Rechtsprechung
BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach vorläufiger Verfahrenseinstellung gemäß § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) - Rechtsbehelf gegen eine vorläufige Verfahrenseinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 10, 88
- NJW 1957, 637
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.09.1955 - 5 StR 263/55
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56
Dennoch haben auch gewisse Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, z.B. eine Einstellungsverfügung ( § 170 Abs. 2 StPO; siehe ferner §§ 153 ff StPO) die rechtliche Kraft, ein Verfahren so abzuschließen, daß es nicht länger im Sinne des § 164 Abs. 6 StGB anhängig ist; wenn das Verfahren den Bereich der Staatsanwaltschaft nicht verläßt (vgl §§ 170, 171 mit § 172 StPO), besteht gar keine rechtliche Möglichkeit, es anders zu beenden (vgl RGSt 8, 184;… RG GA 39, 235; 40, 144; 57, 221; RG Recht 1912 Nr. 143; RG LZ 1916, 1037 Nr. 30; RG 1 D 487/33 vom 27. März 1934; BGHSt 8, 151).Ob bei fristgebundener Anfechtungsmöglichkeit anderes zu gelten hätte, wie der 5. Strafsenat in der Entscheidung vom 20. September 1955 (BGHSt 8, 151, 153) [BGH 20.09.1955 - 5 StR 263/55] für § 172 Abs. 2 StPO angenommen hat, kann auf sich beruhen.
- RG, 17.04.1883 - 574/83
1. Ist als ein "eingeleitetes Verfahren", bis zu dessen Beendigung mit dem …
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56
Schon eine solche förmlich wirksame Beendigung des Verfahrens beseitigt das Hindernis, das § 164, Abs. 6 StGB den Ermittlungen über die falsche Anschuldigung bereitet; denn sie erfüllt das wesentliche Anliegen dieser Vorschrift, die Ungewißheit über das Ergebnis des anderen Verfahrens und über dessen möglichen Einfluß auf die Entscheidung über die falsche Anschuldigung zu beheben (RGSt 8, 184, 186).Dennoch haben auch gewisse Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, z.B. eine Einstellungsverfügung ( § 170 Abs. 2 StPO; siehe ferner §§ 153 ff StPO) die rechtliche Kraft, ein Verfahren so abzuschließen, daß es nicht länger im Sinne des § 164 Abs. 6 StGB anhängig ist; wenn das Verfahren den Bereich der Staatsanwaltschaft nicht verläßt (vgl §§ 170, 171 mit § 172 StPO), besteht gar keine rechtliche Möglichkeit, es anders zu beenden (vgl RGSt 8, 184;… RG GA 39, 235; 40, 144; 57, 221; RG Recht 1912 Nr. 143; RG LZ 1916, 1037 Nr. 30; RG 1 D 487/33 vom 27. März 1934; BGHSt 8, 151).
- BGH, 12.07.1955 - 1 StR 167/55
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56
Der Angeklagte ist wegen zwei tateinheitlich zusammentreffender Vergehen der wissentlich falschen Anschuldigung und wegen uneidlicher Falschaussage zur Gesamtstrafe von sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden, nachdem eine gleichlautende frühere Entscheidung des Landgerichts durch das Urteil des erkennenden Senats 1 StR 167/55 vom 12. Juli 1955 (BGHSt 8, 133) wegen Verletzung des § 164 Abs. 6 StGB aufgehoben worden war.
- BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56
Klarzustellen ist lediglich, daß die Befugnis der beiden Verletzten zur öffentlichen Bekanntmachung sich nur auf die Verurteilung des Angeklagten wegen wissentlich falscher Anschuldigung und demzufolge auf die Einzelstrafe für dieses Vergehen beschränkt ( BGH 1 StR 425/55 vom 29. November 1955 = LG Nürnberg-Fürth 503 KLs 104/55). - RG, 29.10.1936 - 2 D 632/36
1. Darf das Gericht bei gewerbsmäßigen Verbrechen Einzelfälle ausscheiden, die …
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56
Diese Auslegung steht im Einklang mit dem Gesetzeszweck, § 154 StPO dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Rechtspflege und soll darum nebensächliche Verfolgungen oder wenigstens unnötige Verfahrensausweitungen vermeiden, wenn den Täter ohnehin eine Strafe oder Sicherungsmaßregel trifft, durch die der Gerechtigkeit und dem Schutz der Allgemeinheit Genüge geschieht (Amtl. Begr. zu §§ 153 bis 155 des Entwurfs einer StPO - RTDrucks Bd 270 Nr. 7 S 122 f; RGSt 70, 338, 341; 73, 400 f). - RG, 30.11.1939 - 3 D 781/39
Auch das Revisionsgericht kann das Verfahren gemäß dem § 154 Abs. 2 StPO. …
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56
Diese Auslegung steht im Einklang mit dem Gesetzeszweck, § 154 StPO dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Rechtspflege und soll darum nebensächliche Verfolgungen oder wenigstens unnötige Verfahrensausweitungen vermeiden, wenn den Täter ohnehin eine Strafe oder Sicherungsmaßregel trifft, durch die der Gerechtigkeit und dem Schutz der Allgemeinheit Genüge geschieht (Amtl. Begr. zu §§ 153 bis 155 des Entwurfs einer StPO - RTDrucks Bd 270 Nr. 7 S 122 f; RGSt 70, 338, 341; 73, 400 f). - RG, 28.11.1929 - II 228/29
1. Kann die Anfechtung eines Steuerstrafbescheids durch Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56
Der vom Reichsgericht in der Entscheidung RGSt 63, 343 behandelte Fall lag anders. - RG, 04.07.1932 - III 616/32
1. Kann das Verfahren nach § 154 Abs. 2 StPO. auch dann noch vorläufig …
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56
Daraus hat die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unter Berufung auf den Wortlaut des § 304 Abs. 1 StPO bisweilen gefolgert, daß als Rechtsmittel gegen einen solchen Beschluß die (unbefristete) Beschwerde - die allein dafür in Betracht käme (RGSt 66, 326 f; BGH LM Nr. 4 - III - zu § 32 JGG) - gegeben sei.
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Nicht erforderlich ist, daß die strafbare Handlung, die Gegenstand des Verfahrens ist, überhaupt nicht nochmals zur Untersuchung gezogen werden kann (vgl. BGH NJW 1957, 637 mit Nachweisen). - OLG Braunschweig, 19.04.2022 - 1 Ws 67/22
Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Verfahrens; Beschwerderecht der …
Mit der in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm…, Beschluss vom 31. März 2017 - III-4 Ws 27/17, Rn. 8, juris; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 20. September 2006 - 1 Ws 465/06, Rn. 5, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 14. Juni 1996 - Ws 277/96, NStZ-RR 1997, 44) vorherrschenden Auffassung vermag der Senat auch aus anderen Gründen (vgl. hierzu grundlegend: BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 337/56, BGHSt 10, 88-94 (91 f.); Rieß, NStZ 1985, 39 ff., 40) keinen rechtlich begründeten Anlass zu erkennen, der Staatsanwaltschaft das Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme eines gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellte Verfahren zu versagen.Der Ausschluss des Beschwerderechtes der Staatsanwaltschaft kann zunächst nicht daraus hergeleitet werden, dass ihr - nach nahezu allgemeiner Auffassung (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 337/56 [grundlegend], BGHSt 10, 88-94; BGH…, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 2 StR 271/05, Rn. 6 [unter Verweis auf eine ausnahmsweise gegebene Anfechtungsmöglichkeit des Angeklagten bei feststehender Unschuld];… Diemer in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Auflage, § 154, Rn. 26 m.w.N.;… Mavany in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2020, § 154, Rn. 53, m.w.N.) - kein Rechtsmittel gegen die auf ihren Antrag hin erfolgte gerichtliche Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO zusteht (…so aber: Teßmer in: Münchener Kommentar zur StPO, 1, Aufl. 2016, § 154 Rn. 91).
Denn die der Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO zugrundeliegende Prozesssituation unterscheidet sich - soweit es die Staatsanwaltschaft betrifft - maßgeblich von der im Falle der Versagung der Wiederaufnahme gegebenen Sachlage: Während sie im Falle der Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO durch ihren vorangegangenen Antrag an diese Entscheidung gebunden ist (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956, a.a.O., S. 91 f.), hängt die Entscheidung über die Wiederaufnahme nicht von einer Mitwirkung der Staatsanwaltschaft ab.
Denn er ist in beiden Fällen - weil er grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, dass ein Strafverfahren allein zu dem Zwecke fortgeführt wird, seine Unschuld zu erweisen (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956, a.a.O., S. 93) - nicht beschwert (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 31. März 2017 - III-4 Ws 27/17, Rn. 17, juris).
