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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56   

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https://dejure.org/1956,1447
BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56 (https://dejure.org/1956,1447)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1956 - IV ZR 140/56 (https://dejure.org/1956,1447)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1956 - IV ZR 140/56 (https://dejure.org/1956,1447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1755
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.1956 - IV ZR 26/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56
    Abweichend von dem Berufungsgericht hat der erkennende Senat für die Entschädigungsansprüche der wegen ihrer politischen Überzeugung Verfolgten die Rechtsauffassung vertreten, daß es nicht darauf ankomme, ob die politische Überzeugung eine achtbare sei (NJW RzW 1956, 142 Nr. 21 und das nicht veröffentlichte Urteil vom 6. Juni 1956 IV ZR 26/56).
  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56
    Wenn das BEG wie seine Vorgänger die zur Durchführung der Rassegesetzgebung dienenden Maßnahmen als Gewaltmaßnahmen bezeichnet, durch die den von ihnen Betroffenen Unrecht geschehen ist, so wird damit anerkannt, daß die Nürnberger Rassengesetze in gröbster Weise gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen; daß ihnen der Charakter des Rechts abzusprechen ist; daß sie grundsätzlich als unverbindlich angesehen werden müssen (BGHZ 16, 350 [353, 354]).
  • RG, 12.06.1923 - IV 116/23

    Können in dem nach § 413 Abs. 1 StPO. ergehenden Urteil Feststellungen

    Auszug aus BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56
    Dafür könnte an sich sprechen, daß durch die Zulassung der Wiederaufnahme (§ 370 Abs. 2 StPO) das alte Urteil tatsächlich beseitigt worden ist (RGSt 35, 351) und das neue Urteil auf Grund einer neuen Hauptverhandlung ergeht, ohne daß dabei eine Bindung an das frühere Urteil besteht, selbst wenn es im Einzelfall mit dem alten völlig übereinstimmt und dieses formell nach § 373 Abs. 1 StPO aufrechterhalten wird (RGSt 57, 317).
  • RG, 26.09.1902 - 2968/02

    Bedeutung des im § 410 Abs. 2 St.P.O. vorgesehenen Beschlusses.

    Auszug aus BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56
    Dafür könnte an sich sprechen, daß durch die Zulassung der Wiederaufnahme (§ 370 Abs. 2 StPO) das alte Urteil tatsächlich beseitigt worden ist (RGSt 35, 351) und das neue Urteil auf Grund einer neuen Hauptverhandlung ergeht, ohne daß dabei eine Bindung an das frühere Urteil besteht, selbst wenn es im Einzelfall mit dem alten völlig übereinstimmt und dieses formell nach § 373 Abs. 1 StPO aufrechterhalten wird (RGSt 57, 317).
  • BayObLG, 08.06.1988 - BReg. 1 Z 50/87

    Beschwerdeberechtigung; Elternteil; Sorgerecht; Personensorge; Angelegenheit

    Ein solches Interesse kann [zwar] grundsätzlich einem Elternteil nicht zugestanden werden, dem das Sorgerecht gemäß § 1666 BGB entzogen worden ist (BGH, FamRZ 1956, 379 f.).
  • BayObLG, 03.09.1997 - 1Z BR 137/97

    Keine Ausdehnung des gesetzlichen Umgangsrechts auf nicht verwandte Dritte - Kein

    (2) Der Begriff des berechtigten Interesses im Sinn von § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG umfaßt jedes verständige durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse, das bei jedem vorliegen kann, der durch eine persönliche Beziehung zu dem Kind oder durch seinen Beruf verständlichen Anlaß hat, für das persönliche Wohl des Kindes einzutreten (vgl. BGH NJW 1956 1755/1756; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG § 57 FGG Rn. 24).
  • BGH, 12.07.1961 - IV ZR 41/61

    Rechtsmittel

    Es genügt, daß er unerwünschte Kontakte mit Angehörigen einer verfemten Rasse unterhielt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 19. September 1956 - IV ZR 140/56 -, LM Nr. 1 zu § 6 BEG 1956 = RzW 1957, 19 Nr. 32 und vom 22. April 1960 - IV ZR 197/59 -, LM Nr. 40 zu § 1 BEG 1956 = RzW 1960, 376 Nr. 32).
  • BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98

