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   BGH, 30.06.1958 - VII ZB 10/58   

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https://dejure.org/1958,1709
BGH, 30.06.1958 - VII ZB 10/58 (https://dejure.org/1958,1709)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1958 - VII ZB 10/58 (https://dejure.org/1958,1709)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1958 - VII ZB 10/58 (https://dejure.org/1958,1709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1540
  • MDR 1958, 764
  • DB 1958, 895
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50

    Belegenheit einer Forderung

    Auszug aus BGH, 30.06.1958 - VII ZB 10/58
    Der Gläubiger hat nach § 128 HGB die Wahl, die Gesellschaft oder die Gesellschafter oder beide gleichzeitig in Anspruch zu nehmen (BGHZ 5, 35; BGH VII ZR 224/56 vom 11.7.1957, NJW 1553).
  • RG, 24.06.1927 - (VII) VI 71/27

    Aufwertungsvergleich

    Auszug aus BGH, 30.06.1958 - VII ZB 10/58
    Ein Irrtum der Beteiligten über diesen Sachverhalt lag nicht vor, sondern nur ein Irrtum über den späteren Gang der Gesetzgebung; dieser kann den Vergleich aber nicht unwirksam machen (RGZ 117, 306).
  • BGH, 11.07.1957 - VII ZR 224/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1958 - VII ZB 10/58
    Der Gläubiger hat nach § 128 HGB die Wahl, die Gesellschaft oder die Gesellschafter oder beide gleichzeitig in Anspruch zu nehmen (BGHZ 5, 35; BGH VII ZR 224/56 vom 11.7.1957, NJW 1553).
  • BGH, 26.04.2017 - IV ZR 126/16

    Private Rentenversicherung mit Versorgung in Form von Witwenrente:

    Ist es der Wille des Gesetzgebers, dass der Erlass eines Gesetzes keine Auswirkungen auf zuvor geschlossene Vereinbarungen haben soll, darf ein Vertragspartner nicht schon aus dem Erlass des Gesetzes für sich allein den Wegfall der Geschäftsgrundlage herleiten (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 1958 - VII ZB 10/58, NJW 1958, 1540 unter 3).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Sind die Vorlagevoraussetzungen gemäß § 28 Abs. 2 FGG nach der Beurteilung des vorlegenden Gerichts nur hinsichtlich eines Teils des Verfahrensgegenstands gegeben und ist es befugt, hinsichtlich des übrigen Teils eine dem Teilurteil des § 301 ZPO entsprechende Entscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Juni 1958, VII ZB 10/58, NJW 1958, 1540), so hat es die Vorlage entsprechend zu beschränken.
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Sind die Vorlagevoraussetzungen nach der Beurteilung des vorlegenden Gerichts nur hinsichtlich eines Teiles des Verfahrensgegenstandes gegeben und ist es befugt, hinsichtlich des übrigen Teiles eine dem Teilurteil des § 301 ZPO entsprechende Teilendentscheidung zu erlassen (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Juni 1958 - VII ZB 10/58 - NJW 1958, 1540; Jansen FGG 2. Aufl. Rdn. 63 vor § 8), so hat es die Vorlage entsprechend zu beschränken.
  • BGH, 11.01.1966 - VI ZR 173/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Ein solcher ist aber kein Irrtum über einen als feststehend zugrundegelegten Sachverhalt, kein Irrtum über das, was die Parteien als geschehen und bestehend angenommen haben; er kann den Vergleich nicht unwirksam machen, sondern lediglich unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage von Bedeutung sein (vgl. BGB-RGRK 11. Aufl. § 779 Anm. 30, 32 und die dort angeführten Entscheidungen; BGH Beschl. v. 30. Juni 1958 - VII ZB 10/58 NJW 1958, 1540).
  • BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 114/64

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung - Zulässigkeit einer

    Das Landgericht hatte die Klage als unzulässig abgewiesen, da sich nach seiner Auffassung die Abänderungsklage (§ 323 ZPO) und die Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) gegenseitig ausschließen und im vorliegenden Fall über den vom Kläger erhobenen Einwand nur im Wege der Abänderungsklage entschieden werden könne (vgl. LG Darmstadt, NJW 1958, 1540 [LG Darmstadt 29.05.1958 - 6 S 84/58] m. Anm. von Lent).
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