Dass einer Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen (selbstverständlich) nicht entgegensteht, dass es grundsätzlich Aufgabe des Tatgerichts ist, die (zu erwartende) Strafe zu bemessen und es dem Rechtsmittelgericht daher verwehrt ist, seine Abwägung an die Stelle derjenigen des Tatgerichts zu setzen (hierauf zu Recht hinweisend: BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956, a.a.O., S. 92), zeigt im Übrigen der Blick auf das Revisionsrecht: Auch dort ist die tatgerichtliche Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinzunehmen und erfolgt eine - unstreitig zulässige - Nachprüfung nur dahingehend, ob Rechtsfehler vorliegen (statt vieler: BGH…, Urteil vom 3. März 2022 - 5 StR 228/21, Rn. 28, juris).
- BGH, 07.07.2016 - 2 ARs 209/16
Ausnahmsweise Anfechtbarkeit der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO …
Die Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO ist mangels Beschwer grundsätzlich nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 337/56, BGHSt 10, 88, 91).
- BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für …
aa) Mit der Einstellung durch einen Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis; denn das Verfahren ist - soweit es diese Tat betrifft - nach einer solchen Einstellung nicht mehr anhängig (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 337/56, BGHSt 10, 88, 89; Beschluss vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198). - BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer …
Dabei handelt es sich nicht um ein Problem, das speziell und ausschließlich bei einer gegen einen richterlichen Durchsuchungsbefehl gerichteten Beschwerde auftritt; vielmehr soll im Strafprozeß ganz allgemein die prozessuale Überholung der Möglichkeit, eine Sachentscheidung zu erlassen, entgegenstehen (BGHSt 10, 88 [91]; BGH, NJW 1973, S.2035; OLG Bremen, MDR 1963, 5.335;… OLG Celle, a.a.O., Kleinknecht, a.a.O., Rdn. 17, 18 vor § 296 und § 304 Rdn. 6; v. Kries, Lehrbuch des Deutschen Strafprozeßrechts, 1892, 5.698 f.;… Gollwitzer in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 304 Rdn. 36 ff.;… Eb. Schmidt, a.a.O.; Stephan, NJW 1966, 5.2394 [2395]; derselbe, Das Rechtsschutzbedürfnis, 1967, 5.68 ff.). - BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder
Dem steht nicht entgegen, dass die Beschwerdeführer wegen der Taten, zu denen sie vernommen werden sollen, nicht mehr erneut verfolgt werden können, weil sie deswegen entweder bereits rechtskräftig verurteilt wurden (vgl. BGH NJW 1999, 1413) oder - was unter den hier gegebenen Umständen einem Verfahrenshindernis gleichkommt - das gegen sie gerichtete Strafverfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO gerichtlich eingestellt wurde und Gründe, die ausnahmsweise die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. BGHSt 10, 88, 93 f.). - BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens …
Die vorläufige Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO beendet nicht nur die gerichtliche Anhängigkeit des von ihr betroffenen Teils der Anklage (vgl. BGHSt 10, 88, 90;… Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 154 Rdn. 17).Die vorläufige Einstellung schafft ein Verfahrenshindernis, solange ein Wiederaufnahmebeschluß (§ 154 Abs. 5 StPO) nicht ergangen ist (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 192), und erlangt unter bestimmten Voraussetzungen sogar Rechtskraft (BGHSt 10, 88, 93 f.).
