnahmtes Militärgut; Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55
    Dabei erfolgte diese Sicherstellung aus Privatbesitz nicht etwa militärischer Belange wegen, sondern sie bezweckte das freiwerdende Heeresgut der Volkswirtschaft im allgemeinen zuzuführen und die Reichsfinanzen zu stärken (vgl. RGZ 106, 350).
  • BGH, 28.09.1953 - III ZR 378/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55
    Im übrigen fordert die Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs wie des Bundesverwaltungsgerichts für die Anwendung des § 13 Abs. 3 LAG einen unmittelbaren Zusammenhang mit bestimmten Einzelgeschehnissen im Verlauf des letzten Krieges (III. Zivilsenat in BGHZ 8, 109 und in NJW 1953, 1746; BVerwG in NJW 1955, 1371; vgl. auch Kühne-Wolff, LAG § 13 Anm. 11 S. 64 und Schaefer, Die Schadensfeststellung im Lastenausgleich, Essen, 1952, § 4 Feststellungsgesetz Anm. 14 S. 21).
  • BVerwG, 28.04.1955 - III C 49.55

    Ist der ordentliche Rechtsweg zulässig für eine Abwehrklage gegenüber

    Auszug aus BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55
    Im übrigen fordert die Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs wie des Bundesverwaltungsgerichts für die Anwendung des § 13 Abs. 3 LAG einen unmittelbaren Zusammenhang mit bestimmten Einzelgeschehnissen im Verlauf des letzten Krieges (III. Zivilsenat in BGHZ 8, 109 und in NJW 1953, 1746; BVerwG in NJW 1955, 1371; vgl. auch Kühne-Wolff, LAG § 13 Anm. 11 S. 64 und Schaefer, Die Schadensfeststellung im Lastenausgleich, Essen, 1952, § 4 Feststellungsgesetz Anm. 14 S. 21).
  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus RLG

  • BGH, 07.01.1955 - V ZR 102/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.06.1955 - V ZR 72/54

    Zustellung eines Enteignungsbeschlusses

  • BGH, 13.06.1956 - V ZR 153/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1953 - IV ZR 86/53

    Kabelbeschädigung durch ein Kriegsschiff

  • RG, 29.04.1926 - I 174/25

    Ist der Rechtsweg für eine Klage aus § 1004 BGB. zulässig, mit der geltend

  • RG, 13.05.1924 - III 429/23

    Veräußerung von Militärgut

  • RG, 28.09.1942 - V 30/42

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage, mit welcher beantragt wird, einer

  • RG, 27.07.1918 - II 162/18

    1. Zur rechtlichen Natur der Schiedsgerichte nach der Verordnung über die Bildung

  • BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06

    Haftung als Zustandsstörer bei Verzicht auf das Eigentum

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass sich der Eigentümer einer Haftung als Zustandsstörer nicht durch Verzicht auf sein Eigentum entziehen kann (vgl. BGHZ 18, 253, 258; 41, 393, 397; Urt. v. 4. Februar 2005, V ZR 142/04, NJW 2005, 1366, 1367; so auch die ganz überwiegende Auffassung im Schrifttum, etwa AnwKomm-BGB/Keukenschrijver, § 1004 Rdn. 49; Soergel/Mühl, BGB, 12. Aufl., § 1004 Rdn. 98; vgl. auch MünchKomm-BGB/Medicus, 4. Aufl., § 1004 Rdn. 28, 52 m.w.N. auch zum Streitstand; ebenso für das öffentliche Recht BVerwG NJW 1999, 231 f.).
  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 5 U 153/15

    Öffentlich-rechtliche Rechtsfragen im Zivilprozess über die ausgewilderten

    (BGHZ 18, 253, 257 f.; BGHZ 41, 393, 397; BGH NJW 2007, 2182 -Rdnr. 10 zitiert nach juris; Fritzsche , Beck'scher OK a.a.O., § 1004, Rn. 20; a.A. Staudinger/Gursky,a.a.O., § 1004, Rn. 113).
  • BGH, 01.12.1995 - V ZR 9/94

    Begriff des Störers bei Bodenverunreinigungen

    Wenn das eine nicht ohne das andere möglich ist, so muß sich der Beseitigungsanspruch eben auch auf die Entfernung des Erdreichs und dessen Entsorgung erstrecken (vgl. auch RGZ 127, 29, 35; BGHZ 18, 253, 266).
  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 5 U 156/15

    Öfentlich-rechtliche Rechtsfragen im Zivilprozess über die ausgewilderten Wisente

    (BGHZ 18, 253, 257 f.; BGHZ 41, 393, 397; BGH NJW 2007, 2182 - Rn. 10 zitiert nach juris; Fritzsche , Beck'scher OK a.a.O., § 1004, Rn. 20; a.A. Staudinger/Gursky,a.a.O., § 1004, Rn. 113).
  • BGH, 19.01.1996 - V ZR 298/94

