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   BGH, 15.04.1958 - VIII ZR 72/57   

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https://dejure.org/1958,907
BGH, 15.04.1958 - VIII ZR 72/57 (https://dejure.org/1958,907)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1958 - VIII ZR 72/57 (https://dejure.org/1958,907)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1958 - VIII ZR 72/57 (https://dejure.org/1958,907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1237
  • MDR 1958, 512
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 13.10.1909 - II 312/09

    Ist die Berichtigung eines Hauptverhandlungsprotokolls vom Revisionsgerichte zu

    Auszug aus BGH, 15.04.1958 - VIII ZR 72/57
    Es hat in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluß der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts RGSt 43, 1, 9 hingewiesen, in welchem die Rechtsfrage verneint worden ist, ob das Revisionsgericht die Berichtigung eines Hauptverhandlungsprotokolls berücksichtigen darf, wenn sie nach erhobener Prozeßrüge zu Ungunsten derselben vorgenommen worden ist.

    In BGHSt 10, 145, 147 wird zwar ausgeführt, daß die in RGSt 43, 1 ff; 59, 429; 61, 18 ff. dargelegten Grundsätze sinngemäß angewandt werden müssen, wenn an dem zur Zeit des Eingangs der Revisionsbegründungsschrift nicht unterschriebenen und daher noch nicht abgeschlossenen Protokoll eine Änderung vorgenommen werde, die der Verfahrensrüge den Boden entziehe.

  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57

    Änderungen des Protokolls vor der Unterzeichnung des Protokolls, aber nach

    Auszug aus BGH, 15.04.1958 - VIII ZR 72/57
    In BGHSt 10, 145, 147 wird zwar ausgeführt, daß die in RGSt 43, 1 ff; 59, 429; 61, 18 ff. dargelegten Grundsätze sinngemäß angewandt werden müssen, wenn an dem zur Zeit des Eingangs der Revisionsbegründungsschrift nicht unterschriebenen und daher noch nicht abgeschlossenen Protokoll eine Änderung vorgenommen werde, die der Verfahrensrüge den Boden entziehe.
  • RG, 18.02.1886 - 186/86

    Kann die fehlende Unterschrift des Vorsitzenden unter dem

    Auszug aus BGH, 15.04.1958 - VIII ZR 72/57
    Das Reichsgericht hat auch nach dieser Entscheidung der Vereinigten Strafsenate die nach Eingang der Revisionsbegründung erfolgte Protokollunterschrift des Vorsitzenden - bei unverändertem Protokoll - unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung und auf RGSt 13, 351 als zulässig angesehen (vgl. RG JW 1932, 2730).
  • RG, 20.06.1935 - VI 8/35

    Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn der Vorsitzende das Protokoll über die

    Auszug aus BGH, 15.04.1958 - VIII ZR 72/57
    Das Reichsgericht hat zwar in einem Falle, in dem ein ordnungsgemäß unterschriebenes Verkündungsprotokoll nicht vorlag und bei dem zweifelhaft war, ob der Urkundsbeamte das Protokoll befugt unterschrieben hatte, Bedenken getragen, ohne Zustimmung des Beschwerdeführers die Revisionsverhandlung von Amts wegen zu vertagen, um die Unterschrift des Vorsitzenden nachholen zu lassen (RGZ 148, 151, 153).
  • BGH, 13.04.2011 - XII ZR 131/09

    Urteilsverkündung: Beweis des Protokolls für die schriftliche Fixierung der

    Soweit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Verkündung eines Urteils auch dann durch das Protokoll bewiesen wird, wenn der Vorsitzende erst geraume Zeit nach dem Verkündungstermin und nach Erhebung einer das Fehlen seiner Unterschrift bemängelnden Verfahrensrüge in der Rechtsmittelbegründung das Protokoll unterzeichnet hat (BGH Urteil vom 15. April 1958 - VIII ZR 72/57 - NJW 1958, 1237), betrifft diese Rechtsprechung die Rechtslage vor der Einführung der Fünfmonatsfrist in § 516 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (jetzt: § 517 ZPO).
  • BGH, 16.02.1989 - III ZB 38/88

