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   BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56   

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BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56 (https://dejure.org/1956,97)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1956 - 6 StR 28/56 (https://dejure.org/1956,97)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1956 - 6 StR 28/56 (https://dejure.org/1956,97)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 324
  • NJW 1956, 1725
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53
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  • RG, 16.10.1917 - V 438/17

    Zur Frage der Unterbrechung des Fortsetzungszusammenhanges bei verurteilendem und

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  • RG, 15.12.1921 - 1241/21

    Ist nach rechtskräftiger Freisprechung von der Anklage hehlerischen Ankaufs eine

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  • RG, 19.12.1927 - II 976/27

    1. Zum Begriff der "Tat" (§ 264 StPO.). Umfang der Prüfungspflicht des

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  • RG, 23.06.1914 - V 139/14

    Kann der Angeklagte, der nach seiner Verurteilung wegen einer Straftat Berufung

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  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Steht aber ein solches Organisationsdelikt zur Aburteilung, das sich auf wiederkehrende gleichartige Einzelakte bezieht, umfaßt es - ebenso wie ein Dauerdelikt - sämtliche Einzelakte bis zur letzten Tatsachenverhandlung zum Schuldspruch (vgl. BGHSt 9, 324), ungeachtet dessen, ob die Einzelakte in der Anklage bzw. dem Strafbefehl im einzelnen aufgeführt sind (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 21 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Soweit die "Einzelakte" als Teile eines fortgesetzten Delikts erkannt worden sind, oder doch erkennbar gewesen sind, kann es unter dem Gesichtspunkt abschließender Erledigung ein unter Umständen sogar wünschenswertes Ergebnis sein, daß die Verfolgung später entdeckter Teilakte ausgeschlossen ist, wenn (auch) nach rückschauender Betrachtung Fortsetzungszusammenhang im ersten Urteil zu Recht bejaht worden ist (vgl. BGHSt 6, 92, 95; 9, 324, 326).

    Selbst wenn nur einer der Teilakte des fortgesetzten Delikts in der zugelassenen Anklage gekennzeichnet ist, können und müssen alle weiteren unter Beachtung der Regelung des § 265 StPO zum Gegenstand der Aburteilung gemacht werden (BGHSt 9, 324, 334; 27, 115, 116).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    In Kauf zu nehmen ist dabei, daß mit einem rechtskräftigen Urteil nach § 129 StGB - wie bei fortgesetzten Handlungen oder sonstigen Dauerstraftaten (vgl. BGHSt 9, 324) - auch solche vor der tatrichterlichen Verhandlung liegenden Beteiligungsakte erledigt sind, die, weil sie dem Gericht nicht bekannt waren, in der Hauptverhandlung nicht erörtert und deshalb nicht aufgeklärt werden konnten.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1956 - 1 StR 255/56   

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BGH, 25.09.1956 - 1 StR 255/56 (https://dejure.org/1956,3646)
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BGH, Entscheidung vom 25. September 1956 - 1 StR 255/56 (https://dejure.org/1956,3646)
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Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1725
  • DB 1956, 1034
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