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   BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54   

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https://dejure.org/1956,14
BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54 (https://dejure.org/1956,14)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1956 - I ZR 62/54 (https://dejure.org/1956,14)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1956 - I ZR 62/54 (https://dejure.org/1956,14)
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Dahlke

§ 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 Abs. 1 GG, Lizenzgebühr;

§ 812 BGB

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Motorroller-Fall (APR und besondere Persönlichkeitsrechte)

Papierfundstellen

  • BGHZ 20, 345
  • NJW 1956, 1554
  • GRUR 1956, 427
  • BB 1956, 609
  • DB 1956, 663
  • DB 1956, 664
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 129/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
    Bei Prüfung der Frage, ob B. unter den obwaltenden Umständen die Einwilligung des Klägers in eine Veröffentlichung auch auf eine Verwertung der Aufnahme im Rahmen von Werbeanzeigen der Gesellschaft habe beziehen können, hat das Berufungsgericht weiterhin zu Recht als bedeutsam erachtet, daß es sich bei dem Kläger - anders als in dem Croupier-Urteil des Oberlandesgerichts Freiburg (GRUR 1953, 40) - um einen bekannten und beliebten Schauspieler handelt, der es gewohnt ist, daß Bilder von ihm um seiner selbst willen verbreitet werden.
  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 143/52

    Verletzung des Bearbeiterurheberrechts

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß auf dem Gebiet des Urheberrechts die Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen zulässig ist (BGHZ 15, 338 [348];BGHZ 5, 116 [123]; RGZ 121, 258 [259]; RGZ 90, 137).
  • RG, 20.12.1919 - V 299/19

    Gleisbenutzung - § 812 BGB, Eingriffskondiktion, vertragswidrige Mehrbenutzung

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
    Sie muß sich vielmehr an der Sachlage, die sie selbst geschaffen hat, festhalten lassen (RGZ 97, 310 [312]; OLG Dresden SeuffArch 73 Nr. 51).
  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
    Es kann dahinstehen, ob der allgemein gehaltenen Erwägung des Reichsgerichts, wonach sich die Abbildungsfreiheit für Personen der Zeitgeschichte unter besonderen Voraussetzungen auch auf Veröffentlichungen zu Zwecken der Kundenwerbung erstrecken könne, noch zu folgen ist, nachdem das Grundgesetz das Recht eines jeden Menschen auf Achtung seiner Würde und auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verfassungsmäßig gewährleistet hat (Art. 1 und 2 GrundG; BGHZ 13, 334 [338]).
  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 115/51

    Zeitlich beschränktes Verfilmungsrecht

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß auf dem Gebiet des Urheberrechts die Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen zulässig ist (BGHZ 15, 338 [348];BGHZ 5, 116 [123]; RGZ 121, 258 [259]; RGZ 90, 137).
  • RG, 04.04.1917 - I 185/16

    Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) über die

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß auf dem Gebiet des Urheberrechts die Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen zulässig ist (BGHZ 15, 338 [348];BGHZ 5, 116 [123]; RGZ 121, 258 [259]; RGZ 90, 137).
  • RG, 07.03.1900 - I 459/99

    1. Liegt in dem ohne Zustimmung des Patentinhabers vorgenommenen Verkaufe eines

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
    Dieser für die Schadensliquidation aus Urheberund Patentverletzungen vom Reichsgericht entwickelte Grundsatz, dem gewohnheitsrechtlicher Rang zukommt (RGZ 35, 63; 43, 56; 46, 14; 50, 111; 84, 370; 95, 223; 130, 108; RG GRUR 1938, 449; GRUR 1934, 627), entspricht der Interessenlage bei allen Eingriffen in Ausschließlichkeitsrechte, die üblicherweise nur gegen Entgelt gestattet werden.
  • RG, 11.01.1902 - I 303/01

    Gebrauchsmuster.

