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   OLG München, 13.03.1958 - 6 U 544/58   

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OLG München, 13.03.1958 - 6 U 544/58 (https://dejure.org/1958,886)
OLG München, Entscheidung vom 13.03.1958 - 6 U 544/58 (https://dejure.org/1958,886)
OLG München, Entscheidung vom 13. März 1958 - 6 U 544/58 (https://dejure.org/1958,886)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1000
  • NJW 1958, 1879 (Ls.)
  • GRUR 1959, 236
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen (vgl. Bork, aaO, vor § 91 Rn. 18; Habscheid, NJW 1958, 1000, 1001; Ulrich, MDR 1973, 559, 560; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478; LG Mannheim, GRUR 1985, 328, 329), wie dies etwa bei den von der Revisionserwiderung hervor gehobenen wettbewerbsrechtlichen Verhältnissen der Fall ist (vgl. dazu etwa BGHZ 164, 1 ff.).
  • OLG Koblenz, 03.09.2021 - 12 U 752/21

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Beerdigung Übernahme der Kosten einer

    Mit solchen Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen spezieller Haftungsnormen vorliegen (Habscheid, NJW 1958, 1000, 1001; Ulrich, MDR 1973, 559, 560; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478; LG Mannheim, GRUR 1985, 328, 329).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Den gleichen Standpunkt vertreten die Landgerichte Kiel und insbesondere Düsseldorf in ähnlich gelagerten Fällen (GRUR 1962, 433 und NJW 1964, 504 [LG Düsseldorf 30.10.1963 - 10 S 178/63] ) sowie Habscheid und insoweit auch Kubisch in ihren Anmerkungen zur gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts München (NJW 1958, 1000, 1879).

    Dementsprechend hat Friedlaender schon in Jahre 1932 vorgeschlagen, daß einer Partei immer dann, wenn sie berechtigt gewesen sei, mit Kostenfolge zu klagen, die ihr erwachsenen notwendigen Kosten analog § 91 ZPO zu erstatten seien (JW 1932, 1160: in dieser Richtung ferner OLG München NJV 1958, 1000 = GRUR 1959, 236; Kniestedt, WRP 1960, 147; Tetzner, Mitt. 1961, 210 und wohl auch Rosenberg, Zivilprozeß, 8. Aufl. S. 366).

  • OLG Koblenz, 09.07.2014 - 5 U 684/12

    Ansprüche wegen Verletzung einer rechtlichen Sonderbeziehung mit dem Gegenstand

    Mit solchen Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen spezieller Haftungsnormen vorliegen (Habscheid, NJW 1958, 1000, 1001; Ulrich, MDR 1973, 559, 560; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478; LG Mannheim, GRUR 1985, 328, 329).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer kritischen Äußerung über

    Der Kläger verletzt mit der Forderung nach Unterlassung auch nicht § 823 Abs. 1 BGB, weil er in keines der dort genannten Rechtsgüter eingegriffen und der Beklagte allenfalls einen reinen Vermögensschaden erlitten hat (vgl. auch Haller, JurBüro 1997, 342, 344; Becker-Eberhard, a. a. O., Seite 84; Hösl, a. a. O., Seite 114 ff. und Seite 164).Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen (vgl. Bork, a. a. O., vor § 91 Rdnr. 18; Habscheid, NJW 1958, 1000, 1001; Ulrich, MDR 1973, 559, 560; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478; LG Mannheim, GRUR 1985, 328, 329), wie dies etwa bei hier nicht einschlägigen wettbewerbsrechtlichen Verhältnissen der Fall sein kann (dazu etwa BGHZ 164, 1ff.).
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 12/83

    Einordnung von Angestellten als leitende Angestellte - Vorbereitung von

    Nach einhelliger Meinung in Literatur und Rechtsprechung ist nämlich ein Anspruch zur Zeit der Vergleichseröffnung im Sinne von § 25 VerglO begründet, wenn eine Haftungsmöglichkeit besteht, aus der sich vertragliche oder gesetzliche Erstattungspflichten ergeben können (vgl. Böhle-Stammschräder/Kilger, VerglO, 11. Aufl., § 25 Anm. 5 b; Bley/Mohrbutter, VerglO, 4. Aufl., § 25 Rz 30 unter IV; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 28. Mai 1958 - 1 W 62/58 -, NJW 1958, 1879).
  • OLG Hamburg, 20.01.1983 - 3 U 146/82

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der vorprozessualen Abwehr

    Seine Möglichkeiten, Aufwendungs- oder Schadensersatz zu erlangen, sind daher auf die ausdrücklich im Gesetz geregelten Fälle beschränkt (dazu im einzelnen Habscheid NJW 58, 1000).
  • AG Geislingen/Steige, 28.09.1978 - 2 C 299/78
    Zwar besteht im wesentlichen Einigkeit darüber, daß neben dem im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung eingreifenden prozeßrechtlichen Kostenerstattungsanspruch i. S. der §§ 91 ff. ZPO ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch dann möglich ist, wenn keine gerichtliche Kostenentscheidung ergangen ist (BGHZ 45, 251 (256 f.); RGZ 130, 217; Rosenberg/ Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. § 87 V 4; Habscheid NJW 58, 1000).
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