    Verwirkung des Beschwerderechts in einer Betreuungssache

    Ein solches Interesse hat zwar jeder, der durch Amt, Beruf, oder besondere persönliche Beziehung berufen ist oder begründeten Anlaß hat, in gerade dieser Angelegenheit für das persönliche Wohl des Kindes einzutreten (BGH NJW 1956, 1755, KG NJW 1968, 1688/1689), gegen die Auswahl des Vormunds oder Pflegers auch ein Großelternteil, das seine eigene Bestellung anstrebt (BayObLGZ 1990, 241/243).
  • BayObLG, 27.02.1998 - 1Z BR 225/97

    Beschwerderecht eines vom Aufenthaltsbestimmungsrecht ausgeschlossenen Vaters

    (1) Das berechtigte Interesse, das das Beschwerderecht des § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG begründet, ist grundsätzlich bei jedem zu bejahen, der durch seine persönlichen Beziehungen zum Kind oder durch seinen Beruf einen begründeten Anlaß hat, sich des Kindes anzunehmen und für sein persönliches Wohl zu sorgen; dieses Interesse muß sich mit dem des Kindes decken und sich gerade auf die Angelegenheit beziehen, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist (vgl. BGH NJW 1956, 1755/1756).
  • BGH, 22.04.1960 - IV ZR 197/59

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht geht mit Recht davon aus, daß eine Verfolgung aus Gründen der Rasse nicht die Zugehörigkeit des Geschädigten zu einer Personengruppe voraussetzt, die der Nationalsozialismus wegen ihrer Hasse verfolgt hat (Urteile des erkennenden Senats vom 19. September 1956 - IV ZR 140/56 = LM Nr. 1 zu § 6 BEG 1956; vom 24. November 1956 - IV ZR 189/56 = LM Nr. 2 zu § 6 BEG).
  • BGH, 14.05.1958 - IV ZR 15/58

    Rechtsmittel

    Infolgedessen kann die Klägerin auch nicht als eine "aus Gründen der Rasse" irrtümlich Verfolgte angesehen werden, wenn auch Verfolgter aus Gründen der Rasse derjenige ist, der wegen seiner von dem Nationalsozialismus verpönten Beziehungen zu einem Angehörigen einer sog, "minderen" Rasse verfolgt worden ist, ohne selbst der "minderen" Rasse angehört zu haben (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19. September 1956 - IV ZR 140/56 -, NJW RzW 1957 Seite 19 Nr. 32).
  • BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat schon in einer früheren, bereits die Neufassung des Entschädigungsgesetzes zugrunde legenden Entscheidung darauf hingewiesen, daß aus Gründen der Rasse auch derjenige verfolgt worden ist, der nicht selbst einer durch den Nationalsozialismus unterdrückten Rasse angehörte, aber wegen seiner Beziehungen zu Angehörigen einer solchen Rasse nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen über sich ergehen lassen mußte (Urteil vom 19. Juni 1956 - IV ZR 140/56 -).
  • BGH, 10.04.1986 - BLw 26/85

    Anforderungen an die Auslegung eines Testaments - Erteilung eines Erbscheins mit

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - zu ihnen gehören auch die Verfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (§ 9 LwVG) - die Beschwerdeberechtigung eine Verfahrensvoraussetzung, bei deren Fehlen das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen ist (BGHZ 11, 66, 70; BGH Beschlüsse v. 13. Juli 1953, IV ZB 57/53, NJW 1953, 1666; v. 26. September 1956, IV ZB 140/56, FamRZ 1956, 379, 381; v. 18. Oktober 1962, V BLw 8/62, LM HöfeO § 18 Nr. 6 und v. 13. Dezember 1962, V BLw 22/62, LM LwVG § 22 Nr. 15 = LVO § 38 Nr. 4).
  • BGH, 10.07.1957 - IV ZR 67/57

    Rechtsmittel

    Daß Verfolgter aus Gründen der Rasse auch derjenige ist, der wegen seiner vom Nationalsozialismus verpönten Beziehungen zu einem Angehörigen einer sogenannten "minderen" Rasse verfolgt worden ist, ohne selbst der "minderen" Rasse angehört zu haben, entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil des BGH vom 19. Dezember 1956 - IV ZR 140/56 - abgedruckt in RzW 57, 19 32 ).
  • BGH, 17.10.1956 - IV ZR 31/56

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 19.01.1966 - BReg. 1a Z 52/65

