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   BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54   

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https://dejure.org/1955,139
BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54 (https://dejure.org/1955,139)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1955 - 2 AZR 228/54 (https://dejure.org/1955,139)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 (https://dejure.org/1955,139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus wichtigem Grund, Unzulässigkeit des Nachschiebens von Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Handlungsgehilfen - Fristlose Kündigung - Ordnungsgemäße Ermittlung des Sachverhalts - Fristlose Entlassung - Nachschieben von Kündigungsgründen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachschieben wichtiger Gründe, die erst nach der Kündigung entstanden sind, wichtiger Grund, Probezeit, Probearbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 245
  • NJW 1956, 807
  • DB 1956, 235
  • DB 1956, 236
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54
    Der Senat kann im Wesentlichen nur prüfen, ob etwaige Verfahrensrügen durchgreifen, ferner ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes im gegebenen Falle ohne Rechtsfehler angewandt hat, und schließlich, ob es bei seiner Erwägung, dass der Beklagten die Weiterbeschäftigung des Klägers bis zum Ablauf der Probezeit zugemutet werden konnte, alle wesentlichen Umstände des festgestellten Sachverhalts berücksichtigte (vgl. die zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmten Urteile des Senats vom 03. November 1955, 2 AZR 39/54 und 2 AZR 86/54).
  • RG, 11.10.1893 - I 209/93

    Vertrag über Handlungen. Rücktritt.

    Auszug aus BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54
    Zum Teil beruhten sie anscheinend auch auf einem Missverstehen der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 32, 249, auf die in diesem Zusammenhang immer wieder hingewiesen worden ist (vgl. dazu Molitor, Die Kündigung, 2. Aufl., S. 258, insbesondere Rdn. 29).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54
    Der Senat kann im Wesentlichen nur prüfen, ob etwaige Verfahrensrügen durchgreifen, ferner ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes im gegebenen Falle ohne Rechtsfehler angewandt hat, und schließlich, ob es bei seiner Erwägung, dass der Beklagten die Weiterbeschäftigung des Klägers bis zum Ablauf der Probezeit zugemutet werden konnte, alle wesentlichen Umstände des festgestellten Sachverhalts berücksichtigte (vgl. die zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmten Urteile des Senats vom 03. November 1955, 2 AZR 39/54 und 2 AZR 86/54).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Sie können allenfalls als Grundlage für eine weitere Kündigung oder einen Auflösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG dienen (Senat 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - zu II 2 d der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 62 = EzA BGB § 626 nF Nr. 9; 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - zu III der Gründe, BAGE 2, 245) .

    (b) Nachträglich eingetretene Umstände können nach der Rechtsprechung des Senats für die gerichtliche Beurteilung allerdings insoweit von Bedeutung sein, wie sie die Vorgänge, die zur Kündigung geführt haben, in einem neuen Licht erscheinen lassen (Senat 13. Oktober 1977 - 2 AZR 387/76 - zu III 3 d der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 3; 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - zu II 2 d der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 62 = EzA BGB § 626 nF Nr. 9; 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - zu III der Gründe, BAGE 2, 245).

    Dazu müssen zwischen den neuen Vorgängen und den alten Gründen so enge innere Beziehungen bestehen, dass jene nicht außer Acht gelassen werden können, ohne dass ein einheitlicher Lebensvorgang zerrissen würde (Senat 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - aaO; ErfK/Müller-Glöge 10. Aufl. § 626 Rn. 54; KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 177; SPV/Preis 10. Aufl. Rn. 551; vgl. auch Walker NZA 2009, 921, 922) .

    Es darf aber nicht etwa eine ursprünglich unbegründete Kündigung durch die Berücksichtigung späteren Verhaltens rückwirkend zu einer begründeten werden (Senat 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - aaO).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

    Selbst Umstände, die auch objektiv erst nachträglich eingetreten sind, können für die gerichtliche Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung ausnahmsweise von Bedeutung sein, falls sie die Vorgänge, die zur Kündigung geführt haben, in einem neuen Licht erscheinen lassen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 53, BAGE 134, 349; 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - zu III der Gründe, BAGE 2, 245) .
  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Die Kombination eines auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Dienstvertrages mit einem ordentlichen befristeten Kündigungsrecht ist nicht ungewöhnlich und zweifelsfrei zulässig (BAG AP HGB § 67 Nr. 1 und AP Internationales Privatrecht - Arbeitsrecht - Nr. 3, Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., § 620 Rdnr. 37; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl. Bd. I S. 529; Nikisch, Arbeitsrecht, 3. Aufl. 1. Bd. S. 665).
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