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   BayObLG, 01.02.1956 - RReg. 1 St 508/55   

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https://dejure.org/1956,492
BayObLG, 01.02.1956 - RReg. 1 St 508/55 (https://dejure.org/1956,492)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.1956 - RReg. 1 St 508/55 (https://dejure.org/1956,492)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 1956 - RReg. 1 St 508/55 (https://dejure.org/1956,492)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 411 Abs. 2, 329, 332, 230, 234
    Gesonderte Verhandlung der Berufung der Staatsanwaltschaft

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 838
  • BayObLGSt 1956, 32
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Die erteilte Vollmacht ermächtigte den Verteidiger, wie sich aus der ausdrücklichen Aufnahme der Begriffe "Vertretung" und "Verteidigung" ergibt, nicht nur zu einer Tätigkeit als Verteidiger und damit als Beistand (§ 137 Abs. 1 StPO), sondern auch zur Tätigkeit als Vertreter der Betroffene (BGHSt 9, 356/357; BayObLG NJW 1956, 838/839; OLG Köln NJW 1969, 705/706; OLG Düsseldorf StV 1992, 154).
  • KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19

    Vertretungsvollmacht im Sinne des § 73 Abs. 3 OWiG

    Vielmehr muss sich aus der Vollmacht ergeben, dass der Verteidiger berechtigt ist, den Betroffenen in der Hauptverhandlung zu vertreten (vgl. BayOblG NJW 1956, 838).
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher

    Die Vollmacht trug also dem Umstand Rechnung, daß der Verteidiger als solcher nur der Beistand ( § 137 Abs. 1 StPO) und nicht der Vertreter des Beschuldigten ist (RGSt 66, 209, 211; BayObLG NJW 1956, 838 Nr. 18; Beling, Strafprozeßrecht S 152, 181).
  • OLG Bamberg, 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06

    Umfang einer Terminsvollmacht für den Verteidiger im Bußgeldverfahren

    Diese Vollmacht ermächtigte den Verteidiger, wie sich aus der ausdrücklichen Aufnahme der Begriffe Vertretung und Verteidigung ergibt, nicht nur zu einer Tätigkeit als Verteidiger und damit als Beistand (§ 137 Abs. 1 StPO), sondern auch zur Tätigkeit als Vertreter der Betroffenen (BGHSt 9, 356/357; BayObLG NJW 1956, 838/839; OLG Köln NJW 1969, 705/706; OLG Düsseldorf StV 1992, 154).
  • BayObLG, 29.09.2020 - 206 StRR 277/20

    Zulässigkeit einer Revision des Angeklagten; Sachurteil und Verwerfungsurteil;

    Der Zulässigkeit des Rechtsmittels des Angeklagten steht auch nicht entgegen, dass die von ihm gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegte Berufung bereits durch inzwischen rechtskräftig gewordenes Urteil des Landgerichts München II vom 11. März 2019 wegen unentschuldigten Nichterscheinens in der Hauptverhandlung gemäß § 329 Abs. 1 StPO verworfen wurde (vgl. bereits RG, Urteil vom 19. März 1931 - II 921, 923/30, RGSt 65, 231, 232 f.; BayObLG, Urteil vom 1. Februar 1956 - 1 St 508/55, BayObLGSt 1956, 32, 34; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Mai 1972 - 1 Ss 73/72, NJW 1972, 1871; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. August 1999 - 1 Ss 411/99, NStZ 2000, 52; Eschelbach in BeckOK StPO, 37. Ed., Stand 01.07.2020, § 329 Rn. 51, wobei dies überwiegend vorausgesetzt und nicht gesondert begründet wird).
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