    Verkündungsvermerk - Feststellung der Verkündung - Urkundsbeamte der

    Ob die fehlende Unterschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle rückwirkend nachgeholt werden kann, braucht hier nicht erörtert zu werden (vgl. dazu insbes. BGH Urteil vom 15. April 1958 - VIII ZR 72/57 = LM ZPO § 164 Nr. 3 = NJW 1958, 1237).
  • OLG München, 11.10.2023 - 25 U 2494/22

    Verfrühte Signatur des Verkündungsprotokolls

    Vielmehr ist das Protokoll in der Sitzung oder bald danach zu unterschreiben (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1958 - VIII ZR 72/57, NJW 1958, 1237) beziehungsweise zu signieren.
  • BVerwG, 26.08.1976 - 6 C 41.76

    Mitverantwortung des Vorsitzenden für die schriftliche Wiedergabe des durch

    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit allgemein formale Mängel, insbesondere solche des Protokolls, im Rechtsmittelverfahren behoben werden können (vgl. dazu BGHZ 26, 340 und NJW 1958, 1237).
  • OLG Hamburg, 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04

    Erheblichkeit einer Falschbezeichnung des Rechtsmittelgegners in der

    Die fehlende Protokollierung einer Verkündung ist jedoch - nach Auffassung des Senats jedenfalls bis zum Abschluss der Berufungsinstanz - nachholbar (vgl.: BGH, NJW 1994, 3358; BGH, NJW 1958, 1237).
  • LG Köln, 10.10.2012 - 9 S 308/11

    Schätzung der Höhe des Wertersatzes bei Nutzung einer beweglichen Sache auf Basis

    Eine als grundsätzlich zulässig anzusehende, rückwirkend nachgeholte Protokollierung (vgl. BGH, Urt. v. 15.04.1958 - VIII ZR 72/57 = NJW 1958, 1237) ist nach erneuter Zuleitung der Verfahrensakten an das Ausgangsgericht jedoch unterblieben.
  • OVG Hamburg, 31.07.1995 - Bf III 33/95
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  • OLG Zweibrücken, 25.03.1992 - 2 UF 112/91

    Vorliegen eines unverbindlicher Urteilsentwurf bei Fehlen der allein durch das

    Die fehlende Protokollierung kann zwar grundsätzlich auch noch rückwirkend nachgeholt werden (BGH NJW 1958, 1237 [BGH 15.04.1958 - VIII ZR 72/57] ).
  • OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 202/03
    Die fehlende Protokollierung einer Verkündung ist jedoch - nach Auffassung des Senats jedenfalls bis zum Abschluss der Berufungsinstanz - nachholbar (vgl.: BGH, NJW 1994, 3358 und BGH, NJW 1958, 1237 [BGH 15.04.1958 - VIII ZR 72/57] ).
  • BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 7/63

    Unwiderruflichkeit der Verweigerung der Genehmigung

    Die fehlenden Unterschriften des Richters und des Urkundsbeamten unter die Sitzungsniederschrift sind während des Revisionsverfahrens in zulässiger Weise nachgeholt worden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 15. April 1958 - VIII ZR 72/57 - LM ZPO § 164 Nr. 3 = NJW 1958, 1237 = MDR 1958, 512; Baumbach/Lauterbach, ZPO 26. Aufl. § 163 Anm. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 7 SO 1488/10
  • OLG Stuttgart, 20.01.1976 - 8 W 6/76

    Erteilung der Vollstreckungsklausel zu einem abgeschlossenen Vergleich;

  • BGH, 20.04.1966 - V ZR 230/64

    Aufrechterhaltung eines Säumnisurteils gegen eine beklagte Gesellschaft -

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