Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.09.1957

Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1957 - 2 StR 366/57   

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BGH, 04.10.1957 - 2 StR 366/57 (https://dejure.org/1957,464)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1957 - 2 StR 366/57 (https://dejure.org/1957,464)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1957 - 2 StR 366/57 (https://dejure.org/1957,464)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 388
  • NJW 1957, 1770
  • NJW 1958, 30 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    Strafgrund für § 30 StGB ist, dass die (angestrebte) Willensübereinkunft Mehrerer im Vorfeld der Deliktsbegehung deren Wahrscheinlichkeit erhöht (vgl. BGH, Urteile vom 4. Oktober 1957 - 2 StR 366/57, BGHSt 10, 388, 389 f.; vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347, 348; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 102 f.).
  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 179/23

    Verabredung der Anstiftung zum Mord oder zu einer schweren Körperverletzung

    Vielmehr begründete schon die Willensbindung der Beteiligten eine Gefahr für das durch die vorgestellte Tat bedrohte Rechtsgut, weil bereits die wechselseitige psychische Bindung den Anstiftungsversuch und die Begehung der Haupttat wahrscheinlicher macht (vgl. BT-Drucks. I/3713, S. 32; IV/650, S. 154; BGH, Urteile vom 4. Oktober 1957 - 2 StR 366/57, BGHSt 10, 388, 389; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 439/09, BGHR StGB § 30 Abs. 2, Konkurrenzen 1; Beschluss vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, aaO; NK-StGB/Engländer, 6. Aufl., § 30 Rn. 38).
  • BGH, 17.12.2014 - StB 10/14

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die beendete Durchsuchung; Durchsuchung beim

    Strafgrund des § 30 StGB ist die Gefährlichkeit eines zumindest angestrebten Zusammenwirkens mehrerer bereits vor Eintritt in das Versuchsstadium (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1957 - 2 StR 366/57, BGHSt 10, 388, 389 f.; Schröder, JuS 1967, 289).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Ob es sich hierbei um eine versuchte Anstiftung des Angeklagten A. nach § 30 Abs. 1 StGB oder die Annahme von dessen Anerbieten nach § 30 Abs. 2 StGB handelt, ist unerheblich, weil auch die Annahme eines nicht ernstlich gemeinten Anerbietens den Tatbestand erfüllt (BGHSt 10, 388).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Der Strafgrund des Beteiligungsversuchs besteht in der konspirativen Bindung mehrerer Beteiligter, so daß die Handlung gegenüber anderen Vorbereitungshandlungen eines Alleintäters eine größere Gefährlichkeit aufweist (vgl. BGHSt 10, 388, 389 f.; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Auf. § 30 Rdn. 1, Lackner, StGB 22. Aufl. § 30 Rdn. 1; Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 3; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 30 Rdn. 1; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. § 65 I 2; Schindler, Die Strafbarkeit der Vorbereitung in rechtsstaatlicher Sicht, 1969 S. 235).
  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 627/97

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beweisantrags - Begründung einer Revision

    Nach ihrer eigenen Einlassung hat die Angeklagte das (nicht notwendigerweise ernstgemeinte, vgl. BGHSt 10, 388 [BGH 04.10.1957 - 2 StR 366/57]) Erbieten eines anderen, zu einem Mord anzustiften, angenommen und sich damit gemäß § 30 Abs. 2 StGB i.V.m. §§ 26, 211 StGB schuldig gemacht.
  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Strafgrund ist die abstrakte Gefährlichkeit allein dieses interpersonalen Verhaltens (vgl. MüKo-StGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 30 Rn. 2), ohne dass es auf eine konkrete Gefahr des angegriffenen Rechtsguts ankäme; damit wird durch § 30 StGB eine Strafbarkeit der Beteiligten bereits im Vorfeld des Versuchs der Verbrechensbegehung begründet (vgl. Senat, Urteile vom 4. Oktober 1957 - 2 StR 366/57, BGHSt 10, 388, 389; vom 4. Juli 2018 - 2 StR 245/17, BGHSt 63, 161, 170; BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 102; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 30 Rn. 2; LK-StGB/Schünemann/Greco, 13. Aufl., § 30 Rn. 14 ff.; SSW-StGB/Murmann, 5. Aufl., § 30 Rn. 1; vgl. auch BGH, Urteile vom 24. April 1951 - 1 StR 130/51, BGHSt 1, 131, 135, und vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91, NJW 1992, 2903, 2905).
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09

    Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

    Bereits die Verabredung der Verbrechen ist der Beginn des Rechtsgutsangriffs (vgl. BGHSt 9, 131, 134; 10, 388, 389; Fischer aaO § 30 Rdn. 2 a); daher ist für das Verhältnis der Taten zueinander darauf abzustellen, was verabredet ist.
  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Maßstab für die Beurteilung der Bestimmtheit ist, ob durch die Einbeziehung des anderen schon eine erhöhte Gefährdung des geschützten Rechtsguts eintreten kann (BGH Urt. v. 2.9. 1969 - 1 StR 280/69; BGHSt 10, 388, 389; 18, 160, 161; BGH, Urteil vom 29.10.1997 - 2 StR 239/97 (LG Frankfurt a.M.)).
  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97

    Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen

    Die Tat muß vom Anstifter so bestimmt sein, daß der andere sie begehen könnte, wenn er wollte (BGH, Urt. vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69; BGHSt 10, 388, 389 [BGH 04.10.1957 - 2 StR 366/57]; 18, 160, 161).
  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 217/99

