Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.12.1956

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1956 - VI ZR 20/56   

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https://dejure.org/1956,335
BGH, 11.12.1956 - VI ZR 20/56 (https://dejure.org/1956,335)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1956 - VI ZR 20/56 (https://dejure.org/1956,335)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 20/56 (https://dejure.org/1956,335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht an Baustellen; Abgrenzung zu Unfallverhütungsvorschriften

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 499
  • VersR 1957, 165
  • DB 1957, 235
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einer abgesperrten Baustelle

    Unbefugte Besucher vor den auf Baustellen lauernden mannigfachen Gefahren zu schützen ist weder Zweck der Unfallverhütungsvorschriften noch dem Bauherren oder den beteiligten Unternehmern möglich und zumutbar; ihnen gegenüber wird der Verkehrssicherungspflicht bereits durch das Betretungs- bzw. Durchfahrtsverbot genügt (BGH, NJW 1985, 1078ff; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f).

    Erweiterte Verkehrssicherungspflichten sind in diesem Zusammenhang insbesondere zum Schutz von Kindern angenommen worden, die die drohenden Gefahren erfahrungsgemäß noch nicht hinreichend erfassen können und für die ein verbotenes Gelände aufgrund ihres Spieltriebs und Erforschungsdrangs ggf. eine besondere Anziehungskraft ausübt (vgl. auch BGH, NJW 1997, 582f, 583; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Köln, VersR 1992, 1241f; Hager, in: Staudinger, a.a.O., § 823 Rdn. E 220).

    Gegenüber den nicht berechtigten Personen wird der Verkehrssicherungspflicht bereits durch das Betretungs- bzw. Durchfahrtsverbot genügt (vgl. BGH, NJW 1985, 1078ff; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 602f).

  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 292/82

    Abgrenzung der Verkehrssicherungspflicht von Bauunternehmer und Bauherr

    Anderen gegenüber, jedenfalls soweit sie erwachsen sind, kommt dagegen der für den Neubau Verkehrssicherungspflichtige seiner Pflicht dadurch nach, daß vor der Baustelle auf einer Hinweistafel Unbefugten das Betreten der Baustelle verboten wird (Senatsurteil vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 20/56 - VersR 1957, 165, 166 = NJW 1957, 499; vgl. auch Stoll, Handeln auf eigene Gefahr, 1961, S. 272).
  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer

    Denn sicherlich ist ein Hauseigentümer nicht verpflichtet, Treppen und Zugänge auch im Interesse eines Einbrechers zu beleuchten oder zu sichern (vgl. dazu RG JW 1909, 461; OGHZ 2, 65; BGH NJW 1957, 499; VersR 1959, 467; VersR 1965, 515).
  • OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91

    Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des

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  • OLG München, 08.07.2011 - 10 U 5433/08

    Haftungsverteilung bei Skiunfall: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim

    (1) Aus der in NJW 1957, 499 veröffentlichten Entscheidung des BGH können die Beklagten vorliegend nichts zu ihren Gunsten herleiten.
  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 27 U 189/00

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers - Abrißstelle einer Weserbrücke -

    Dritten gegenüber wird der Verkehrssicherungspflicht an Baustellen im allgemeinen durch Anbringung von Betretungsverboten genügt, unbefugte Besucher vor den auf Baustellen lauernden mannigfachen Gefahren zu schützen, ist weder Zweck der Unfallverhütungsvorschriften noch dem Bauherrn oder den beteiligten Unternehmern allgemein möglich und zumutbar; so BGH NJW 1957, 499.
  • OLG Koblenz, 18.08.1998 - 3 U 713/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Deckendurchbruch - Abdeckung durch undurchsichtige

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  • OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 22 U 272/92

    Zierteich - Sturz eines Kindes von einem Steg - Haftung

    solchen Personen, die sich befugterweise in dem Gefahrenbereich aufhalten (BGH VersR 1957, 165; OLG Düsseldorf VersR 1983, 141).
  • OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 U 50/00

    Gabelstapler, Betriebsgelände, Privatstraße, Unfallverhütungsvorschrift

    Zwar dient die Unfallverhütungsvorschrift in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer der Beklagten vor Arbeitsunfällen, sie stellt aber zugleich auch eine Konkretisierung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dar, die gegenüber allen Personen zu wahren ist, die befugt das Betriebsgelände der Beklagten betreten bzw. befahren (vgl. BGH NJW 1957, 499; VersR 1963, 252; VersR 1967, 133; NJW 1978, 2032).
  • BGH, 05.05.1964 - VI ZR 72/63

    Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers einer Sandgrube gegenüber spielenden

    Sie meint unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 20/56 - NJW 1957, 499 Nr. 3, die Unfallverhütungsvorschriften dienten lediglich dem Schutz solcher Personen, die eine Baustelle befugtermaßen beträten.
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 56/01

    Verkehrssicherungspflicht auf Flugplätzen - Flughafengesellschaft -

  • LG Coburg, 02.06.2006 - 32 S 13/06

    Zu den Voraussetzungen eines Notwegerechts

  • BGH, 04.11.1966 - VI ZR 36/65

    Inhaber eines Dachdeckergeschäfts - Betriebsfremder Arbeiter -

  • LG Bonn, 24.11.2006 - 1 O 89/06

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall durch einen Zusammenstoß mit

  • OLG Hamm, 14.11.1986 - 9 U 58/84
  • LG Osnabrück, 24.11.2003 - 2 O 1587/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die nicht ordnungsgemäße

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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1956 - VI ZR 294/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,343
BGH, 21.12.1956 - VI ZR 294/55 (https://dejure.org/1956,343)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1956 - VI ZR 294/55 (https://dejure.org/1956,343)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1956 - VI ZR 294/55 (https://dejure.org/1956,343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EGBGB Art. 12
    Geltung deutschen Rechts bei einem Unfall mit einem ausländischen Kfz

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 65
  • NJW 1957, 499
  • MDR 1957, 278
  • DB 1957, 187
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53

    Verletzung deutschen Firmenrechts im Ausland

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - VI ZR 294/55
    Das Berufungsgericht hat verkannt, daß die für unerlaubte Handlungen geltende (ungeschriebene) deutsche Kollisionsnorm, derzufolge sich das anzuwendende Recht nach dem Begehungsort richtet (vgl. RGZ 96, 96 [98]; OGHZ 4, 194 [196]; BGHZ 14, 286 und aus dem Schrifttum u.a. Binder in der Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, 1955 S 401, 406 und Raape, Internationales Privatrecht (Lehrbuch), 4, Aufl. 1955 S 534), nicht nur auf schuldhaft begangene Schadenshandlungen im Sinne der § § 823, 826 BGB, sondern auch auf die Fälle der sogen. Erfolgs- oder Gefährdungshaftung Anwendung findet, an die das Gesetz ohne Verschulden oder auf Grund vermuteten Verschuldens eine Schadenersatzpflicht knüpft.

    Das Urteil BGHZ 14, 286 [291] steht ihr nicht entgegen.

  • RG, 25.02.1904 - VI 318/03

    Sind die Vorschriften des internationalen Übereinkommens über den

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - VI ZR 294/55
    Das ist die in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschende Meinung (vgl. u.a. RGZ 57, 142 [145]; RG LeipZ 1915 S 1443; Raape a.a.O. S 543 f; derselbe in Staudinger, 9. Aufl. 1931, Anm. E zu Art. 12 EGBGB [S 224 ff]; Binder a.a.O. S 401 [405]; Nussbaum, Deutsches Internationales Privatrecht 1932 S 287, 290 f).
  • RG, 30.05.1919 - VII 33/19

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein mit seiner Ehefrau in der

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - VI ZR 294/55
    Das Berufungsgericht hat verkannt, daß die für unerlaubte Handlungen geltende (ungeschriebene) deutsche Kollisionsnorm, derzufolge sich das anzuwendende Recht nach dem Begehungsort richtet (vgl. RGZ 96, 96 [98]; OGHZ 4, 194 [196]; BGHZ 14, 286 und aus dem Schrifttum u.a. Binder in der Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, 1955 S 401, 406 und Raape, Internationales Privatrecht (Lehrbuch), 4, Aufl. 1955 S 534), nicht nur auf schuldhaft begangene Schadenshandlungen im Sinne der § § 823, 826 BGB, sondern auch auf die Fälle der sogen. Erfolgs- oder Gefährdungshaftung Anwendung findet, an die das Gesetz ohne Verschulden oder auf Grund vermuteten Verschuldens eine Schadenersatzpflicht knüpft.
  • BGH, 08.01.1981 - III ZR 157/79