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
    Dieser für die Schadensliquidation aus Urheberund Patentverletzungen vom Reichsgericht entwickelte Grundsatz, dem gewohnheitsrechtlicher Rang zukommt (RGZ 35, 63; 43, 56; 46, 14; 50, 111; 84, 370; 95, 223; 130, 108; RG GRUR 1938, 449; GRUR 1934, 627), entspricht der Interessenlage bei allen Eingriffen in Ausschließlichkeitsrechte, die üblicherweise nur gegen Entgelt gestattet werden.
  • RG, 04.04.1914 - I 3/14

    Feststellungsurteil. Rechtskraft. Verjährung. Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
    Dieser für die Schadensliquidation aus Urheberund Patentverletzungen vom Reichsgericht entwickelte Grundsatz, dem gewohnheitsrechtlicher Rang zukommt (RGZ 35, 63; 43, 56; 46, 14; 50, 111; 84, 370; 95, 223; 130, 108; RG GRUR 1938, 449; GRUR 1934, 627), entspricht der Interessenlage bei allen Eingriffen in Ausschließlichkeitsrechte, die üblicherweise nur gegen Entgelt gestattet werden.
  • RG, 09.06.1928 - I 310/27

    Bereicherungsanspruch im Urheberrecht

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß auf dem Gebiet des Urheberrechts die Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen zulässig ist (BGHZ 15, 338 [348];BGHZ 5, 116 [123]; RGZ 121, 258 [259]; RGZ 90, 137).
  • RG, 26.06.1929 - I 97/29

    Otto Harder

  • RG, 31.12.1898 - I 360/98

    Darf der Inhaber eines Patentes auf ein Verfahren als Entschädigung für die

  • RG, 22.10.1930 - I 128/30

    1. Wann kann der Patentinhaber vom Verletzer gemäß § 35 PatG. denjenigen Betrag

  • RG, 08.06.1895 - I 13/95

    Wird die Haftung des Veranstalters des Nachdruckes eines Musikstückes für den

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Das Gesamtverständnis der Vorschriften hat sich seit Inkrafttreten des Grundgesetzes dahin gewandelt, daß das Recht am eigenen Bild als ein Ausschnitt, eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angesehen wird, das aus Art. 1 und 2 GG entwickelt worden ist (vgl. hierzu 1 BvR 112/65, Umdruck A 3, C I 2 und 3; BGHZ 20, 345 [347] - Paul Dahlke - BGH, NJW 1962, S. 1004 [1005] - Doppelmörder - und 1971, S. 885 [886] - Petite Jacqueline -).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Der Bundesgerichtshof hat die kommerziellen Interessen an der Persönlichkeit von jeher in den durch die Persönlichkeitsrechte gewährleisteten Schutz einbezogen: Die Persönlichkeitsrechte sollen danach die allein dem Berechtigten zustehende freie Entscheidung darüber schützen, ob und unter welchen Voraussetzungen sein Bildnis oder sein Name - entsprechendes gilt für andere kennzeichnende Persönlichkeitsmerkmale - den Geschäftsinteressen Dritter dienstbar gemacht wird (BGHZ 20, 345, 350 f. - Paul Dahlke; 81, 75, 80 - Carrera).

    Dementsprechend hat er das Recht am eigenen Bild als ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht bezeichnet und generell bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts Ersatzansprüche für möglich erachtet (BGHZ 20, 345, 353 u. 355 - Paul Dahlke; 30, 7, 16 - Caterina Valente; BGH, Urt. v. 17.11.1960 - I ZR 87/59, GRUR 1961, 138, 140 - Familie Schölermann; GRUR 1979, 732, 734 - Fußballtor; Urt. v. 14.4.1992 - VI ZR 285/91, GRUR 1992, 557, 558 = NJW 1992, 2084 - Joachim Fuchsberger).

    Bei Marlene Dietrich handelt es sich - was auch die Revisionserwiderung nicht in Zweifel zieht - um eine sogenannte absolute Person der Zeitgeschichte (vgl. BGHZ 20, 345, 349 f. - Paul Dahlke; 24, 200, 208 - Spätheimkehrer; 131, 332, 336 - Caroline v. Monaco II).

    Auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG kann sich jedoch derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (st. Rspr.; BGHZ 20, 345, 350 - Paul Dahlke; BGH, Urt. v. 1.10.1996 - VI ZR 206/95, GRUR 1997, 125, 126 = NJW 1997, 1152 - Bob-Dylan-CD, m.w.N.).

    Die Klägerin kann den ihr entstandenen Schaden entweder konkret oder nach der Lizenzanalogie berechnen oder den Verletzergewinn herausverlangen (vgl. BGHZ 20, 345, 353 f. - Paul Dahlke).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    In späteren Entscheidungen war der Bundesgerichtshof bestrebt, die generalklauselartige Weite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu konkretisieren (vgl. etwa BGHZ 15, 249; 20, 345; 26, 52; 27, 284; 31, 308).
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