    Verurteilung eines Sparkassendirektors wegen Versuchs der Beteiligung an einem

  • BGH, 04.12.1962 - 5 StR 529/62
  • BGH, 02.09.1969 - 1 StR 280/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 201/61

    Ernstlichkeit des Anerbietens eines Verbrechens - Strafbarkeit einer

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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1957 - 1 StR 532/56   

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https://dejure.org/1957,1143
BGH, 24.09.1957 - 1 StR 532/56 (https://dejure.org/1957,1143)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1957 - 1 StR 532/56 (https://dejure.org/1957,1143)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1957 - 1 StR 532/56 (https://dejure.org/1957,1143)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 384
  • NJW 1957, 1770
  • MDR 1958, 50
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1977 - 4 StR 369/77

    Revision auf Grund von Mitwirkung eines Hilfsschöffen - Abwesenheit wegen Urlaubs

    Er ist vielmehr in gehöriger Form zur Sitzung einzuberufen (BGHSt 5, 73, 74; 10, 384, 385).

    Erst wenn er auf vorgebrachte Hinderungsgründe freigestellt worden ist, darf auf den nächstfolgenden Schöffen zurückgegriffen werden (BGHSt 10, 384, 385).

  • BGH, 30.04.1974 - 4 StR 78/74

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Untreue - Anforderungen

    Die zweckwidrige Verfügung über fremde Gelder bedeutet stets einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB, solange nicht zugleich andere ausreichende Geldbeträge zur zweckentsprechenden Verwendung bereitgehalten werden (vgl. RGSt 73, 283, 285 ff; BGH, Urteil vom 24. September 1957 - 1 StR 532/56 - in BGHSt 10, 384 nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.11.1979 - 2 StR 265/79

    Fehlerhafte Schöffenbesetzung des Gerichts

    Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob die von der Vorsitzenden verfügte Ladung der unter den Nummern 173 bis 175 der Liste verzeichneten Hilfsschöffen rechtlicher Nachprüfung standhalten würde (vgl. BGH a.a.O. S. 74; BGHSt 10, 384, 385).
  • BGH, 23.03.1977 - 2 StR 278/76

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Insofern lag dem in BGHSt 10, 384 entschiedenen Fall ein völlig anders gelagerter Sachverhalt zugrunde,.
  • BGH, 28.10.1970 - 3 StR 220/70

    Notwendigkeit erneuter Straffestsetzung im Fall der Verfolgungsbeschränkung -

    Fortsetzungszusammenhang, wie ihn das Landgericht hier angenommen hat, ist rechtsgrundsätzlich auch möglich, wenn der Anstifter durch mehrere Handlungen verschiedene Täter zu Straftaten bestimmt hat (BGH, Urteil vom 24. September 1957 - 1 StR 532/56).
  • BGH, 29.06.1978 - 4 StR 224/78

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung -

    Es sei jedoch angemerkt, daß das hier eingeschlagene Verfahren der telefonischen Rundfrage Bedenken erweckt (siehe auch BGHSt 10, 384, 385).
  • BGH, 14.07.1961 - 4 StR 131/61

    Rechtsmittel

    Die Feststellungen des Landgerichts lassen aber erkennen, daß es den Fortsetzungszusammenhang sowohl für die Haupttaten der Eheleute F. als für die Beihilfehandlungen des Angeklagten O. - für den Gehilfen ist unabhängig von den Taten des Haupttäters zu prüfen, ob seine Beihilfehandlungen in Handlungseinheit oder -mehrheit stehen (vgl. RGSt 70, 387 und die nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 1 StR 532/56 vom 24. September 1957; 5 StR 296/58 vom 17. Oktober 1958; 4 StR 438/58 vom 13. März 1959) - zu Unrecht angenommen hat.
  • BGH, 14.12.1976 - 5 StR 690/76

    Revisionserfolg bei erfolgreicher Besetzungsrüge - Fehlerhafte Besetzung des

    Die formlose allgemeine Erkundigung der Geschäftsstellenbeamtin, welcher der auf der Liste stehenden Hilfsschöffen an der Sitzung teilnehmen könne, entsprach nicht dem Gesetz (BGHSt 10, 384, 385).
  • BGH, 19.07.1968 - 4 StR 327/67

    Erklärung von Verfahrensrügen zum Protokoll des Urkundsbeamten der

    Der Bundesgerichtshof ist dieser Auffassung in ständiger Rechtsprechung gefolgt (BGH bei Dallinger MDR 1957, 266; 3 StR 422/53 vom 11. Februar 1954; 1 StR 532/56 vom 24. September 1957); sie wird auch im Schrifttum gebilligt (Jagusch in LK 80 Aufl., Vorb. B III 2 f dd vor § 73; Schönke/Schröder, 13. Aufl. § 73, Rz. 43).
  • BGH, 07.09.1960 - 2 StR 331/60

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Unterschlagung -

    Zwar hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sich dahin ausgesprochen, daß ein Referendar, der zufolge seiner teilhaberähnlichen Stellung in einer Rechtsanwaltspraxis, insbesondere als Leiter des inneren Bürobetriebes, neben dem Rechtsanwalt für die Buchführung verantwortlich ist, zu dessen Auftraggebern weder durch ein Rechtsgeschäft noch kraft Dienstvertrages mit dem Rechtsanwalt in einem Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB steht (BGH Urt. v. 24. September 1957 - 1 StB 532/56 insoweit in BGHSt 10, 384 nicht abgedruckt).
  • BGH, 16.10.1974 - 2 StR 363/74

    Anforderungen an die Einberufung eines Hilfsschöffen - Wirksame Entbindung eines

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