    Entlassung des Vormunds gegen seinen Willen; Staatsbürgerschaft eines Kindes und

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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1956 - VI ZR 150/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1402
BGH, 13.07.1956 - VI ZR 150/55 (https://dejure.org/1956,1402)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1956 - VI ZR 150/55 (https://dejure.org/1956,1402)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1956 - VI ZR 150/55 (https://dejure.org/1956,1402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1755
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.1954 - VI ZR 162/52

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 13.07.1956 - VI ZR 150/55
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 13, 28 [32]), die auch das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde legt, geht der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gemäß § 67 VVG nur insoweit auf den Versicherer über, als er zusammen mit der gezahlten Versicherungsentschädigung den Schaden des Versicherungsnehmers übersteigt.
  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 13/54

    Begriff des Geschäfts für den, den es angeht

    Auszug aus BGH, 13.07.1956 - VI ZR 150/55
    Daß die Aktivlegitimation der Klägerin zur Hauptklage noch nicht feststeht, sondern insbesondere auch von dem den Gegenstand der Zwischenfeststellungsklage bildenden Rechtsverhältnis abhängt, steht der Vorabentscheidung über den Zwischenfeststellungsantrag durch Teilurteil nicht entgegen (vgl. BGH I ZR 13/54 vom 21. Dezember 1954 = LM Nr. 5 zu § 280 ZPO); vielmehr vermag das Zwischenfeststellungsurteil auf diesem Wege in zweckvoller Weise das Haupturteil vorzubereiten.
  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 320/54
    Auszug aus BGH, 13.07.1956 - VI ZR 150/55
    Denn nur dann würde die durch die Bezugnahme angeblich verursachte Unklarheit in eine solche Beziehung zu den Urteilsgründen gesetzt sein, daß nicht zu erkennen wäre, wie das Berufungsgericht zu seiner Entscheidung gekommen und ob diese Entscheidung sachlichrechtlich, prozeßrechtlich und den Denkgesetzen entsprechend begründet ist (vgl. BGH VI ZR 320/54 vom 16. April 1955).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11

    Äußerungen im Gerichtsverfahren

    Es fehlt an den erforderlichen Darlegungen dazu, dass das Berufungsurteil auf diesem Mangel beruht (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1956 - VI ZR 150/55, LM Nr. 6 zu § 280 ZPO; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 551 Rn. 14).
  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    Dazu hätte das FA die Schriftstücke, die das FG hätte heranziehen sollen, wenigstens ihrer Art nach näher beschreiben müssen (vgl. Urteil des BGH vom 13. Juli 1956 VI ZR 150/55, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 280 ZPO Nr. 6).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2005 - 17 U 217/04

    Kündigung eines Projektsteuerungsvertrages aus wichtigem Grund

    Ein Teilurteil über eine Zwischenfeststellungsklage ist zulässig (BGH, NJW 1956, 1755).
  • BGH, 13.06.1966 - III ZR 258/64

    Züchtigungsrecht eines Lehrers - Schläge auf den Kopf - Klage der

    Die von Prölss, Versicherungsvertrag, 15. Aufl., § 67 Anm. 4, für diese Ansicht herangezogene Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 13. Juli 1956 - VI ZR 150/55 - ausführlich in VersR 1956, 661, gekürzt in NJW 1956, 1755 - trifft nicht genau zu.
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 633/03

    Gewerberaummietvertrag: Vertragsauslegung hinsichtlich des erforderlichen

    Gerade im Falle eines solchen Teil - Zwischenfeststellungsurteils i. S. v. § 256 II ZPO ist aber anerkannt, dass dieses ohne Verstoß gegen § 301 ZPO vor Entscheidung über die Hauptklage ergehen kann (Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 256 Rdn. 22; BGH in NJW 1955, 587; 1956, 1755; 1961, 75).
  • OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Verfahren einer Stufenklage auf Erteilung eines

    Es ist allgemein anerkannt, dass trotz möglicher Widerspruchsgefahren über eine Zwischenfeststellungsklage durch Teilurteil entschieden werden kann (Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 301 Rn 7; BGH NJW 1956, 1755; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 568).
  • OLG Braunschweig, 03.11.2016 - 9 U 134/15

    Deutlichkeitsgebot; finanzierte Geschäfte; NORD/LB; Norddeutsche Landesbank;

    Die insoweit zulässige Klage und Berufung ist im zuerkannten Umfang als Zwischenfeststellungsklage zur Entscheidung durch Teilurteil (vgl. BGH, Beschl. v. 13.7.1956 - VI ZR 150/55) reif.
  • OLG München, 28.09.2010 - 28 U 2119/10