    Anlage i.S. v. § 22 WHG; Äthylacetat; Erdaushub; Grundwasser; Zustandsstörer

    Als materielles Recht sind die deutschen Haftungsbestimmungen anzuwenden; denn nach dem sich aus Art. 12 EGBGB ergebenden Grundsatz ist für unerlaubte Handlungen das Recht des Tatortes maßgebend; dies gilt auch für die Gefährdungshaftung (vgl. BGHZ 23, 65, 67 f).
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 79/75

    Leistungen eines Trägers der französischen gesetzlichen Unfallversicherung als

    Nach den maßgebenden Grundsätzen des deutschen Internationalen Privatrechts richtet sich das anzuwendende Recht in Fällen der Gefährdungshaftung nach dem Begehungsort (BGHZ 23, 65, 67) [BGH 21.12.1956 - VI ZR 294/55].
  • OLG Köln, 08.03.1994 - 3 U 75/89

    Bestehen eines Direktanspruchs eines Geschädigten gegen eine ausländische

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  • BGH, 27.04.1976 - VI ZR 264/74

    Erfüllung des Tatbestandes der nach dem Recht des Tatortes maßgeblichen

    Dies gilt auch für Gefährdungshaftungen (BGHZ 23, 65, 67 [BGH 21.12.1956 - VI ZR 294/55] m.w.Nachw.).
  • LG Aschaffenburg, 09.12.2004 - 2 S 174/04

    Vorliegen der Passivlegitimation bei Übernahme der Pflicht eines

    Wenn ein ausländisches Kraftfahrzeug einen Unfall verursacht, richtet sich die Haftung nach deutschem Recht, BGH DAR 1957, 100.
  • LG Aschaffenburg, 18.11.2004 - 2 S 174/04
    Wenn ein ausländisches Kraftfahrzeug einen Unfall verursacht, richtet sich die Haftung nach deutschem Recht, BGH DAR 1957 100.
  • LG Frankfurt/Main, 17.05.1974 - 17 O 359/72

    Schadensersatzanspruch der Witwe eines bei einem Verkehrsunfall getöteten

    Der Schadensersatzanspruch der Klägerin aus unerlaubter Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB oder Gefährdungshaftung im Sinne des § 7 StVG beurteilt sich nach deutschem Recht als dem Recht des Deliktortes (vgl. BGHZ 23, 65 (67) [BGH 21.12.1956 - VI ZR 294/55] ) soweit die Voraussetzungen dieses Anspruches, der Kreis der Ersatzberechtigten sowie Art und Umfang des zu leistenden Schadensersatzes in Frage stehen.
  • BGH, 10.02.1967 - V ZR 58/64

    Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung - Feststellung von durch eine Grundschuld

    Inwieweit der der Übertragung der Grundschuld zugrundeliegende obligatorische Vertrag zwischen den Parteien die Beklagte dazu verpflichtete etwaige Forderungsnachlässe zugunsten des Klägers zu erwirken (vgl. BGHZ 23, 67, 69 f) [BGH 21.12.1956 - VI ZR 294/55], bedarf keiner näheren Prüfung.
  • BGH, 29.01.1959 - II ZR 223/57

    Rechtsmittel

    Bei dessen Anwendung hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 6. November 1951 (BGHZ 3, 321) ausgeführt, für die rechtliche Beurteilung der Haftung des Reeders für Schäden aus Schiffszusammenstößen in deutschen Hoheitsgewässern gelte, wie das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (RGZ 21, 136, 140) angenommen und auch der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 4, 194, 196) dargelegt habe, das deutsche Recht als Deliktsstatut (ebenso Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1957 - II ZR 344/55 - Hansa 1957, 1867; vgl. für die Haftung des Halters aus dem Zusammenstoß eines ausländischen und eines deutschen Kraftwagens im Inland: BGH NJW 1957, 499).
  • BGH, 22.01.1962 - III ZR 169/60

    Eigentumsrechtlicher Aufopferungsanspruch - Erhebung des Ausfuhrzolls für Melasse

    Die genannte Vorschrift gibt nicht schlechthin und nicht für einen Fall der vorliegenden Art einen von der Ursächlichkeit des Prozeßverstoßes unabhängigen Revisionsgrund (vgl. Baumbach-Lauterbach ZPO 26. Aufl. § 551, 8 B; III ZR 190/59 vom 12. Dezember 1960, VI ZR 294/55 vom 21. Dezember 1956).
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