Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.03.1957

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   BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57   

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https://dejure.org/1957,76
BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57 (https://dejure.org/1957,76)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1957 - 5 StR 52/57 (https://dejure.org/1957,76)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1957 - 5 StR 52/57 (https://dejure.org/1957,76)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 245
  • NJW 1957, 1040
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 05.05.1930 - II 1028/29

    1. Bedarf der Verteidiger zum Verzicht auf ein Rechtsmittel einer ausdrücklich

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  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Begreift man den Satz seinem Inhalt nach als die verfahrensrechtliche Kehrseite des sachlichrechtlichen Schuldgrundsatzes (Sax JZ 1958, 177, 179) oder als eine Regel für den Schuldbeweis (RGSt 52, 319; 65, 250, 255; RG JW 1931, 1578 Nr. 36), so hat er freilich außerhalb der Schuldfrage keine Geltung.
  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04

    Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme

    Der Widerruf führt zum Erlöschen der dem Verteidiger erteilten Ermächtigung (vgl. BGHSt 10, 245, 246), zur Unwirksamkeit auch der Rücknahmeerklärung jedoch nur dann, wenn er vor der Rücknahmeerklärung bei dem Gericht eingegangen ist.

    In der Zurücknahme eines Rechtsmittels liegt regelmäßig der Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels (BGHSt 10, 245, 247).

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme per

    Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Verzichtserklärung bei dem Gericht eingegangen ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211, 212).

    Die Rücknahme kann als Prozesshandlung weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 I Rücknahme 2 und § 302 II Rücknahme 6; BGH NStZ 2019, 548).

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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.1957 - 4 StR 552/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1273
BGH, 07.03.1957 - 4 StR 552/56 (https://dejure.org/1957,1273)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1957 - 4 StR 552/56 (https://dejure.org/1957,1273)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1957 - 4 StR 552/56 (https://dejure.org/1957,1273)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 233
  • NJW 1957, 1040
  • MDR 1957, 433
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.09.1961 - 4 StR 300/61

    Rechtsmittel

    Besonders im Jugendstrafrecht müssen also die Gestaltung der Tat mit allen ihren Begleitumständen, ihrem Unrechtsgehalt und Schuldgehalt gegen die Gesichtspunkte der Bewertung der Täterpersönlichkeit sorgfältig abgewogen werden (BGHSt 10, 233 ff; vgl. im übrigen auch BGHSt 15, 224 ff).

    Gerade hierin hat der erkennende Senat in der Entscheidung BGHSt 10, 233 ff einen wesentlichen Unterschied zwischen der Strafaussetzung im Erwachsenen- und im Jugendstrafrecht gesehen und die oben wiedergegebene Folgerung gezogen, daß, auch wenn das Rechtsgefühl der Allgemeinheit Sühne durch Vollstreckung einer bestimmten Jugendstrafe verlange, der Jugendrichter prüfen müsse, ob die Erziehung des Jugendlichen zu einem rechtschaffenen Lebenswandel besser durch die Vollstreckung der Strafe oder durch ihre Aussetzung erreicht wird.

  • BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72

    Aussetzung höherer Jugendstrafe

    Auch bei der Ausübung des dem Gericht in § 21 Abs. 2 JGG eingeräumten Ermessens kann der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke (vgl. BGHSt 10, 233, 234 [BGH 07.03.1957 - 4 StR 552/56]; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]zu anderen Entscheidungen führen als bei einem Erwachsenen; bei sonst gleichgelagerten Fällen von Straftaten Jugendlicher kann die Entscheidung verschieden ausfallen, je nachdem, ob bei dem einzelnen jugendlichen Täter die zur Verfügung stehenden Mittel der Bewährungsauflage und der Bewährungsaufsicht oder der Vollzug der Jugendstrafe eine günstigere und nachhaltigere erzieherische Beeinflussung versprechen.
  • OLG Frankfurt, 23.11.1977 - 1 Ss 380/77

    Menge von Heroin; Notwendige Feststellungen; Gewicht des Rauschgifts; Qualität

    Für die Frage, ob eine etwa zu verhängende Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, kommt es, was im Urteil darzulegen ist, darauf an, ob die Erziehung des Angeklagten zu einem straffreien Lebenswandel besser durch die Strafvollstreckung oder aber durch ihre Aussetzung erreicht wird (BGHSt 10, 233).
  • BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Entstehung der Tat aus einer emotionell

    Es kann dabei offen bleiben, ob im Bereich des Jugendstrafrechts noch weitergehende Möglichkeiten der Strafaussetzung gegeben sind, etwa mit Rücksicht auf den hier maßgeblichen Erziehungsgedanken (vgl. BGHSt 10, 233, 234 [BGH 07.03.1957 - 4 StR 552/56]; 15, 224 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61].
  • BGH, 23.10.1973 - 1 StR 378/73

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und

    Zwar ist im Rahmen des § 21 Abs. 2 JGG auch zu prüfen, ob die Erziehung eines Jugendlichen zu einem rechtschaffenen Menschen besser durch die Strafvollstreckung oder durch ihre Aussetzung erreicht wird (BGHSt 10, 233, 234; BGH, Urteil vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71 -).
  • BGH, 04.11.1958 - 5 StR 450/58

    Rechtsmittel

    Der (Teil-)Verzicht kann nicht widerrufen werden (vgl. BGH NJW 1957, 1040 17 ).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 664/57

    Rechtsmittel

    Damit ist dem im Jugendstrafrecht im Vordergrund stehenden Gedanken der Besserung und Erziehung des Jugendlichen und gerade der Absicht des Gesetzgebers Rechnung getragen (BGHSt 10, 233).
  • BGH, 06.06.1957 - 4 StR 159/57

    Rechtsmittel

    Diese Erwägungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung 4 StR 552/56 vom 7. März 1957).
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