    Architektenvertrag: Abgrenzung zwischen kostenfreier Akquise und

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH vom 13.07.56 - VI ZR 150/55, NJW 1956, 1755; BGH vom 28.09.06 - VII ZR 247/05, BauR 2007, 143).
  • BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59

    Verweis eines Berufungsurteiles zur Wiedergabe von einer Zeugenaussage auf einen

    In einem ähnlich gelagerten Fall hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 13. Juli 1956 - VI ZR 150/55 - LM ZPO § 280 Nr. 6 -) die Revisionsrüge zurückgewiesen, da sie der nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO erforderlichen Begründung deshalb entbehre, weil die angegebenen Tatsachen nicht erkennen ließen, ob und inwieweit das Urteil auf dem Mangel beruhen könne.
  • BFH, 10.02.1982 - I S 5/81
    Dabei sind an die Bestimmtheit und Genauigkeit i.d.R. dann strengere Anforderungen zu stellen, wenn eigene Unterlagen des Steuerpflichtigen in erheblichem Umfange im Rahmen einer steueraufsichtlichen Prüfung zur Ermittlung des Sachverhalts herangezogen und ausgewertet worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 29.1.1975 I R 135/70 und BGH-Urteil vom 13.7.1956 VI ZR 150/55).
  • BGH, 06.03.1964 - VI ZR 28/63

    Darlegung eines Schadensersatzanspruchs im Rahmen einer Widerklage

  • BGH, 12.02.1964 - VIII ZR 153/62

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.1956 - IV ZB 140/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,6288
BGH, 26.09.1956 - IV ZB 140/56 (https://dejure.org/1956,6288)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1956 - IV ZB 140/56 (https://dejure.org/1956,6288)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1956 - IV ZB 140/56 (https://dejure.org/1956,6288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1755
  • FamRZ 1956, 379
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1953 - IV ZB 57/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.09.1956 - IV ZB 140/56
    Da den Eltern, wie das vorlegende Oberlandesgericht mit zutreffenden Gründen dargelegt hat, auch aus § 20 FGG ein Beschwerderecht nicht zustand, war daher ihre Beschwerde gegen den Beschluß des Amtsgerichts nicht unbegründet, wie das Landgericht entschieden hatte, sondern unzulässig (Beschluß des Senats vom 13. Juli 1953, NJW 53, 1666; Schlegelberger FGG 6. Aufl. § 25 Anm. 5).
  • BGH, 30.10.1952 - IV ZB 70/52

    Vorlegung an BGH

    Auszug aus BGH, 26.09.1956 - IV ZB 140/56
    Es ist allerdings zweifelhaft, ob die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Braunschweig (JFG 4, 39) in dem Sinne der Entscheidung des Kammergerichts vom 26. März 1915 (KGJ 47, 30) widerspricht, daß schon aus diesem Grunde nach den Rechtsausführungen in dem Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1952 (BGHZ 7, 389) die Vorlage geboten war.
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Die in diesem Rechtszug vorzunehmende Prüfung der Befugnis des Beschwerdeführers, die Verfügung des Amtsgerichts anzufechten, ist eine Entscheidung zur Sache und nicht etwa über die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels (Beschluß des erkennenden Senats vom 26. September 1956 IV ZB 140/56, abgedruckt in NJW 1956, 1755).

    Denn das Recht zur Einlegung der Beschwerde ist Voraussetzung der Zulässigkeit des Rechtsmittels (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Juli 1953 IV ZB 57/53 [NJW 1953, 1666] und vom 26. September 1956 IV ZB 140/56 [NJW 1956, 1755 = FamRZ 1956, 379]).

  • BGH, 10.04.1986 - BLw 26/85

    Anforderungen an die Auslegung eines Testaments - Erteilung eines Erbscheins mit

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - zu ihnen gehören auch die Verfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (§ 9 LwVG) - die Beschwerdeberechtigung eine Verfahrensvoraussetzung, bei deren Fehlen das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen ist (BGHZ 11, 66, 70; BGH Beschlüsse v. 13. Juli 1953, IV ZB 57/53, NJW 1953, 1666; v. 26. September 1956, IV ZB 140/56, FamRZ 1956, 379, 381; v. 18. Oktober 1962, V BLw 8/62, LM HöfeO § 18 Nr. 6 und v. 13. Dezember 1962, V BLw 22/62, LM LwVG § 22 Nr. 15 = LVO § 38 Nr. 4).
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