    Haftung des Grundstückseigentümers für Steinschlag

    Daß die Beklagte durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen auch eine Steinschlaggefahr abwehren muß, die sich ohnehin aus einer naturbelassenen Hanglage ihres Grundstücks ergäbe, ist hinzunehmen, da das eine ohne das andere nicht möglich ist und die Abwehr dieser natürlicherweise vorhandenen Gefahr vergleichsweise unerheblich erscheint (vgl. auch BGHZ 18, 253, 266).
  • BGH, 13.06.1956 - V ZR 153/54

    Rechtsmittel

    Wie der Senat im Urteil vom 14. Oktober 1955 - V ZR 67/55 unter III 1 der Entscheidungsgründe (insoweit in BGHZ 18, 253 nicht mit abgedruckt) im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts, welcher der Bundesgerichtshof gefolgt ist (RGZ 157, 106 [155]; BGHZ 4, 266 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] [267] und 5, 76 [81/82]), ausgeführt hat, kann allein der Umstand, daß der Kläger sein Klagbegehren in die Form bürgerlichrechtlicher Ansprüche kleidet, die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges nicht begründen.

    Wie der Senat bereits in BGHZ 18, 253 [259] zum Ausdruck gebracht hat, hat der Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Jahre 1945 und die von den Alliierten Mächten angeordnete Entmilitärisierung noch nicht zur Folge gehabt, daß alles Wehrmachtgut, insbesondere auch Waffen und Kampfanlagen, zum Finanzvermögen des Deutschen Reiches wurden.

  • BGH, 18.09.1957 - V ZR 86/56

    Rechtsmittel

    Die Erwägungen, auf Grund deren das Berufungsgericht angenommen hat, daß die frühere Luftschutzanlage durch die Sprengung und das Untätigbleiben der Beklagten ihres hoheitlichen Charakters entkleidet worden sei, stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 18, 253, 263 f; NJW 1956, 1273) und lassen keinen Rechtsverstoß erkennen; angesichts seiner einwandfrei privatrechtlichen Grundlage stellt sich das Klagebegehren insbesondere auch nicht etwa als sogenannter "Folgenbeseitigungsanspruch" dar (BGH LM VerwRecht - Allgemeines - [Folgenbeseitigungsanspruch] Nr. 2).

    Etwas Abweichendes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Senats vom 14. Oktober 1955, V ZR 67/55 (BGHZ 18, 253 - MDR 1956, 95), auf das sich das Berufungsgericht zur Rechtfertigung seines Standpunktes irrigerweise bezogen hat; bei der damaligen Entscheidung ging es, wie zu Beginn der Erörterungen noch besonders hervorgehoben worden ist (vgl. Abschn. II erster Absatz der Entscheidungsgründe), allein um die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges; ob der Beseitigungsanspruch der damaligen Klägerinnen - der zudem ausdrücklich auf das Eigentum der Bundesrepublik an der streitigen Flakanlage gestützt war - sachlich begründet sei, war nicht Gegenstand der Urteilsausführungen.

    Daß durch bloßen Eigentumswechsel der neue Eigentümer nicht ohne weiteres "Störer" im Sinne von § 1004 BGB wird, ist vom Senat bereits in BGHZ 18, 223, 225 ausgesprochen worden (vgl. auch die Urteile BGHZ 18, 253, 257 und 19, 126, 129).

  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 28 U 161/04

    Zum Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB und dessen Verjährung - Zur

    In diesem Fall, in dem eine isolierte Entfernung der vorhandenen Schadensursache technisch nicht durchführbar ist, muß sich der Beseitigungsanspruch auch auf die weitere erforderliche Maßnahme, hier die Entfernung der LSteine, erstrecken (vgl. BGH NJW 1996, 845 = BB 1996, 610 = MDR 1996, 359; BGHZ 18, 253, 266 = NJW 1956, 17; RGZ 127, 29, 35).
  • BGH, 20.01.1960 - V ZR 105/56

    Anspruch auf Beseitigung und Beschaffung einer Abbruchserlaubnis für die nach dem

    Denn für die Anwendbarkeit dieser Vorschrift kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGHZ 29, 187, 188 f. [BGH 19.01.1959 - III ZR 160/57] m.Nachw.; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats NJW 1956, 17 Nr. 2, insoweit in BGHZ 18, 253 nicht abgedruckt) auf die rechtliche Natur des Klagebegehrens an, wie sie sich aus dem zugrunde liegenden Sachverhalt ergibt.

    Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Beklagte in den Vorinstanzen aus der ihrer Meinung nach fortbestehenden öffentlich-rechtlichen Grundstücksbeorderung ein Recht zum Besitz (§ 986 BGB) sowie eine Pflicht des Klägers zur Duldung der Eigentumsstörung (§ 1004 Abs. 2 BGB) herzuleiten versucht hat, - und zwar um so weniger, als der Kläger nicht etwa die Gültigkeit der früheren Beorderung in Abrede stellt, sondern lediglich den Standpunkt vertritt, sie habe mit dem Aufhören des Kriegszustandes ihr Ende gefunden; der Streit hierüber betraf eine bloße Vortrage, über die das ordentliche Gericht in eigener Zuständigkeit zu befinden hat (RGZ 102, 246, 250; BGH LM GVG § 13 Nr. 16; BGHZ 15, 268, 270 [BGH 26.11.1954 - V ZR 58/53]; NJW 1956, 17 Nr. 2; Urteile des erkennenden Senats vom 18. September 1957, V ZR 86/56, S. 7, und vom 5. Februar 1958, V ZR 189/56, S. 7, in LM WohnsiedlG § 4 Nr. 4 insoweit nicht abgedruckt).

  • BGH, 25.10.1979 - III ZR 134/77

    Zumutbarkeit für eine Rücknahme von Grundstücken - Erwerb des Grundstücks zu

    Eine Entwidmung der Luftschutzeinrichtungen ist nicht bereits dadurch eingetreten, daß mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Jahre 1945 alle entsprechenden Anlagen ihre militärische Zweckbestimmung verloren; denn damit allein wurden sie noch nicht ihres hoheitsrechtlichen Wesens entkleidet (vgl. BGHZ 18, 253, 259 für eine bauliche Flakanlage).
  • BGH, 19.10.1978 - III ZR 4/77

    Beschädigung eines Volldrehpfluges - Schadensersatz wegen Schäden auf Grund eines

  • BGH, 29.06.1965 - V ZR 261/62

    Erforderlichkeit der Erfüllung eines Anspruchs zur Abwendung einer unmittelbaren

  • BGH, 22.04.1959 - V ZR 148/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1956 - V ZR 27/56

    Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GrundG

  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 228/59

    Begründetheit der Zustimmung zur Grundbuchberichtigung und Herausgabe der

  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 128/58
  • BGH, 09.05.1957 - III ZR 10/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.04.1960 - V ZR 186/58

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer vor Inkrafttreten der BGBs erfolgten Auflassung

  • BGH, 14.05.1956 - III ZR 257/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 35/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.01.1956 - III ZR 263/54

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1955 - I ZR 187/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1302
BGH, 21.10.1955 - I ZR 187/53 (https://dejure.org/1955,1302)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1955 - I ZR 187/53 (https://dejure.org/1955,1302)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1955 - I ZR 187/53 (https://dejure.org/1955,1302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 17
  • DB 1955, 1186
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 22.12.1939 - VII 139/39

    1. Ist entsprechende Rechtsanwendung (Rechtsanalogie) auch beim Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 21.10.1955 - I ZR 187/53
    Der häufigste Fall ist der des Konkurses, sei es des Kontenführers (BGZ 125, 416), sei es des Kontoinhabers (RGZ 162, 244).
  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01

    Abgrenzung periodischer und Sonderzahlung bei Kontokorrent

    Ein Kontokorrent kann für eine auf längere Zeit angelegte Geschäftsverbindung jedenfalls dann begründet werden, wenn mindestens auf einer Seite ein Kaufmann i. S. d. §§ 1 ff HGB beteiligt ist (vgl. RGZ 115, 393 (396); BGHZ 50, 277; BGH; NJW 1956, 17; Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 6; Baumbach/Duden/Hopt, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 3 f; Koller/Roth/Morck-Koller, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 3 u. 6).
  • BGH, 06.12.1956 - II ZR 345/55

    Scheckeinlösung vor Zusammenbruch

    ber 1955 (I ZR 187/53, LindMöhr Nr. 11 zu § 355 HGB) unter Hinweis auf Schrifttum und Rechtsprechung zutreffend ausgeführt hat, endete damit das zwischen den Parteien bestehende Kontokorrentverhältnis und das nur auf § 355 Abs. 1 HGB beruhende Recht zur Forderung von Zinseszinsen.
  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 175/53

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat bereits mehrfach, unter anderem in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 21. Oktober 1955 - I ZR 187/53 - ausgesprochen.
  • BGH, 02.10.1980 - III ZR 84/79

    Anspruch aus darlehensweiser Hingabe eines Wechsels - Erlöschen eines

    Es erlosch mit dem Ende der Geschäftsverbindungen, ohne daß es einer ausdrücklichen Aufhebung bedurfte (vgl. RGZ 140, 219, 221; BGH NJW 1956, 17; Canaris a.a.O. Anm. 111; Baumbach/Duden, HGB, 23. Aufl., §§ 355-357, Anm. 9 A).
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