- BGH, 09.01.2018 - 3 StR 605/17
Zulässige und begründete Aufklärungsrüge wegen fehlender Prüfung der …
Mit dieser Einstellung durch einen Gerichtsbeschluss entstand ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis; denn das Verfahren war - soweit es diese Tat betrifft - nach einer solchen Einstellung nicht mehr anhängig (BGHSt 10, 88, 89; BGHSt 30, 197, 198). - BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme
Diese Auslegung entspricht der im Strafprozeß geltenden Regel, daß die prozessuale Überholung die Möglichkeit, eine Sachentscheidung zu erlassen, ausschließt (BVerfGE 49, 329, 340 ff; BGHSt 10, 88, 91; BGH NJW 1973, 2035). - BGH, 26.10.2006 - 3 StR 290/06
Sexueller Missbrauch (Aufklärungspflicht; Überzeugungsbildung)
- OLG Hamm, 09.03.2000 - 2 Ws 64/00
Anfechtbarkeit der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO
- OLG Frankfurt, 03.08.1983 - 3 Ws 503/83
Ablehnung der Wiederaufnahme; Staatsanwaltschaft; Beschwerde
- OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 53 Ss 43/18
Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Strafverfahrens ohne förmlichen …
- BGH, 14.04.1959 - 1 StR 127/59
Rechtsmittel
- OLG Zweibrücken, 16.11.1995 - 1 Ws 205/95
- OLG Köln, 12.06.2017 - 2 Ws 368/17
Keine Anwendbarkeit von § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO auf Rücknahme eines …
- OLG Karlsruhe, 19.05.2000 - 3 Ws 35/00
Anfechtbarkeit des Eröffnungsbeschlusses; Zulassung einer Nachtragsanklage
- KG, 19.03.2009 - 1 Ss 98/09
Strafverfahrenseinstellung wegen unwesentlicher Nebenstraftaten durch …
- BGH, 03.10.1967 - 1 StR 355/67
- BGH, 03.10.1967 - 1 StR 379/67
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Totschlages, versuchter Notzucht, …
- VG Düsseldorf, 10.06.2013 - 6 L 796/13
Sperrwirkung; Berücksichtigungsverbot; Einstellung; Staatsanwaltschaft; …
- LG Berlin, 18.02.2010 - 536 Qs 1/10
- OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
- BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86
Vorläufige Einstellung des Verfahrens - Verfahrenseinstellung wegen …
- BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
Anklagesatz bei Steuerhinterziehung
- BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78
Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Meineids im Revisionsverfahren - …
- LG Arnsberg, 26.08.2008 - 2 Qs 72/08
Einstellung, Beschwerde
- OLG Karlsruhe, 21.10.1991 - 2 VAs 12/91
Rechtsschutz; Durchsuchung; Vollzogene; Rechtsschutzbedürfnis
- OLG Stuttgart, 17.10.1991 - 3 Ws 239/91
Endgültigkeit einer "vorläufigen" Einstellung; Möglichkeit einer Entscheidung …
- LG Heidelberg, 29.09.2006 - 2 Qs 60/06
Vorläufige Verfahrenseinstellung: Beschwerde gegen Einstellungsbeschluss nach § …
- OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 1 Ws 174/95
- BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78
Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen …
- KG, 28.04.1999 - 4 Ws 47/99
Zusatzgebühr bei endgültiger Verfahrenseinstellung - Verfahrensfördernder …
- OLG Frankfurt, 09.11.1987 - 3 Ws 1026/87
- OLG Hamm, 10.09.1976 - 2 Ws 241/76
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 33a Strafprozessordnung …
- KG, 24.09.1999 - 4 Ws 217/99
Umdeutung eines Rechtsbehelfs in eine Gegenvorstellung - Anfechtung der …
- BGH, 20.03.1980 - 2 StR 5/80
Aufhebung eines Urteils und teilweise Verfahrenseinstellung
- OLG Hamm, 30.08.1976 - 2 Ws 238/76
Anfechtbarkeit der Verfügung des Vorsitzenden über die Länge der Erklärungsfrist …
- OLG Bremen, 05.07.1974 - Ws 94/74
Strafprozessrechtliche Ausgestaltung der Anfechtbarkeit des Beschlusses zur …
- BGH, 28.07.1964 - 5 StR 271/64
Rechtsmittel
- BGH, 09.01.1975 - 4 StR 550/74
Strafklageverbrauch nach Einstellungsbeschluss des Verfahrens
- BGH, 22.11.1973 - 4 StR 573/73
Strafbarkeit wegen Betruges, wegen eines versuchten Betruges und wegen Untreue - …
- BGH, 05.01.1965 - 5 StR 561/64
Verfahrenshindernis der Rechtshängigkeit - Verbot der Doppelbestrafung - …
- BGH, 12.05.1959 - 1 StR 76/59
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BGH, 05.02.1957 - 1 StR 511/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Rausches i.S.v. § 42c Strafgesetzbuch (StGB) - Notwendigkeit des Vorliegens einer erheblich verminderten Zurechnungsfähigkeit - Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1957, 637 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.07.1959 - 4 StR 234/59
Rechtsmittel
Eine solche Anordnung setzt nicht voraus, daß der Rausch des Täters seine Zurechnungsfähigkeit auch nur erheblich vermindert hatte (BGH LM 3 zu § 42 c StGB = NJW 1957, 637). - BGH, 10.06.1958 - 5 StR 172/58
Annahme eines Rausches schon bei Beeinflussung der Zurechnungsfähigkeit des …
Entscheidend ist deshalb, daß im Rausche jeweils der Anreiz für die begangene Straftat liegt (so BGH 1 StR 511/56 vom 5. Februar 1957).